EGV VA mit Verdeutlichung der Grundgesetze/Gesetzeslage ausgehebelt ABER....

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lommler

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Ich habe meinen EGV VA mit der Verdeutlichung der Grundgesetze, Gesetzeslage und meiner Grundrechte ausgehebelt. Die EGV VA wurde aufgehoben und meinem Widerspruch wurde in vollem Umfang entsprochen. Bis es soweit war, vergingen allerdings fast 3 Monate.

Nun bekam meine Frau (BG ) ebenfalls eine EGV unter die Nase gehalten, welchen sie nicht unterschreiben wird. Da sich die Gesetzeslage, auf welche ich mich in meinem Widerspruch bezogen hatte, sich bisher nicht änderte, wird sie ebenfalls den gleichen Widerspruch einreichen, wenn es zu einer EGV VA kommen sollte.


Meine Frage:
Da bereits mein Widerspruch anerkannt wurde, kann ich dies irgendwie bei ihrem Widerspruch erwähnen ?

Der Hintergrund: Ich will die Bearbeitungszeit des Widerspruchs dadurch verkürzen.
 
Sieht wieder nach Boes'scher Propaganda aus. Wer sich sein Video angesehen hat und die 90% Selbstbeweihräucherung und Selbstdarstellung abgezogen hat, weiß, dass diese "Aushebelei" auf anderen Tatsachen beruht.
 
Nein, das ist keine Boes`che Aktion oder Propaganda und hat mit meinem Fall so nichts zu tun. :icon_evil:


Angesichts der Antwort ist es allerdings besser meinen Thread zu schließen. Zu erwähnen, das bereits meinem Widerspruch stattgegeben wurde kann eigentlich nicht beim Widerspruch meiner Frau nicht schaden, wenn es zu einem VA kommen sollte.
Alle bisherigen Antworten haben auch nichts mit meiner Frage zu tun.


Bitte schließen. Danke !
 
Ich habe meinen EGV VA mit der Verdeutlichung der Grundgesetze, Gesetzeslage und meiner Grundrechte ausgehebelt. Die EGV VA wurde aufgehoben und meinem Widerspruch wurde in vollem Umfang entsprochen.

:icon_daumen:gut gemacht. Mich interessiert auch was du im Widerspruch geschrieben hast. Das hilft doch auch Anderen hier. Viell. kannst du diesen hier anonymisiert hochladen?
 
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