gismo41
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Ich schreibe hier für einen Mitstreiter ,der nicht mehr hier ins Forum kann .Ist durch den Anbieter auf solchen Seiten gesperrt .Er sich damitauseinander setztr ,weiss welchen anbieter solche Seiten sperrt. 
Er hatte eine Egv erhalten ,wo drin stand das er zu Medizischen Dienst sollte .Die hat er nicht unterschrieben .
Darauf hin hat er die Egv als Va erhalten .
Hier den Sachverhalt eingefügt :Ziele: Feststellung der Leistungsfähigkeit
1. Ihr Träger für Grundsicherung JC unterstützt sie mit folgenden Leistungen zur Eingliederung
- Zur Unterstützung Ihrer Integrationsbemühungen in Beschäftigung und der Feststellung Ihrer Leistungsfähigkeit schaltet das JC den Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit ein.
2. Bemühungen vonb Herrn ..... zur Eingliederung in Arbeit
- Die Untersuchung bzw. Feststellung der Leistungsfähigkeit wird durch den Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit im Auftrag des JC vorgenommen. Daher sind Sie verpflichtet,
sämtliche Termine der Agentur für Arbeit, sowie die sich daraus ergebenden Termine zu Ärztlichen Untersuchungen wahrzunehmen.
----
das ist alles. Der Rest ist üblicher Sanktions bla bla und Rechtsfolgenbelehrung...
was mir auffällt ist, es steht nicht im VA das ich Widerspruch einlegen kann. Kein Wort. Ist das überhaupt rechtens? muss das da nicht stehen??
Da steht eigentlich nur drin das ich verpflichtet bin Termine wahrzunehmen. Nicht das ich mich untersuchen lassen muss.
Mehr hat er mir leider nicht per Email geschrieben.
Ich selber bin der Meinung das der Termin zum Ärztlichen Dienst nicht in einen EGV -Va gehört oder täusche ich mich da ?
Der Mitstreiter hatte schon 3 Sanktionen wegen Bettlägrigkeitsbescheingung die er nicht gebracht hatte bekommen.Er ist damit zum SGG und es wurde lt .SGG abgelhnt ,er solle eine Bettlägrigkeitsbescheingung bringen . Au solle nicht gelten .
Er hat bis jetzt 60 % Sanktion , und kann seine Miete nicht mehr zahlen .
Was sagt ihr dazu?

Er hatte eine Egv erhalten ,wo drin stand das er zu Medizischen Dienst sollte .Die hat er nicht unterschrieben .
Darauf hin hat er die Egv als Va erhalten .
Hier den Sachverhalt eingefügt :Ziele: Feststellung der Leistungsfähigkeit
1. Ihr Träger für Grundsicherung JC unterstützt sie mit folgenden Leistungen zur Eingliederung
- Zur Unterstützung Ihrer Integrationsbemühungen in Beschäftigung und der Feststellung Ihrer Leistungsfähigkeit schaltet das JC den Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit ein.
2. Bemühungen vonb Herrn ..... zur Eingliederung in Arbeit
- Die Untersuchung bzw. Feststellung der Leistungsfähigkeit wird durch den Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit im Auftrag des JC vorgenommen. Daher sind Sie verpflichtet,
sämtliche Termine der Agentur für Arbeit, sowie die sich daraus ergebenden Termine zu Ärztlichen Untersuchungen wahrzunehmen.
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das ist alles. Der Rest ist üblicher Sanktions bla bla und Rechtsfolgenbelehrung...
was mir auffällt ist, es steht nicht im VA das ich Widerspruch einlegen kann. Kein Wort. Ist das überhaupt rechtens? muss das da nicht stehen??
Da steht eigentlich nur drin das ich verpflichtet bin Termine wahrzunehmen. Nicht das ich mich untersuchen lassen muss.
Mehr hat er mir leider nicht per Email geschrieben.
Ich selber bin der Meinung das der Termin zum Ärztlichen Dienst nicht in einen EGV -Va gehört oder täusche ich mich da ?
Der Mitstreiter hatte schon 3 Sanktionen wegen Bettlägrigkeitsbescheingung die er nicht gebracht hatte bekommen.Er ist damit zum SGG und es wurde lt .SGG abgelhnt ,er solle eine Bettlägrigkeitsbescheingung bringen . Au solle nicht gelten .
Er hat bis jetzt 60 % Sanktion , und kann seine Miete nicht mehr zahlen .
Was sagt ihr dazu?