E
ExitUser
Gast
Quelle: Akteneinsicht
1. Version für den Kunden
Dem Kunden wird weisgemacht
- die Entscheidung wurde von der Widerspruchstelle getroffen.
- die Entscheidung beruht auf rein formellen Gründen.
2. Version für die Vermittlungsfachkraft welche den EGVA erlassen hat
- die Entscheidung beruht auf der Meinung des Sozialgerichtes
- bestehende EGV weiter gültig, RFB nicht ausreichend bestimmt
Widerspruchstelle bittet den SG deshalb Stellungsnahme abzugeben.
Mich würde mal interessieren:
Sind das wirklich nur formelle Gründe für die Abhilfe? (bestehende EGV weiter gültig, RFB nicht ausreichend bestimmt)
Oder lügt sich das JC den Abhilfebescheid schön? (nur formelle Gründe)
Warum die das so machen ist ja klar: die wollen ihre Kunden weiter für dumm verkaufen: der Kunde soll schließlich nicht wissen, dass bei vorhandener EGV kein EGVA möglich ist.
1. Version für den Kunden
Dem Kunden wird weisgemacht
- die Entscheidung wurde von der Widerspruchstelle getroffen.
- die Entscheidung beruht auf rein formellen Gründen.
2. Version für die Vermittlungsfachkraft welche den EGVA erlassen hat
- die Entscheidung beruht auf der Meinung des Sozialgerichtes
- bestehende EGV weiter gültig, RFB nicht ausreichend bestimmt
Widerspruchstelle bittet den SG deshalb Stellungsnahme abzugeben.
Mich würde mal interessieren:
Sind das wirklich nur formelle Gründe für die Abhilfe? (bestehende EGV weiter gültig, RFB nicht ausreichend bestimmt)
Oder lügt sich das JC den Abhilfebescheid schön? (nur formelle Gründe)
Warum die das so machen ist ja klar: die wollen ihre Kunden weiter für dumm verkaufen: der Kunde soll schließlich nicht wissen, dass bei vorhandener EGV kein EGVA möglich ist.