Abend zusammen,
bin neu hier im Forum und hätte mal eine Frage:
Ich bin schwerbehindert, teilweise Erwerbsunfähig, erhalte eine teilweise Erwerbsunfähigkeitsrente auf Dauer und habe eine 1/2 Arbeitsstelle. Da mir die Arbeit mitlerweile sehr schwer fällt, z.B. viele Fahrzeiten mit dem Auto, immer neue Aufgabengebiete etc. stellt sich nun bei mir die Frage, ob ich nicht meine Arbeitstätigkeit beenden kann.
In der Broschüre der DRV steht, daß im Falle einer Arbeitslosigkeit die volle Erwerbsunfähigkeitsrente gezahlt würde.
Bedeutet das:
1. Erhalte ich bei eigener Kündigung überhaupt ALGI oder direkt die Erwerbsunfähigkeitsrente?
2. Bei selbstständiger Kündigung trotzdem eine Sperre bei der Agentur für Arbeit?
Bin gespannt auf eure Antworten.
bin neu hier im Forum und hätte mal eine Frage:
Ich bin schwerbehindert, teilweise Erwerbsunfähig, erhalte eine teilweise Erwerbsunfähigkeitsrente auf Dauer und habe eine 1/2 Arbeitsstelle. Da mir die Arbeit mitlerweile sehr schwer fällt, z.B. viele Fahrzeiten mit dem Auto, immer neue Aufgabengebiete etc. stellt sich nun bei mir die Frage, ob ich nicht meine Arbeitstätigkeit beenden kann.
In der Broschüre der DRV steht, daß im Falle einer Arbeitslosigkeit die volle Erwerbsunfähigkeitsrente gezahlt würde.
Bedeutet das:
1. Erhalte ich bei eigener Kündigung überhaupt ALGI oder direkt die Erwerbsunfähigkeitsrente?
2. Bei selbstständiger Kündigung trotzdem eine Sperre bei der Agentur für Arbeit?
Bin gespannt auf eure Antworten.