Hallo dicker173,
Jetzt habe ich wohl eine kreative SB erwischt. Sie hat nämlich die EGV Einladung erfunden.
Das stimmt ja nicht ganz, sie kann dich zur Besprechung "der beruflichen Situation" einladen so oft sie möchte, davon, dass es um eine
EGV gehen soll, steht in der Einladung
NICHTS ...
Am 26.01. war mein letzter Termin und am selben Tag hatte sie gleich meine nächste Einladung für den 09.02. geschrieben.
Das kannst du ihr also nicht ernsthaft zum Vorwurf machen aber wenn du
Fahrtkosten hast zum
JC dann solltest du wirklich mal beginnen, die auch einzufordern für
JEDEN Termin, dann wird sie sicher etwas ruhiger werden ...
Bisher habe ich die neue EGV nicht unterschrieben (habe das auch nicht vor)und einen Fahrkostenantrag habe ich ja auch.
Den hattest du schon abgegeben für den letzten Termin ?
Dann mach den fertig für den neuen Termin und frage direkt nach, wo das Geld für den 26.01. bleibt, du kannst nicht laufend in Vorleistung treten müssen aus deinem "Lebensunterhalt".
Also „darf“ ich jetzt Pflichten aus einer nicht unterschriebenen EGV erfüllen – laut Einladung?
Das steht ja nun in der Einladung und ist (für dich) ganz neu, dass sie das nun so spontan von dir wissen möchte ... denn die
EGV hast du ja nicht unterschrieben ...
Dann gilt die natürlich auch nicht, dein IHK-Zeugnis kann sie gerne verlangen, wenn sie dir die Rechtsgrundlagen benennt, sie weiß doch schon, dass du mal "anno Tutti" diese Ausbildung / Schulung gemacht hast.
Was bitte will sie jetzt mit einem Zeugnis das dir bisher auch absolut
NICHTS gebracht hat, jedenfalls keine Arbeit ... das dürfte auch aktuell keinen
AG mehr interessieren, was du fürs Büro mal 2003 - 2005 gelernt hast, wenn du darin keine Berufserfahrungen sammeln konntest ???
Was also will sie damit noch anfangen können, wenn du schon so lange beim
JC bist sollten doch alle nötigen Ausbildungs-Nachweise bereits erfasst sein, in deinem Vermittlungsprofil ???
Als Ziel steht doch in der letzten (gültigen)
EGV schon drin, dass du als "Helfer-Büro" intergriert werden sollst ... was also kann sie Neues aus deinem IHK-"Zeugnis" lesen wollen ???
Gerade ist mir noch aufgefallen, dass diese
EGV (vom 07.09.2017) ja auch schon ein "Schnellschuß" gewesen ist als "Fortschreibung" einer
EGV vom 24.08.2017 ... die haben ja bei dir sehr kurze Verfallsfristen ...
NÖ, da würde ich weiter auf Bestand der dortigen Vereinbarungen beharren, so einen Vertrag "wechselt" man doch nicht wie andere Leute die Unterwäsche ...
Oder soll dass eine Folgeeinladung sein?
Eine "Folgeeinladung" wofür denn genau, klar, jede Einladung "folgt" irgendwie immer der davor ...
Es existiert eine unterschriebene EGV vom 07.09.2017. Also habe ich schon mal ein Argument.
Richtig und die ist ja auch noch nicht so besonders "alt" und gültig "bis auf Weiteres" ... das bedeutet in der Regel eine Überprüfung nach 6 Monaten Laufzeit ... so steht es jedenfalls im § 15
SGB II ...
Die Inhalte haben dir ja bisher (offenbar) auch nicht geschadet, obwohl da natürlich auch nicht alls "ganz sauber ist" ...
Trotzdem schau mal unter "Gültigkeit", da steht doch deutlich, dass "eine Anpassung durch Fortschreibung, erforderlich sein muss ..." und dann ersetzt eine neue
EGV (aber
NUR mit deiner Unterschrift) diese
EGV ...
Du siehst aber
KEINE Notwendigkeit daran was zu ändern und darum gibt es
KEINE "neue" Unterschrift ...
Ich würde ihr sogar eine Kopie davon mitnehmen, falls sie das
SB -Formular gerade nicht finden sollte ...
Meine Sb nahm ja auch mehrmals die schönen Worte Maßnahme und Zuweisung in den Mund. Also geht es wohl bloß darum, mich in irgendeine Maßnahme zu verfrachten.
Ist es richtig, dass du zur
EGV am 07.09.2017 auch einen Vermittlungs-Gutschein bekommen hast ?
Steht da zumindest drin und nach langem "Gelaber" dazu, dass du dir da selbst was aussuchen darfst, wird verlangt das Ergebnis (den Gutschein) am 15.09.2017 bereits wieder beim
JC vorzulegen, damit das
JC deinem "Maßnahme-Wunsch" zustimmen kann ...
Verstehen muss man das wohl auch nicht, wenigstens wird mehrfach betont, dass es keine Sanktion gibt wenn du den Gutschein
NICHT einlösen wirst ...
Hast du den überhaupt bekommen und wenn ja, was hast du damit gemacht ???
Zitat: Bitte weisen Sie das Ergebnis Ihrer Recherche zu beruflichen Alternativen nach. (Bin ich dafür zuständig oder meine SB ?)
Für Recherchen am örtlichen Arbeitsmarkt und Vorschläge was du (außer Helfer im Büro) sonst noch Schönes machen könntest, ist natürlich deine
SB zuständig.
Welche "alternativen" (aber zumutbaren)
VV hat sie dir denn schon so zugesendet, weil die
AG der Umgebung dringend Mitarbeiter "in alternativen" Bereichen suchen ... woher sollst du denn diesen "Bedarf" kennen (müssen) ???
Das
JC sendet immer nur "geeignete
VV wenn es welche geben sollte", du sollst aber am gleichen Arbeitsmarkt auch was finden (können) wenn es
NICHTS geben sollte ... wenigstens 4 Mal im Monat ...
Wie viele
VV hast du seit Unterschrift auf diese
EGV bisher vom
JC bekommen, die auch "geeignet" waren für dich ???
Im Übrigen ist man lt. § 10
SGB II sowieso verpflichtet sich auf
ALLES zu bewerben, was man rein theoretisch auch ausüben könnte ... da bist du wirklich für
JEDE passende Alternative völlig offen ... aber vom
JC kommt ja auch
NIX ...
Witzig auch unter Punkt 4.der
EGV am Ende ...
Man wird dir nur Erstatten was in der
EGV festgelegt wurde (es wird aber nur das Gesetz abgedruckt, dass du alles vorher beantragen musst) aber "Aufwendungen die nicht im Rahmen der
EGV beschrieben sind werden
NICHT erstattet".
Es ist völlig unbestimmt was darunter überhaupt zu verstehen wäre, alle "Aufwendungen" im Zusammenhang mit der Arbeits-Suche sind aber im
SGB II zu erstatten, gerade in einer
EGV soll es ja feste Zusagen dafür geben, die so genau nicht im Gesetz zu finden sind.
Dieser "Vertrag" ist ja nicht dafür vorgesehen auch noch die gesetzlichen Möglichkeiten zu erschweren und unzulässig einzuschränken.

Aber das nur nebenbei zu deiner Information, es lohnt sich nicht an dieser
EGV sonst noch lange rumzudeuteln, die willst du ja schließlich aktuell (und "bis auf Weiteres"

) behalten ... und darum unterschreibst du die Neue nicht.
Bringen Sie zum Gespräch auch das IHK – Zeugnis Ihrer Ausbildung im kaufmännischen Bereich mit.
Die "Zensuren" gehen deine
SB nichts an und helfen ihr auch nicht dabei dich in Arbeit zu bekommen, ob du den grundsätzlichen Nachweis (zum Abschluss dieser Ausbildung) schon mal vorgelegt hast beim
JC kannst du nur selber wissen.
Dann ist das erneut überflüssig, weil es ohnehin inzwischen keinen
AG mehr "vom Hocker reißen" wird, was du vor 15 Jahren mal für einen IHK-Abschluss gemacht hast.
Komisch, anderen Leuten wird schon nach spätestens 2 Jahren Arbeitslosigkeit, im Bezug auf den mal erlernten Beruf jede Fachqualifikation abgesprochen, mit der sie am Arbeitsmarkt noch was werden könnten, da gilt man (angeblich) wieder als "ungelernt" ...
Dass du im Büro-Bereich bisher keine "Helfer-Tätigkeit" finden konntest wird wohl auch daran liegen, dass es zu viele Leute mit einer Büro-spezifischen Ausbildung gibt und nicht bei allen ist das schon so lange her ... und Manche davon haben sogar schon (jahrelange) Berufserfahrung bei Bewerbungen anzubieten.
Für wen wird sich ein
AG da wohl entscheiden ???
Hat jemand einen Tipp für mich wie ich mich am besten ausdrücken kann?
Nimm dir einen Beistand mit und lass die
SB reden, sie hat dich doch eingeladen, also soll sie dir erzählen wofür,
DU bist "für
ALLES offen", was der umliegende Arbeitsmarkt "Passendes" zu bieten hätte, darüber musst du nicht besonders lange nachdenken ...
Und vergiss deine
Fahrtkosten nicht zu verlangen, die für den 26.01. und die für den neuen Termin ...
UND für jeden Weiteren ...
Zu den Maßnahmen soll
SIE dich erst mal umfassend informieren und dir erklären was dir das bringen soll, das ist
IHRE Aufgabe und
NICHT DEINE ... kommt sie nicht selbst darauf zu sprechen, brauchst du das auch nicht zum Thema machen.
Ist die "berufliche Situation" abgehakt kannst du wieder gehen, mehr musst du gar nicht besprechen wollen.
MfG Doppeloma