undispudet
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Hallo,
ich absolviere zurzeit ein Jahrespraktikum um volle FHR zu erlangen.Danach möchte ich Informatik studieren welche jedoch leider nur im Wintersemester in NRW angeboten wird(September). Mein Praktikum endet am 24.1.2013 und ab da muss ich laut Arge mir Arbeit suchen (sogar jetz schon muss ich Bewerbungen schreiben laut EGV).
Ich bin 25 jahre alt und bisher habe ich noch nicht gearbeitet oder Ausbildung gemacht,weil ich aus Russland nach Deutschland kam,ich konnte damals kein Deutsch und bin dann durch die Schule durchgefallen,die letzen 5 Jahren habe ich mit der Nachhollung aller Zeuignissen, von Klasse 9 bis FHR verbracht.
Heute war ich im Arbeitsamt um mir die Formuläre zu hollen,diese wurden mir schon ausgehändigt und sofort danach wurde ich zur Arbeitsvermittlung geschickt.Dort hat mein SB gesagt,das Aufgrund fehlender Ausbildung und meinem Studium wunsch ist es eher unrealistisch einen vollzeitjob zu finden,sie könnte mir aber eine liste mit Nebenjobs geben um bei dennen zu bewerben.
Oder bei einer Bewerbungsmaßnahme teilzunehmen.
Ich habe mich für die Maßnahme entschieden,da ich es in der tat benötige. Danach gab sie mir das EGV welche ich aber nicht unterschrieben habe!,ich sagte das am 10.1.2013 werde ich es zurück geben.
Ich würde mich sehr freuen wenn jemand diese sache durchließt und mir paar tipps geben könnte. Da ich schon einige Sachen selbst festgestellt habe z.b Übergabe von Daten an die Dritten, und starre Anzahl von Bewerbungen ,sowie nur schrifltiche (kein telefon oder email) etc.
Ich bitte um entschuldigung wegen meiner Grammatik.
Mfg.Sergiy
Hier habe ich die Sachen aus EGV getippt.(Habe kein scanner leider)
Eingliederungsvereinbarung
zwischen: Her xxxx
und : Jobcenter (Stadt)
gültig bis 06.07.2013 soweit zwischenzeitlich nichts anderes vereinbart wird
Ziele
Teilnahme an einer außerbetrieblichen Trainingsmaßnahme/Integration in Arbeit/Ausbildung/Studium
1.Ihr Träger für Grundsicherung Jobcenter (Stadt) unterstüzt Sie mit folgenden Leistungen zur Eingliederung.
Das Jobcenter unterbreitet Ihnen Vermittlungsvorschläge,soweit geeignete Stellenangebote vorliegen.
Das Jobcenter nimmt Ihr Bewerberprofil in Startseite - www.arbeitsagentur.de auf.
Das Jobcenter unterstüzt Ihre Bewerbungsaktivitäten durch Übernahme von angemessenen nachgewiesenen Kosten für schriftliche Bewerbungen nach Maßgabe des § 16 Abs. 1 SGB II
i.V.m. §44 SGB III,sofern Sie diese zuvor beantragt haben.Jahresrichtwert 260 Euro.
Das Jobcenter unterstüzt Ihre Bewerbungsaktivitäten nach Maßgabe des § 16 Abs. 1 SGB II
i.V.m. § 44 SGB III durch übernahme von angemessenen und nachgewiesenen Fahrkosten zu Vorstellungsgesprächen,sofern die Kostenübernahme vor Fahrtantritt durch Sie beantragt wurde.
Das Jobcenter fördert eine Arbeitsaufnahme durch die Gewährung eines Eingliederungszuschusses (§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. §§88ff., 131 SGB III) an den Arbeitgeber,bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen und vorheriger Antragstellung durch den Arbeitgeber.
Das jobcenter bietet Ihnen die Teilnahme an der Maßnahme :Bewerbungstraining nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 SGB III in der Zeit vom 04.02.2013 beim Träger schriftl.
Zuweisung folgt an.
Das Jobcenter verpflichtet sich zu Übernahme der angemessenen Kosten für die Teilnahme,soweit dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist.
Für die Dauer der Teilnahme an der Maßnahme , wird dem Träger s.Zuweisung durch das Jobcenter ein Zugriff auf Ihre selektiven Bewerberdaten in dem Vermittlungs-/Beratungs-und Informationssystems(VerBIS) eingeräumt.
Das Jobcenter händigt Ihnen einen Gutschein für die Teilnahme an einer Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 SGB III aus.Die Maßnahme soll Ihre berufliche Eingliederung durch eine Heranführung an den Ausbildungs-und Arbeitsmarkt unterstützen.
2.Bemühungen von Herm XXXXX zur Eingliederung in Arbeit.
Sie unternehmen ewährend der Gültigkeitsdauer der Eingliederungsvereinbarung im Turnus von 6 Monaten- beginnend mit dem Datum der Unterzeichnung-jeweils mindestens 24 Bewerbungsbemühungen um sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse und legen hierüber im Anschluss an den oben genannten jeweligen Zeitraum folgende Nachweise vor:
Bewerbungsanschreben.Bei der Stellensuche sind auch befristete Stellenangebote und Stellenangebote von Zeitarbeitsfirmen einzubeziehen.
Sie bewerben sich zeitnah, d.h. spätestens am dritten Tag nach Erhalt des Stellenangebotes,auf Vermittlungsvorschläge,die Sie vom Jobcenter bzw. von der Agentur für Arbeit im Auftrag für das Jobcenter erhalten haben.Als Nachweis über Ihre unternommenen Bemühungen füllen Sie die dem Vermittlungsvorschlag beigefügte Antwortmöglichkeiten aus und legen diese vor.
Sie nehmen an der Maßnahme :Bewerbungstraining gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 SGB III zur beruflichen Eingliederung teil. Die Maßnahme soll Ihre berufliche Eingliederung durch eine Heranführung an den Ausbildungs-und Arbeitsmarkt unterstützen.Inhalt der Maßnahme ist:
Bewerbungstraining;Zweck der Maßnahme ist: s.o.; bei Zuweisung folgt.in( Stadt)
04.02.2013 bis 08.02.2013
Zu Ihren Mitwirkungspflichten zählen hierbei:
Einhaltung der mit dem Träger vereinbarten Termine
Aktive Miarbeit bei Bemühungen,Ihr Potenzial in Bezug auf die Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu nutzen.
Aktive Mitwirkung bei allen auf die berufliche Eingliederung abzielenden Leistungen.Hierzu gehört auch die Annahme von Arbeitsangeboten durch den Drtitten.Der Dritte ist verpflichtet,dem Bewerber nur zumutbare Angebote zu unterbreiten.
Aktive Mitwirkung bis zum Ende der individuellen Maßnahmedauer.
ich absolviere zurzeit ein Jahrespraktikum um volle FHR zu erlangen.Danach möchte ich Informatik studieren welche jedoch leider nur im Wintersemester in NRW angeboten wird(September). Mein Praktikum endet am 24.1.2013 und ab da muss ich laut Arge mir Arbeit suchen (sogar jetz schon muss ich Bewerbungen schreiben laut EGV).
Ich bin 25 jahre alt und bisher habe ich noch nicht gearbeitet oder Ausbildung gemacht,weil ich aus Russland nach Deutschland kam,ich konnte damals kein Deutsch und bin dann durch die Schule durchgefallen,die letzen 5 Jahren habe ich mit der Nachhollung aller Zeuignissen, von Klasse 9 bis FHR verbracht.
Heute war ich im Arbeitsamt um mir die Formuläre zu hollen,diese wurden mir schon ausgehändigt und sofort danach wurde ich zur Arbeitsvermittlung geschickt.Dort hat mein SB gesagt,das Aufgrund fehlender Ausbildung und meinem Studium wunsch ist es eher unrealistisch einen vollzeitjob zu finden,sie könnte mir aber eine liste mit Nebenjobs geben um bei dennen zu bewerben.
Oder bei einer Bewerbungsmaßnahme teilzunehmen.
Ich habe mich für die Maßnahme entschieden,da ich es in der tat benötige. Danach gab sie mir das EGV welche ich aber nicht unterschrieben habe!,ich sagte das am 10.1.2013 werde ich es zurück geben.
Ich würde mich sehr freuen wenn jemand diese sache durchließt und mir paar tipps geben könnte. Da ich schon einige Sachen selbst festgestellt habe z.b Übergabe von Daten an die Dritten, und starre Anzahl von Bewerbungen ,sowie nur schrifltiche (kein telefon oder email) etc.
Ich bitte um entschuldigung wegen meiner Grammatik.
Mfg.Sergiy
Hier habe ich die Sachen aus EGV getippt.(Habe kein scanner leider)
Eingliederungsvereinbarung
zwischen: Her xxxx
und : Jobcenter (Stadt)
gültig bis 06.07.2013 soweit zwischenzeitlich nichts anderes vereinbart wird
Ziele
Teilnahme an einer außerbetrieblichen Trainingsmaßnahme/Integration in Arbeit/Ausbildung/Studium
1.Ihr Träger für Grundsicherung Jobcenter (Stadt) unterstüzt Sie mit folgenden Leistungen zur Eingliederung.
Das Jobcenter unterbreitet Ihnen Vermittlungsvorschläge,soweit geeignete Stellenangebote vorliegen.
Das Jobcenter nimmt Ihr Bewerberprofil in Startseite - www.arbeitsagentur.de auf.
Das Jobcenter unterstüzt Ihre Bewerbungsaktivitäten durch Übernahme von angemessenen nachgewiesenen Kosten für schriftliche Bewerbungen nach Maßgabe des § 16 Abs. 1 SGB II
i.V.m. §44 SGB III,sofern Sie diese zuvor beantragt haben.Jahresrichtwert 260 Euro.
Das Jobcenter unterstüzt Ihre Bewerbungsaktivitäten nach Maßgabe des § 16 Abs. 1 SGB II
i.V.m. § 44 SGB III durch übernahme von angemessenen und nachgewiesenen Fahrkosten zu Vorstellungsgesprächen,sofern die Kostenübernahme vor Fahrtantritt durch Sie beantragt wurde.
Das Jobcenter fördert eine Arbeitsaufnahme durch die Gewährung eines Eingliederungszuschusses (§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. §§88ff., 131 SGB III) an den Arbeitgeber,bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen und vorheriger Antragstellung durch den Arbeitgeber.
Das jobcenter bietet Ihnen die Teilnahme an der Maßnahme :Bewerbungstraining nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 SGB III in der Zeit vom 04.02.2013 beim Träger schriftl.
Zuweisung folgt an.
Das Jobcenter verpflichtet sich zu Übernahme der angemessenen Kosten für die Teilnahme,soweit dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist.
Für die Dauer der Teilnahme an der Maßnahme , wird dem Träger s.Zuweisung durch das Jobcenter ein Zugriff auf Ihre selektiven Bewerberdaten in dem Vermittlungs-/Beratungs-und Informationssystems(VerBIS) eingeräumt.
Das Jobcenter händigt Ihnen einen Gutschein für die Teilnahme an einer Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 SGB III aus.Die Maßnahme soll Ihre berufliche Eingliederung durch eine Heranführung an den Ausbildungs-und Arbeitsmarkt unterstützen.
2.Bemühungen von Herm XXXXX zur Eingliederung in Arbeit.
Sie unternehmen ewährend der Gültigkeitsdauer der Eingliederungsvereinbarung im Turnus von 6 Monaten- beginnend mit dem Datum der Unterzeichnung-jeweils mindestens 24 Bewerbungsbemühungen um sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse und legen hierüber im Anschluss an den oben genannten jeweligen Zeitraum folgende Nachweise vor:
Bewerbungsanschreben.Bei der Stellensuche sind auch befristete Stellenangebote und Stellenangebote von Zeitarbeitsfirmen einzubeziehen.
Sie bewerben sich zeitnah, d.h. spätestens am dritten Tag nach Erhalt des Stellenangebotes,auf Vermittlungsvorschläge,die Sie vom Jobcenter bzw. von der Agentur für Arbeit im Auftrag für das Jobcenter erhalten haben.Als Nachweis über Ihre unternommenen Bemühungen füllen Sie die dem Vermittlungsvorschlag beigefügte Antwortmöglichkeiten aus und legen diese vor.
Sie nehmen an der Maßnahme :Bewerbungstraining gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 SGB III zur beruflichen Eingliederung teil. Die Maßnahme soll Ihre berufliche Eingliederung durch eine Heranführung an den Ausbildungs-und Arbeitsmarkt unterstützen.Inhalt der Maßnahme ist:
Bewerbungstraining;Zweck der Maßnahme ist: s.o.; bei Zuweisung folgt.in( Stadt)
04.02.2013 bis 08.02.2013
Zu Ihren Mitwirkungspflichten zählen hierbei:
Einhaltung der mit dem Träger vereinbarten Termine
Aktive Miarbeit bei Bemühungen,Ihr Potenzial in Bezug auf die Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu nutzen.
Aktive Mitwirkung bei allen auf die berufliche Eingliederung abzielenden Leistungen.Hierzu gehört auch die Annahme von Arbeitsangeboten durch den Drtitten.Der Dritte ist verpflichtet,dem Bewerber nur zumutbare Angebote zu unterbreiten.
Aktive Mitwirkung bis zum Ende der individuellen Maßnahmedauer.