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Elo-User*in
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Hallo.
Zuerst mal eine Timeline, damit (hoffentlich) alle im Bilde sind:
1.) Nach EGV verhandlungen wurde am 1.2. 2019 ein EGV-VA erlassen
2.) Widerspruch am 1.3.2019 eingelegt. Daraufhin kam ein Schreiben meiner SB ich hätte 1 Monat Zeit ein Begründung einzureichen, da sie sonst den Vorgang nicht weiterleiten kann. Eine Begründung meinerseits wurde nicht nachgeliefert.
3.) Letzte Woche reichte ich eine Sachstandanfrage ein mit Fristsetzung von 10 Tagen für die Übersendung eines rechtsmittelfähigen Widerspruchbescheids mit Androhung einer Untätigkeitsklage.
Heute hatte ich dann meinen monatlichen Termin bei ihr welcher freundlicher nicht hätte sein können. Irgendwann sprach sie meine Sachstandanfrage an und meinte wiederum, dass sie das nicht weiterleiten könne da ihr dazu die Rechtfertigung in diesem Falle fehle???? Nun man kann ja diskutieren inwiefern es jetzt sinnvoll war meinerseits den Widerspruch nicht zu begründen. Ich war der Überzeugung, dass selbst ein unbegründeter Widerspruch das Verfahren einleitet und hab auch damit gerechnet das mein Widerspruch abgelehnt wird. Nur würde ich trotzdem gerne einen Bescheid bekommen.
Stattdessen meinte sie aber das wir den jetzigen EGV-VA aufheben können und sie mir eine neue EGV vorlegt. Aufhebungsbescheid druckte Sie aus. Das witzige ist jedoch, dass in der neuen EGV nur die Termine zum Nachweis der Eigenbemühungen geändert worden sind. Der Rest ist absolut identisch mit dem aufgehobenen VA. On Top gab Sie mir von sich aus 3(!) Wochen Zeit die EGV zu prüfen. Und immer wieder meinte Sie wie gut das doch bisher geklappt hat und das ich mich ja vorbildlich verhalte was meine Bemühungen anbelangt und wie pünktlich und zuverlässig ich meine Termine wahrnehme. Häh? Ich dachte da sitzt eine andere Person vor mir. Sonst geht eigentlich die Post ab zwischen uns.
Ist meine Vermutung richtig, dass Sie jetzt mit aller Macht diese Untätigkeitsklage vermeiden will weil sie es verschlampt hat den Widerspruch weiterzureichen indem sie mir jetzt versucht eine Unterschrift zu entlocken?
Und zu allem Überfluss habe ich auch noch meine Bewerbungsschreiben, welche ich zur Ansicht vorlgen muss zwecks Eigenbewerbung wieder vergessen habe mitzunehmen. Nicht das sie schlecht wären, aber sie sprach desöfteren mal Bewerbungstrainings an. Also besonders scharf darauf das sie sich das Kopiert und zu den Akten legt bin ich trotzdem nicht.
Zuerst mal eine Timeline, damit (hoffentlich) alle im Bilde sind:
1.) Nach EGV verhandlungen wurde am 1.2. 2019 ein EGV-VA erlassen
2.) Widerspruch am 1.3.2019 eingelegt. Daraufhin kam ein Schreiben meiner SB ich hätte 1 Monat Zeit ein Begründung einzureichen, da sie sonst den Vorgang nicht weiterleiten kann. Eine Begründung meinerseits wurde nicht nachgeliefert.
3.) Letzte Woche reichte ich eine Sachstandanfrage ein mit Fristsetzung von 10 Tagen für die Übersendung eines rechtsmittelfähigen Widerspruchbescheids mit Androhung einer Untätigkeitsklage.
Heute hatte ich dann meinen monatlichen Termin bei ihr welcher freundlicher nicht hätte sein können. Irgendwann sprach sie meine Sachstandanfrage an und meinte wiederum, dass sie das nicht weiterleiten könne da ihr dazu die Rechtfertigung in diesem Falle fehle???? Nun man kann ja diskutieren inwiefern es jetzt sinnvoll war meinerseits den Widerspruch nicht zu begründen. Ich war der Überzeugung, dass selbst ein unbegründeter Widerspruch das Verfahren einleitet und hab auch damit gerechnet das mein Widerspruch abgelehnt wird. Nur würde ich trotzdem gerne einen Bescheid bekommen.
Stattdessen meinte sie aber das wir den jetzigen EGV-VA aufheben können und sie mir eine neue EGV vorlegt. Aufhebungsbescheid druckte Sie aus. Das witzige ist jedoch, dass in der neuen EGV nur die Termine zum Nachweis der Eigenbemühungen geändert worden sind. Der Rest ist absolut identisch mit dem aufgehobenen VA. On Top gab Sie mir von sich aus 3(!) Wochen Zeit die EGV zu prüfen. Und immer wieder meinte Sie wie gut das doch bisher geklappt hat und das ich mich ja vorbildlich verhalte was meine Bemühungen anbelangt und wie pünktlich und zuverlässig ich meine Termine wahrnehme. Häh? Ich dachte da sitzt eine andere Person vor mir. Sonst geht eigentlich die Post ab zwischen uns.
Ist meine Vermutung richtig, dass Sie jetzt mit aller Macht diese Untätigkeitsklage vermeiden will weil sie es verschlampt hat den Widerspruch weiterzureichen indem sie mir jetzt versucht eine Unterschrift zu entlocken?
Und zu allem Überfluss habe ich auch noch meine Bewerbungsschreiben, welche ich zur Ansicht vorlgen muss zwecks Eigenbewerbung wieder vergessen habe mitzunehmen. Nicht das sie schlecht wären, aber sie sprach desöfteren mal Bewerbungstrainings an. Also besonders scharf darauf das sie sich das Kopiert und zu den Akten legt bin ich trotzdem nicht.