Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass Mieter vom Vermieter allein unter Berufung auf ihr hohes Lebensalter die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen können.
Mieter kann unter Verweis auf hohes Lebensalter Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen (LG Berlin, Urteil vom 12.03.2019 - 67 S 345/18 -)
Quelle: recht-aktuell.de / Deutsches Anwaltsregister
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Mieter kann unter Verweis auf hohes Lebensalter Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen (LG Berlin, Urteil vom 12.03.2019 - 67 S 345/18 -)
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Quelle: Mieter kann unter Verweis auf hohes Lebensalter Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangenDie Parteien des zugrunde liegenden Rechtsstreits streiten über die Räumung und Herausgabe einer von den mittlerweile 87- und 84-jährigen Beklagten im Jahre 1997 von den Rechtsvorgängern der Klägerin angemieteten Wohnung. Die Klägerin erklärte im Jahre 2015 die Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarfs. Die Beklagten widersprachen der Kündigung unter Verweis auf ihr hohes Alter, ihren beeinträchtigten Gesundheitszustand, ihre langjährige Verwurzelung am Ort der Mietsache und ihre für die Beschaffung von Ersatzwohnraum zu beschränkten finanziellen Mittel. Quelle: recht-aktuell.de / Deutsches Anwaltsregister

LG Berlin: Eigenbedarfskündigung von Mietern in hohem Alter unzulässig
Einen alten Baum verpflanzt man nicht. Dieses Sprichwort kann man auch auf Mieter anwenden. Denn je älter ein Mieter ist, desto schwerer fällt ihm ein Umzug in eine neue Bleibe. Das sollten Vermieter bei einer Eigentumskündigung im Kopf behalten.