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Hallo an die Gemeinde,
haben mal eine Frage wegen der Eheänlichen Gemeinschaft. Wir leben seit 13.09.06 zusammen. Aber wohnen laut Mietvertrag nicht zusammen. Nun möchten wir aber in eine andere und größere Wohnung ziehen. Laut SGB II sind wir doch nach einem Jahr eine Eheänliche Gemeinschaft. Nun meine Frage: Was muss ich bei meinem nächsten Besuch bei der ARGE beantragen?
Situation: Sie lebt in Chemnitz und ich in Zwickau
Sie bekommt den vollen Regelsatz und eigene Wohung und ich da ich U25 NICHTS
Wie verhällt sich das nun?
Brauchen dringend eueren Rat
haben mal eine Frage wegen der Eheänlichen Gemeinschaft. Wir leben seit 13.09.06 zusammen. Aber wohnen laut Mietvertrag nicht zusammen. Nun möchten wir aber in eine andere und größere Wohnung ziehen. Laut SGB II sind wir doch nach einem Jahr eine Eheänliche Gemeinschaft. Nun meine Frage: Was muss ich bei meinem nächsten Besuch bei der ARGE beantragen?
Situation: Sie lebt in Chemnitz und ich in Zwickau
Sie bekommt den vollen Regelsatz und eigene Wohung und ich da ich U25 NICHTS
Wie verhällt sich das nun?
Brauchen dringend eueren Rat