Martin Behrsing
Redaktion
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Der Fonds Heimerziehung stellt Sachleistungen und Geldmittel zur Verfügung. Es bestehen zwei Fonds und zwar:
1. Für Heimkinder der Bundesrepublik 1949 bis 1975 Hier können Ansprüche bis zum
31.Dezember 2014 geltend gemacht werden und
2. Für Heimkinder in der ehemaligen DDR 1949 bis 1990. Hier können Ansprüche bis zum
30. September 2014 geltend gemacht werden.
Ob eine Anrechnung von Mitteln aus diesem Fonds auf Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) oder der Sozialhilfe (SGB XII) erfolgt ist noch nicht abschließend geklärt.
sozialrechtsexperte: Ehemalige Heimkinder aufgepasst! Frist des Fonds Heimerziehung läuft bald ab.
1. Für Heimkinder der Bundesrepublik 1949 bis 1975 Hier können Ansprüche bis zum
31.Dezember 2014 geltend gemacht werden und
2. Für Heimkinder in der ehemaligen DDR 1949 bis 1990. Hier können Ansprüche bis zum
30. September 2014 geltend gemacht werden.
Ob eine Anrechnung von Mitteln aus diesem Fonds auf Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) oder der Sozialhilfe (SGB XII) erfolgt ist noch nicht abschließend geklärt.
sozialrechtsexperte: Ehemalige Heimkinder aufgepasst! Frist des Fonds Heimerziehung läuft bald ab.