Hallo!
Ich habe 1-2 Fragen bezüglich der eidesstattlichen Erklärung zur Trennung einer Partnerschaft.
Wir leben momentan noch in einer BG zusammen, haben uns aber getrennt und ich suche jetzt eine neue Wohnung. Nach dem ich hier einiges gelesen habe, kam es dann auch wie es kommen mußte, mein ALG 2 Antrag wurde abgelehnt, mit der Begründung das wir noch eine eheähnliche Beziehung führen und einen Hausbesuch habe ich abgelehnt, wegen der hier im Forum genannten Gründe, einen Termin für eine Hausdurchsuchun wollte man mir nicht geben, da dieser spontan kommen muß.
Jetzt bin ich auf jedenfall mit einem Beratungsschein beim Anwalt gewesen und der erhebt Widerspruch, legt da mein Wohnungsangebot mit bei, das ich vor 2 Wochen eingeholt hatte (die Wohnung ist jetzt aber schon weg
) und ich soll eine eidestattliche Erklärung unterschreiben, das wir uns getrennt haben.
Da sehe ich mich aber schon halb im Gefängnis, wenn ich mir die für uns relevanten Indizien zu eine Partnerschaft anschaue, hier aus dem Forum:
Zitat in gekürzter Forum : Indizien für das Vorliegen einer eäG sind u.a.:
http://www.elo-forum.org/bedarfs-haushaltsgem-familie/12258-widerspruch-wegen-wg-abgelehnt.html
1. das gemeinsame Gestalten der Freizeit (Urlaub, Hobbys),
2. das gemeinsame Auto,
3. das regelmäßige Waschen und Kochen für den anderen Partner,
4. das vorherige Zusammenleben in einer anderen Wohnung,
5. sowie der Umstand, dass die Partner einen gemeinsamen Freundeskreis haben.
Zu:
1. wir lernten uns im Freundeskreis vor ca 10 Jahren kennen und somit haben wir nun mal den gleichen Freundeskreis. Desweiteren verstehe ich mich mit ihrem Verwandtenkreis teilweise sehr gut und habe da auch meine Freundschaften, mit ihrem Vater teile ich einige Hobbys, da liegen wir ziemlich auf gleicher Wellenlänge, mit den Geschwistern gehe ich weg und da sie zum Teil im Nachbarland wohnen, kann ich da auch nächtigen wenn ich im Urlaub fahre.
Das heißt jetzt nicht, das meine Ex und ich alles gemeinsam machen, aber wenn ich an die Sommer so denke, kann es schon mal Wochen geben, wo wir uns 3-4 mal sehen werden, gerade wenn die WM ist. Ansonsten kommt noch hinzu, das ich eher schlecht neue Bekanntschaften schließe und wirklich Panik habe, bei so einer Trennung jeglichen sozialen Kontakt abzubrechen, mal abgesehen davon, das ich mich von meinen Freunden auch nicht trennen will.
2. ich repariere in dem Familienkreis die Autos und dafür kann ich sie für mein Hobby, wo ich weiter rausfahren muß auch nutzen, selten aber es kommt halt vor.
3. gemeinsames Kochen, das kommt schon mal vor, wenn man nicht für sich alleine kochen möchte und wird im Freundeskreis öfter für ein Treffen als Grundlage genommen.
4. Vorher zusammen gelebt haben wir auch.
5. Punkt 5 siehe Punkt 1
Ich habe ein ganz schön mulmiges Gefühl wenn ich das Ding unterschreiben muß, dass mir auf einmal Dinge unterstellt werden die so nicht stimmen und ich für 3-4 Jahre als ABM den Strafvollzug aufgebrummt bekomme.
Wir trennen uns eigentlich auch nur weil es für mehr als eine Freundschaft nicht reicht, ist das denn so ungewöhnlich? Mal abgesehen, das ich mit meinen Ex Freundinen teilweise nach Wochen oder sogar Jahren wieder zwischenzeitlich zusammen gekommen bin, auch wenn es dann meistens eher nur für Beziehungen reichte, die Bett und Tisch getrennt haben, aber mit Priorität auf dem ersteren bestanden.
Hat jemand von euch da schon mal Probleme bekommen oder habt ihr Erfahrungen damit, was wirklich zu berücksichtigen ist?
Eine Ex habe ich die Tage noch in der City getroffen und zum Kaffee eingeladen, wenn mich ein SB bei sowas mit meiner jetzigen Ex sehen würde, wäre ja schon fast eingebuchtet oder?
Unterschreibe ich da eigentlich nur für die Trennung der eheähnlichen Gemeinschaft, wenn ich mir das so vor Augen halte, hat das ja schon eher was von einem Unterlassungserlass sie überhaupt zu sehen.
Mach ich mir zuviel Panik oder ist das so extrem?
Meine Pumpe geht mir gerade schon wieder auf 180, vor Angst aus dem Regen in ein Unwetter zu kommen.
Gruß
Kalli
PS: (nicht so ernst nehmen) kann ich eigentlich die Arge auf Körper- bzw. auf seelische Verletzung verklagen, da man ja wirklich paranoid wird, bei den ganzen Fallen die man in den Weg geschmissen bekommt, am besten noch mit einem Tritt des SB, damit man sie auf jedenfall trifft.
Mal abgesehen von den Depris die man bekommt, weil man sich wie der letzte Ar.. vorkommt und auch so behandelt wird, dazu noch der Frust das man mit seinen eigentlichen Bemühungen einen neuen Job zu finden, gar nicht mehr vorran kommt, wegen den Anträgen. Nebenbei kommt dann noch der soziale Druck hinzu, der einen teilweise verleugnen läßt, wie es einem eigentlich finanziell/beruflich so geht. Das Positive daran, ich habe mittlerweile viel mehr soziale Toleranz und kann auf jedenfall nachvollziehen welche Probleme manche Leute mit der Ablehnung durch die Gesellschaft haben, das beste Beispiel gerade im Bezug zum 1.12. dürften wohl Hiv bzw. anderweitig Erkrankte Personen sein oder auch unter was für einen seelischen Druck Homosexuelle stehen müssen, mir reicht ja schon so ein oller Antrag um mich ziemlich ausbrennen zu lassen. Jetzt habe ich mir wohl irgendwie etwas Frust runter geschrieben, ich lasse es einfach mal stehen, aber beende den Beitrag endlich.
Ich habe 1-2 Fragen bezüglich der eidesstattlichen Erklärung zur Trennung einer Partnerschaft.
Wir leben momentan noch in einer BG zusammen, haben uns aber getrennt und ich suche jetzt eine neue Wohnung. Nach dem ich hier einiges gelesen habe, kam es dann auch wie es kommen mußte, mein ALG 2 Antrag wurde abgelehnt, mit der Begründung das wir noch eine eheähnliche Beziehung führen und einen Hausbesuch habe ich abgelehnt, wegen der hier im Forum genannten Gründe, einen Termin für eine Hausdurchsuchun wollte man mir nicht geben, da dieser spontan kommen muß.
Jetzt bin ich auf jedenfall mit einem Beratungsschein beim Anwalt gewesen und der erhebt Widerspruch, legt da mein Wohnungsangebot mit bei, das ich vor 2 Wochen eingeholt hatte (die Wohnung ist jetzt aber schon weg
Da sehe ich mich aber schon halb im Gefängnis, wenn ich mir die für uns relevanten Indizien zu eine Partnerschaft anschaue, hier aus dem Forum:
Zitat in gekürzter Forum : Indizien für das Vorliegen einer eäG sind u.a.:
http://www.elo-forum.org/bedarfs-haushaltsgem-familie/12258-widerspruch-wegen-wg-abgelehnt.html
1. das gemeinsame Gestalten der Freizeit (Urlaub, Hobbys),
2. das gemeinsame Auto,
3. das regelmäßige Waschen und Kochen für den anderen Partner,
4. das vorherige Zusammenleben in einer anderen Wohnung,
5. sowie der Umstand, dass die Partner einen gemeinsamen Freundeskreis haben.
Zu:
1. wir lernten uns im Freundeskreis vor ca 10 Jahren kennen und somit haben wir nun mal den gleichen Freundeskreis. Desweiteren verstehe ich mich mit ihrem Verwandtenkreis teilweise sehr gut und habe da auch meine Freundschaften, mit ihrem Vater teile ich einige Hobbys, da liegen wir ziemlich auf gleicher Wellenlänge, mit den Geschwistern gehe ich weg und da sie zum Teil im Nachbarland wohnen, kann ich da auch nächtigen wenn ich im Urlaub fahre.
Das heißt jetzt nicht, das meine Ex und ich alles gemeinsam machen, aber wenn ich an die Sommer so denke, kann es schon mal Wochen geben, wo wir uns 3-4 mal sehen werden, gerade wenn die WM ist. Ansonsten kommt noch hinzu, das ich eher schlecht neue Bekanntschaften schließe und wirklich Panik habe, bei so einer Trennung jeglichen sozialen Kontakt abzubrechen, mal abgesehen davon, das ich mich von meinen Freunden auch nicht trennen will.
2. ich repariere in dem Familienkreis die Autos und dafür kann ich sie für mein Hobby, wo ich weiter rausfahren muß auch nutzen, selten aber es kommt halt vor.
3. gemeinsames Kochen, das kommt schon mal vor, wenn man nicht für sich alleine kochen möchte und wird im Freundeskreis öfter für ein Treffen als Grundlage genommen.
4. Vorher zusammen gelebt haben wir auch.
5. Punkt 5 siehe Punkt 1
Ich habe ein ganz schön mulmiges Gefühl wenn ich das Ding unterschreiben muß, dass mir auf einmal Dinge unterstellt werden die so nicht stimmen und ich für 3-4 Jahre als ABM den Strafvollzug aufgebrummt bekomme.
Wir trennen uns eigentlich auch nur weil es für mehr als eine Freundschaft nicht reicht, ist das denn so ungewöhnlich? Mal abgesehen, das ich mit meinen Ex Freundinen teilweise nach Wochen oder sogar Jahren wieder zwischenzeitlich zusammen gekommen bin, auch wenn es dann meistens eher nur für Beziehungen reichte, die Bett und Tisch getrennt haben, aber mit Priorität auf dem ersteren bestanden.
Hat jemand von euch da schon mal Probleme bekommen oder habt ihr Erfahrungen damit, was wirklich zu berücksichtigen ist?
Eine Ex habe ich die Tage noch in der City getroffen und zum Kaffee eingeladen, wenn mich ein SB bei sowas mit meiner jetzigen Ex sehen würde, wäre ja schon fast eingebuchtet oder?
Unterschreibe ich da eigentlich nur für die Trennung der eheähnlichen Gemeinschaft, wenn ich mir das so vor Augen halte, hat das ja schon eher was von einem Unterlassungserlass sie überhaupt zu sehen.
Mach ich mir zuviel Panik oder ist das so extrem?
Meine Pumpe geht mir gerade schon wieder auf 180, vor Angst aus dem Regen in ein Unwetter zu kommen.
Gruß
Kalli
PS: (nicht so ernst nehmen) kann ich eigentlich die Arge auf Körper- bzw. auf seelische Verletzung verklagen, da man ja wirklich paranoid wird, bei den ganzen Fallen die man in den Weg geschmissen bekommt, am besten noch mit einem Tritt des SB, damit man sie auf jedenfall trifft.
