U
UAllgaeuer
Gast
Hallo da es hier ja soviele Experten gibt habt ich da mal ne Frage
Bin grad im Internet auf eine "spezielle Thematik" gestoßen und zwar wollte ein Arbeitsloser Feuerwehrmann auf einen Lehrgang an einer Landesfeuerwehrschule gehen. Dieses war erst nach intervenieren der Gemeinde erlaubt.
Hier der Link dazu https://www.kfv-heilbronn.de/dokumente/ArbAmtAusb.pdf
Kann man das auf ganz Deutschland anweden. Ich frag hier aus dem Grund da in meiner Feuerwehr ein Kamerad (war in der gleichen Firma wie ich) ebenfalls arbeitslos und im Februar/März wohl einen Lehrgang bekommt auf der Feuerwehrschule.
Bin grad im Internet auf eine "spezielle Thematik" gestoßen und zwar wollte ein Arbeitsloser Feuerwehrmann auf einen Lehrgang an einer Landesfeuerwehrschule gehen. Dieses war erst nach intervenieren der Gemeinde erlaubt.
Hier der Link dazu https://www.kfv-heilbronn.de/dokumente/ArbAmtAusb.pdf
Kann man das auf ganz Deutschland anweden. Ich frag hier aus dem Grund da in meiner Feuerwehr ein Kamerad (war in der gleichen Firma wie ich) ebenfalls arbeitslos und im Februar/März wohl einen Lehrgang bekommt auf der Feuerwehrschule.