lommler
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Ich habe meinen EGV VA mit der Verdeutlichung der Grundgesetze, Gesetzeslage und meiner Grundrechte ausgehebelt. Die EGV VA wurde aufgehoben und meinem Widerspruch wurde in vollem Umfang entsprochen. Bis es soweit war, vergingen allerdings fast 3 Monate.
Nun bekam meine Frau (BG ) ebenfalls eine EGV unter die Nase gehalten, welchen sie nicht unterschreiben wird. Da sich die Gesetzeslage, auf welche ich mich in meinem Widerspruch bezogen hatte, sich bisher nicht änderte, wird sie ebenfalls den gleichen Widerspruch einreichen, wenn es zu einer EGV VA kommen sollte.
Meine Frage:
Da bereits mein Widerspruch anerkannt wurde, kann ich dies irgendwie bei ihrem Widerspruch erwähnen ?
Der Hintergrund: Ich will die Bearbeitungszeit des Widerspruchs dadurch verkürzen.
Nun bekam meine Frau (BG ) ebenfalls eine EGV unter die Nase gehalten, welchen sie nicht unterschreiben wird. Da sich die Gesetzeslage, auf welche ich mich in meinem Widerspruch bezogen hatte, sich bisher nicht änderte, wird sie ebenfalls den gleichen Widerspruch einreichen, wenn es zu einer EGV VA kommen sollte.
Meine Frage:
Da bereits mein Widerspruch anerkannt wurde, kann ich dies irgendwie bei ihrem Widerspruch erwähnen ?
Der Hintergrund: Ich will die Bearbeitungszeit des Widerspruchs dadurch verkürzen.