Hallo alle Miteinander,
Habe nach einiger Zeit der Berufstätigkeit mal wieder das Problem Alg II Empfänger zu sein und brauche deshalb mal wieder Hilfe auf Grund der üblichen Probleme mit JC .
Kleine Übersicht meiner Vorgeschichte: Ich war bis 2008 Alg II Empfänger, dann 2 Jahre Leiharbeit, 12 Monate Alg I und nun Alg II seit diesen Monat.
Beim ersten Antritt beim SB sofort EGV vorgelegt bekommen inkl. Maßnahme, hab ich nicht unterschrieben und bekam Ihn gleich als Verwaltungsakt. Meine Einwände dass diese Maßnahme, ( Ist wohl wieder eine Art Bewerbungstraining in Grün), mir nichts bringt und andere Hilfen sinvoller wären wurden lächelnd ignoriert.
Hab mir dann die Maßnahme den ersten Tag angeschaut und meine Ahnung hat sich bestätigt, viel schlau umschriebene Maßnahmeinhalte wie "Tiefen-Profiling", welches gleich am ersen Tag stattfand und aus Lebenslauf abfragen und erfragen meiner Erwartungen bzgl. dieses Lehrgangs bestand. Desweiteren Stellenrecherche etc.
Hab dann unterschrieben die Empfangsbestätigung der Unterlagen und eine Schweigepflichtserklärung dass ich keine Geheimnisse über Mitschüler weitergebe. Auch wenn ich nicht unterschrieben hätte wäre die Maßnahme für mich weitergegangen.
Bin jetzt leider am zweiten Tag krank geworden
, weiß nicht wie lange es dauert.
Hab mich schon bei einigen Themen hier einegelesen und auch einiges Mal rauskopiert bzgl. Widersruch und EA beim Sozialgericht, aber können mir einige hier, die sich natürlich viel besser auskennen mit dem Thema als ich, viel. Vorschläge für Widerspruch und EA beim Sozialgericht machen, da es ja doch immer wieder individuelle Unterschiede gibt.
Ich lade mal den EGV per Verwaltungsakt hoch.
Danke im Voraus für Eure Hilfe
Gruß Ron
Habe nach einiger Zeit der Berufstätigkeit mal wieder das Problem Alg II Empfänger zu sein und brauche deshalb mal wieder Hilfe auf Grund der üblichen Probleme mit JC .
Kleine Übersicht meiner Vorgeschichte: Ich war bis 2008 Alg II Empfänger, dann 2 Jahre Leiharbeit, 12 Monate Alg I und nun Alg II seit diesen Monat.
Beim ersten Antritt beim SB sofort EGV vorgelegt bekommen inkl. Maßnahme, hab ich nicht unterschrieben und bekam Ihn gleich als Verwaltungsakt. Meine Einwände dass diese Maßnahme, ( Ist wohl wieder eine Art Bewerbungstraining in Grün), mir nichts bringt und andere Hilfen sinvoller wären wurden lächelnd ignoriert.
Hab mir dann die Maßnahme den ersten Tag angeschaut und meine Ahnung hat sich bestätigt, viel schlau umschriebene Maßnahmeinhalte wie "Tiefen-Profiling", welches gleich am ersen Tag stattfand und aus Lebenslauf abfragen und erfragen meiner Erwartungen bzgl. dieses Lehrgangs bestand. Desweiteren Stellenrecherche etc.
Hab dann unterschrieben die Empfangsbestätigung der Unterlagen und eine Schweigepflichtserklärung dass ich keine Geheimnisse über Mitschüler weitergebe. Auch wenn ich nicht unterschrieben hätte wäre die Maßnahme für mich weitergegangen.
Bin jetzt leider am zweiten Tag krank geworden
Hab mich schon bei einigen Themen hier einegelesen und auch einiges Mal rauskopiert bzgl. Widersruch und EA beim Sozialgericht, aber können mir einige hier, die sich natürlich viel besser auskennen mit dem Thema als ich, viel. Vorschläge für Widerspruch und EA beim Sozialgericht machen, da es ja doch immer wieder individuelle Unterschiede gibt.
Ich lade mal den EGV per Verwaltungsakt hoch.
Danke im Voraus für Eure Hilfe
Gruß Ron