EGV zur Klärung der Erwerbsfähigkeit, inkl. respektlosem Sachbearbeiter, der mich und meinen Vater beleidigt hat.

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masel

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Hallo zusammen,

ich war heute beim Jobcenter zur "Klärung weiterer Schritte hinsichtlich des Umfangs meiner Erwerbsfähigkeit". Als Beistand hat mich mein Vater begleitet.

Diesen Termin habe ich zuvor über einen sehr langen Zeitraum hinausgezögert, da ich aus gesundheitlichen Gründen (Depression und Soziale Angststörung in psychiatrischer und therapeutischer Behandlung) dem damit verbundenen Stress nicht gewachsen bin.
Hierzu mehr in meinem anderen Thread, wo es allerdings zu Beginn um meine Partnerin ging, wodurch der Thread mittlerweile sehr unübersichtlich geworden ist.

Der SB hat mir bei dem Termin zur Begrüßung vorgeworfen, dass ich die vorherigen Termine (entschuldigt, mit AU , explizitem Attest, bzw. weil ich zu der Zeit arbeiten musste) alle nicht wahrgenommen habe.
Danach hat er mir sehr von oben herab die Prozedur erklärt mit der nun meine Erwerbsfähigkeit geprüft werden soll.

In diesem Monolog, gespickt mit Bemerkungen, dass ich das ja offensichtlich alles (wohl wegen des vorherigen Briefverkehrs aufgrund des Einreichens der Rentenauskunft?) schon wüsste, sagte er mir, dass ich Schweigepflichtsentbindungen, einen gesundheitlichen Fragebogen und eine EGV unterschreiben müsse und dass am Ende dieses Prozesses nach Aktenlage entschieden würde und ich keinen Arzt zu Gesicht bekäme.

Als ich dann auch mal zu Wort kam, erwiderte ich, dass ich
a) auch einen Brief von meinem behandelnden Arzt zum Amtsarzt mitnehmen könnte, statt die Schweigepflichtsentbindungen zu unterschreiben.
b) eine EGV nur mit einem erwerbsfähigen Menschen vereinbart werden könne und ich diese daher nicht vor Ort unterschreiben, sondern zur Prüfung mitnehmen würde.


Daraufhin wurde der SB unverschämt.


Er hielt mir vor, dass es respektlos von mir ist, dass ich "auf Kosten von Vater Staat" und von "seinen Steuergeldern" lebe. Ich sei offensichtlich nicht bereit, mir Mühe zu geben, selbst etwas dafür zu leisten, obwohl ich ihm vorher erklärt habe, dass ihm, bzw. dem Jobcenter ein ärztliches Attest vorliegt, aus dem hervorgeht, dass ich gesundheitlich nicht dazu in der Lage war, Termine beim Jobcenter wahrzunehmen.

Als ich darauf (zugegebenermaßen sehr aufgeregt) konterte, dass es widerlicher Sozialdarwinismus sei, so über kranke Menschen zu urteilen, antwortete er:

„Was, Sie nennen mich ein asoziales Schwein?“

Damit wollte er mir wohl unterstellen, dass ich ihn beleidigt hätte, woraufhin ich selbstverständlich sofort erwiderte, dass er mir diese Aussage in den Mund gelegt hat.
Ich war sehr bedacht darauf, trotz meiner nun aufkommenden Wut, nicht beleidigend zu werden.
Der Sozialdarwinismus-Vorwurf ist mir leider rausgerutscht, da ich mich absolut überfallen gefühlt habe, von seinen Aussagen. Eine Beleidigung ist das allerdings nach meiner Auffassung nicht.

Im weiteren Verlauf des Gespräches habe ich ihm gesagt, dass ich mich nicht so von ihm behandeln lassen müsse und daher fortan meine Mitwirkung auf meine Anwesenheit und mein Zuhören beschränken würde.

Er hat mich daraufhin absolut abfällig behandelt, mich u.a. imitiert, als ich ihm vorwarf, mir gegenüber respektlos zu sein.
Als ich ihm sagte, dass dies kindisch und in seiner Funktion unangemessen sei, sagte er mir, dass ich kindisch sei. Das habe ich dann als Kindergartenlogik bezeichnet.

Er hat meinem Vater mehrfach zynisch gratuliert, dass er einen „tollen Job“ bei meiner Erziehung gemacht habe und zusätzlich ohne Zynismus, dass er dabei alles falsch gemacht habe und schuldig an allem sei.
Mein Vater hat überhaupt nicht darauf reagiert, da ich ihn darum gebeten habe, nur als Zeuge mitzukommen und er sich daran wohl sehr strikt halten wollte.

Der SB wollte mich dazu nötigen, eine Eingliederungsvereinbarung innerhalb zwei Wochen unterschrieben zurückzugeben, obwohl in dieser steht, dass ich den Gesundheitsfragebogen beim Jobcenter einreichen soll, was datenschutzrechtlich nicht richtig ist.

Er sagte, dass wenn ich die EGV nicht unterschreibe, mein Hahn abgedreht werde und hat dies mit einer Zudrehgeste verdeutlicht.
Die EGV werde mir "auferlegt", wenn ich sie nicht unterschreibe.

Am Ende warf er uns dann raus, um noch einmal seine Macht zu demonstrieren.

Ich habe ihm gesagt, dass ich Beschwerde gegen ihn einlegen werde.
Seine Antwort: "Machen sie das doch."

Keine meiner Aussagen in diesem Gespräch rechtfertigten sein Auftreten. Ich war nie beleidigend und habe nur meine Ansichten kundgetan. Der (übertriebene?) Sozialdarwinismus-Vorwurf fiel im Kontext und war eine Reaktion auf seine extreme Respektlosigkeit gegenüber kranken Menschen.


Hier ist jedenfalls nun die geschwärzte EGV :

Anhang anzeigen IMG_20181212_0001_geschwärzt.pdf


Bitte habt Verständnis dafür, dass ich meine Wut auf den SB hier niederschreiben musste.

Es wäre super, wenn mir jemand Tipps dazu geben könnte, ob eine Dienstaufsichtsbeschwerde hier sinnvoll ist und ob ich bezüglich der EGV auf den VA warten sollte, um diesen dann ggfs. anzufechten.

Vielen Dank im Voraus!
 
Warte in aller Ruhe auf den VA .

Die Klärung der Erwerbsfähigkeit kann und darf nicht Inhalt einer EGV sein. Wenn deine Erwerbsfähigkeit (und der Umfang) nicht geklärt sind, dann ist der äD zu beauftragen, der die entsprechende Beurteilung vornimmt.
Erst wenn das geschehen ist, darf eine EGV verhandelt und ggf abgeschlossen werden.
 
Du hast einen Zeugen, deinen Beistand. Melde dich am besten direkt bei SEINEM Arbeitgeber und schildere den Fall:

Kundenreaktionsmanagement der Bundesagentur für Arbeit

Bundesagentur für Arbeit
BA -Service-Haus
Kundenreaktionsmanagement
Regensburger Str. 104
90478 Nürnberg

Tel.: 0911 / 179-0
Fax: 0911 / 179-2123
E-Mail: Service-Haus.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de
oder: Service-Haus@arbeitsagentur.de

"Klärung der Erwerbsfähigkeit" kann niemals Bestandteil einer EGV sein. Dazu gibt es haufenweise Urteile. Diese Frage MUSS zwingend geklärt werden, bevor überhaupt eine EGV angeboten wird!!! Wenn du dir einen Spaß machen willst, dann lasse diesen Quatsch als VA kommen und lass den JC -Heini vor dem SG auflaufen:icon_hihi:
 
Danke für die schnellen Antworten! :)

Ich habe das Gedächtnisprotokoll jetzt verfasst.

Soll ich das Gedächtnisprotokoll direkt als Anhang an das Kundenreaktionsmanagement schicken?

Das KRM hat mich allerdings das letzte mal an die Geschäftsführung des Jobcenters verwiesen.

Zitat:
Gestatten Sie mir noch kurz einen Hinweis:

Die Bundesagentur für Arbeit hat keine Dienst- und Fachaufsicht über die Jobcenter. Diese wird von der Geschäftsführerin bzw. Geschäftsführer des örtlich zuständigen Jobcenters ausgeübt.

Hier das Gedächtnisprotokoll (habe so etwas noch nie angefertigt):
Anhang anzeigen Beschwerde Gedächtnisprotokoll_geschwärzt.pdf
 
Wenn Zweifel an deiner Leistungsfähigkeit bestehen, kann keine EinV vereinbart werden. Dies gilt solange, bis die Eingliederung in Arbeit nicht eindeutig geklärt ist.

Die Vorstellung beim ÄD ist Aufgabe des Leistungsträger und unterliegt § 44 a SGB II und ist von diesem zu veranlassen.

Der Leistungsträger muss nach § 44 a SGB II diese Prüfung durchführen, hierbei hat er kein Ermessen.

Der Abschluss einer EinV mit fraglicher Erwerbsfähigkeit des Leistungsberechtigten verstößt gegen den elementaren Leistungsgrundsatz des § 7 Abs. 1 Nr. 2 SGB II. Zugleich wären unter diesen Umständen eine EinV nach § 58 SGB X und ein ersetzender EinV-VA gemäß 15 Abs. 3 S. 3 SGB II nach § 40 SGB X nichtig (vgl. LSG Hessen vom 17.10.2008, AZ: L 7 AS 251/08 B ER ).

Auszug aus dem o. g. Beschluss des LSG Hessen:

Rz 60
Bei zweifelhafter Erwerbsfähigkeit kommt eine Eingliederungsvereinbarung daher gar nicht erst in Betracht. Insbesondere kann die Frage, ob diese gegeben ist, nicht Gegenstand einer Eingliederungsvereinbarung sein. Die Prüfung der Erwerbsfähigkeit ist insoweit ein nicht tauglicher Regelungsgegenstand (so auch LSG Rheinland-Pfalz vom 5. Juli 2007 - L 3 ER 175/07 AS).

[...]

Der Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung mit einem Hilfebedürftigen mit fraglicher Erwerbsfähigkeit verstößt gegen den elementaren Leistungsgrundsatz des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II und ist daher gem. § 58 SGB X i.V.m. § 134 BGB nichtig (so auch Sonnhoff in: Juris-PK SGB II, § 15 Rz. 85.1, 115.1).


Quelle: https://openjur.de/u/301343.html

Weitergehende Informationen zur Sache sowie ein entsprechendes Musterschreiben findest du unter: https://www.elo-forum.org/2118185-post2.html!

Sollte das JC tatsächlich einen gleichlautenden EinV-VA erlassen, findest du das nötige Rüstzeug sowie einen entsprechenden Widerspruch : https://www.elo-forum.org/2216509-post30.html!
 
Danke für die schnellen Antworten! :)

Ich habe das Gedächtnisprotokoll jetzt verfasst.

Soll ich das Gedächtnisprotokoll direkt als Anhang an das Kundenreaktionsmanagement schicken?
Würde ich so machen wollen. Ein schönes Paket für Weihnachten schnüren für deinen JC -Heini.
Das KRM hat mich allerdings das letzte mal an die Geschäftsführung des Jobcenters verwiesen.

Zitat:


Hier das Gedächtnisprotokoll (habe so etwas noch nie angefertigt):
Anhang anzeigen 104205
Das ist Usus. Die Strategie ist, dass dieser Vorgang nicht intern in deinem JC verbleibt, wo er dann ggf. unter den Teppich gekehrt wird, sondern über mehrere externe Schreibtische wandert. Und am besten ist, wenn man ganz oben anfängt und die Sahe dann herunter delegiert wird. Wir wollen doch, dass dieser "qualifizierte JC -Mitarbeiter" in möglichst vielen Abteilungen einen bleibenden Eindruck hinterlässt:icon_mrgreen:
 
Was du natürlich auch noch machen könntest bevor du dich beschwerst, den Gesprächsvermerk von dem Termin anfordern.
Würde aber vielleicht noch 1 oder 2 Tage warten denn dann kann nichts mehr daran geändert werden ohne die IT zu belästigen.

Danke für den Tipp. Ich habe dazu allerdings nicht viel (unwidersprüchliche) Information finden können. Einmal heißt es, das geht nur wenn ein Verfahren läuft, dann wieder dass dies generell immer und ohne Begründung möglich ist.

Muss ich das formell anfordern und es wird mir dann zugeschickt?

Ist mein Gedächtnisprotokoll in Ordnung, oder wie muss so etwas aussehen?

Entschuldigt bitte die vielen Fragen, das steigt mir alles über den Kopf.

PS: Ich möchte diesen SB dringend wegen persönlicher Differenzen und daraus resultierender Voreingenommenheit loswerden. Ich denke, dass aus meinem Gedächtnisprotokoll hervorgeht, dass dieser mehrere Grenzen überschritten hat, die diesen Wunsch rechtfertigen.
Wie gehe ich bei so etwas vor?

Folgende Gründe, die dies ermöglichen habe ich dazu gefunden:
Mögliche Befangenheitsgründe können sein:

Persönliche Freundschaft oder Feindschaft des Amtsträgers zu einem Beteiligten,
vorzeitige Festlegung in einer bestimmten Rechtsauffassung,
offensichtliche Voreingenommenheit, Diskriminierung,
unsachliche Äußerungen zur Sach- oder Rechtslage,
berufliches oder persönliches Interesse des Amtsträgers am Ausgang des Verwaltungsverfahrens oder
wirtschaftliches Interesse.

Die dick markierten Stellen treffen ziemlich eindeutig zu.
Muss ich um dies zu erwirken parallel zum Brief an das KRM eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen, oder geht das parallel im gleichen Brief?
 
...
Muss ich um dies zu erwirken parallel zum Brief an das KRM eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen, oder geht das parallel im gleichen Brief?
Doppelt gemoppelt schadet nicht. Du kannst durchaus die Mitwirkung aus den von dir genannten Gründen mit dieser Person verweigern. Beantrage schriftlich in diesem Zusammenhang, dass dir ein anderer SB zugewiesen wird.
 
Hallo zusammen.
Mittlerweile ist die EGV per VA postalisch bei mir eingetroffen. Wie lege ich nun Widerspruch dagegen ein?
Die Frist zum Einreichen des Gesundheitsfragebogens beim SB ist natürlich so kurz angesetzt, dass ich dank der fehlenden aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs definitiv sanktioniert werde.
 

Anhänge

  • EGV VA_geschwärzt.pdf
    2,5 MB · Aufrufe: 107
Teile dem SB schriftlich mit, dass du den Gesundheitsfragebogen dem ÄD übersenden wirst. Wenn deine Erwerbsfähigkeit abgeklärt werden muss, dann soll er gefälligst den Auftrag an den ÄD erteilen und dann wirst du alles Weitere mit dem ÄD abkaspern. Der überneugierige SB hat da gar keine Unterlagen anzufordern oder weiterzuleiten, denn der Gesundheitsfragebogen geht den SB schon dreimal nix an.
 
Wie lege ich nun Widerspruch dagegen ein?
Wie folgend formuliert:

Gegen den am 03.01.2019 erlassenen Verwaltungsakt als Ersatz einer Eingliederungsvereinbarung lege ich hiermit ausdrücklich Widerspruch ein.

Begründung:
  1. "Der o.g. Verwaltungsakt beinhaltet die Gültigkeitsdauer in der Ausführung "bis auf Weiteres, was gemäß gängigen Rechtsprechungen unzulässig und rechtswidrig ist.
  2. Der Verwaltungsakt enthält unter dem Punkt "3. Ziele" die Ausführung "Prüfung des Umfanges der Leistungsfähigkeit/Erwerbsfähigkeit" welches gemäß gesetzlicher Vorgaben sowie Rechtsprechungen unzulässig und rechtswidrig ist, da eine solche Feststellung vor dem Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung oder dem Erlassen eines Verwaltungsaktes als Ersatz vollumfänglich abgeschlossen sein muss.
  3. Der Verwaltungsakt enthält weiter unter Punkt "4. & 5." ebenfalls ausschliessliche Formulierungen welche sich auf die Feststellungen der Erwerbsfähigkeiten durch den ärztlichen Dienst beziehen, was ebenso vollständig gemäß den ständigen Rechtsprechungen und den gesetzlich Vorgaben unzulässig und rechtswidrig ist.

Der Verwaltungsakt ist daher unverzüglich und bei Meidung des Rechtsweges zu Ihren vollumfänglichen Rechts- und Kostennachteilen aufzuheben und auch als aufgehoben zu bescheiden."

Kannst du so vollständig übernehmen und verwenden.
 
Was man noch beim Widerspruch ergänzen könnte, wäre die Verletzung der Drei-Tages-Fiktion aus § 37 SGB X.
Der VA ging postalisch zu und trotzdem sind Erstelldatum und Gültigkeitsbeginn identisch.
Der VA hätte hier frühestens drei Tage nach Erstellung seine Gültigkeit beginnen können.

Als sanktionsbewehrte Pflicht wird eine ärztliche Untersuchung festgelegt.
Das dürfte unzulässig sein, denn genau hierfür hat der Gesetzgeber das Instrument der Meldeaufforderung nach § 59 SGB II i.V.m. § 309 SGB III vorgesehen.
Ziel des JCs dürfte hierbei der Sanktionsvorteil von 20 % sein.

Die Rechtsgrundlage für die hierbei verpflichtend auferlegte Pünktlichkeit und Mitwirkung kann nicht aus § 15 SGB II geschlossen werden und bleibt somit unbestimmt.
Dies dürfte der Verpflichtung zur Bestimmtheit eines VAs aus § 33 SGB X entgegenstehen.

Punkt 6., der die Fortschreibung des VAs als VA festlegt, ist rechtswidrig, denn aus § 15 SGB II folgt die vorrangige Verpflichtung, eine Vereinbarung zu versuchen.
EGVA darf nicht einfach fortgeschrieben werden
Der Bescheid ist nach der gebotenen summarischen Prüfung rechtswidrig.
Er lässt nämlich in Abweichung zu der den Leistungsträger treffenden Verpflichtung (Änderung des § 15 SGB II zum 01.08.2016, vorliegend maßgeblich: § 15 Abs. 3 SGB II) nicht erkennen, dass die getroffenen Festlegungen regelmäßig, spätestens jedoch nach Ablauf von sechs Monaten gemeinsam überprüft und fortgeschrieben werden. Der vorliegende Eingliederungsverwaltungsakt statuiert vielmehr, dass zwar die einseitige (gemäß § 15 Abs. 3 Satz 3 SGB II ersatzweise) Bestimmung durch Verwaltungsakt ggf. angepasst werde, eine Aufhebung gleichwohl aber nur dann in Betracht komme, wenn der Leistungsempfänger Einvernehmen mit einer vertraglichen Vereinbarung signalisiere. Dies entspricht indes nicht dem gesetzlich intendierten Verfahrensablauf und trägt dem Vorrang einer einvernehmlichen Eingliederungsvereinbarung bzw. einer einvernehmlichen zukünftigen Überprüfung nach neuer Rechtslage (was dem Abschluss einer neuen Eingliederungsvereinbarung nach Ablauf der Geltungsdauer nach alter Gesetzesfassung entspricht) als dem maßgeblichen Werkzeug zur Planung und Gestaltung des Eingliederungsprozesses (BT-Drs. 18/8041, S. 37) nicht hinreichend Planung.
SG Speyer, 06.06.2017, S 21 AS 598/17 ER
Volltext: Neue EGV in "Ich" Form. Angeblich stellen bald alle JC um. ALG II
 
Ich habe es jetzt folgendermaßen kopiert/umformuliert:


Sehr geehrte Damen und Herren,

Gegen den am 03.01.2019 erlassenen Verwaltungsakt als Ersatz einer Eingliederungsvereinbarung lege ich hiermit ausdrücklich Widerspruch ein.

Begründung:




  1. Der o.g. Verwaltungsakt beinhaltet die Gültigkeitsdauer in der Ausführung „bis auf Weiteres“, was gemäß gängigen Rechtsprechungen unzulässig und rechtswidrig ist.
  2. Der Verwaltungsakt enthält unter dem Punkt „3. Ziele“ die Ausführung „Prüfung des Umfanges der Leistungsfähigkeit/Erwerbsfähigkeit“ welches gemäß gesetzlicher Vorgaben sowie Rechtsprechungen unzulässig und rechtswidrig ist, da eine solche Feststellung vor dem Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung oder dem Erlassen eines Verwaltungsaktes als Ersatz vollumfänglich abgeschlossen sein muss.
  3. Der Verwaltungsakt enthält weiter unter Punkt „4. & 5.“ ebenfalls ausschließliche Formulierungen welche sich auf die Feststellungen der Erwerbsfähigkeit durch den ärztlichen Dienst beziehen, was ebenso vollständig gemäß den ständigen Rechtsprechungen und den gesetzlichen Vorgaben unzulässig und rechtswidrig ist.
  4. Der Verwaltungsakt beginnt seine Gültigkeit mit dem 03. 01. 2019, obwohl er nach § 37 SGB X frühestens drei Tage nach Erstellung seine Gültigkeit hätte beginnen können.
  5. Als sanktionsbewehrte Pflicht wird eine ärztliche Untersuchung festgelegt.
    Dies ist unzulässig, denn genau hierfür hat der Gesetzgeber das Instrument der Meldeaufforderung nach § 59 SGB II i.V.m. § 309 SGB III vorgesehen. Die Rechtsgrundlage für die hierbei verpflichtend auferlegte Pünktlichkeit und Mitwirkung kann nicht aus § 15 SGB II geschlossen werden und bleibt somit unbestimmt.
    Dies steht der Verpflichtung zur Bestimmtheit eines Verwaltungsaktes aus § 33 SGB X entgegen.
  6. Punkt „6.“, der die Fortschreibung des Verwaltungsaktes als Verwaltungsakt festlegt, ist rechtswidrig, denn aus § 15 SGB II folgt die vorrangige Verpflichtung, eine Vereinbarung zu versuchen.
Der Verwaltungsakt ist daher unverzüglich und bei Meidung des Rechtsweges zu Ihren vollumfänglichen Rechts- und Kostennachteilen aufzuheben und auch als aufgehoben zu bescheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Kann ich es so abschicken, oder habe ich irgendwo einen Fehler eingebaut?
 
Dem Widerspruch wurde zwar stattgegeben, aber der Leiter des JC sieht keinen Grund, mir einen neuen SB zuzuweisen, da dieser tadellos sei und ich solle in meinem eigenen Interesse weiter mit dem SB zusammenarbeiten und die geforderten Unterlagen einreichen.

Ich hasse diese abgehobene Realitätsferne. Wie soll ich mit so jemandem weiter konstruktiv zusammenarbeiten?
 
....Mein Vater hat überhaupt nicht darauf reagiert, da ich ihn darum gebeten habe, nur als Zeuge mitzukommen und er sich daran wohl sehr strikt halten wollte....

Nimm dir ein Beispiel an deinem Vater. Ab einem gewissen Grad an geistiger Reife springt man eben nicht mehr über jedes Stöckchen, das einem hingehalten wird.

Einfach die verbalen Entgleisungen des SBleins ins Leere laufen lassen.
 
solle in meinem eigenen Interesse weiter mit dem SB zusammenarbeiten und die geforderten Unterlagen einreichen.

Heißt das der SB will den Gesundheitsfragebogen und die Schweigepflichtsentbindung auf seinem Tisch haben?
Ich geh da mal von aus! Dem SB kannste sagen, machen sie den Termin beim Ärztlichen Dienst, senden mir diesen zu, und der Doc. kriegt dann die jeweiligen Unterlagen falls Du das willst, die sind nämlich freiwillig!!

Wie soll ich mit so jemandem weiter konstruktiv zusammenarbeiten?

Grinsen beim nächsten Gespräch und konstruktiv selbst die Gesprächsführung übernehmen !!
 
Wenn ich mir das so durchlese .... :mad: ... dein Vater war schließlich dabei ... dann würde ich schon bei meinem
Gesuch nach einem anderen Bearbeiter bleiben und dem Leiter des JC , ggf. höherer Stelle mal einen genauen
Einblick in diese "Tadellosigkeit" des SB geben!

Die geforderten Unterlagen für den ÄD gehören in die Hände des ÄD und das ist dein gutes Recht!
Ebenso KANN der SB hier gar nicht meinen, dass du keinen Arzt zu Gesicht bekämst - denn du hast ebenso
das Recht auf eine PERSÖNLICHE Begutachtung unter Vorlage deiner Befunde etc. beim ÄD !
Schweigepflichtsentbindungen musst du auch erst DANN und nur dem ARZT des ÄD vorlegen, sofern keine
aussagefähigen Befunde vorliegen und er sich noch mit einem deiner Ärzte kurzschließen muss, um zu einem
Ergebnis des Gutachtens zu kommen!

In diesem Faden hier Infos zu Ärztlicher Dienst - Gesundheitsfragebogen – Schweigepflichtsentbindung findest du eine aktuelle Stellungnahme des Bundesdatenschützers
in Sachen GEsundheitsfragebogen und Schweigepflichtsentbindung. Der LEITER deines JC scheint wohl auch auf der
Brennsuppe dahergeschwommen zu sein, wenn er von dir verlangt, dass du die Unterlagen deinem SB in die Hände
gibts.

Sachen gibts ... o_O
 
wenn er von dir verlangt, dass du die Unterlagen deinem SB in die Hände
gibts.
Das macht er doch gar nicht, denn er schrieb ausschliesslich (wie von TE jedenfalls selber dargelegt):
ich solle in meinem eigenen Interesse weiter mit dem SB zusammenarbeiten und die geforderten Unterlagen einreichen.
aber er verlang nicht, wo bzw. bei wem die Vorlage erfolgen soll.

Also, wenn überhaupt, die Unterlagen nur dem äD vorlegen und SB kann sich gerne darüber ärgern und seinen Kopf vor Wut auf die Tischkante ballern (würde dann ja wegen dem schweren Dachschaden vermutlich auch für 'nen neuen SB sorgen).
 
Danke für eure Antworten.

Hier ist die Antwort vom Geschäftsführer, falls jemand sie lesen möchte.

PS:
Ich habe mittlerweile dank des durch das JC entstandenen Stresses am ganzen Körper den schlimmsten Psoriasisschub meines Lebens, sowie zwei Abszesse, die entfernt werden müssen.
Es ist wirklich schlimm, dass man sich gegen diese Körperverletzung nicht wehren kann und dass die dämliche Politik nicht kapiert, dass die Jobcenter in ihrer aktuellen Form eine Folterinstitution sind.
Allein das Medikament, das mir wegen der plötzlich ausgelösten Psoriasis, die ich vorher sehr gut im Griff hatte, verschrieben werden soll, kostet jährlich ca. 50.000 Euro, die nun die Krankenkasse bezahlen muss.
Wäre ich nicht so drangsaliert worden, hätte das "dem Steuerzahler" also jährlich mindestens 50.000 Euro Ersparnis gebracht.
 

Anhänge

  • geschäftsführung antwort_geschwärzt.pdf
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