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Hallo, ich erzähle erstmal eine Geschichte.
Bis Ende Juli letztens Jahres habe ich eine Umschulung zum Bürokaufmann gemacht, die vom Arbeitsamt gefördert wurde. Seither bin ich Arbeit suchend. ALG1 wäre eigentlich bis August gezahlt worden, nur hatte man mir bei der Agentur auf eine telefonische Anfrage hin einen Bescheid zu geschickt, der besagte, dass ich bis Ende Dezember ALG1 bekommen sollte, dennoch kam im August der (eigentlich korrekte) Bescheid, nachdem die Leistungen eingestellt würden. Ich habe dann, Widerspruch gegen den (korrekten) Bescheid eingelegt, weil ich mich auf die falsche Angabe verlassen hatte, bis Dezember ALG1 zu bekommen, und natürlich plötzlich ohne Geld und ohne gestellten ALG2 Antrag da stand.
Bei der Einreichung des Widerspruches sagte der SB der Agentur mir, ich solle sicherheitshalber trotzdem einen ALG2 Antrag stellen, weil der AUsgang des Verfahrens ja nicht sicher sei. Gesagt - getan. Einige Tage später kam dann Post von der Agentur, der Bescheid sei zwar falsch gewesen, aber man erkenne die schriftliche Zusage an (ALG1 bis Dezember) - ich war happy, konnte ich doch so weiter auf Jobsuche gehen, ohne mich in die treu sorgenden Hände der ARGE geben zu müssen.
Entsprechend wenig Aufmerksamkeit schenkte ich dem Schreiben der ARGE SB , die mir in einem Schreiben eine eheähnliche Gemeinschaft unterstellte, und weitere Angaben forderte. Im Landkreis Lörrach sind Arbeitsamt und ARge in einem Gebäude, und als Laie ging ich davon aus, das die ARGE SB inzwischen Wind davon bekommen hatte, das die Agentur noch paar Monate für mich zahlen wollte. Somit nahm das Unheil seinen Lauf.
Die Jobsuche verlief wie die vieler anderer Umschüler erfolglos, und im Dezember rief ich dann mal bei der ARGE SB an und fragte nach,was aus meinem Antrag geworden sei. Die zeigte sich ziemlich unerfreut, wusste auch nichts von zwischenzeilichen Zahlungen des Arbeitsamtes (anscheinend ist Zusammenarbeit in dem Zusammenhang ein Schimpfwort) und sagte mir ich solle gefälligst einen neuen Antrag stellen. WENN meine "eheähnliche Gemeinschafterin" allerdings keine Angaben zu ihren wirtschaftlichen Verhältnissen machen werde, würde sie diesen Antrag ablehnen. Ein von mir erwirkter Gesprächstermin letzte Woche endete dann mit Ausprüchen wie:
"sie müsse gar nichts"
"sie habe die Rückendeckung ihres Vorgesetzten"
"es gäbe keinen Unterschied zwischen einer Wohn- und Haushaltsgemeinschaft und einer eheähnlichen Gemeinschaft" etc.
Der neue Antrag ist jetzt so weit fertig ausgefüllt, und ich bereite mich seelisch und moralisch schon mal auf den Widerspruch vor.
Nun zu meinen/unseren persönlichen Verhältnissen:
Ich lebe gemeinsam mit einer verheirateten Frau und deren 14jähriger Tochter. Sie will keine Angaben zu ihren persönlichen Verhältnissen machen. Sie will keine Leistungen des ALG2 in Anspruch nehmen, weil ihr und ihrem Mann eine Eigentumswohnung gehört, die an die Kinder übergehen soll (ihr 15 jähriger Sohn lebt bei ihrem Mann). Sie fürchtet nämlich, dass man sie veranlassen könnte, diese zu verkaufen um mich zu unterstützen.
Sie will auch und vor allem nicht für mich aufkommen, denn sie kommt mit Unterhaltsgeld, Kindergeld und 400,- Euro Job gerade so über die Runden, und mich mit durch zu füttern würde einseitig zu Lasten ihrer Kinder gehen, weshalb sie mir gegenüber geäußert hat, dass sie die Wohngemeinschaft mit mir beenden werde, falls ich mich nicht absprachegemäß weiter an den monatlichen Kosten beteilige.
Was ich jetzt bräuchte wäre eine Argumentationshilfe für den Widerspruch .
In einem anderen Forum hat man mir gesagt, ich könne ja eigentlich mit einer verheirateten Frau überhaupt keine EäG bilden (Stichwort: Monogamie), ist da was dran?
Vielen Dank für eure Geduld und eure Hilfe
EDIT: Wir haben getrennte PKW, Konten ohne gegenseitige Vollmacht und teilen Einkäufe etc anteilig auf. Wir machen getrennte Urlaube, bzw. ich im Moment gar keine... und ob wir wirklich noch zusammen wären, wenn wir uns getrennte Wohnungen wirklich leisten könnten, wage ich zu bezweifeln.
Bis Ende Juli letztens Jahres habe ich eine Umschulung zum Bürokaufmann gemacht, die vom Arbeitsamt gefördert wurde. Seither bin ich Arbeit suchend. ALG1 wäre eigentlich bis August gezahlt worden, nur hatte man mir bei der Agentur auf eine telefonische Anfrage hin einen Bescheid zu geschickt, der besagte, dass ich bis Ende Dezember ALG1 bekommen sollte, dennoch kam im August der (eigentlich korrekte) Bescheid, nachdem die Leistungen eingestellt würden. Ich habe dann, Widerspruch gegen den (korrekten) Bescheid eingelegt, weil ich mich auf die falsche Angabe verlassen hatte, bis Dezember ALG1 zu bekommen, und natürlich plötzlich ohne Geld und ohne gestellten ALG2 Antrag da stand.
Bei der Einreichung des Widerspruches sagte der SB der Agentur mir, ich solle sicherheitshalber trotzdem einen ALG2 Antrag stellen, weil der AUsgang des Verfahrens ja nicht sicher sei. Gesagt - getan. Einige Tage später kam dann Post von der Agentur, der Bescheid sei zwar falsch gewesen, aber man erkenne die schriftliche Zusage an (ALG1 bis Dezember) - ich war happy, konnte ich doch so weiter auf Jobsuche gehen, ohne mich in die treu sorgenden Hände der ARGE geben zu müssen.
Entsprechend wenig Aufmerksamkeit schenkte ich dem Schreiben der ARGE SB , die mir in einem Schreiben eine eheähnliche Gemeinschaft unterstellte, und weitere Angaben forderte. Im Landkreis Lörrach sind Arbeitsamt und ARge in einem Gebäude, und als Laie ging ich davon aus, das die ARGE SB inzwischen Wind davon bekommen hatte, das die Agentur noch paar Monate für mich zahlen wollte. Somit nahm das Unheil seinen Lauf.
Die Jobsuche verlief wie die vieler anderer Umschüler erfolglos, und im Dezember rief ich dann mal bei der ARGE SB an und fragte nach,was aus meinem Antrag geworden sei. Die zeigte sich ziemlich unerfreut, wusste auch nichts von zwischenzeilichen Zahlungen des Arbeitsamtes (anscheinend ist Zusammenarbeit in dem Zusammenhang ein Schimpfwort) und sagte mir ich solle gefälligst einen neuen Antrag stellen. WENN meine "eheähnliche Gemeinschafterin" allerdings keine Angaben zu ihren wirtschaftlichen Verhältnissen machen werde, würde sie diesen Antrag ablehnen. Ein von mir erwirkter Gesprächstermin letzte Woche endete dann mit Ausprüchen wie:
"sie müsse gar nichts"
"sie habe die Rückendeckung ihres Vorgesetzten"
"es gäbe keinen Unterschied zwischen einer Wohn- und Haushaltsgemeinschaft und einer eheähnlichen Gemeinschaft" etc.
Der neue Antrag ist jetzt so weit fertig ausgefüllt, und ich bereite mich seelisch und moralisch schon mal auf den Widerspruch vor.
Nun zu meinen/unseren persönlichen Verhältnissen:
Ich lebe gemeinsam mit einer verheirateten Frau und deren 14jähriger Tochter. Sie will keine Angaben zu ihren persönlichen Verhältnissen machen. Sie will keine Leistungen des ALG2 in Anspruch nehmen, weil ihr und ihrem Mann eine Eigentumswohnung gehört, die an die Kinder übergehen soll (ihr 15 jähriger Sohn lebt bei ihrem Mann). Sie fürchtet nämlich, dass man sie veranlassen könnte, diese zu verkaufen um mich zu unterstützen.
Sie will auch und vor allem nicht für mich aufkommen, denn sie kommt mit Unterhaltsgeld, Kindergeld und 400,- Euro Job gerade so über die Runden, und mich mit durch zu füttern würde einseitig zu Lasten ihrer Kinder gehen, weshalb sie mir gegenüber geäußert hat, dass sie die Wohngemeinschaft mit mir beenden werde, falls ich mich nicht absprachegemäß weiter an den monatlichen Kosten beteilige.
Was ich jetzt bräuchte wäre eine Argumentationshilfe für den Widerspruch .
In einem anderen Forum hat man mir gesagt, ich könne ja eigentlich mit einer verheirateten Frau überhaupt keine EäG bilden (Stichwort: Monogamie), ist da was dran?
Vielen Dank für eure Geduld und eure Hilfe
EDIT: Wir haben getrennte PKW, Konten ohne gegenseitige Vollmacht und teilen Einkäufe etc anteilig auf. Wir machen getrennte Urlaube, bzw. ich im Moment gar keine... und ob wir wirklich noch zusammen wären, wenn wir uns getrennte Wohnungen wirklich leisten könnten, wage ich zu bezweifeln.