Hallo zusammen,
am Ende des vorherigen Termins meinte mein SB, "nun drucke ich Ihnen eine Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt aus". Auf meine Frage "warum per Verwaltungsakt" hiess es, ich würde ja doch nicht unterschreiben. Ich fragte "wer sagt das" und meinte, dass ich eigentlich gewohnt bin (vom vorherigen SB), eine EGV zu erhalten, die ich dann zuhause prüfen kann, um ggf. Änderungsvorschläge machen zu können. Ich dachte, er druckt mir nun eine EGV aus. Leider war dies nicht der Fall.
Punkt 1, die ersten beiden Abschnitte sind schon mal vollkommen gelogen. Ich fragte ja noch extra nach einer "normalen" EGV!
Punkt 3, Wegfall der Hilfebedürftigkeit - gilt das für die 6 Monate, für die der EGVA gültig ist? Wäre ja ganz schön knapp, da ich mit der Selbständigkeit erst anfange und somit auch eine Vorbereitungsphase berücksichtigt werden muss.
Punkt 4, was mir hier "blüht" wird sich noch herausstellen - oder könnte jemand evtl. mehr dazu sagen, mit was man da z.B. rechnen könnte/ müsste?
Punkt 5, hier war ich ganz überrascht, dass die Bewerbungen weggefallen sind und auch die Massnahme nicht drinsteht, die mir gleich am Anfang des Gesprächs angedroht wurde. Somit ist der Punkt mal o.k.
Bei den meisten restlichen Punkten kenne ich mich nicht gut aus, auf die RFB kann ich ganz verzichten...
Ansonsten sehe ich im Grossen und Ganzen nichts wirklich Schlimmes, ausser der RFB, falls ich nichts übersehen habe. Was haltet Ihr davon? Sind doch irgendwelche Fehler/ Fallen drin, aufgrund derer dann ein Widerspruch angebracht wäre?
Danke schon mal für Eure Meinungen.
am Ende des vorherigen Termins meinte mein SB, "nun drucke ich Ihnen eine Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt aus". Auf meine Frage "warum per Verwaltungsakt" hiess es, ich würde ja doch nicht unterschreiben. Ich fragte "wer sagt das" und meinte, dass ich eigentlich gewohnt bin (vom vorherigen SB), eine EGV zu erhalten, die ich dann zuhause prüfen kann, um ggf. Änderungsvorschläge machen zu können. Ich dachte, er druckt mir nun eine EGV aus. Leider war dies nicht der Fall.
Punkt 1, die ersten beiden Abschnitte sind schon mal vollkommen gelogen. Ich fragte ja noch extra nach einer "normalen" EGV!
Punkt 3, Wegfall der Hilfebedürftigkeit - gilt das für die 6 Monate, für die der EGVA gültig ist? Wäre ja ganz schön knapp, da ich mit der Selbständigkeit erst anfange und somit auch eine Vorbereitungsphase berücksichtigt werden muss.
Punkt 4, was mir hier "blüht" wird sich noch herausstellen - oder könnte jemand evtl. mehr dazu sagen, mit was man da z.B. rechnen könnte/ müsste?
Punkt 5, hier war ich ganz überrascht, dass die Bewerbungen weggefallen sind und auch die Massnahme nicht drinsteht, die mir gleich am Anfang des Gesprächs angedroht wurde. Somit ist der Punkt mal o.k.
Bei den meisten restlichen Punkten kenne ich mich nicht gut aus, auf die RFB kann ich ganz verzichten...
Ansonsten sehe ich im Grossen und Ganzen nichts wirklich Schlimmes, ausser der RFB, falls ich nichts übersehen habe. Was haltet Ihr davon? Sind doch irgendwelche Fehler/ Fallen drin, aufgrund derer dann ein Widerspruch angebracht wäre?
Danke schon mal für Eure Meinungen.