Hallo Zusammen,
meine Bedarfsgemeinschaft ist seit 31.12.2018 raus aus dem ALG-II Bezug. Noch während des Bezugs wurde mir von der DRV rückwirkend volle Erwerbsminderung auf Zeit seit 01.02.2017 bis 30.04.2019 bewilligt. Die Erstattungsansprüche hat das Jobcenter schon mit der DRV erledigt.
Nun habe ich diese Woche von der VBL die Mitteilung bekommen, dass ich eine Betriebsrente wegen voller Erwerbsminderung aus der Pflichtversicherung erhalte. Muss ich die Nachzahlung beim Jobcenter angeben? Der Zufluss erfolgt ja nach dem Ende von ALG 2-Bezug...
Für Eure Einschätzung bin ich Euch jetzt schon dankbar!
meine Bedarfsgemeinschaft ist seit 31.12.2018 raus aus dem ALG-II Bezug. Noch während des Bezugs wurde mir von der DRV rückwirkend volle Erwerbsminderung auf Zeit seit 01.02.2017 bis 30.04.2019 bewilligt. Die Erstattungsansprüche hat das Jobcenter schon mit der DRV erledigt.
Nun habe ich diese Woche von der VBL die Mitteilung bekommen, dass ich eine Betriebsrente wegen voller Erwerbsminderung aus der Pflichtversicherung erhalte. Muss ich die Nachzahlung beim Jobcenter angeben? Der Zufluss erfolgt ja nach dem Ende von ALG 2-Bezug...
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