Eigenbemühungen - zählen auch alternativen zum eigenen Beruf?

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Donnau

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Hallo liebe elo’s,

Ich habe mich bereits durch so einige Themen über Eigenbemühungen ‘durchgewurschtelt’ aber leider noch keine Antwort zu meiner Frage gefunden. Falls ich was übersehen hab, entschuldigt bitte.

Ich würde gerne wissen, ob es irgendwelche Vorschriften / Vorgaben / Richtlinien /etc. dazu gibt auf welchen Beruf(e) man sich bewirbt?

Also, dass man sich als Metzger nicht als Chirurge bewirbt – klar.

Aber wie steht es mit Jobs wo man zwar Berufserfahrung hat, aber keine Ausbildung?
Zählen die dann auch als Eigenbemühung oder kann das SB da irgendwas draus drehen in die Richtung das zählt nicht oder so?

Hintergrund: mein SB hat so fast all meine Alternativvorschläge nieder gemacht und da ich meine gewisse Zahl an Eigenbemühungen (Betriebskontakte) monatlich vorweisen muss, hätte das SB am gernsten ich würde mich hauptsächlich auch bei ZAF Unternehmen bewerben (hat es mir sogar gesagt).

Danke!
 
Hintergrund: mein SB hat so fast all meine Alternativvorschläge nieder gemacht und da ich meine gewisse Zahl an Eigenbemühungen (Betriebskontakte) monatlich vorweisen muss, hätte das SB am gernsten ich würde mich hauptsächlich auch bei ZAF Unternehmen bewerben (hat es mir sogar gesagt).

Ja, ja, dass wollen sie alle.
Weil diese Buden einen am schnellsten nehmen.

Eigenbemühungen sind eigene Bemühungen, wie es sich so schön nennt.
Also soll sich Dein SB raushalten.
 
Also, dass man sich als Metzger nicht als Chirurge bewirbt – klar.
So groß ist der Unterschied nicht... :biggrin:

Zuerst wird man sich natürlich im erlernten Beruf bewerben, wenn man denn einen gelernt aht. Is ja klar.
Findest Du ne Stellenbeschreibung, in der vergeichbare Tätigkeiten gefordert werden, darfste Dich auch da bewerben.
So kann sich ein gelernter Schreiner auch als Fensterbauer bewerben, das ist sich eher ähnlich.
Als Schreiner könnte man auch im Baumarket arbeiten, da als "Berater" für bestimmte Bereiche eingesetzt werden, der auch Waren verkauft.
Wichtich ist, gerade bei nicht ganz passenden Gebieten, es muss von Dir aus machbar sein.
Schreib auf, was für Tätigkeiten Du bisher ausgeübt hast. Welche Fertigkeiten benötigst Du dazu und wie weit passen die auf andere Stellen.
Bei ZAFs musse meist nix können, das passt dann schon. Aber wer will das? :icon_neutral:
Magst Du sagen, was Du bisher gemacht hast, so ungefähr?
 
@Donnau

Du hast doch ohnehin keinen Berufsschutz und mußt dich vom Grundsatz her auch auf andere Berufe bewerben.

Da kann dir dein SB nichts vorschreiben. Selbstverständlich sind das Eigenbemühungen. Man soll doch heutzutage als Arbeitnehmer flexibel sein, nicht wahr?

Einzige Bedingung: diese Stellen müssen für dich einigermaßen realistisch sein - als Handwerker wirst du dich nicht sinnvoll als Chirurg bewerben können, wie von dir auch schon erwähnt.
 
Da kann dir dein SB nichts vorschreiben. Selbstverständlich sind das Eigenbemühungen. Man soll doch heutzutage als Arbeitnehmer flexibel sein, nicht wahr?
Darf ich dazu sagen, das sehe ich anders. Für mich sind das in erster Linie die Stellen, die ich nicht vonne JC aufs Auge gedrückt bekomme. :biggrin:

Das kann dann anch hinten losgehen, wenn ich mich als Florist auf ne Stelle als eben Schreiner bewerbe, ohne da auch nur die gringste Erfahrung zu haben. Da is mir die Absage ja auch gleich sicher? :icon_mrgreen:
 
Darf ich dazu sagen, das sehe ich anders. Für mich sind das in erster Linie die Stellen, die ich nicht vonne JC aufs Auge gedrückt bekomme. :biggrin:

Das kann dann anch hinten losgehen, wenn ich mich als Florist auf ne Stelle als eben Schreiner bewerbe, ohne da auch nur die gringste Erfahrung zu haben. Da is mir die Absage ja auch gleich sicher? :icon_mrgreen:

Für die SB ´s zählt der erlernte Beruf doch auch nichts mehr.
Man liest hier doch oft genug, dass man jeden Dreck anzunehmen hat.
 
Für die SB ´s zählt der erlernte Beruf doch auch nichts mehr.
Man liest hier doch oft genug, dass man jeden Dreck anzunehmen hat.
Gut, aber ich hab zum Beispiel mehr als einen Beruf gelernt. Das hatte immer den Vorteil, ich konnte meine 1 - 5 Bemühungen im Monat mal eben fix ableisten.
Dazu dann das, was so am Rande machbar für mich wäre, da fällt das ZAF -Gesindel erst mal wech... :icon_mrgreen:
Da können die dann nix mehr gegen sagen, denn man hat sich ja beworben... :biggrin:
 
Das kann dann anch hinten losgehen, wenn ich mich als Florist auf ne Stelle als eben Schreiner bewerbe, ohne da auch nur die gringste Erfahrung zu haben. Da is mir die Absage ja auch gleich sicher? :icon_mrgreen:
Ich habe ja deswegen auch geschrieben, daß die Stellen einigermaßen realistisch sein müssen. Auf Berufe, von denen man absolut keine Ahnung hat, die aber entsprechende Vorkenntnisse voraussetzen, kann man sich realistischerweise nicht bewerben.
 
Danke für die Meinungen schonmal!

Ich komme aus dem IT-Kaufmännischen Bereich, bewerbe mich natürlich bei allen IT Berufen, die von den Qualifikationen her so etwa passen. Leider sind die meisten momentan nur von ZAF (und viele scheinen auch nur Lockangebote zu sein :icon_rolleyes: ) oder sind sehr spezielle Kenntnisse gefragt, wo ich dann gleich eine Absage bekomme.

Ich habe aber zum Beispiel auch schon (und tue es auch momentan noch auf Minijob Basis) im grafischen Bereich gearbeitet. Da es hierfür momentan mehr Angebote gibt, schicke ich auch dafür Bewerbungen raus. Da die sowieso meistens nur E-Mail Bewerbungen wollen, kostet ein Versuch ja nichts.
Oder wegen meiner kaufmännischen Ausbildung versuche ich es auch in typischen Büro-Jobs.

Da das SB die Vorschläge nie wirklich beachtet hat, die Frage, ob das dann trotzdem auch als Eigenbemühung zählt.
 
Donnau, was steht in Deiner Eingliederungsvereinbarung (EGV ) oder in dem Verwaltungsakt, der Deine EGV ersetzt (EGV -VA )? Auf was für Tätigkeiten sollst Du Dich gemäß diesem Dokument bewerben?

Falls da z.B. steht "Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit als Astronaut", dann darfst Du Dich meines Erachtens nur auf Astronautenstellen bewerben.

Naja, vielleicht sehen das andere User ja anders. Wollte das aber mal eingeworfen haben in die Runde.
 
Donnau, was steht in Deiner Eingliederungsvereinbarung (EGV ) oder in dem Verwaltungsakt, der Deine EGV ersetzt (EGV -VA )? Auf was für Tätigkeiten sollst Du Dich gemäß diesem Dokument bewerben?

Falls da z.B. steht "Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit als Astronaut", dann darfst Du Dich meines Erachtens nur auf Astronautenstellen bewerben.

Naja, vielleicht sehen das andere User ja anders. Wollte das aber mal eingeworfen haben in die Runde.

Also oben bei Ziele steht: "Arbeitsstelle als Astronaut :icon_mrgreen: in Vollzeit im Umkreis blabla"

Und unten bei den Eigenbemühungen steht nur: "blabla auf sozialversicherungspflichtige Arbeitsstellen nachweisen muss."


Wenn das Ziel allerdings so gültig wäre, wären ja alle VVs die nicht genau dem Beruf entsprechen auch nichtig. :wink:
 
Wenn das Ziel allerdings so gültig wäre, wären ja alle VVs die nicht genau dem Beruf entsprechen auch nichtig. :wink:
Das siehst Du aber wirklich ein wenich eng? :icon_kinn:
Man könnte die Arbeit als Picker innem Lager durchaus mit der des Astronauten vergleichen, zumindest das geforderte Tempo und den unbestimmten Ausgang des Jobs. Also von daher? :biggrin:

Haste Lust, dann machen wir hier mal ein kleines Ideenspielchen, auch Brainstorming genannt.
Aber: ein paar Anhaltspunkte musse uns schon geben. :popcorn:
 
Man könnte die Arbeit als Picker innem Lager durchaus mit der des Astronauten vergleichen, zumindest das geforderte Tempo und den unbestimmten Ausgang des Jobs. Also von daher?

Als Astronaut arbeitest Du in Zeitlupe, wegen fehlender Schwerkraft und so:icon_hug:

Kannste also nicht mit Picker vergleichen:biggrin:
 
Also oben bei Ziele steht: "Arbeitsstelle als Astronaut :icon_mrgreen: in Vollzeit im Umkreis blabla"

Und unten bei den Eigenbemühungen steht nur: "blabla auf sozialversicherungspflichtige Arbeitsstellen nachweisen muss."


Wenn das Ziel allerdings so gültig wäre, wären ja alle VVs die nicht genau dem Beruf entsprechen auch nichtig. :wink:

Also bekommst Du VV 's, die - um bei dem Beispiel zu bleiben - sich nicht um Astronautenstellen drehen? Und auf diesen VV 's steht der Name Deines SB 's drauf? Dann widerspricht er sich ja.
 
Die Arbeit als Astronaut würde ich ablehnen, ist unzumutbar. Denn was passiert dem Astronauten beim Toilettengang angesichts fehlender Schwerkŕaft ? :biggrin:
 
Aber: ein paar Anhaltspunkte musse uns schon geben. :popcorn:

Guckst du ein bischen weiter oben #10 da hab ich geschrieben was ich gelernt hab und in welchen Bereichen ich suche. :icon_mrgreen:

Also wie gesagt, Berufserfahrung schon vorausgesetzt, nicht nach dem Motto: "Sehr geehrte Damen und Herren, schon als Kind wollte ich Astronaut werden, ich habe auch schon viel Erfahrung in dem Bereich! Ich habe bereits bei der Konzeption und Umsetzung von drei Pappkartonraumschiffen mitgearbeitet und sie auch selbst auf Funktionalität getestet!“ :icon_biggrin:
 
Da es hierfür momentan mehr Angebote gibt, schicke ich auch dafür Bewerbungen raus. Da die sowieso meistens nur E-Mail Bewerbungen wollen, kostet ein Versuch ja nichts. Oder wegen meiner kaufmännischen Ausbildung versuche ich es auch in typischen Büro-Jobs.
Da das SB die Vorschläge nie wirklich beachtet hat, die Frage, ob das dann trotzdem auch als Eigenbemühung zählt.
Das sind doch ausreichende Eigenbemühungen.
Über die Absagen nicht verzweifeln und da weiter machen.
Schau einfach, dass der größte Teil des Aufgabengebiets passt und das reicht, man kann kleinere Defizite auch nach Beginn des Jobs ausmerzen.

Das mit den Lockvogel-Angebeoten stimmt. Da hässliche daran: die ZAFs suchen im Internet bei den Firmen und stellen deren Beschreibungen für ausgeschriebene Jobs ein.
Kommste dahin, isset nix mehr mit der Stelle, was auch nicht verwundert, denn etliche Firmen weigern sich, mit dem ZAF -Gesindel zusammen zu arbeiten.
 
Also wie gesagt, Berufserfahrung schon vorausgesetzt, nicht nach dem Motto: "Sehr geehrte Damen und Herren, schon als Kind wollte ich Astronaut werden, ich habe auch schon viel Erfahrung in dem Bereich! Ich habe bereits bei der Konzeption und Umsetzung von drei Pappkartonraumschiffen mitgearbeitet und sie auch selbst auf Funktionalität getestet!“ :icon_biggrin:

:biggrin:

Als Kind habe ich aus Legosteinen Seilbahnen gebaut, wir haben die dann aus dem 4. Stock (Altbau) an einer Schnur runtersausen lassen in den Hinterhofgarten. Die Seilbahnen sind beim Auftreffen auf den Boden zerschellt. Bin ich deswegen geeignet als Seilbahnführer? :biggrin:

Sorry fürs OT. Ein bisschen Spaß muss sein.
 
Ach so ja: als ausgebildeter Sprengmeister achte ich natürlich darauf, dass die Ecke, wo die BA drinsitzt, dass da keine Menschen mehr drin sind. Die Betroffenen werden vorher von mir per Flugblatt/Megaphon informiert, dass sie das Gebäude zu räumen haben, weil das Gebäude in 2 Stunden gesprengt wird :biggrin:

Weil ich will ja niemandem einen Schaden zufügen.
 
Das sind doch ausreichende Eigenbemühungen.
Über die Absagen nicht verzweifeln und da weiter machen.
Schau einfach, dass der größte Teil des Aufgabengebiets passt und das reicht, man kann kleinere Defizite auch nach Beginn des Jobs ausmerzen.

Das mit den Lockvogel-Angebeoten stimmt. Da hässliche daran: die ZAFs suchen im Internet bei den Firmen und stellen deren Beschreibungen für ausgeschriebene Jobs ein.
Kommste dahin, isset nix mehr mit der Stelle, was auch nicht verwundert, denn etliche Firmen weigern sich, mit dem ZAF -Gesindel zusammen zu arbeiten.

Danke, ich habe es mir auch so gedacht, aber das SB hat mich verunsichert. Nicht, dass die dann kommt von wegen keine richtigen Bemühungen oder so. :icon_confused:

Deren Methoden habe ich auch schon so langsam durchblickt und mache, soweit möglich, einen großen Bogen um die.

:biggrin:

Als Kind habe ich aus Legosteinen Seilbahnen gebaut, wir haben die dann aus dem 4. Stock (Altbau) an einer Schnur runtersausen lassen in den Hinterhofgarten. Die Seilbahnen sind beim Auftreffen auf den Boden zerschellt. Bin ich deswegen geeignet als Seilbahnführer? :biggrin:

Sorry fürs OT. Ein bisschen Spaß muss sein.

Sicher doch! Es kommt nur darauf an, wie man es formuliert! Vielleicht: "Auch bei Komplikationen habe ich immer einen kühlen Kopf bewahrt." :biggrin:
 
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