So meine SB hat mir jetzt auf den Montag zu direkt eine EGV geschickt.
Dabei handelt es sich, wie schon
@tonitester richtig festgestellt hat, um einen Eingliederungsverwaltungsakt (EGVA). Gegen diesen würde ich an deiner Stelle unverzüglich Widerspruch beim JC einlegen.
Ich glaube dass wars dann mit dem ,, nicht Maßnahmenvertrag unterschreiben" Trick.
Das weißt du momentan nicht, weil du noch gar nicht beim Ersttermin warst. Also erstmal ganz ruhig bleiben, Widerspruch erstellen und per Fax mit qualifiziertem Sendebericht oder per Einwurf-Einschreiben an das JC senden.
Da ich die Maßnahme eh nicht antreten werde, werde ich eh Sanktioniert.
Da die Zuweisung in diese Maßnahme einen eigenen VA darstellt, wäre es nicht sehr schlau, nicht zu diesem Ersttermin zu gehen, da es, wie schon dar gelegt, es im weiteren Zuge schwierig sein könnte, eine Sanktion um 30% erfolgreich abzuwehren.
Ich persönlich kann dir nur dringend raten, zu diesem Ersttermin der Maßnahme zu erscheinen, um keine Sanktion zu riskieren, die i.d.R. dann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gegen dich verhängt wird.
Widerspruch gegen diese EGV einzureichen. Z.b. Keine Übeprüfungszeit, keine Verhandlung und nichts.
Genau darauf beziehst du dich in deinem Widerspruch. Es handelt sich aber hier um einen EGVA, nicht um eine EGV. Dieser Unterschied ist sehr wichtig!
Gegen die Sanktion wegen Nichtantritt der Maßnahme werde ich sowieso einen Widerspruch schreiben.
Wie schon gerade erwähnt, musst du in diesem Fall dem VA, (der NICHTS mit dem EGVA zu tun hat!), welcher der Maßnahme-Zuweisung zugrunde liegt, entsprechend widersprechen, was in deinem Fall schwierig werden könnte.
Also, warum willst du dieses Risiko eingehen? Ich persönlich würde es vermeiden, es auf einen Rechtsstreit mit dem JC ankommen zu lassen, wenn es vermeidbar ist.
Recht zu haben und später auch Recht beim SG zu bekommen, sind leider 2 paar Schuhe.
die werden dich, wenn du nicht unterschreibst, vermutlich wegschicken!
Dieses Szenario ist wahrscheinlich.
bei JC kannst du sagen dass du ca. 10 Tage brauchst um es von ELOVerein oder Anwalt prüfen zu lassen
Das wiederum würde ich persönlich in den Widerspruch gegen den EGVA mit einbauen.
@Loopyfruity92 Schau auch mal in diesen Thread, da kannst du evtl. auch noch etwas mitnehmen.
Hallo, ich habe ein Problem und habe die Hoffnung das man mir hier vielleicht, bei der Formulierung eines Widerspruchs helfen kann. Am Samstag erhielte ich auch die Einladung von dem Massnahmenträger. Ich soll nächste Woche Mo.(16.9) dort erscheinen. Zerlix
www.elo-forum.org
Sehr wichtig für dich auch zum besseren Verständnis ist #15 von
@TazD , da hat er den Unterschied zwischen EGV und EGVA nochmals sehr deutlich klar gemacht.
