Bisserl verzwickt, aber hoffe, es verdeutlichen zu können:
Mit etwa 20% bin Miteigentümer einer ca. 120qm-Eigentumswohnung
in einem Mehrfamilienhaus, die noch an die Bank abbezahlt wird
und bewohn(t)e diese zusammen mit meiner (ehem.) Lebensgefährtin
- der Eigentümerin der 80% - und unseren 2 Kindern.
Darüber hinaus besitzt sie mit einem anderen ME zusammen eine weitere,
kleinere 45qm-Wohnung im selben Haus, die bereits abbezahlt und
aktuell unbewohnt ist.
Aktuell erhalte ich ALG1. Abgesehen von unserer Trennung sowieso,
erwäge ich auch in Hinblick auf H4 oder Wohngeld stattdessen,
in die kleinere Wohnung umzuziehen.
Infolge des Umzugs wären wir, unsere Haushaltsführung und Gemeinschaft
eindeutig getrennt, sodass ihre Einkommen und Vermögen nicht mehr zu meiner
Versorgung herangezogen werden könnten. Ist das richtig?
An sie und ihren ME der kleinen Wohnung würde ich dann ordentlich Miete zahlen.
Allerdings wären dann meine 20% an der ehem. gemeinsamen Wohnung nicht
mehr geschützt, weil von mir nicht mehr "selbstbewohnt" - und müssten
also veräußert werden. Richtig? (Nebenbei kann meine ehem. LG den
Rückkauf meines Anteils finanziell nicht leisten.)
Ich bedenke daher folgendes: meine 20 % Anteil an der ehem. gem. Whg
würden auf die kleinere Whg "überschrieben" = ich kaufe von ihr oder ihrem
ME einen entspr. Anteil, wodurch ich zu einem weiteren ME der kleinen Whg werde.
Aus der ehem. gem. Whg wäre ich damit (auch rechtl.) raus.
Und mein Anteil an der kleinen Whg wäre wieder geschützt - weil "selbstbewohnt".
Für die Anteile, die mir nicht gehören, zahle ich fortan an die anderen ME
ordentlich Miete - für die ich auch Wohngeld in Anspruch nehmen könnte.
Was haltet Ihr davon?
Bin gespannt, danke für Eure Ideen dazu.
Gruß, OlElO
Mit etwa 20% bin Miteigentümer einer ca. 120qm-Eigentumswohnung
in einem Mehrfamilienhaus, die noch an die Bank abbezahlt wird
und bewohn(t)e diese zusammen mit meiner (ehem.) Lebensgefährtin
- der Eigentümerin der 80% - und unseren 2 Kindern.
Darüber hinaus besitzt sie mit einem anderen ME zusammen eine weitere,
kleinere 45qm-Wohnung im selben Haus, die bereits abbezahlt und
aktuell unbewohnt ist.
Aktuell erhalte ich ALG1. Abgesehen von unserer Trennung sowieso,
erwäge ich auch in Hinblick auf H4 oder Wohngeld stattdessen,
in die kleinere Wohnung umzuziehen.
Infolge des Umzugs wären wir, unsere Haushaltsführung und Gemeinschaft
eindeutig getrennt, sodass ihre Einkommen und Vermögen nicht mehr zu meiner
Versorgung herangezogen werden könnten. Ist das richtig?
An sie und ihren ME der kleinen Wohnung würde ich dann ordentlich Miete zahlen.
Allerdings wären dann meine 20% an der ehem. gemeinsamen Wohnung nicht
mehr geschützt, weil von mir nicht mehr "selbstbewohnt" - und müssten
also veräußert werden. Richtig? (Nebenbei kann meine ehem. LG den
Rückkauf meines Anteils finanziell nicht leisten.)
Ich bedenke daher folgendes: meine 20 % Anteil an der ehem. gem. Whg
würden auf die kleinere Whg "überschrieben" = ich kaufe von ihr oder ihrem
ME einen entspr. Anteil, wodurch ich zu einem weiteren ME der kleinen Whg werde.
Aus der ehem. gem. Whg wäre ich damit (auch rechtl.) raus.
Und mein Anteil an der kleinen Whg wäre wieder geschützt - weil "selbstbewohnt".
Für die Anteile, die mir nicht gehören, zahle ich fortan an die anderen ME
ordentlich Miete - für die ich auch Wohngeld in Anspruch nehmen könnte.
Was haltet Ihr davon?
Bin gespannt, danke für Eure Ideen dazu.
Gruß, OlElO