brauche dringeld hilfe für die Formulierung der Aufschiebene Wirkung beim Sozialgericht und vom Widerspruch gegen EGV.
Der Schadenersatz darf nicht drinstehen und die Schweigepflicht auch nicht. Denn das Entbinden von der Schweigepflicht ist freiwillig und kann Dir nicht aufgezwungen werden. Wenn also das in dem VA noch drin steht, ist das ein schöner Grund für einen Widerspruch.Darf also in eine VA kein Schadenersatz von 30 % stehen wenn ich die Maßnahme nicht zu ende führe?
und ebenso nicht eine Entbindung der Schweigepflicht?
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