Ehemann geht ins Ausland, gibt Job auf. Bekomme ich ALGII?

Leser in diesem Thema...

euroro

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
23 Nov 2007
Beiträge
22
Bewertungen
5
ich bitte um eure Hilfe bzw. Meinungen. Wir sind lange verheiratet und haben eine Tochter mit 14. Mein Mann arbeitet, wir beziehen also kein ALG. Mein Mann geht aber nun (3 bis 6 Monate) ins Ausland, weil sein Vater todkrank ist. Sein Arbeitsverhältnis ist aufgehoben ab Ende September. Da ich selbst keine Arbeit habe, muss ich mich beim Jobcenter melden und für mich und meine Tochter ALGII beantragen. Das Haus gehört meinem Mann und wir wohnen mietfrei. Muss das Amt die Nebenkosten für das Haus wie Müll usw. tragen, obwohl es ihm gehört und er ja nicht in der BG ist? Habe ich Probleme zu befürchten? Ich kann meinen Mann leider nicht zwingen, hierzubleiben und weiter zu arbeiten. Sein Vater geht ihm vor.
 

erwerbsuchend

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
18 Jun 2017
Beiträge
3.778
Bewertungen
2.942
@ euroro,

bei der Beantragung von ALG 2 wird der gesamte Personenkreis betrachtet, der zu einer BG gehören könnte.

In deinem Fall werden also dein Ehemann, deine Tochter und du gemeinsam betrachtet. An ALG 2 -Leistungen würdet ihr die 2 x die Sätze für verheiratete und 1 x für Kinder erhalten, sowie KDU , sofern die Unterkunft angemessen ist. Da ALG 2 eine Grundsicherungsleistung ist, müssen erwerbsfähige Leistungsempfänger alles tun, um ihre Hilfsbedürftigkeit zu reduzieren oder ganz aufzuheben. Dazu müssen sie ihr Vermögen, sofern es die Grenzen des Schonvermögens überschreitet, und ihre Arbeitskraft einsetzen.

Mein Mann arbeitet, wir beziehen also kein ALG. Mein Mann geht aber nun (3 bis 6 Monate) ins Ausland, weil sein Vater todkrank ist. Sein Arbeitsverhältnis ist aufgehoben ab Ende September.

Leider hat dein Mann, so sehr ich dessen Handlung menschlich nachvollziehen kann, aus Sicht des JC absichtlich und vorsätzlich die Hilfsbedürftigkeit von seiner Familie herbeigeführt.

Zudem müssen dein Mann und du bei Erwerbslosigkeit und dem Bezug von ALG 2 , dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Da dein Mann jedoch für längere Zeit ins Ausland geht, wird dieser kein ALG 2 erhalten.

Demzufolge werdet ihr voraussichtlich folgende ALG 2 -Leistungen erhalten:

für deinen Mann -> kein ALG 2 und kein Anteil an den KDU
für dich -> ALG 2 -Satz für Pärchen, 368,00 EUR und 1/3 der KDU
für deine Tochter -> ALG 2 -Satz für Kinder und 1/3 der KDU

Bei einer 3-Personen-BG werden die KDU auf 3 Personen verteilt. Da dein Mann ins Ausland gehen will, bekommen nur deine Tochter und du ihren Kopfanteil, also 2/3 der KDU ausgezahlt. Der Anteil, der auf deinen Mann entfällt, wird nicht gezahlt.

Zusammengefasst ist der Plan deines Mannes aus finanzieller Sicht nicht zu empfehlen, auch wenn dieser menschlich nachvollziehbar ist.
 

euroro

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
23 Nov 2007
Beiträge
22
Bewertungen
5
Vielen Dank! Das hilft mir weiter. Um es klar zu machen:

Mein Mann beantragt für sich selbst soweiso keine Leistungen, denn er geht ja weg.

Es geht nur darum, inwieweit ich selbst Probleme bekomme. Ich kann ja nichts dafür dass er so handeln muss. Nach Rückkehr wird er auch wieder arbeiten, so dass ich mit meiner Tochter nur bis zu seiner Rückkehr Leistungen erhalten muss. Trotzdem habe ich Angst dass mir Vorwürfe usw. gemacht werden, Sperrzeiten kommen usw. Wie sollen wir über den Winter kommen wenn wir die Heizkosten nur zu 2/3 bekommen? Das verbleibende Drittel kann ich aus dem Regelsatz nicht zahlen. Ein Umzug wäre wegen der paar Monate auch keine Alternative. Ich bin der Meinung dass das Amt in diesem Fall nicht auf 2/3 kürzen darf. Zumindest nicht bei den Heizkosten, da die bei 3 Personen genausohoch sind wie bei 2.
 
G

Gelöschtes Mitglied 58736

Gast
Da macht es sich einer aber sehr einfach.

Sorry, so läuft das nicht.
Evtl. mal Unterhaltspflicht googeln. Sachen gibt's....

Da der Aufenthaltsort ja bekannt ist:
Nach § 170 StGB ist die Verletzung der Unterhaltspflicht eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird.

Da Ihr ja nicht getrennt seid und es auch nicht vorhabt:
Ich denke für Euer Problem gibt es andere Lösungen als den Sozialstaat.

Auch für zugegebenermaßen traurige Ereignisse sollte man nachdenken und nicht einfach seinen Arbeitsplatz mutwillig aufgeben.
Schon gar nicht einfach seine Familie verlassen und dem Steuerzahler vor die Füße werfen.

Mir ist klar, dass Dir das nicht weiterhilft.
Evtl. hilft es aber beim Nachdenken, auch gerade weil Du ja nur im Haus wohnst und kein Miteigentümer bist.

Die Experten hier werden Euch evtl. einen Weg aufzeigen.
Dir macht keiner Vorwürfe, Du musst eine Lösung finden, da Du Verantwortung übernimmst.

Ich bin hier aber raus, entschuldige bitte.
 

Rechte wahrnehmen

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
24 Okt 2008
Beiträge
1.057
Bewertungen
363
notfalls machst du eine einstweilige anordnung beim sozialgericht,

mach dir keine sorgen!:peace::peace::peace:


du bekommst 100 %!!!:first::first::first:



die beim jobcenter haben sowieso meistens keine ahnung.
 

Maximus Decimus

0
1. Priv. Nutzergruppe
Mitglied seit
7 Aug 2014
Beiträge
787
Bewertungen
877
Ich verstehe das leider nicht. Dein Mann führt vorsätzlich eine Hilfsbedürftigkeit für seine Familie herbei und das Amt soll zahlen?
Aus meiner Sicht kommen da ein paar Probleme auf euch zu. Miete, Unterhalt, Krankenkasse möglicherweise eine Sanktion. Das Verhalten deines Mannes war nicht sehr weitsichtig,um es höflich auszudrücken.
 

euroro

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
23 Nov 2007
Beiträge
22
Bewertungen
5
Mein Mann macht das nicht vorsätzlich. Er MUSS zu seinem Vater.
Der Vater lebt allein, mein Mann ist Einzelkind, er muss ihn pflegen,
da es keine anderen Verwandten gibt, die sich darum kümmern können.
Welches Problem hast Du damit?
Und selbst wenn, darf man mich dafür bestrafen? Mit Sicherheit nicht!

Ich komme schuldlos in diese Lage und muss Leistungen beantragen.
Nicht weil er mutwillig handelt, sondern wegen eines Notfalls.
Du darfst nicht glauben dass mir der Gang zum Amt Spass macht.

@RobbiRob
eine Straftat ist ja wohl ein Witz...ist etwa der nahende Tod des Vaters eine Straftat?
Bitte erstmal nachdenken vor dem Schreiben!
 

erwerbsuchend

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
18 Jun 2017
Beiträge
3.778
Bewertungen
2.942
@ euroro,

es spielt keine Rolle, ob dein Ehemann für sich Leistungen beantragt. Da ihr verheiratet seid, seid ihr zu gegenseitiger finanzieller Unterstützung verpflichtet. Dies gilt auch im SGB II, also für den Bezug von ALG 2 .

Die KDU werden auf alle Mitglieder der BG aufgeteilt, so gesehen bekommt also jeder nur seinen Anteil vom JC ausgezahlt. Da dein Mann nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen wird, wird auch sein Anteil an den KDU und den Heizkosten vom JC einbehalten.

Man wird dir vom JC keine Vorwürfe machen, aber man wird dir die üblichen Pflichten auferlegen. Daher solltest du bereits jetzt schon anfangen, dich um einen Job zu bewerben, sofern es keine gesundheitlichen Gründe gibt, die dagegen sprechen.

was bist denn du für einer? Mein Mann macht das weder vorsätzlich noch sonst was. Er MUSS zu seiner Familie. Hast Du ein Problem damit?

Sorry, wenn ich mich hier einmische, aber genau das macht dein Mann. Er will vorsätzlich seine Erwerbsarbeit und sein Erwerbseinkommen hier in Deutschland aufgeben, um für längere Zeit zu seiner Familie im Ausland zu reisen.

Wenn ihr über genügend Vermögen verfügt, um diese Zeit zu überbrücken, würde keiner etwas sagen.

Da ihr aber Sozialleistungen beziehen wollt, müsst ihr euch auch an die damit verbundenen Regeln halten und diese gelten für alle ALG 2 -Bezieher, egal ob Deutsche oder Ausländer.
 

Maximus Decimus

0
1. Priv. Nutzergruppe
Mitglied seit
7 Aug 2014
Beiträge
787
Bewertungen
877
Mein Mann macht das nicht vorsätzlich. Er MUSS zu seiner Familie. Welches Problem hast Du damit?

Ich bin schuldlos in der Lage und muss Leistungen beantragen.
Und zwar nicht weil er mutwillig handelt, sondern wegen eines Notfalls.
Ich habe lediglich aus Sicht des JC argumentiert. Denn denen ist die menschliche Seite relativ egal. Du bist zwar schuldlos dran, jedoch dein Mann nicht aus meiner Sicht.
 

euroro

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
23 Nov 2007
Beiträge
22
Bewertungen
5
@Erwerbssuchend
ich wünsche Dir, dass in Deiner Familie keiner elend krepiert ohne dass Du es für nötig hälst zu ihm zu gehen! Wenn Du das als "vorsätzlich" bezeichnest oder als "Urlaub" ansiehst, weiß ich in welche Schublade ich Dich stecken muss.

Übrigens, nur um das klarzustellen. Ausländer sind wir beide nicht, auch wenn der Vater im Ausland lebt!
 
G

Gelöschtes Mitglied 58736

Gast
@RobbiRob
eine Straftat ist ja wohl ein Witz...ist etwa der nahende Tod des Vaters eine Straftat?
Bitte erstmal nachdenken vor dem Schreiben!

Ich bin hier aber raus, entschuldige bitte.

Respektiere bitte meine Entscheidung, dass ich hier nicht weiter mitkommentieren möchte.
Ich sehe auch schon das Schloss kommen ....

Dir und Deiner Familie incl. Mann und Familie alles Gute bei der schweren Zeit.
 

erwerbsuchend

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
18 Jun 2017
Beiträge
3.778
Bewertungen
2.942
ich wünsche Dir, dass in Deiner Familie keiner elend krepiert ohne dass Du es für nötig hälst zu ihm zu gehen! Wenn Du das als "vorsätzlich" bezeichnest oder als "Urlaub" ansiehst, weiß ich in welche Schublade ich Dich stecken muss.

@ euroro,

genauso wie @ RobbiRob habe ich nur die derzeit gültige Gesetzeslage für den Bezug von Sozialleistungen dargestellt.

Solltest du die derzeitige Gesetzeslage für deinen Fall als ungerecht empfinden, steht dir immernoch der Rechtsweg über die Sozialgerichtsbarkeit offen.

Ein altes Sprichwort sagt: "Man kann den Überbringer schlechter Nachrichten nicht für die schlechten Nachrichten verantwortlich machen."

Aus persönlicher Sicht finde ich es mehr als unpassend, dass du Hilfeleistende hier im Forum negativ angehst, nur weil dir die dargelegte Rechtslage nicht gefällt.

Übrigens, nur um das klarzustellen. Ausländer sind wir beide nicht, auch wenn der Vater im Ausland lebt!

Wie ich in meinem vorherigen Posting schrieb, spielt es für den Bezug von Sozialleistungen keine Rolle, ob man Deutscher oder Ausländer ist. Jeder, der ALG 2 erhalten will, muss sich an die dafür geltenden Pflichten halten, man hat aber auch entsprechende Rechte.
 

euroro

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
23 Nov 2007
Beiträge
22
Bewertungen
5
das hier Gesetze greifen, ist völlig klar. Diese werden auch respektiert und anerkannt. Es wird allerdings nicht anerkannt wenn sich hier User anmaßen, ein Urteil sprechen zu wollen inwiefern die Abreise "strafbar" ist. Eine mutwillige Gefährdung der Existenz liegt hier nicht vor, sondern eine (medizinisch begründete) Notlage!
 

AsbachUralt

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
7 Mrz 2008
Beiträge
2.548
Bewertungen
2.999
das hier Gesetze greifen, ist völlig klar. Diese werden auch respektiert und anerkannt. Es wird allerdings nicht anerkannt wenn sich hier User anmaßen, ein Urteil sprechen zu wollen inwiefern die Abreise "strafbar" ist. Eine mutwillige Gefährdung der Existenz liegt hier nicht vor, sondern eine (medizinisch begründete) Notlage!


Wenn Du doch alles schon weißt, stell doch einfach Deinen Antrag auf ALGII .
Vielleicht berichtest Du uns ja dann über das Ergebnis.

Im übrigen interessiert die Krankheit Deines Schwiegervaters den Gesetzgeber in diesem Fall überhaupt nicht.
Das mag moralisch vielleicht in Deinen Augen nicht korrekt sein, ist aber leider eine Tatsache.

Ich würde nur eine Möglichkeit sehen, dass ihr eine Hypothek auf das Haus aufnehmt um finanziell über diese Zeit zu kommen.
Und würde das JC zahlen, dann ja sowieso nur als Darlehen, weil eben ein Haus vorhanden ist. Würde also nichts groß ändern.
 

euroro

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
23 Nov 2007
Beiträge
22
Bewertungen
5
@AsbachUralt
da muss ich dich leider enttäuschen, das Haus meines Mannes fällt unter das Schonvermögen, es steht leider weder in München noch in Hamburg ..und eine Hypothek bekommt man schon gar nicht :)
---
Natürlich laufen schon Bewerbungen meinerseits, aber wenn ich keine Stelle bekomme, muss die Behörde zahlen, ob sie will oder nicht, denn ICH habe nichts falsch gemacht, oder ist jemand anderer Meinung?
 

AsbachUralt

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
7 Mrz 2008
Beiträge
2.548
Bewertungen
2.999
Mich kannst Du nicht enttäuschen.

Ob es Schonvermögen ist, ist nicht relevant, denn die Hilfsbedürftigkeit wurde durch Deinen Mann selbst herbeigeführt.

Aber wie gesagt, beantrage es einfach, dann siehst Du ja, ob Du im Forum richtige oder falsche Auskünfte bekommen hast.

Und auch wenn Du selbst nichts falsch gemacht hast, aber Dein Mann.
Er ist unerlaubt Ortsabwesend und deshalb nicht Alg II Berechtigt.
Und Du bildest nun mal mit ihm zusammen eine Bedarfsgemeinschaft und er ist Dir zum Unterhalt gesetzlich verpflichtet.
Also falls Hilfe , dann nur als Darlehen.

Mitgegangen, Mitgefangen sozusagen.
 

Rechte wahrnehmen

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
24 Okt 2008
Beiträge
1.057
Bewertungen
363
du hast nichts falsch gemacht. vielen dank an deinen mann, das er seinen vater pflegt.

ich bleibe dabei:
wenn du alg 2 beantragst, sind 2 personen die bg : du und euer kind. darum stehen euch 100% der kosten zu!

stell deinen antrag schon mal zum 1. 10 nehme ich an.

wenn nur 2/3 bewilligt werden, dann einstweilige anordnung beim sozialgericht.

halte uns auf dem laufenden, interessiert mich. danke

alles gute, deinem mann, seinem vater, dir und eurem kind!!!

und wenn ihr mann laufen gegangen wäre und unauffindbar wäre,
was ist dann?
 

Maximus Decimus

0
1. Priv. Nutzergruppe
Mitglied seit
7 Aug 2014
Beiträge
787
Bewertungen
877
@AsbachUralt
Natürlich laufen schon Bewerbungen meinerseits, aber wenn ich keine Stelle bekomme, muss die Behörde zahlen, ob sie will oder nicht, denn ICH habe nichts falsch gemacht, oder ist jemand anderer Meinung?
Es geht nicht darum, ob du was falsch gemacht hast sondern wie du und dein Mann die Dinge regeln. Das SGB nimmt halt keine Rücksicht auf die einzelne Person, wenn wie hier unstrittig eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt. Somit ist das Handeln eines, auswirkend auf mehrere. Es ist nicht schön, aber so sind nun mal die Gesetze.
Nach SGB hat dein Mann vorsätzlich seinen Arbeitsplatz aufgegeben. Es mag aus eurer Sicht absolut berechtigt sein, aber das muss es nicht aus SGB Sicht.
Grade im SGB Kreis sollte man seine Entscheidungen mit Bedacht treffen und sich vorher Handlungssicherheit holen, anstatt so einen Schnellschuss zu fabrizieren.
 

Rechte wahrnehmen

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
24 Okt 2008
Beiträge
1.057
Bewertungen
363
Mich kannst Du nicht enttäuschen.
Ob es Schonvermögen ist, ist nicht relevant, (............).
ihr mann kann tun und lassen, was er will, er kann sich aufhalten, wo ER will. das geht keinen staat - und damit auch das jobcenter nix an.
und lieber AsbachUralt:
du bist seit 2008 dabei. du weißt, was für seltsame ergüsse das jobcenter öfters produziert. ja unterhalt verpflichtet, ist ihr mann, was er bis sept auch getan hat und tut
 

euroro

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
23 Nov 2007
Beiträge
22
Bewertungen
5
Mich kannst Du nicht enttäuschen.
(.............)

Entschuldigung, aber Sie reden wirklich Unsinn daher. Mein Mann kann das Land verlassen wann er will, da wir KEIN ALGII beziehen! Glauben sie etwa weil er zu seinem kranken Vater geht, nimmt man ihm das Haus ab? Was Sie von sich geben, ist wirklich lächerlich!

@Rechtewahrnehmen
Vielen Dank für die tolle Unterstützung, man könnte glatt meinen hier seien Jobcenter Mitarbeiter am Werk, die einem Angst einjagen wollen. Für mich ist die Sache klar. Ich habe die Situation nicht herbeigeführt und meinem Mann kann niemand verbieten, seinen kranken Vater zu pflegen. Ich bin erstaunt was für seltsames Gedankengut hier kursiert.
Ich lasse mich nicht einschüchtern - von niemandem!

man sollte einfach mal überlegen. Wir haben von 2012 bis 2014 ALGII bezogen. Nur durch unsere eigene Initiative hat mein Mann 2014 endlich Arbeit bekommen! Von der Agentur kam nie etwas Sinnvolles, nur Ausdruck der Angebote die wir auch zuhause am PC abrufen konnten! Uns ist es sowieso ein Rätsel, für was man die Angestellten in den Argen zahlt! Um die Leute zu schikanieren? Jedenfalls nicht für eine sinnvolle Vermittlung von Arbeit! Mein Mann hat sich die Stelle selbst besorgt und darf sie auch selbst aufgeben, wenn er sich entscheidet, seinen todkranken Vater zu pflegen. Ist nur logisch, dass ich dann Leistungen bekomme, da ich mir in diesem Fall erst Arbeit suchen muss. Jedes Sozialgericht wird mir Recht geben, ich werde gerne Klage einreichen, das bin ich mittlerweile schon gewohnt. Übrigens @rechtewahrnehmen, Sie haben Recht, auch meine Klagen habe ich bisher immer gewonnen. Ich kann nur jedem raten immer zu klagen, denn die Entscheidungen gegen die Bezieher sind meist falsch. Vor allem wenn es um Heizkosten usw. geht.

Und noch ein Hinweis: KLAGEN KOSTET NICHTS!
 

AsbachUralt

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
7 Mrz 2008
Beiträge
2.548
Bewertungen
2.999
ihr mann kann tun und lassen, was er will,
er kann sich aufhalten, wo ER will
das geht keinen staat - und damit auch das jobcenter nix an.

Natürlich kann er das.
Aber er kann nicht einfach seine Familie ohne Unterhalt hier sitzen lassen und darauf hoffen, dass der Staat sie schon ernähren wird. So einfach klappt das nicht.

Er ist zum Unterhalt verpflichtet und wenn er das nicht kann, gibt es Sozialleistungen für den Rest der Familie eben nur als Darlehen!
 

Gaestin

1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
10 Jan 2007
Beiträge
2.269
Bewertungen
1.571
ALGII gibt es eventuell als Darlehen, damit der unterhaltspflichtige Mann es später zurückzahlt. Falls Eigentum da ist, würde das Amt vermutlich sich ins Grundbuch eintragen lassen. Dann hättet ihr ein Einkommen,
solange er weg ist.

ich bitte um eure Hilfe bzw. Meinungen. [...]
also, Miete kostet nichts. Das Amt kann Regelsatz für Euch beide als Darlehen geben, das Haus als Sicherheit. Für drei bis sechs Monate.
Und er kann es später zurückzahlen.
 

euroro

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
23 Nov 2007
Beiträge
22
Bewertungen
5
Wow, ihr verdreht ja hier ganz schön die Gesetze. Seit wann wird ein selbstbewohntes Eigenheim mit einem Wert von 10.000 Euro weggenommen? Könnt ihr vergessen, da kann ich nur drüber lachen. Dann müsste das Amt Miete zahlen, was eine Verschwendung von Steuergeldern wäre, denn die Hausnebenkosten sind weit geringer als die Miete einer kleinen Wohnung.

Mein Mann lässt uns auch nicht sitzen, einfach mal genau lesen.
Er muss wegen eines Notfalls ins Ausland - das ist ein großer Unterschied!
 

TazD

Super-Moderation
Mitglied seit
12 Mrz 2015
Beiträge
11.685
Bewertungen
28.584
Liebe @euroro,

hier verdreht niemand die Gesetze. Vielmehr willst du die gültige Gesetzeslage nicht wahrhaben.

Für das JC liegt hier nämlich kein Notfall vor und das JC wird die Frage stellen, warum einzig und allein dein Ehemann den Vater pflegen kann? Warum das kein Pflegedienst oder ein anderer Dritter übernehmen kann.

Ganz allgemein gilt, dass derjenige, der seinen Job kündigt und dann Sozialleistungen beantragt, mit einer Kürzung rechnen und leben muss.
Das Gleiche gilt für den Fall, dass jemand seinen Job kündigt und damit die Personen Sozialleistungen beantragen müssen, die bisher von der arbeitenden Person versorgt wurden. Zumindest, wenn wie bei euch, dein Ehemann eine gesetzliche Unterhaltspflicht für dich und deine Tochter hat.

Das kannst du jetzt wahrhaben oder aber als Verdrehung der Gesetzeslage ansehen. Das JC wird mit Sicherheit die von @erwerbssuchend angestellte Grundlage heranziehen und lediglich 2/3 der KdU übernehmen.

Auch wenn der Nutzer @Rechte wahrnehmen noch hundertmal schreibt, dass ihr euch keine Sorgen machen müsst und das schon alles gut gehen wird, würde ich diese Aussage mit Vorsicht geniessen und mich darauf einstellen, dass das JC deinen Mann, dich und deine Tochter gem. § 7 Abs 3 Nr. 3 SGB II als BG sieht.
Dem Nutzer @Rechte wahrnehmen steht es natürlich frei auch eine Rechtsgrundlage für sein "Macht euch keine Sorgen" zu nennen.

..., man könnte glatt meinen hier seien Jobcenter Mitarbeiter am Werk, die einem Angst einjagen wollen. Für mich ist die Sache klar. Ich habe die Situation nicht herbeigeführt und meinem Mann kann niemand verbieten, seinen kranken Vater zu pflegen. Ich bin erstaunt was für seltsames Gedankengut hier kursiert.
Ich lasse mich nicht einschüchtern - von niemandem!
Hier kursiert kein seltsames Gedankengut. Es ist aber auch nicht der Sinn eines Hilfeforums, dir nach dem Mund zu reden, sondern dich berechtigt darauf hinzuweisen, was aller Wahrscheinlichkeit auf dich und deine Tochter zukommen wird.
Auch wenn andere der Meinung sind, es sei alles eitel Sonnenschein und das SG wirds schon richten.
 

euroro

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
23 Nov 2007
Beiträge
22
Bewertungen
5
Lieber Moderator, es ist aber auch nicht Sinn und Zweck des Moderators zu entscheiden, ob hier ein Notfall vorliegt. Wir wissen, dass einer vorliegt und alles andere geht niemand etwas an, da es eine persönliche, ja familiäre Angelegenheit ist. Ich frage mich ernsthaft, wie sich User und der Mod hier erdreisten können zu behaupten, es läge kein Notfall vor und man würde uns das Haus nehmen usw. Da musst Du dich wirklich nicht wundern, wenn von mir derartige Reaktionen kommen. Ein Forum wie dieses sollte dazu da sein, Hilfestellung zu geben. Es sollte nicht dazu da sein, über andere User Vorurteile auszusprechen und mit der Keule zu drohen. All denen, die sinnvoll geholfen haben, noch einmal besten Dank!
 
Oben Unten