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Hallo,
ich bewohne eine Eigentumswohnung. Die Größe liegt unterhalb der Angemessenheitsgrenze. Die Kosten in der Summe (Zinsen, Tilgung, Hausgeld, Heizung, Grundsteuer) würden die Angemessenheitsgrenze übersteigen. Aber da die Tilgung nicht übernommen wird, bleibt der Rest in Summe unter der Angemessenheitsgrenze und wird voll übernommen.
Zur Wohnung gehört ein Stellplatz. Derzeit habe ich kein Auto und überlege den Stellplatz zu vermieten. Das wären zwar nur ca. 20 EUR im Monat, aber da ich die Tilgung zweckwidrig vom Regelsatz zahle, macht Kleinvieh auch Mist.
Jetzt ist meine Frage, wie wird das angerechnet? Bei Mietern ist es ja so, wenn die KdU in der Summe unangemessen ist, wird nach 6 Monaten nur noch der angemessene Teil bezahlt. Ein/e Mieter/in könnte mit den 20 EUR die "unangemessenen" Restkosten, auf denen er/sie sitzen bleibt, verringern.
Ist das bei Eigentum genauso? Oder würde in meinem Fall versucht werden, die 20 EUR explizit nur auf die Kosten anzurechnen, die übernommen werden, d.h. sie davon abzuziehen so dass ich unter dem Strich nicht mehr habe als vorher?
Freue mich wenn jemand hierzu etwas weiß.
Gruß chromoxidgruen
ich bewohne eine Eigentumswohnung. Die Größe liegt unterhalb der Angemessenheitsgrenze. Die Kosten in der Summe (Zinsen, Tilgung, Hausgeld, Heizung, Grundsteuer) würden die Angemessenheitsgrenze übersteigen. Aber da die Tilgung nicht übernommen wird, bleibt der Rest in Summe unter der Angemessenheitsgrenze und wird voll übernommen.
Zur Wohnung gehört ein Stellplatz. Derzeit habe ich kein Auto und überlege den Stellplatz zu vermieten. Das wären zwar nur ca. 20 EUR im Monat, aber da ich die Tilgung zweckwidrig vom Regelsatz zahle, macht Kleinvieh auch Mist.
Jetzt ist meine Frage, wie wird das angerechnet? Bei Mietern ist es ja so, wenn die KdU in der Summe unangemessen ist, wird nach 6 Monaten nur noch der angemessene Teil bezahlt. Ein/e Mieter/in könnte mit den 20 EUR die "unangemessenen" Restkosten, auf denen er/sie sitzen bleibt, verringern.
Ist das bei Eigentum genauso? Oder würde in meinem Fall versucht werden, die 20 EUR explizit nur auf die Kosten anzurechnen, die übernommen werden, d.h. sie davon abzuziehen so dass ich unter dem Strich nicht mehr habe als vorher?
Freue mich wenn jemand hierzu etwas weiß.
Gruß chromoxidgruen