Franka Norente
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Ich habe heute eine EGV per VA zugeschickt bekommen. Es gibt einige Sachen meinerseits zu klären aber in aller erster Linie zwei:
1. Darf ein Verstoß gegen eine EGV-VA direkt mit einer 100% Kürzung (bis aus Heiz und Unterkunftskosten) bestraft werden, wenn man älter als 25 ist ? (Siehe Bilder)
2. Ist es OK, dass sich EGV und EGV-VA in der Rechtsfolgebelehrung weitgehend unterscheiden dürfen und ist es OK, dass in der EGV andere Sanktionsandrohungen stehen als in der EGV-VA? (Siehe Bilder)
Ich weiß gerade nicht genau, ob ich mich aufregen soll oder eher relaxen. Ich glaube ich habe hier DEN Grund die ganze VA zu kippen vor dem SG.
Ich hoffe Ihr habt gute Nachrichten für mich
1. Darf ein Verstoß gegen eine EGV-VA direkt mit einer 100% Kürzung (bis aus Heiz und Unterkunftskosten) bestraft werden, wenn man älter als 25 ist ? (Siehe Bilder)
2. Ist es OK, dass sich EGV und EGV-VA in der Rechtsfolgebelehrung weitgehend unterscheiden dürfen und ist es OK, dass in der EGV andere Sanktionsandrohungen stehen als in der EGV-VA? (Siehe Bilder)
Ich weiß gerade nicht genau, ob ich mich aufregen soll oder eher relaxen. Ich glaube ich habe hier DEN Grund die ganze VA zu kippen vor dem SG.
Ich hoffe Ihr habt gute Nachrichten für mich