Eheänliche Gemeinschaft

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Chemnitzer und Sie

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Hallo an die Gemeinde,

haben mal eine Frage wegen der Eheänlichen Gemeinschaft. Wir leben seit 13.09.06 zusammen. Aber wohnen laut Mietvertrag nicht zusammen. Nun möchten wir aber in eine andere und größere Wohnung ziehen. Laut SGB II sind wir doch nach einem Jahr eine Eheänliche Gemeinschaft. Nun meine Frage: Was muss ich bei meinem nächsten Besuch bei der ARGE beantragen?
Situation: Sie lebt in Chemnitz und ich in Zwickau
Sie bekommt den vollen Regelsatz und eigene Wohung und ich da ich U25 NICHTS

Wie verhällt sich das nun?

Brauchen dringend eueren Rat
 

Mario Nette

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Tach,

seit wann bist du denn gemeldet beim Amt? Bist du bei deinen Eltern gemeldet, hast du dort noch ein Zimmer, oder haben sie dich "entlassen"? Warum bekommst du nichts: Arbeitest du oder hast andere Einkünfte?

Wenn ihr direkt zusammenziehen wollte und auch von den Gegebenheiten der Wohnung ersichtlich ist, dass ihr zusammen lebt und nicht etwa nur eine WG bildet, dann werdet ihr als Bedarfsgemeinschaft eingestuft. Ihr habt, weil Zweifelsfall, u. U. mit Hausbesuch zu rechnen.

Mario Nette
 

Chemnitzer und Sie

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Hi,

also ich wohne noch daheim und bin mit meiner Mum als eine Bedarfsgemeinschft laut Amt. Geld bekomme ich nichts weil ich noch keine 25 bin. Andere Einkümpfte habe ich nicht. Wir leben schon so wie in einer ehelichen Gemeinschaft. Also ich kann auf Ihr konto und Sie auf meins. Meine Wäsche liegt auch im Schrank wo Ihre liegt. Also müsste das dann beim Amt soweit klappen? Und wie müssen wir das beweisen das wir schon ein Jahr zusammen sind? Weil ich bin noch in Zwickau gemeldet und Sie weiterhin in Chemnitz.
 
B

BoesesWeib

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Wenn ihr direkt zusammenziehen wollte und auch von den Gegebenheiten der Wohnung ersichtlich ist, dass ihr zusammen lebt und nicht etwa nur eine WG bildet, dann werdet ihr als Bedarfsgemeinschaft eingestuft. Ihr habt, weil Zweifelsfall, u. U. mit Hausbesuch zu rechnen.

Mario Nette

unter 25 und in einer bg mit seiner mutter - der unter 25 jährige kann einfach so ausziehen und sie wieder in bedürftigkeit begeben?
 

Mario Nette

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Stop mal! Bist du dir bewusst, was es bedeutet, wenn ihr als BG eingestuft werdet? Im Zweifel für den Angeklagen ...

Hm ich kann mir jetzt nicht vorstellen, dass du zu Hause nix bekommst, so ganz ohne Einkommen. Es sei denn, deine Eltern verdienen gut. Dann hätt man sich aber auch beim Amt abmelden können :)

Vielleicht ist dir bekannt, dass man als U25er nicht einfach so umziehen kann, wenn die Eltern einen beherbergen können und wollen.

Ehrlich gesagt sehe ich hier noch nicht richtig durch.

@BoesesWeib
Das mit der BG mit der Mutter war vorher nicht ersichtlich, kam ja erst im zweiten Posting.

Mario Nette
 

Chemnitzer und Sie

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Hi, also es geht ja net ums Geld bekommen, nur warum soll ich jedes Mal nach Hause fahren wenn ich etwas vom Amt brauche, wenn ich mich doch gleich in Chemnitz melden kann und dort mit meiner Freundin in eine größere Wohnung ziehen kann. Das Amt in Chemnitz sagte das man sich nach einer größeren Wohung umsehen darf aber man braucht noch sowas wie eine "entlassung" von meiner ARGE Zwickau das ich Umziehen darf. Also wie steht da die rechtslage?
 
B

BoesesWeib

Gast
was meinst du damit? ich kann doch nicht einfach so ausziehen, das hat mir doch das amt schon beim ersten Gespräch gesagt. Und meine Freundin hat schon ihre eigene Wohnung, nur wenn man länger als ein Jahr zusammen ist, darf mann eine Eigene Bedarfsgemeinschaft gründen. Und somit auch sich Vergrösern. Jetzt sind es knapp 40m² und die neue Wohnung hatt rund 50m² und somit sind wir noch in der Frist die 60m² erlaubt. Also darf ich denn als U25 jähriger ausziehen und in Welchen § steht das drinn wenn man länger zusammen lebt.

unter 25 jährige dürfen eben nicht so einfach zu hause ausziehen weil es dann ja bedeuten würde dass das amt dir miete und regelsatz zahlen müsste
 
B

BoesesWeib

Gast
Hi, also es geht ja net ums Geld bekommen, nur warum soll ich jedes Mal nach Hause fahren wenn ich etwas vom Amt brauche, wenn ich mich doch gleich in Chemnitz melden kann und dort mit meiner Freundin in eine größere Wohnung ziehen kann. Das Amt in Chemnitz sagte das man sich nach einer größeren Wohung umsehen darf aber man braucht noch sowas wie eine "entlassung" von meiner ARGE Zwickau das ich Umziehen darf. Also wie steht da die rechtslage?

die frage ist erstmal bekommt deine mutter im rahmen eurer bg geld für dich, also regelleistung und anteilig kosten der unterkunft ?

zweite frage, eine grössere wohnung in chemnitz würde auch mehr kosten als deine freundin bisher vom amt bezahlt bekommt, könntest du denn deinen anteil für die wohnung aufbringen? wovon willst du leben? hast du arbeit?
 
B

BoesesWeib

Gast
Ehrlich gesagt sehe ich hier noch nicht richtig durch.

@BoesesWeib
Das mit der BG mit der Mutter war vorher nicht ersichtlich, kam ja erst im zweiten Posting.

Mario Nette

stimme dir zu, ich seh da auch noch nicht richtig durch bzw für mich erschliesst sich nicht die frage mit dem darf man eine bg gründen - so formuliert habe ich das noch nie gelesen
 

Chemnitzer und Sie

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Hi, also wir sehen da selber net durch. Und zwar unsere BG in Zwickau (Mum und ich), wir bekommen EINMAL den Regelsatz PLUS Miete gezahlt. Da ich unter 25 bin bekomme ich ein PAAR Cent als Mietzuschuß. Ein Regelsatz bekomme ich NICHT. Also bekomme ich außer ein PAAR Cent vom AMT nix. Das Amt in Chemnitz sagt uns das diese die neue Wohnung genehmigen, aber ich Brauche sowas wie eine "entlassung" vom Amt Zwickau, damit ich mich in Chemnitz anmelden darf und wir dort die Wohnung nehmen dürfen.
 

Gaestin

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Zahlen bitte

wieviel Regelsatz Du, wieviel Deine Mutter
wieviel Miete, für Euch beide. Ohne Zahlen kann
man hier nicht helfen
 

Chemnitzer und Sie

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Hi, erstmal ich bekomme NICHTS! KEIN ALG II UND AUCH KEIN ALG I (siehe Text vorher). Meine Mum bekommt rund 700 EUR mit Miete. Mein Dad zählz mit zur BG aber er hat "ein hohes" Einkommen, daher kann er uns ja Unterstützen laut Amt. Die neue Wohnung kostet WARM 343,- €. Das Amt in Chemnitz meinte es sei Okay. Jetzt brauch ich also nur was von Zwickau wo drinn steht das ich mich in Chemnitz bei der ARGE melden kann und das ich somit nicht mehr in Zwickau gemeldet bin. Und da will ich nur wissen ob ich Umziehen darf laut SGB II oder nicht.
 

Chemnitzer und Sie

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Hallo nochmal, hab mal bissel was bei google.de gefunden https://www.arbeitslosengeld-verstehen.de/bedarfsgemeinschaft.html
Zählen wir (meine Freundin und ich) nicht dazu? Ich meine wir leben doch schon seit 13.09.06 zusammen und Wohnen somit auch zusammen. Wo soll jetzt darin das Problem sein? Darf ich da die ARGE Z nicht gehen lassen nur weil ich noch keine 25 bin? Soll ich somit bis 25 bei der ARGE Z bleiben bevor ich Umziehen darf?
 

Gaestin

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Unterhalt

Du bist unter 25, bis zu Deinem 25 Geburtstag ist Dein
Vater unterhaltspflichtig für Dich, wenn er ein hohes
Einkommen hat, wie Du schreibst. Wenn er Dir das Geld
für die neue Wohnung gibt, kannst Du ja umziehen.
Das Amt in Chemnitz meint sicher genau das, Du bekommst
in Chemnitz nichts und in Zwickau auch nichts, er hat zu zahlen.
 
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BoesesWeib

Gast
Zählen wir (meine Freundin und ich) nicht dazu? Ich meine wir leben doch schon seit 13.09.06 zusammen und Wohnen somit auch zusammen.

für die arge zwickau, als auch die arge chemnitz wohnt ihr nicht zusammen da du noch bei deinen eltern gemeldet bist und im grunde dürftest du da auch nicht wohnen weil du ja als bg mitglied bei deinen eltern mit angegeben bist
 

Chemnitzer und Sie

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Du bist unter 25, bis zu Deinem 25 Geburtstag ist Dein
Vater unterhaltspflichtig für Dich, wenn er ein hohes
Einkommen hat, wie Du schreibst. Wenn er Dir das Geld
für die neue Wohnung gibt, kannst Du ja umziehen.
Das Amt in Chemnitz meint sicher genau das, Du bekommst
in Chemnitz nichts und in Zwickau auch nichts, er hat zu zahlen.

ähm....das AMT in Chemnitz sagte "Wir zahlen die Wohnung nur wir brauchen ein Bescheid das Ihr Freund umziehen darf". Das wurde uns so mitgeteilt. Und unter "hoch" heißt das nicht das wir Milonäre sind. Wir müssen selber zurecht kommen mit dem Geld. Ich will doch nur wissen ob das Rechtens ist wenn ich nach Chemnitz zu meiner Freundin ziehe oder ob das nicht geht wegen den U25 ! Das Amt Chemnitz sagte ja WIR dürfen eine Wohnung suchen. Also würde mit der ARGE Chemnitz alles klar gehen nur was ist wenn die ARGE Z sagt. "Sie dürfen nicht umziehen", was mache ich dann. Im Link steht doch 2 PERSONEN NICHT DAUERND GETRENNT LEBEN. Also auf deutsch eine eheänliche Gemeinschaft. Ich will doch nur nach Chemnitz ziehen und mehr nicht. Also brauch ich son Wisch von meiner Bearbeiterin das ich in Zwickau nicht mehr gemeldet bin und mich in Chemnitz melden MUSS.
 
B

BoesesWeib

Gast
als unter 25 jähriger brauchst du einen grund um von zu hause ausziehen zu können und auch wenn du schreibst du lebst schon bei deiner freundin, für die ämter tust du dies nicht

um es kurz zu machen, ja die arge zwickau kann dir "verbieten" bei deinen eltern auszuziehen solange die bg (du und deine eltern) leistungen von der arge erhält
 

Gaestin

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Bescheid

Die ARGE Chemnitz will den Bescheid, daß der Freund ausziehen darf.
Die können ruhig sagen, dann zahlen wir die Wohnung. Die ARGE Zwickau WIRD DEN BESCHEID NICHT GEBEN, weil Du nicht ausziehen darfst. Ist das jetzt klar? Deine Freundin und Du leben seit September 2006 nicht zusammen. Ihr seid nicht an einer Adresse gemeldet und habt keine
gemeinsame Wohnung, ergo, Ihr seid noch keine BG . Du hast bei den
Eltern zu bleiben.
 

Chemnitzer und Sie

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Hallo, okay. Und wie sieht es aus wenn ich nicht mehr zu Hause zurecht komme sprich es gibt nur zoff usw. Darf ich dann ausziehen und muss ich dann erst eine Wohnung alleine Beziehen oder können wir da schon zusammen ziehen?
 
B

BoesesWeib

Gast
Hallo, okay. Und wie sieht es aus wenn ich nicht mehr zu Hause zurecht komme sprich es gibt nur zoff usw. Darf ich dann ausziehen und muss ich dann erst eine Wohnung alleine Beziehen oder können wir da schon zusammen ziehen?

das kann unter umständen als grund gewertet werden aber es kann dir passieren das die arge für den stress einen nachweis haben will z.b. durch ein attest von einem psychiater dass ein zusammenleben mit den eltern nicht mehr möglich ist
 

Mario Nette

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Egal, wie jetzt welches Amt entscheidet: Du solltest deinem Vater mal auf die Füße treten. Er scheint dir Leistungen (Unterhalt) vorzuenthalten. Es ist auch möglich, den Anspruch an diesen Leistungen an das Amt "abzutreten" Dann zahlt dir das Amt quasi den Unterhalt deines Vaters und setzt sich selbst mit ihm auseinander. Das macht aber nicht jedes Amt. Genauso gut können die sagen (was Zwickau wohl tut): Machen Sie es selbst.

Und bezüglich des heimischen Zoffs: Hier ist außerdem eine Stellungnahme deiner Mutter sinnvoll, dass sie dich nicht mehr unterstützen will. Bedenke dabei aber auch, dass u. U. die Wohnverhältnisse deiner Mutter dann unangemessen sind und sie vielleicht umziehen muss.

Mario Nette
 

Mario Nette

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Und das mit eurem einjährigen Zusammenleben ... es könnte u. U. ein (polizeiliches) Meldeversäumnis entstanden sein (was durchaus sanktionswürdig ist). Ich persönlich würde hier also gar nichts an die große Glocke hängen.

Mario Nette
 

Chemnitzer und Sie

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Hallo Gemeinde,

danke für Euren Rat. Werde es morgen einfach mal Versuchen. Ich habe gehört das man bei einer Hochzeit alles anders geregelt ist, wie sieht es da aus?
 

vagabund

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Hallo...

so ein Quatsch... du brauchst die Zustimmung von der jetzigen ARGE (BG mit der Mutter)...

also geh dahin und beantrage die Zustimmung zum Umzug. Begründung: Du willst mit deiner Freundin zusammen ziehen. Die ARGe des neuen wohnortes hat bereits die Zustimmung erteilt.

Dass Du bisher mit deiner Freundin ähnlich wie in einer Einstandsgemeinschaft bereits gelebt hast, ist nicht relavant, da ihr Euch ja die Kosten für Wohnung usw. eben noch nicht geteilt habt.

Unterhaltsansprüche gegen die Eltern, sofern die Leistungsfähig sind, hast du natürlich und mußt die auch durchsetzen und angeben.

Und das mit der Hochzeit.... das geh mal langsam an und nicht wegen der ARGE . Die Konsequenzen einer unüberlegten Hochzeit verfolgen dich sonst ein ganzes Leben!

VG
vagabund
 
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