silvie0035
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Hallo Früchtle! Ich habe den Rat hier befolgt und meine Unterschrift zu einer EGV abgelehnt, weil Prüfung zu Hause erfolgen sollte, bekam dann direkt angedroht, solle ich nicht gleich unterschreiben, käme die EGV eben per VA und hätte somit Gültigkeit.
War heute beim Anwalt für Sozialrecht, der meinte es sei in Ordnung, es wäre keine Nötigung und mit VA-Zustellung, wie unterschrieben. Außerdem würde jeder Richter anders entscheiden, auch wenn hier nochsoviele Urteile zitiert werden würden. Er kennt das Erwerbslosenforum überhaupt nicht und meinte, es seien alles Laienjuristen? Da ich am 22.7. eine EGV unterschrieb, die eigentlich 6 Monate gültig sein sollte, war ich ein wenig erstaunt, das ich nur weil ich einen Monat unterbrochen hatte, ich hatte vom 1.08.-31.082011 Arbeit gefunden, am 26.08. einen Weiterbewilligungsantrag gestellt, bekam gleich als ich vorsprach eine neue EGV die ich nicht unterschrieb, somit wurde die selbige am nächsten Tag per Post zugestellt per VA.
Auch bekam ich mit auf dem Weg in einer ZAF arbeiten zu müssen, außerdem einen neuen VM-Antrag auszufüllen, die Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorzulegen, am 15.09. solle ich in ein Bewerbertraining. Hatte ich vor Monaten schon mal absolviert! Einen anderen berufsbezogenen Kurs wollte sie nicht gewähren!
Der RA will jetzt anfragen, ob die alte EGV Gültigkeit zurückerlangen könnte? Der hatte meiner Meinung nach keinen guten Eindruck hinterlassen. Auch habe ich ihm gesagt, er solle Antrag stellen, das meine tel.-nr. aus dem Bewerberpool rausbleibt und beim JC gelöscht werden solle. Er machte nicht den begeistersten Eindruck, hatte eher das Gefühl der kennt sich nicht aus mit der Materie?
Vielleicht ist es besser, wenn ich ihm am Montag sage er solle nur ein Beratungsgespräch abrechnen per Prozeßkostenhilfe und nicht die SB anschreiben? Der meinte ich solle mit der reden, wegen der Maßnahme! Ich sagte, die macht eh auf stur, es müßte doch ein Gesetz geben wo eindeutig regelt, ob Kontoauszüge, VM-Antrag und Lohnnachweise verlangt werden können?
Habe ja nur einen Monat gearbeitet, warum geben die dem gestellten Weiterbewilligungsantrag nicht einfach wieder statt, war genehmigt worden am 22.07. und am 29.07. per Aufhebungsbescheid aufgehoben!
Habe von einer Nutzerin gelesen, die genau die Anweisungen befolgte, der SB zu fragen, ob sie psyschologisch für ein Profiling geschult sei, hatte die EGV nicht unterschrieben, widerspruch eingelegt und dann gingen die richtig ab, verfolgten die mit immer neuen Maßnahmen und schickanen. Ob ich das durchstehen kann? die machen je ihr eigenes Recht und die RA-wälte haben je keine Ahnung, oder Lust sich mit hartzern rumzuschlagen! Ist es nicht besser, ich entziehe dem RA die Sache, der kopierte auch nichts! Gehe zur Maßnahme und hoffe, wie in den vergangenen 130 Bewerbungen, der letzten 10 Monate, das keiner anbeißt? viell. besser als die Meute ganz gegen sich aufzubringen? Dann kann ich viell. alles nur per SG durchfechten lassen und bekomme keine Kohle aufs Konto erstmal? Fängt ja jetzt schon an und will Belege über Belege, wie gehabt um zu verschleppen!
Guter Rat ist hier angebracht?
Gruß silvie


War heute beim Anwalt für Sozialrecht, der meinte es sei in Ordnung, es wäre keine Nötigung und mit VA-Zustellung, wie unterschrieben. Außerdem würde jeder Richter anders entscheiden, auch wenn hier nochsoviele Urteile zitiert werden würden. Er kennt das Erwerbslosenforum überhaupt nicht und meinte, es seien alles Laienjuristen? Da ich am 22.7. eine EGV unterschrieb, die eigentlich 6 Monate gültig sein sollte, war ich ein wenig erstaunt, das ich nur weil ich einen Monat unterbrochen hatte, ich hatte vom 1.08.-31.082011 Arbeit gefunden, am 26.08. einen Weiterbewilligungsantrag gestellt, bekam gleich als ich vorsprach eine neue EGV die ich nicht unterschrieb, somit wurde die selbige am nächsten Tag per Post zugestellt per VA.
Auch bekam ich mit auf dem Weg in einer ZAF arbeiten zu müssen, außerdem einen neuen VM-Antrag auszufüllen, die Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorzulegen, am 15.09. solle ich in ein Bewerbertraining. Hatte ich vor Monaten schon mal absolviert! Einen anderen berufsbezogenen Kurs wollte sie nicht gewähren!
Der RA will jetzt anfragen, ob die alte EGV Gültigkeit zurückerlangen könnte? Der hatte meiner Meinung nach keinen guten Eindruck hinterlassen. Auch habe ich ihm gesagt, er solle Antrag stellen, das meine tel.-nr. aus dem Bewerberpool rausbleibt und beim JC gelöscht werden solle. Er machte nicht den begeistersten Eindruck, hatte eher das Gefühl der kennt sich nicht aus mit der Materie?
Vielleicht ist es besser, wenn ich ihm am Montag sage er solle nur ein Beratungsgespräch abrechnen per Prozeßkostenhilfe und nicht die SB anschreiben? Der meinte ich solle mit der reden, wegen der Maßnahme! Ich sagte, die macht eh auf stur, es müßte doch ein Gesetz geben wo eindeutig regelt, ob Kontoauszüge, VM-Antrag und Lohnnachweise verlangt werden können?
Habe ja nur einen Monat gearbeitet, warum geben die dem gestellten Weiterbewilligungsantrag nicht einfach wieder statt, war genehmigt worden am 22.07. und am 29.07. per Aufhebungsbescheid aufgehoben!
Habe von einer Nutzerin gelesen, die genau die Anweisungen befolgte, der SB zu fragen, ob sie psyschologisch für ein Profiling geschult sei, hatte die EGV nicht unterschrieben, widerspruch eingelegt und dann gingen die richtig ab, verfolgten die mit immer neuen Maßnahmen und schickanen. Ob ich das durchstehen kann? die machen je ihr eigenes Recht und die RA-wälte haben je keine Ahnung, oder Lust sich mit hartzern rumzuschlagen! Ist es nicht besser, ich entziehe dem RA die Sache, der kopierte auch nichts! Gehe zur Maßnahme und hoffe, wie in den vergangenen 130 Bewerbungen, der letzten 10 Monate, das keiner anbeißt? viell. besser als die Meute ganz gegen sich aufzubringen? Dann kann ich viell. alles nur per SG durchfechten lassen und bekomme keine Kohle aufs Konto erstmal? Fängt ja jetzt schon an und will Belege über Belege, wie gehabt um zu verschleppen!
Guter Rat ist hier angebracht?
Gruß silvie


