EGV Zusicherungen werden nicht eingehalten

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Panikaxel

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hallo,
ich befinde mich zur Zeit in einem Verfahren vorm sg zwecks Erstattung von Bewerbungskosten. Die nette Dame vom Amt hatte meine mir, in der letzten EGV zugesicherten Bewerbungskosten abgelehnt, mit der Begründung nicht individuell genug. Das liegt nun beim Anwalt und Gericht. Hatte das Problem auch vor Jahren schon mal als Erfolg beim Gericht erstritten. Die jetzige Sache eigentlich hat das Jobcenter auch diesmal keine Chance ohne Zahlung davon zukommen.
Nun zum eigentlichen Problem. Habe eine neue EGV mit nach Hause bekommen, sind seit Jahren die selben Bausteine. Sollte man mit Ämtern die ihre eigenen Zusicherungen nicht einhalten überhaupt Verträge abschließen?
Wie bekomme ich in dem eventuell folgendem VA die Vorlagepflicht des Anschreibens aus der Nachweispflicht?
 

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Die nette Dame vom Amt hatte meine mir, in der letzten EGV zugesicherten Bewerbungskosten abgelehnt, mit der Begründung nicht individuell genug.

@ Panikaxel,

es gibt Urteile, die besagen, dass auch Serienbewerbungen zu erstatten sind, z.B. SG Leipzig, Urteil vom 19.11.2012, S 23 AS 1868/12.

Wie bekomme ich in dem eventuell folgendem VA die Vorlagepflicht des Anschreibens aus der Nachweispflicht?

Dies kannst du über den Datenschutz begründen. Dir ist es schließlich nicht gestattet einfach Briefe von Unternehmen weiterzugeben, die nur dich etwas angehen. Du müsstest also erstmal das Unternehmen fragen, ob du deren Briefe an Dritte, hier dem JC , weitergeben darfst. Allerdings liegt es nicht in deiner Verantwortung, ob und wie Unternehmen auf diese Anfrage von dir reagieren.

Dies gilt auch für Briefe, die du einem Unternehmen schreibst. Das JC hat kein grundlegendes Recht, deine private Kommunikation mitzulesen.
 
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