Hallo liebe ELOs,
nun ist es auch mir passiert, dass man mich in eine Arbeitsgelegenheit gemäß § 16d SGB II drängen will, da ja meine Lücke im Lebenslauf nur größer wird, so sagte man mir.
Zudem bin ich mir nicht sicher ob ich überhaupt die Anforderungen für so eine Maßnahme erfülle, da ich mal gehört habe man muss 5 von 6 Jahren erwebslos sein... das muss ich nochmal nachlesen.
Übrigends habe ich die Zuweisung für die Maßnahme natürlich noch nicht erhalten, welche ja im Grunde notwendig wäre für meine EGV Prüfung, da man mich bereits im JC anlachte, ala "Ich lerne doch hier nicht die Flyer auswendig, wenn sie Fragen haben dann klären Sie diese mit dem Träger" als Antwort auf etwaige Fragen meinerseits als interessierter ELO.
Unterschreiben werde ich diese EGV natürlich nicht. Auch setzt man mich mal wieder künstlich unter Zeitdruck. Beginn der Arbeitsgelegenheit wäre erst im Jannuar, aber trotzdem gibt man mir nur 3 Tage Zeit die EGV zu prüfen.
Jetzt aber der Schenkelklopfer:
Da es sich ja bei einer EGV um einen Vertrag des Öffentlichen Rechts handelt würde mich dringend interessieren, ob sich aus dem Absatz bereits ein rechtswidriger Eingriff in die Vertragsfreiheit(?), unheilbarer Mangel, Sittenwidrigkeit o. Ä. herleiten lässt?! (Anmerkung: z.Z. habe ich einen gültigen EGV -VA , kann der überhaupt fortgeschrieben werden? Bin mir doch ziemlich sicher bevor der neue erlassen werden kann muss der alte VA gekündigt werden?!)
Ich hatte das bisher noch nicht, wahrscheinlich will das JC mit mir einfach keine Diskussion mehr.
Die Maßnahme selbst ist jetzt nicht *so* wild, würde evtl. gewillt sein an einer Teilnahme, aber wenn man hier seitens des JC schon wieder trügerisch handelt, dann möchte ich mir doch die Mühe machen das Spielchen umzudrehen.
Würde mich freuen auf Antworten ob und wie ich noch reagieren soll, oder einfach den VA abwarten? Wenn dann müsste ich schon morgen beim JC irgendwas abgeben.
nun ist es auch mir passiert, dass man mich in eine Arbeitsgelegenheit gemäß § 16d SGB II drängen will, da ja meine Lücke im Lebenslauf nur größer wird, so sagte man mir.

Übrigends habe ich die Zuweisung für die Maßnahme natürlich noch nicht erhalten, welche ja im Grunde notwendig wäre für meine EGV Prüfung, da man mich bereits im JC anlachte, ala "Ich lerne doch hier nicht die Flyer auswendig, wenn sie Fragen haben dann klären Sie diese mit dem Träger" als Antwort auf etwaige Fragen meinerseits als interessierter ELO.
Unterschreiben werde ich diese EGV natürlich nicht. Auch setzt man mich mal wieder künstlich unter Zeitdruck. Beginn der Arbeitsgelegenheit wäre erst im Jannuar, aber trotzdem gibt man mir nur 3 Tage Zeit die EGV zu prüfen.
Jetzt aber der Schenkelklopfer:
Es ist mir bekannt, dass die Inhalte der Fortschreibung der Eingliederungsverinbarung nicht abgeändert werden und diese ggf. als Verwaltungsakt erlassen werden kann.
Da es sich ja bei einer EGV um einen Vertrag des Öffentlichen Rechts handelt würde mich dringend interessieren, ob sich aus dem Absatz bereits ein rechtswidriger Eingriff in die Vertragsfreiheit(?), unheilbarer Mangel, Sittenwidrigkeit o. Ä. herleiten lässt?! (Anmerkung: z.Z. habe ich einen gültigen EGV -VA , kann der überhaupt fortgeschrieben werden? Bin mir doch ziemlich sicher bevor der neue erlassen werden kann muss der alte VA gekündigt werden?!)
Ich hatte das bisher noch nicht, wahrscheinlich will das JC mit mir einfach keine Diskussion mehr.
Die Maßnahme selbst ist jetzt nicht *so* wild, würde evtl. gewillt sein an einer Teilnahme, aber wenn man hier seitens des JC schon wieder trügerisch handelt, dann möchte ich mir doch die Mühe machen das Spielchen umzudrehen.
Würde mich freuen auf Antworten ob und wie ich noch reagieren soll, oder einfach den VA abwarten? Wenn dann müsste ich schon morgen beim JC irgendwas abgeben.
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