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Thematiker*in
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Hallo
Ich habe da mal ein Anliegen.Es geht darum:
Mein jetziger Mann und Ich sind seit diesem Jahr verheiratet und seit letztdem Jahr aber erst zusammen.
Jetzt habe ich gehört das man wenn man 3 Jahre zusammen ist als Eheänliche Gemeinschaft zählt.Und das man bis dann hin sein Unterhaltsgeld oder ähnliches bekommt.Stimmt das wenn ja was kann ich dann machen um mir mein Geld wieder zu holen.
Danke :?:
Ich habe da mal ein Anliegen.Es geht darum:
Mein jetziger Mann und Ich sind seit diesem Jahr verheiratet und seit letztdem Jahr aber erst zusammen.
Jetzt habe ich gehört das man wenn man 3 Jahre zusammen ist als Eheänliche Gemeinschaft zählt.Und das man bis dann hin sein Unterhaltsgeld oder ähnliches bekommt.Stimmt das wenn ja was kann ich dann machen um mir mein Geld wieder zu holen.
Danke :?: