Ich hab die Eingliederungsvereinbarung nicht unterschrieben.
Nun hat sie mir den Verwaltungsakt per Zustellungsurkunde geschickt.
Könntet ihr mal prüfen, was genau ich jetzt machen kann.
Das halt ich ich schon mal für eine sehr gute Entscheidung. Denn, nach meiner Recherche konterkariert die Maßnahme Deinen Wunsch nach einer Untersuchung beim ÄD . Weil die Maßnahme ist eine Standard Maßnahme , wie sie auch b ei anderen Jobcentern existiert. Die tatsächlichen Gründe für die Auswahl der Maßnahme sind zu allererst deises Vorgaben, die der Träger dann genau zuschreiben soll, weil:
Der Träger bekommt für alle Teilnehmer einer solchen Maßnahme folgende Info, sinngemäss :
Beim Teilnehmer läge überwiegend im Regelfall eine ausreichende Leistungsfähigkeit vor, wobei dessen bisheriger Eingliederung insbesondere eine fehlende Motivation und Grundeinstellung, sowie multiple Vermittlungshemmnisse entgegengestanden hätten.
Insofern unterstellt man Dir eher andere Probleme als welche , die einen ÄD als solches erforderlich machen würden. Jedenfalls ist das meine Analyse daraus. Das ganzer Gedöns um ganzheitliche Betreuung soll dann nur eine Vertrauensbasis zweckbestimmt kontsruieren, damit der Coach dann brauchbare Ergebnisse dazu liefert, was Dir hier schon im Vorfeld mit der Verordnung der Maßnahme anders und gezielt dazu als als Auftrag für alle Teilnehmer gilt.
Bei dieser Maßnahme ist zudem von dem Träger gewünscht , dass beim Teilnehmer Beratungsbedarf vorhanden ist und Motivation.
Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen , wie das hier per VA jetzt funktionieren funktionieren kann und soll. zudem , wenn man den wahren Grund, wie vorgenannt dazu kennt.
Mir ist nicht klar, weshalb hier SB dazu hier noch die Potenzialanalyse erwähnt. Kann auch sein, um dich vorher zu einer Unterschrift zu bewegen, was ich hier eben wegen der wahren Gründe für diese Maßnahme als fatal erachtet hätte . Es sei denn, SB hätte Gründe, das vorher beschriebene bei Dir sicher festgestellt zu haben, Du hättest eine ausreichende Leistungsfähigkeit -ohne ÄD, was ich so nicht wissen kann.
Aber Du solltest es wissen und an Deiner Stelle dagegen angehen , wenn einem schon vor dem ÄD solche Sachlagen unterstellt würden, wobei du das auch so in einen Widerspruch verpacken solltest. Du brauchst ja noch nicht erwähnen, woher du diese Information hast.
Und genau deswegen würde ich -so nicht zutreffend auch keinen AVGS hierfür verschwenden wollen. Ich würde sogar eine Gegendarstellung verfassen und den Fokus noch einmal nur auf den ÄD legen.Und auf dir verweigerte Bedenkzeit , die für eine solche Überprüfung ohnehin erforderlich ist bzw. gewesen wäre.
Das ist mal wieder so ein VA, wo SB ihre Verantwortung für Fehler auf den Erwerbslosen abwälzen wollen, indem man Dir die Schuld an der Arbeitslosigkeit zuschiebt und dazu, dass ein ÄD überflüssig wäre. Gott sei Dank, hast du die hier mitschwingende Unterstellung nicht selbst noch ungeprüft unterschrieben hast , was für Sb auch nur so hätte klappen können.
Verfasse am besten schnell einen Widerspruch und versuche alternativ das Suchen nach einer passenderen Maßnahme auf die Zeit nach Absolvierung des ÄD verlegen zu wollen, sofern überhaupt dann ein gesonderter Bedarf vorliegen sollte.