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Yogy
Gast
Und wieder sind 6 Monate vergangen und ich soll eine neue EGV unterschreiben. Bitte schaut mal drüber:
Eingliederungsvereinbarung
zwischen Yogy
und SGBII im Kreis "Kennst Du das Land wo die Sonne lacht, wo man aus Menschen Idioten macht"
gültig bis xx.xx.2009 soweit zwischenzeitlich nichts anderes vereinbart wird
Ziel(e)
Verbesserung der Integrationschancen
1. Ihr Träger für Grundsicherung SGBII unterstützt Sie mit folgenden Leistungen zur Eingliederung
*Unterstützung bei der Arbeits- und Ausbildungssuche/-aufnahme
-Unterbreitung von Vermittlungsvorschlägen duch ARGE xy
-Angebot von Leistungen zur Aufnahme einer Arbeit (Mobilitätshilfen), nach vorherigem gesonderten Antrag
-Angebot an einen potentiellen Arbeitgeber, bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen und vorheriger Antragstellung eine zur Eingliederung erforderliche Unterstützung zu zahlen
Er unterstützt Ihre Bewerbungsaktivitäten durch Übernahme von Kosten für schriftliche Bewerbungen auf vorherige Antragsstellung und schriftlichen Nachweis nach Maßgabe des § 16 Abs. 1 SGB II i.V. m. §§ 45 ff SGB II. ff. SGBIII.
Bewerbungskosten können bis zu einem Betrag von 260€ jährlich übernommen werden. - pauschale Erstattung.
Er unterstützt Ihre Bewerbungsaktivitäten nach Maßgabe des § 16 Abs. 1 SGB II i.V. m. §§ 45 ff SGB II. ff. SGBIII durch Übernahme von Fahrtkosten zu Vorstellungsgespächen auf vorherige Antragstellung und Nachweis.
2. Bemühungen von Yogy zur Eingliederung in Arbeit
Sie unternehmen in den nächsten 6 Monaten - beginnend mit dem Datum der Unterzeichnung - mindestens 3 Bewerbungsbemühungen um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse und legen hierüber im Anschluss an den oben genannten Zeitraum folgende Nachweise vor: Schriftlicher Nachweis.
Halten Sie sich innerhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches auf, muss sichergestellt sein, dass Sie persönlich an jedem Werktag an Ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt unter der von Ihnen benannten Anschrift (Wohnung) durch Briefpost erreichbar sind.
Sie sind verpflichtet, Änderungen (z.B. Krankheit, Arbeitsaufnahme, Umzug) unverzüglich mitzuteilen und bei einer Ortsabwesenheit vorab die Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners einzuholen.
Bei einer unangemeldeten oder unerlaubten Ortsabwesenheit entfällt der Anspruch auf Arbeitslosengeld II, auch bei nachträglichem Bekanntwerden. Wird ein gehehmigter auswärtiger Aufenthalt unerlaubt verlängert, besteht ab dem ersten Tag der unerlaubten Ortsabwesenheit kein Anspruch auf Leistungen mehr. Nähere Informationen finden Sie in Kapitel 13.3 des Merkbalttes "Arbeitslosengeld II/Sozialgeld".
__________________________________________________________
Sollte aufgund von wesentlichen Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen eine Anpassung der vereinbarten Maßnahmen und Pflichten erforderlich sein, sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass eine Abänderung dieser Eingliederungsvereinbarung erfolgen wird. Das gleiche gilt, wenn sich herausstellt, dass das Ziel Ihrer Integration in den Arbeitsmarkt nur aufgrund von Anpassungen und Änderungen der Vereinbarung erreicht, bzw. beschleunigt werden kann.
Rechtsfolgebelehrung:
Sie können nach dem Sozialgesetzbuch (SGBII ) zwar eine Förderung beanspruchen usw.
===========================================
Mein Ziel wäre: Aufnahme einer soz.vers.pflichtigen Tätigkeit oder Integration in den ersten Arbeitsmarkt
Aber nun ist Eure Meinung gefragt.
Vielen Dank schon mal und
für Eure grandiose Unterstützung.
LG Yogy
Eingliederungsvereinbarung
zwischen Yogy
und SGBII im Kreis "Kennst Du das Land wo die Sonne lacht, wo man aus Menschen Idioten macht"
gültig bis xx.xx.2009 soweit zwischenzeitlich nichts anderes vereinbart wird
Ziel(e)
Verbesserung der Integrationschancen
1. Ihr Träger für Grundsicherung SGBII unterstützt Sie mit folgenden Leistungen zur Eingliederung
*Unterstützung bei der Arbeits- und Ausbildungssuche/-aufnahme
-Unterbreitung von Vermittlungsvorschlägen duch ARGE xy
-Angebot von Leistungen zur Aufnahme einer Arbeit (Mobilitätshilfen), nach vorherigem gesonderten Antrag
-Angebot an einen potentiellen Arbeitgeber, bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen und vorheriger Antragstellung eine zur Eingliederung erforderliche Unterstützung zu zahlen
Er unterstützt Ihre Bewerbungsaktivitäten durch Übernahme von Kosten für schriftliche Bewerbungen auf vorherige Antragsstellung und schriftlichen Nachweis nach Maßgabe des § 16 Abs. 1 SGB II i.V. m. §§ 45 ff SGB II. ff. SGBIII.
Bewerbungskosten können bis zu einem Betrag von 260€ jährlich übernommen werden. - pauschale Erstattung.
Er unterstützt Ihre Bewerbungsaktivitäten nach Maßgabe des § 16 Abs. 1 SGB II i.V. m. §§ 45 ff SGB II. ff. SGBIII durch Übernahme von Fahrtkosten zu Vorstellungsgespächen auf vorherige Antragstellung und Nachweis.
2. Bemühungen von Yogy zur Eingliederung in Arbeit
Sie unternehmen in den nächsten 6 Monaten - beginnend mit dem Datum der Unterzeichnung - mindestens 3 Bewerbungsbemühungen um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse und legen hierüber im Anschluss an den oben genannten Zeitraum folgende Nachweise vor: Schriftlicher Nachweis.
Halten Sie sich innerhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches auf, muss sichergestellt sein, dass Sie persönlich an jedem Werktag an Ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt unter der von Ihnen benannten Anschrift (Wohnung) durch Briefpost erreichbar sind.
Sie sind verpflichtet, Änderungen (z.B. Krankheit, Arbeitsaufnahme, Umzug) unverzüglich mitzuteilen und bei einer Ortsabwesenheit vorab die Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners einzuholen.
Bei einer unangemeldeten oder unerlaubten Ortsabwesenheit entfällt der Anspruch auf Arbeitslosengeld II, auch bei nachträglichem Bekanntwerden. Wird ein gehehmigter auswärtiger Aufenthalt unerlaubt verlängert, besteht ab dem ersten Tag der unerlaubten Ortsabwesenheit kein Anspruch auf Leistungen mehr. Nähere Informationen finden Sie in Kapitel 13.3 des Merkbalttes "Arbeitslosengeld II/Sozialgeld".
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Sollte aufgund von wesentlichen Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen eine Anpassung der vereinbarten Maßnahmen und Pflichten erforderlich sein, sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass eine Abänderung dieser Eingliederungsvereinbarung erfolgen wird. Das gleiche gilt, wenn sich herausstellt, dass das Ziel Ihrer Integration in den Arbeitsmarkt nur aufgrund von Anpassungen und Änderungen der Vereinbarung erreicht, bzw. beschleunigt werden kann.
Rechtsfolgebelehrung:
Sie können nach dem Sozialgesetzbuch (SGBII ) zwar eine Förderung beanspruchen usw.
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Mein Ziel wäre: Aufnahme einer soz.vers.pflichtigen Tätigkeit oder Integration in den ersten Arbeitsmarkt
Aber nun ist Eure Meinung gefragt.
Vielen Dank schon mal und

LG Yogy