EGV Vorschlag bitte prüfen auf versteckte Fallen

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dicker173

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Am 26.01. hatte ich einen Termin bei meinem JC : „Ich möchte mit Ihnen Ihre aktuelle berufliche Situation besprechen“. Also das übliche. Meine neue SB hatte mir dieselbe ohne Probleme mitgegeben. Unterschrieben ist noch nix. Aktuell habe ich ja noch eine gültige vom 07.09.2017 mit der Gültigkeit „bis auf weiteres“. Die ganz spezielle, mit der ich sanktioniert worden bin und mit Hilfe des SG und dieses Forums dieselbe abgewehrt hatte.

Maßnahmen kamen auch ins Gespräch. Zum Glück (für mich - nicht für mein JC ) waren alle Maßnahmen besetzt und eine Zuweisung dadurch erstmal nicht erfolgt.

Ich bekam aber 2 Flyer mit. Für die erste Maßnahme hatte ich schon ein paar Fragen parat (Vital35+ das erste Blatt). Aber nach Auskunft meiner SB sind darüber keine weiteren Infos verfügbar. Bei der zweiten Maßnahme - nun ja wenn ich den Kurs „Gesundes kochen“ mitmachen könnte, wäre das schon nicht schlecht für mich. Ein paar Kilos weniger wie meine gegenwärtigen 165 kg würden mir ja auch nicht schlecht zu Gesicht stehen. Das ich mich über diese Maßnahmen informieren darf, das steht ja auch so im EGV Entwurf. Den ich hier zusammen mit den Flyern mal einstellen möchte mit der Bitte um Prüfung. Mehrere Augen sehen nun mal mehr als zwei. Soweit ich das sehe, sind beides freiwillige, sprich ESF Maßnahmen.

Was mir bisher so auffiel:

Gültigkeit bis auf weiteres (ein festes Anfangs und Enddatum ist mir lieber)
Der Punkt 4 Unterstützung durch das JC werden auch nur gesetzliche Pflichten des JC wiedergegeben. Nur der allseits beliebte Satz „Er unterbreitet Ihnen Vermittlungsvorschläge, soweit geeignete Stellenangebote vorliegen“ der fehlt.

Mich über die Maßnahmen zu informieren, ist wohl mein Privatvergnügen was die Kosten angeht. Telefon ist ja schön und gut. Nur wie soll ich da was beweisen?

Punkt 5
Sis Geräte im JC ist ja alles schön und gut. Bloß der Bus fährt nicht umsonst und mein Auto fährt auch nicht mit Wasser.
Ein Formblatt „Nachweis der Eigenbemühungen“ habe ich nicht. Kopien der Anschreiben, Zwischenmitteilungen, Antwort der Arbeitgeber darf ich wohl alles selber bezahlen.

Sonst sehe ich da keine größeren Fallstricke.
 

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Frank71

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Wenn du noch eine gültige EGV hast dann brauchst du auch keine neue.

Es werden von dir Bewerbungen verlangt, aber was ist mit den Kosten dafür,
das wird in der EGV nicht erwähnt.
 
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Ich kann die persönlichen Daten noch einigermaßen entziffern. Vielleicht willst du diese Stellen besser schwärzen oder ausradieren...

Also ich würde das Dingens nicht unterschreiben, sondern den VA abwarten und dagegen Widerspruch einlegen.
 

dicker173

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Ich kann die persönlichen Daten noch einigermaßen entziffern. Vielleicht willst du diese Stellen besser schwärzen oder ausradieren...

Also ich würde das Dingens nicht unterschreiben, sondern den VA abwarten und dagegen Widerspruch einlegen.

@veritasdd

Danke für den Tipp. Ich glaube kaum, das mein JC das riskiert. Sie hatten das ja schon einmal versucht. Da hatte ich mir einen Anwalt genommen. Und das JC bekam dann die Rechnung.

Kann vielleicht mal ein Moderator meine EGV von Post 1 löschen? Danke schonmal.
 

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TazD

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Wenn du noch eine gültige EGV hast dann brauchst du auch keine neue.
Schon mal ein ganz wichtiger Punkt.
Gemäß § 15 SGB II ist die EGV gemeinsam zu überprüfen und die gewonnenen Erfahrungen sind zu berücksichtigen. Es muss also nach dem Willen des Gesetzgebers mindestens darüber ein Austausch im Termin stattgefunden haben, was aber vermutlich nicht erfolgt ist.

Es werden von dir Bewerbungen verlangt, aber was ist mit den Kosten dafür, das wird in der EGV nicht erwähnt.
Auch richtig. Des Weiteren musst du die Anträge immer im Vorfeld stellen, während dir aber nur die tatsächlichen und nachgewiesenen Kosten erstattet werden.
Wie willst du denn im Vorfeld die Kosten für eine Fahrt zum VG nachweisen, wenn du die Fahrkarte für den ÖPNV erst am Tag des VG kaufst?
 

Doppeloma

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Hallo dicker173,

Maßnahmen kamen auch ins Gespräch. Zum Glück (für mich - nicht für mein JC ) waren alle Maßnahmen besetzt und eine Zuweisung dadurch erstmal nicht erfolgt.

Das ist aber schade wenn die Maßnahmen gerade alle besetzt sind ... zunächst mal hat dein SB dir ja auch zu erklären, welchen tieferen Sinne eine bestimmte Maßnahme (also keine auf Flyer deren Inhalte er selber nicht mal kennt :icon_evil:) für deine bessere Integration in Arbeit haben soll.

Ich bekam aber 2 Flyer mit. Für die erste Maßnahme hatte ich schon ein paar Fragen parat (Vital35+ das erste Blatt). Aber nach Auskunft meiner SB sind darüber keine weiteren Infos verfügbar.

Das ist ja noch trauriger, wie kann und will er dann wissen, dass es GENAU das Richtige für dich sein wird, es ist SEINE Aufgabe das herauszufinden, was da laufen soll und nicht deine ... DU sollst nur teilnehmen ...

Bei der zweiten Maßnahme - nun ja wenn ich den Kurs „Gesundes kochen“ mitmachen könnte, wäre das schon nicht schlecht für mich. Ein paar Kilos weniger wie meine gegenwärtigen 165 kg würden mir ja auch nicht schlecht zu Gesicht stehen.

Es gibt aber KEINE "Wahlmaßnahmen", der SB hat zu wissen, was du wirklich brauchst und nicht "Vielleicht Dieses oder vielleicht auch Jennes", du bist bei der Arbeitsvermittlung und nicht auf dem "Maßnahme-Jahrmarkt" ... :icon_evil:

Das ich mich über diese Maßnahmen informieren darf, das steht ja auch so im EGV Entwurf.

Und was unterscheidet diesen Entwurf sonst noch von der aktuell gültigen EGV , sind es NUR die Maßnahmen, die du nun (zusätzlich) unterschreiben sollst ???
Denn ESF will NUR freiwillige Teilnehmer, das geht nur mit Unterschrift auf einer (neuen) EGV und NICHT per Zuweisung.

Den ich hier zusammen mit den Flyern mal einstellen möchte mit der Bitte um Prüfung.

Die Flyer habe ich mir gar nicht angesehen, die genügen NICHT als Begründung daran teilnehmen zu müssen ... das wurde schon mehrfach gerichtlich festgestellt.

Mehrere Augen sehen nun mal mehr als zwei. Soweit ich das sehe, sind beides freiwillige, sprich ESF Maßnahmen.

Das mag schon sein ("gesünder Kochen lernen hat auch noch keinen in Arbeit gebracht") ... dazu kannst du auch ohne Maßnahme genug Informationen im Internet finden, wenn du dein Gewicht reduzieren willst. :idea:

ABER deine Unterschrift auf dieser EGV gilt dann als dein Einverständnis, das unbedingt machen zu WOLLEN, dann hast du dich bereits zur Teilnahme verpflichtet (natürlich ganz "freiwillig" wie vom ESF gefordert).

Die andere EGV wäre damit dann "vom Tisch" wenn du diese jetzt unterschreibst, mit einem (ersetzenden) VA dazu kann dein SB das Ziel NICHT erreichen ... und eine Zuweisung (in eine der "Wahlmaßnahmen") ist auch nicht möglich, weil die ja auch nicht mehr freiwillig wäre.

Eine "Fortschreibung der EGV vom 07.09.2017" kann es eben auch nur dann geben, wenn du mit den neuen Inhalten einverstanden bist, was hat sich denn so relevant geändert in deinen persönlichen Verhältnissen, dass du das gut finden musst, was da jetzt geändert werden soll ???

Du möchtest also nicht unterschreiben, weil du keinen Änderungsbedarf siehst die verbindliche EGV vom 07.09.2017 betreffend und zu den Inhalten der Maßnahmen soll sich doch bitte dein SB erst mal kundig machen, ehe er glaubt, das wäre geeignet für dich.

Was für ein IHK-Zeugnis möchte dein SB da bitte bis zum 09.02.2018 eingereicht haben ???
Siehe Seite 2 von 5 / Punkt 5.

Hast du irgendeine Schulung gemacht / abgeschlossen ?
Warum sollst du dann schon wieder "über Alternativen" nachdenken und dazu berichten ???

Von mir gäbe es darauf KEINE Unterschrift, die Begründung habe ich dir auch genannt ... du hast eine gültige EGV , du willst daran NICHTS ändern ... :icon_hihi:

MfG Doppeloma
 

dicker173

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@Doppeloma

Was für ein IHK-Zeugnis möchte dein SB da bitte bis zum 09.02.2018 eingereicht haben ???
Siehe Seite 2 von 5 / Punkt 5.

Hast du irgendeine Schulung gemacht / abgeschlossen ?
Warum sollst du dann schon wieder "über Alternativen" nachdenken und dazu berichten ???

MfG Doppeloma

Ja. Von 2003 bis 2005 hatte ich eine Umschulung zur Bürokraft gemacht. Und da ich im System als ungelernt geführt werde, wollte sie mein Prüfungszeugnis haben. Wohl um mich besser verk äh vermitteln zu können. Vielleicht auch in anderen Berufen. Also bei mir hat sich nichts geändert.

@TazD

Schon mal ein ganz wichtiger Punkt.
Gemäß § 15 SGB II ist die EGV gemeinsam zu überprüfen und die gewonnenen Erfahrungen sind zu berücksichtigen. Es muss also nach dem Willen des Gesetzgebers mindestens darüber ein Austausch im Termin stattgefunden haben, was aber vermutlich nicht erfolgt ist.


Auch richtig. Des Weiteren musst du die Anträge immer im Vorfeld stellen, während dir aber nur die tatsächlichen und nachgewiesenen Kosten erstattet werden.
Wie willst du denn im Vorfeld die Kosten für eine Fahrt zum VG nachweisen, wenn du die Fahrkarte für den ÖPNV erst am Tag des VG kaufst?

Von der Kosten Seite hatte ich die Angelegenheit noch gar nicht betrachtet.

Aber Gegenargumente sammeln ist ja nie verkehrt. Neuerungsvorschläge für den EGV Vorschlag mache ich sowieso nur noch schriftlich mit der bitte um eine ebensolche Beantwortung.
 

dicker173

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Jetzt habe ich wohl eine kreative SB erwischt. Sie hat nämlich die EGV Einladung erfunden. Am 26.01. war mein letzter Termin und am selben Tag hatte sie gleich meine nächste Einladung für den 09.02. geschrieben. Bisher habe ich die neue EGV nicht unterschrieben (habe das auch nicht vor)und einen Fahrkostenantrag habe ich ja auch. Also „darf“ ich jetzt Pflichten aus einer nicht unterschriebenen EGV erfüllen – laut Einladung? Oder soll dass eine Folgeeinladung sein? Es existiert eine unterschriebene EGV vom 07.09.2017. Also habe ich schon mal ein Argument. Meine Sb nahm ja auch mehrmals die schönen Worte Maßnahme und Zuweisung in den Mund. Also geht es wohl bloß darum, mich in irgendeine Maßnahme zu verfrachten.

Zitat: Bitte weisen Sie das Ergebnis Ihrer Recherche zu beruflichen Alternativen nach. (Bin ich dafür zuständig oder meine SB ?) Bringen Sie zum Gespräch auch das IHK – Zeugnis Ihrer Ausbildung im kaufmännischen Bereich mit.

Hat jemand einen Tipp für mich wie ich mich am besten ausdrücken kann?
 

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Vorab per Fax:

Sehr geehrte Frau SB ,

Ihre Einladung für den 09.02.2018 habe ich erhalten.

Ich beantrage hiermit die Erstattung der Fahrtkosten in Höhe von 2 Einzeltickets zu je ... Euro.

Vorab möchte ich darauf hinweisen, daß die Auseinandersetzung mit beruflichen Alternativen ein gedanklicher Vorgang ist.

Wie ist der Nachweis über diesen Vorgang konkret zu erbringen?

Welche formalen und inhaltlichen Anforderungen stellen Sie in diesem Zusammenhang an die „mündliche Rückmeldung"?

Wie soll ich mich verhalten, wenn zum Meldetermin die Auseinandersetzung noch nicht abgeschlossen ist?

Werden Sie ein „Ergebnis“, das darin besteht, daß noch kein Ergebnis vorliegt, als legitim anerkennen?

Und zur Frage der Vorlage meines IHK-Abschlusses möchte ich gern erfragen, inwiefern dies für Ihre vermittlerische Tätigkeit relevant ist bzw. auf welcher gesetzlichen Grundlage Sie die Preisgabe privater Daten begehren.

Bitte antworten Sie mir zügig, damit ich mich auf unser Gespräch am 09.02.2018 zweckmäßig vorbereiten kann (vgl. auch §§ 13-15 SGB I).

Mit freundlichen Grüßen
 

Sonne11

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Zitat: Bitte weisen Sie das Ergebnis Ihrer Recherche zu beruflichen Alternativen nach. (Bin ich dafür zuständig oder meine SB ?) Bringen Sie zum Gespräch auch das IHK – Zeugnis Ihrer Ausbildung im kaufmännischen Bereich mit.
Es sollte klar sein, was mit solchen Forderungen bewirkt werden könnte? Richtig, Elo hat keine Ideen also muss die Maßnahme erproben und Alternativen finden. :idea::wink: Die Begründungen sind doch immer gleich: lange Arbeit Suche und keine sofortigen Ideen um was anderes zu machen. Aber nicht jeder ist wie die SB 's, nämlich aus allen möglichen Berufen zusammengewürfelt. Kannst ja mal SB fragen, welchen Beruf SB hat? :wink:

Also selbst einen Kurs suchen, eine Tätigkeit sich vorstellen oder eben bei dem erlernten bleiben. Aberkennen können die nichts. Nachweisen muss man das Geforderte nicht. Mitbringen auch nicht, dazu ist der Meldegrund als Sanktions-Keule nicht geeignet.

Ich finde es nützlich zu wiederholen, dass ich gerne so verfahren würde wie alle anderen auch! Nämlich suchen und bewerben! Denn ich solle ja in Arbeit und nicht mit was anderes beschäftigt werden.

Also, es wird wohl versucht Elo die alleinige Schuld zu geben. Es tut sich nichts, wir müssen was machen! :biggrin: (Maßnahmen) Sie müssen Alternativen finden! Haben Sie keine gefunden? Dann würde ich vorschlagen, etwas neues, was es noch nicht gab und zu Ihnen passen würde. Richtig, deshalb kann ich keine Vermittlungserfolge nachweisen, weil alles neu ist! Was neu ist? Na das Ausrufezeichen im Maßnahme-Flyer! :biggrin:
 

Doppeloma

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Hallo dicker173,

Jetzt habe ich wohl eine kreative SB erwischt. Sie hat nämlich die EGV Einladung erfunden.

Das stimmt ja nicht ganz, sie kann dich zur Besprechung "der beruflichen Situation" einladen so oft sie möchte, davon, dass es um eine EGV gehen soll, steht in der Einladung NICHTS ...

Am 26.01. war mein letzter Termin und am selben Tag hatte sie gleich meine nächste Einladung für den 09.02. geschrieben.

Das kannst du ihr also nicht ernsthaft zum Vorwurf machen aber wenn du Fahrtkosten hast zum JC dann solltest du wirklich mal beginnen, die auch einzufordern für JEDEN Termin, dann wird sie sicher etwas ruhiger werden ...

Bisher habe ich die neue EGV nicht unterschrieben (habe das auch nicht vor)und einen Fahrkostenantrag habe ich ja auch.

Den hattest du schon abgegeben für den letzten Termin ?
Dann mach den fertig für den neuen Termin und frage direkt nach, wo das Geld für den 26.01. bleibt, du kannst nicht laufend in Vorleistung treten müssen aus deinem "Lebensunterhalt".

Also „darf“ ich jetzt Pflichten aus einer nicht unterschriebenen EGV erfüllen – laut Einladung?

Das steht ja nun in der Einladung und ist (für dich) ganz neu, dass sie das nun so spontan von dir wissen möchte ... denn die EGV hast du ja nicht unterschrieben ... :bigsmile:

Dann gilt die natürlich auch nicht, dein IHK-Zeugnis kann sie gerne verlangen, wenn sie dir die Rechtsgrundlagen benennt, sie weiß doch schon, dass du mal "anno Tutti" diese Ausbildung / Schulung gemacht hast.

Was bitte will sie jetzt mit einem Zeugnis das dir bisher auch absolut NICHTS gebracht hat, jedenfalls keine Arbeit ... das dürfte auch aktuell keinen AG mehr interessieren, was du fürs Büro mal 2003 - 2005 gelernt hast, wenn du darin keine Berufserfahrungen sammeln konntest ???

Was also will sie damit noch anfangen können, wenn du schon so lange beim JC bist sollten doch alle nötigen Ausbildungs-Nachweise bereits erfasst sein, in deinem Vermittlungsprofil ???

Als Ziel steht doch in der letzten (gültigen) EGV schon drin, dass du als "Helfer-Büro" intergriert werden sollst ... was also kann sie Neues aus deinem IHK-"Zeugnis" lesen wollen ???

Gerade ist mir noch aufgefallen, dass diese EGV (vom 07.09.2017) ja auch schon ein "Schnellschuß" gewesen ist als "Fortschreibung" einer EGV vom 24.08.2017 ... die haben ja bei dir sehr kurze Verfallsfristen ... :icon_hihi:

, da würde ich weiter auf Bestand der dortigen Vereinbarungen beharren, so einen Vertrag "wechselt" man doch nicht wie andere Leute die Unterwäsche ... :bigsmile:

Oder soll dass eine Folgeeinladung sein?

Eine "Folgeeinladung" wofür denn genau, klar, jede Einladung "folgt" irgendwie immer der davor ...

Es existiert eine unterschriebene EGV vom 07.09.2017. Also habe ich schon mal ein Argument.

Richtig und die ist ja auch noch nicht so besonders "alt" und gültig "bis auf Weiteres" ... das bedeutet in der Regel eine Überprüfung nach 6 Monaten Laufzeit ... so steht es jedenfalls im § 15 SGB II ...

Die Inhalte haben dir ja bisher (offenbar) auch nicht geschadet, obwohl da natürlich auch nicht alls "ganz sauber ist" ...

Trotzdem schau mal unter "Gültigkeit", da steht doch deutlich, dass "eine Anpassung durch Fortschreibung, erforderlich sein muss ..." und dann ersetzt eine neue EGV (aber NUR mit deiner Unterschrift) diese EGV ...

Du siehst aber KEINE Notwendigkeit daran was zu ändern und darum gibt es KEINE "neue" Unterschrift ...

Ich würde ihr sogar eine Kopie davon mitnehmen, falls sie das SB -Formular gerade nicht finden sollte ... :icon_hihi:

Meine Sb nahm ja auch mehrmals die schönen Worte Maßnahme und Zuweisung in den Mund. Also geht es wohl bloß darum, mich in irgendeine Maßnahme zu verfrachten.

Ist es richtig, dass du zur EGV am 07.09.2017 auch einen Vermittlungs-Gutschein bekommen hast ?
Steht da zumindest drin und nach langem "Gelaber" dazu, dass du dir da selbst was aussuchen darfst, wird verlangt das Ergebnis (den Gutschein) am 15.09.2017 bereits wieder beim JC vorzulegen, damit das JC deinem "Maßnahme-Wunsch" zustimmen kann ...

Verstehen muss man das wohl auch nicht, wenigstens wird mehrfach betont, dass es keine Sanktion gibt wenn du den Gutschein NICHT einlösen wirst ...

Hast du den überhaupt bekommen und wenn ja, was hast du damit gemacht ???

Zitat: Bitte weisen Sie das Ergebnis Ihrer Recherche zu beruflichen Alternativen nach. (Bin ich dafür zuständig oder meine SB ?)

Für Recherchen am örtlichen Arbeitsmarkt und Vorschläge was du (außer Helfer im Büro) sonst noch Schönes machen könntest, ist natürlich deine SB zuständig.

Welche "alternativen" (aber zumutbaren) VV hat sie dir denn schon so zugesendet, weil die AG der Umgebung dringend Mitarbeiter "in alternativen" Bereichen suchen ... woher sollst du denn diesen "Bedarf" kennen (müssen) ???

Das JC sendet immer nur "geeignete VV wenn es welche geben sollte", du sollst aber am gleichen Arbeitsmarkt auch was finden (können) wenn es NICHTS geben sollte ... wenigstens 4 Mal im Monat ...

Wie viele VV hast du seit Unterschrift auf diese EGV bisher vom JC bekommen, die auch "geeignet" waren für dich ???

Im Übrigen ist man lt. § 10 SGB II sowieso verpflichtet sich auf ALLES zu bewerben, was man rein theoretisch auch ausüben könnte ... da bist du wirklich für JEDE passende Alternative völlig offen ... aber vom JC kommt ja auch NIX ... :icon_evil:

Witzig auch unter Punkt 4.der EGV am Ende ...

Man wird dir nur Erstatten was in der EGV festgelegt wurde (es wird aber nur das Gesetz abgedruckt, dass du alles vorher beantragen musst) aber "Aufwendungen die nicht im Rahmen der EGV beschrieben sind werden NICHT erstattet".

Es ist völlig unbestimmt was darunter überhaupt zu verstehen wäre, alle "Aufwendungen" im Zusammenhang mit der Arbeits-Suche sind aber im SGB II zu erstatten, gerade in einer EGV soll es ja feste Zusagen dafür geben, die so genau nicht im Gesetz zu finden sind.

Dieser "Vertrag" ist ja nicht dafür vorgesehen auch noch die gesetzlichen Möglichkeiten zu erschweren und unzulässig einzuschränken. :icon_evil:
Aber das nur nebenbei zu deiner Information, es lohnt sich nicht an dieser EGV sonst noch lange rumzudeuteln, die willst du ja schließlich aktuell (und "bis auf Weiteres" :bigsmile:) behalten ... und darum unterschreibst du die Neue nicht.

Bringen Sie zum Gespräch auch das IHK – Zeugnis Ihrer Ausbildung im kaufmännischen Bereich mit.

Die "Zensuren" gehen deine SB nichts an und helfen ihr auch nicht dabei dich in Arbeit zu bekommen, ob du den grundsätzlichen Nachweis (zum Abschluss dieser Ausbildung) schon mal vorgelegt hast beim JC kannst du nur selber wissen.

Dann ist das erneut überflüssig, weil es ohnehin inzwischen keinen AG mehr "vom Hocker reißen" wird, was du vor 15 Jahren mal für einen IHK-Abschluss gemacht hast.

Komisch, anderen Leuten wird schon nach spätestens 2 Jahren Arbeitslosigkeit, im Bezug auf den mal erlernten Beruf jede Fachqualifikation abgesprochen, mit der sie am Arbeitsmarkt noch was werden könnten, da gilt man (angeblich) wieder als "ungelernt" ... :icon_kinn:

Dass du im Büro-Bereich bisher keine "Helfer-Tätigkeit" finden konntest wird wohl auch daran liegen, dass es zu viele Leute mit einer Büro-spezifischen Ausbildung gibt und nicht bei allen ist das schon so lange her ... und Manche davon haben sogar schon (jahrelange) Berufserfahrung bei Bewerbungen anzubieten.

Für wen wird sich ein AG da wohl entscheiden ???

Hat jemand einen Tipp für mich wie ich mich am besten ausdrücken kann?

Nimm dir einen Beistand mit und lass die SB reden, sie hat dich doch eingeladen, also soll sie dir erzählen wofür, DU bist "für ALLES offen", was der umliegende Arbeitsmarkt "Passendes" zu bieten hätte, darüber musst du nicht besonders lange nachdenken ... :icon_evil:

Und vergiss deine Fahrtkosten nicht zu verlangen, die für den 26.01. und die für den neuen Termin ... UND für jeden Weiteren ...

Zu den Maßnahmen soll SIE dich erst mal umfassend informieren und dir erklären was dir das bringen soll, das ist IHRE Aufgabe und NICHT DEINE ... kommt sie nicht selbst darauf zu sprechen, brauchst du das auch nicht zum Thema machen. :icon_evil:

Ist die "berufliche Situation" abgehakt kannst du wieder gehen, mehr musst du gar nicht besprechen wollen.

MfG Doppeloma
 

dicker173

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@Doppeloma

Danke für die Tipps

Gerade ist mir noch aufgefallen, dass diese EGV (vom 07.09.2017) ja auch schon ein "Schnellschuß" gewesen ist als "Fortschreibung" einer EGV vom 24.08.2017 ... die haben ja bei dir sehr kurze Verfallsfristen ... :icon_hihi:

Die EGV vom 24.08.2017 war mit Vollzeit Maßnahme und die vom 07.09.2017 nur mit Teilzeit Maßnahme. Neue Maßnahme, neue EGV neues Bienchen für SB . Ich hatte im Jobcenter doch tatsächlich gesagt, dass ich nicht weiß ob ich von jetzt auf gleich mit 100 Prozent durchstarten kann. Im Verbis stand dann, das ich ja die Maßnahme abgelehnt hätte.

Beim letzten Termin habe ich ja den Fahrkostenantrag erst bekommen. Aber am 09.02. gebe ich ihn ab – für beide Termine.

VV habe ich ja auch schon reichlich bekommen. Ganze 3 Stück seit 2005. Wovon ich mir einen noch selber rausgesucht hatte und ich denselben dann als VV präsentiert bekam.

Hier steht schon einiges dazu:
Sinnlos Maßnahme erfolgreich abgewehrt aW erteilt

Kurzfassung: AVGS erhalten obwohl nie beantragt, nicht eingelöst (und noch einen „schönen Telefonanruf) meiner damaligen SB erhalten, Anhörung, Sanktion wegen Nichtantritt der Maßnahme, Widerspruch mit aW beim SG beantragt (mit Hilfe dieses Forums) denselben erhalten und alle Papiere abgeheftet (man weiß ja nie) Und jetzt habe ich die SB , die nach Selbstauskunft meinen Widerspruch bearbeitet hatte.

Nach allem bin ich ein bisschen vorsichtig geworden, sage im JC so wenig wie möglich, unterschreibe nichts mehr sofort und verkehre lieber schriftlich.
 
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