Hallo, es tut mir leid, dass mein erster Beitrag in diesem Forum gleich eine Frage von mir sein wird, aber leider habe ich ein dringendes Problem, und zwar folgendes:
Ich bin seit einiger Zeit in ärztlicher Behandlung, dabei wurde eine schwerwiegende Persönlichkeitsstörung diagnostiziert, welche meine Erwerbsfähigkeit stark beeinträchtigen könnte. Schon vorher war ich im ALG-II-Bezug. Ich teilte meiner Sachbearbeiterin Anfang des Jahres mit, dass sich gesundheitliche Änderungen ergaben und bat um einen Termin beim med. Dienst zur Klärung meiner Erwerbsfähigkeit.
Ich wurde zu einem Gespräch am 8. Januar geladen, das lief sehr entspannt ab und mir wurde eine Eingliederungsvereinbarung vorgelegt, in der als einziges Ziel stand: "Abprüfung des Gesundheitszustands über ein ärztliches Gutachten"
Weiterhin stand unter Punkt 2. Bemühungen von Herrn ... zur Eingliederung in Arbeit: "Einreichen des Gesundheitsfragebogens bis zum 31.01.13, Wahrnehmung aller Termine beim Amtsarzt"
Der Rest der EGV bestand aus dem Standarttext mit Rechtsfolgenbelehrung.
Ich unterschrieb diese Eingliederungsvereinbarung, den Gesundheitsfragebogen nahm ich mit.
Im Gesundheitsfragebogen stand mehrfach, dass alle Angaben freiwillig seien, ich entschied mich daher, keine Angaben zu machen und die Schweigepflichtentbindung meiner Ärzte habe ich ebenfalls nicht ausgefüllt. Ich möchte diese sensiblen Daten nur dem zuständigen Arzt, der das Gutachten erstellt, geben.
Am 11. März bekam ich einen Brief, in dem mir mitgeteilt wurde, dass ich eine Sanktion in Höhe von 30% erhalte, da ich den (freiwilligen) Gesundheitsfragebogen nicht wie in der EGV vereinbart eingereicht hatte.
Wie komme ich da wieder raus? Kann ich die EGV anfechten, weil meine Erwerbsfähigkeit ungeklärt ist? Wenn ja, wie? Kann ich gegen die Sanktion einen Widerspruch einlegen und kann ich das auch mit aufschiebender Wirkung tun? Ich bin für jede Hilfe sehr dankbar!
Ich bin seit einiger Zeit in ärztlicher Behandlung, dabei wurde eine schwerwiegende Persönlichkeitsstörung diagnostiziert, welche meine Erwerbsfähigkeit stark beeinträchtigen könnte. Schon vorher war ich im ALG-II-Bezug. Ich teilte meiner Sachbearbeiterin Anfang des Jahres mit, dass sich gesundheitliche Änderungen ergaben und bat um einen Termin beim med. Dienst zur Klärung meiner Erwerbsfähigkeit.
Ich wurde zu einem Gespräch am 8. Januar geladen, das lief sehr entspannt ab und mir wurde eine Eingliederungsvereinbarung vorgelegt, in der als einziges Ziel stand: "Abprüfung des Gesundheitszustands über ein ärztliches Gutachten"
Weiterhin stand unter Punkt 2. Bemühungen von Herrn ... zur Eingliederung in Arbeit: "Einreichen des Gesundheitsfragebogens bis zum 31.01.13, Wahrnehmung aller Termine beim Amtsarzt"
Der Rest der EGV bestand aus dem Standarttext mit Rechtsfolgenbelehrung.
Ich unterschrieb diese Eingliederungsvereinbarung, den Gesundheitsfragebogen nahm ich mit.
Im Gesundheitsfragebogen stand mehrfach, dass alle Angaben freiwillig seien, ich entschied mich daher, keine Angaben zu machen und die Schweigepflichtentbindung meiner Ärzte habe ich ebenfalls nicht ausgefüllt. Ich möchte diese sensiblen Daten nur dem zuständigen Arzt, der das Gutachten erstellt, geben.
Am 11. März bekam ich einen Brief, in dem mir mitgeteilt wurde, dass ich eine Sanktion in Höhe von 30% erhalte, da ich den (freiwilligen) Gesundheitsfragebogen nicht wie in der EGV vereinbart eingereicht hatte.
Wie komme ich da wieder raus? Kann ich die EGV anfechten, weil meine Erwerbsfähigkeit ungeklärt ist? Wenn ja, wie? Kann ich gegen die Sanktion einen Widerspruch einlegen und kann ich das auch mit aufschiebender Wirkung tun? Ich bin für jede Hilfe sehr dankbar!