@ euroro,
bei der Beantragung von
ALG 2 wird der gesamte Personenkreis betrachtet, der zu einer
BG gehören könnte.
In deinem Fall werden also dein Ehemann, deine Tochter und du gemeinsam betrachtet. An
ALG 2 -Leistungen würdet ihr die 2 x die Sätze für verheiratete und 1 x für Kinder erhalten, sowie
KDU , sofern die Unterkunft angemessen ist. Da
ALG 2 eine Grundsicherungsleistung ist, müssen erwerbsfähige Leistungsempfänger alles tun, um ihre Hilfsbedürftigkeit zu reduzieren oder ganz aufzuheben. Dazu müssen sie ihr Vermögen, sofern es die Grenzen des Schonvermögens überschreitet, und ihre Arbeitskraft einsetzen.
Mein Mann arbeitet, wir beziehen also kein ALG. Mein Mann geht aber nun (3 bis 6 Monate) ins Ausland, weil sein Vater todkrank ist. Sein Arbeitsverhältnis ist aufgehoben ab Ende September.
Leider hat dein Mann, so sehr ich dessen Handlung menschlich nachvollziehen kann, aus Sicht des
JC absichtlich und vorsätzlich die Hilfsbedürftigkeit von seiner Familie herbeigeführt.
Zudem müssen dein Mann und du bei Erwerbslosigkeit und dem Bezug von
ALG 2 , dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Da dein Mann jedoch für längere Zeit ins Ausland geht, wird dieser kein
ALG 2 erhalten.
Demzufolge werdet ihr voraussichtlich folgende
ALG 2 -Leistungen erhalten:
für deinen Mann -> kein
ALG 2 und kein Anteil an den
KDU für dich ->
ALG 2 -Satz für Pärchen, 368,00 EUR und 1/3 der
KDU für deine Tochter ->
ALG 2 -Satz für Kinder und 1/3 der
KDU Bei einer 3-Personen-
BG werden die
KDU auf 3 Personen verteilt. Da dein Mann ins Ausland gehen will, bekommen nur deine Tochter und du ihren Kopfanteil, also 2/3 der
KDU ausgezahlt. Der Anteil, der auf deinen Mann entfällt, wird nicht gezahlt.
Zusammengefasst ist der Plan deines Mannes aus finanzieller Sicht nicht zu empfehlen, auch wenn dieser menschlich nachvollziehbar ist.