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hallo,
ich befinde mich zur Zeit in einem Verfahren vorm sg zwecks Erstattung von Bewerbungskosten. Die nette Dame vom Amt hatte meine mir, in der letzten EGV zugesicherten Bewerbungskosten abgelehnt, mit der Begründung nicht individuell genug. Das liegt nun beim Anwalt und Gericht. Hatte das Problem auch vor Jahren schon mal als Erfolg beim Gericht erstritten. Die jetzige Sache eigentlich hat das Jobcenter auch diesmal keine Chance ohne Zahlung davon zukommen.
Nun zum eigentlichen Problem. Habe eine neue EGV mit nach Hause bekommen, sind seit Jahren die selben Bausteine. Sollte man mit Ämtern die ihre eigenen Zusicherungen nicht einhalten überhaupt Verträge abschließen?
Wie bekomme ich in dem eventuell folgendem VA die Vorlagepflicht des Anschreibens aus der Nachweispflicht?
ich befinde mich zur Zeit in einem Verfahren vorm sg zwecks Erstattung von Bewerbungskosten. Die nette Dame vom Amt hatte meine mir, in der letzten EGV zugesicherten Bewerbungskosten abgelehnt, mit der Begründung nicht individuell genug. Das liegt nun beim Anwalt und Gericht. Hatte das Problem auch vor Jahren schon mal als Erfolg beim Gericht erstritten. Die jetzige Sache eigentlich hat das Jobcenter auch diesmal keine Chance ohne Zahlung davon zukommen.
Nun zum eigentlichen Problem. Habe eine neue EGV mit nach Hause bekommen, sind seit Jahren die selben Bausteine. Sollte man mit Ämtern die ihre eigenen Zusicherungen nicht einhalten überhaupt Verträge abschließen?
Wie bekomme ich in dem eventuell folgendem VA die Vorlagepflicht des Anschreibens aus der Nachweispflicht?