EGV-VA bekommen, trotz bestehender EVG? Und die EGV-VA ohne hinreichenden Grund

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HexiMeckie

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Hallo ihr Lieben,

nun hat es mich auch "erwischt". Kurz zur Vorgeschichte:

Ich habe bereits am 09.11.2017 eine EGV unterschrieben (ja, ich weiß, das Forum hab ich erst danach gefunden). Die EGV vom 09.11. war für mich aber auch nicht schlimm, mit der konnte ich gut leben. Die Dame, die sie ausgestellt hatte, war auch sehr nett, also alles ok, soweit.

Nun hatte ich gestern einen Termin beim Amt (neue SB ), der total besch.. gelaufen ist. Gott sei Dank war mein Beistand dabei, der (obwohl er immer nur das Gute in Menschen sieht) auch gesagt hat, dass die Tussi nicht mehr ganz knusper war.

Da waren viele kleine Kleinigkeiten, die nicht wirklich gut gelaufen sind. Z.B. die Frage nach meinen Bewerbungsunterlagen (auf der Einladung stand Lebenslauf und den hatte ich auch mit), usw.

Auf meine Frage, wie es denn mit a) einer Selbständigkeit oder b) einer Umschulung aussehen würde, meinte die SB nur: "Es gibt 600 freie Stellen in Ihrem Berufszweig, da kommt eine Umschulung nicht in Frage". Ich hab mich mal zurückgehalten und nicht gefragt, wie viele Bewerber wohl auf die 600 Stellen kommen... Dies nur als Hinweis, was da gestern so abging.

Jedenfalls hat meine Frage nach oben genannten Sachen die SB dazu gebracht zu glauben, ich wüsste nicht, was ich wolle? (ähm, weil ich flexibel bin und auch gerne bereit, anderes zu versuchen als nur meinen erlernten Beruf?)

Tja, dann hat sie mir einen tollen Bewerbungskurs aufgedrückt und wollte, dass ich ihr einen "Wisch" unterschreibe. Ich kann mich leider nicht mehr genau erinnern, was alles auf dem Wisch stand - dazu gleich mehr - aber unter anderem hätte ich dem MT mit meiner Unterschrift zugestanden, selektiven Zugriff auf meine Daten bei der Afa zu geben. Aus diesem Grund wollte ich den Zettel erstmal mit nach Hause nehmen, um ihn in Ruhe durchzulesen.

Dann hat mir die nette Dame den Zettel wieder abgenommen und säuerlich gesagt, dann gibts die EGV halt per VA .

Ich meinte nur, sie solle tun, was sie nicht lassen könne.

So, nun meine Fragen:

1. Ist es überhaupt möglich, dass die gute Frau mir eine EGV per VA "aufdrückt", solange noch eine gültige EGV (gegen die ich in keiner Weise verstoßen habe o.ä ). läuft?

2. Wie genau gehe ich jetzt vor?
Widerspruch schreiben - was genau schreibe ich da rein? Gründe gibts für mich 1000 (gefühlt). Sie hat in die EGV geschrieben "Da zwischen Ihnen und der Agentur für Arbeit keine Eingliederungsvereinbarung zustande gekommen ist..."
Blödsinn - 1. hab ich ja eine gültige EGV , 2. hab ich nur gesagt, ich will den Zettel zum Durchlesen mit nach Hause nehmen. Nicht mehr, nicht weniger.

3. Die Maßnahme - ja ein tolles super Bewerbertraining (bei dem Mist war ich vor einigen Jahren schonmal), wo ich ja unbedingt hin möchte /Ironie off...

Ich stell euch die Sachen mal ein und hoffe, ihr könnt mir helfen.
 

Anhänge

  • EGV 09.11.-09.05.pdf
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  • Ganzil Job-2-Job_.pdf
    1,2 MB · Aufrufe: 391
  • Zuweisung Maßnahme Aktivierung und berufliche Eingliederung.pdf
    821,2 KB · Aufrufe: 191
  • EGV VA.pdf
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erwerbsuchend

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Dann hat mir die nette Dame den Zettel wieder abgenommen und säuerlich gesagt, dann gibts die EGV halt per VA .

Wieso hast du dir den EGV -Entwurf wieder abnehmen lassen? Was ich in Händen halte, gebe ich nicht wieder her. Selbst wenn dabei das Papier reißen sollte, hätte ich zumindest den Beweis, dass SB mir einen Zettel aus der Hand gerießen hat. Damit käme SB in Erklärungsnot. Spätestens das SG würde hier genauer nachfragen.

1. Ist es überhaupt möglich, dass die gute Frau mir eine EGV per VA "aufdrückt", solange noch eine gültige EGV (gegen die ich in keiner Weise verstoßen habe o.ä ). läuft?

Nein, das ist so nicht möglich. Ein VA kann erst dann erlassen werden, wenn eine Verhandlung über eine EGV nicht erfolgreich war. Lese dir dazu bitte mal den § 15 SGB II durch.

2. Wie genau gehe ich jetzt vor?
Widerspruch schreiben - was genau schreibe ich da rein?

Für den Widerspruch gegen den VA , den du beim JC einreichst, reicht es, wenn du schreibst, dass der VA rechtswidrige Inhalte enthält und diese durch das Amt zu ermitteln sind.

Wenn du einen Antrag auf aufschiebende Wirkung beim SG stellen möchtest, dann musst du diesen entsprechend begründen.
 

HexiMeckie

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Wieso hast du dir den EGV -Entwurf wieder abnehmen lassen? Was ich in Händen halte, gebe ich nicht wieder her. Selbst wenn dabei das Papier reißen sollte, hätte ich zumindest den Beweis, dass SB mir einen Zettel aus der Hand gerießen hat. Damit käme SB in Erklärungsnot. Spätestens das SG würde hier genauer nachfragen.

Weil die mich damit überrumpelt hat (passiert mir auch nicht nochmal..., aber ist jetzt halt so)

Außerdem war das kein EGV Entwurf, sondern nur ein Wisch, wo ich quasi unterschrieben hätte, dass ich der Maßnahme samt Datenfreigabe und sowas zustimme. Das mit der EGV VA hat sie dann nur danach gemacht, weil ich den Wisch eben nicht sofort unterschreiben wollte

Nein, das ist so nicht möglich. Ein VA kann erst dann erlassen werden, wenn eine Verhandlung über eine EGV nicht erfolgreich war. Lese dir dazu bitte mal den § 15 SGB II durch.

Mach ich gerne, aber gilt das für mich überhaupt? Bin ALG1 , also SGBIII - kann das so übernommen werden?

Für den Widerspruch gegen den VA , den du beim JC einreichst, reicht es, wenn du schreibst, dass der VA rechtswidrige Inhalte enthält und diese durch das Amt zu ermitteln sind.

Wenn du einen Antrag auf aufschiebende Wirkung beim SG stellen möchtest, dann musst du diesen entsprechend begründen.

Okay, das mit WIderspruch wird bei JC und Afa gleich sein, nehm ich an? Dann mach ich das sofort.

Und den Antrag auf aW beim Gericht, kann ich den "einfach so stellen"? Also auch wieder im Hinblick auf ALG1 ? (bekomm zwar nicht soooo viel ALG1 , aber wenn man den Lohn meines Mannes dazu nimmt, isses wohl zuviel für PZK. Oder hat das zu der Zeit noch gar nichts mit zu tun?)
 

erwerbsuchend

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Bin ALG1 , also SGBIII - kann das so übernommen werden?

:sorry:, mein Fehler, ich bin so sehr im ALG 2 -Trott drin, dass ich das überlesen hatte. Bei ALG 1 kann das anders sein. Zumindest den Widerspruch gegen den VA solltest du direkt einlegen. Der Empfänger ist dann die AfA . Der Hauptunterschied ist, dass der Widerspruch im SGB III bereits aufschiebende Wirkung haben sollte.

Bei den Verfahren vor dem SG zahlst du nur deine Kosten. In den ersten Instanzen herrscht kein Anwaltszwang. Du kannst dich also selbst vertreten.
 

HexiMeckie

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Super, vielen Dank ihr beiden.

Dann setz ich mich jetzt mal an den Widerspruch und würde ihn zum "nochmal drüber schauen" danach hier rein stellen.

Soll ich zeitgleich der Maßnahme-Zuweisung widersprechen? Die ist (für mich) auch das allerletzte.. Wofür brauch ich ein Bewerbertraining, wenn ich doch schon einige VGs hatte in 2 Monaten Arbeitslosigkeit... Und außerdem ist der Maßnahmesch.. natürlich mal wieder nicht wirklich genau aufgeführt, wann was stattfinden soll usw. Das wäre doch Grund genug, oder?
 

erwerbsuchend

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Soll ich zeitgleich der Maßnahme-Zuweisung widersprechen?

Wenn du daran nicht teilnehmen möchtest, dann solltest du das tun :wink:

Es wäre zu klären, warum SB meint, dass du an dieser Maßnahme teilnehmen sollst. Ich kann keine Hemmnisse deinerseits erkennen, die mit dieser Maßnahme behoben werden sollen. Es sollten hier eigentlich auch die gleichen Regeln gelten, wie im SGB II. Allein das Wort "beispielsweise" zeigt, dass diese Zuweisung nicht korrekt und abschließend geklärt ist. Es besteht die Gefahr, dass der Träger dir noch weitere Pflichten auferlegen könnte, die noch nicht in dieser Zuweisung genannt sind. Damit wäre diese Zuweisung fehlerhaft.
 

HexiMeckie

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Wenn du daran nicht teilnehmen möchtest, dann solltest du das tun

Es wäre zu klären, warum SB meint, dass du an dieser Maßnahme teilnehmen sollst. Ich kann keine Hemmnisse deinerseits erkennen, die mit dieser Maßnahme behoben werden sollen. Es sollten hier eigentlich auch die gleichen Regeln gelten, wie im SGB II. Allein das Wort "beispielsweise" zeigt, dass diese Zuweisung nicht korrekt und abschließend geklärt ist. Es besteht die Gefahr, dass der Träger dir noch weitere Pflichten auferlegen könnte, die noch nicht in dieser Zuweisung genannt sind. Damit wäre diese Zuweisung fehlerhaft.

Natürlich möchte ich nicht teilnehmen ;) Ich will arbeiten und nicht so nen Blödsinn aufgedrückt bekommen...

Zu deiner 2. Frage - naja, ich nehme mal an (das ist nur MEIN Gedanke, denn besprochen wurde diesbzgl. nicht wirklich was, bzw. nur "so dahingeredet"), dass ich aufgrund meiner Fragen zu zb. Selbständigkeit bzw. Umschulung/Ausbildung dazu beigetragen habe. Laut der SB "weiß ich ja selbst nicht, was ich möchte". Das ist wohl ihr Grund, warum die Maßnahme für mich ach so toll ist.


Zu dem Widerspruch würde ich nun folgendes Schreiben (also erstmal gegen die EGV -VA )

Sehr geehrte Frau SB ,

mit diesem Schreiben lege ich gegen die am 09.01.2018 erlassene Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt Widerspruch ein, da laut § 59 SGB X eine EGV als VA keine bestehende EGV als Vertrag ersetzen kann. Der Vertrag müsste dazu gemäß § 59 SGB X zuvor von beiden Vertragspartnern gekündigt werden.
Eine Kündigung der bestehenden EGV (§ 59 SGB X) ist nur gerechtfertigt,
wenn wesentliche Änderungen der Verhältnisse eingetreten sind. Dies ist nicht der Fall.

Mit dämonischen Grüßen

Du kannst mich mal

Ist das so in Ordnung?

Den Widerspruch bzgl. Maßnahme mache ich dann gleich noch fertig
 

Doppeloma

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Hallo HexiMeckie,

Dann setz ich mich jetzt mal an den Widerspruch und würde ihn zum "nochmal drüber schauen" danach hier rein stellen.

Ja, wäre gut wenn du dich deswegen noch mal meldest.
Ich verstehe nicht warum immer alles so kompliziert gemacht wird, wenn es doch (eigentlich) ganz einfach ist ??? :doh:

Du hast eine gültige EGV = FERTIG, da KANN es rechtmäßig keinen VA geben weil du eine andere EGV (deren Inhalt dir offenbar nicht mal bekannt ist) nicht unterschreiben wolltest ...

WO bitte ist die EGV , die hier "ersetzt" wurde, weil du sie angeblich nicht unterschreiben wolltest ???

In der Regel wird das nur veranstaltet wenn die Maßnahme freiwillig wäre und NUR über eine EGV verpflichtend wird (wenn du die auch unterschreiben würdest, wäre die 1. EGV "hinfällig"), die "Zuweisung" habe ich mir noch nicht durchgelesen ... mache ich gleich noch.

Soll ich zeitgleich der Maßnahme-Zuweisung widersprechen? Die ist (für mich) auch das allerletzte..

Bitte abwarten, muss noch nachlesen und nachdenken ...

Wofür brauch ich ein Bewerbertraining, wenn ich doch schon einige VGs hatte in 2 Monaten Arbeitslosigkeit... Und außerdem ist der Maßnahmesch.. natürlich mal wieder nicht wirklich genau aufgeführt, wann was stattfinden soll usw. Das wäre doch Grund genug, oder?

Zunächst muss mal mit dir besprochen werden wofür du diese Maßnahme überhaupt benötigst, du sollst ja nicht nur die weitere Existenz der MT damit sichern helfen ... :icon_hihi:

Melde mich später noch mal dazu, "in der RUHE liegt die Kraft". :idea:

Solltest (parallel zum Widerspruch VA und Widerspruch Maßnahme) schon mal über eine Beschwerde beim KRM dazu nachdenken ...
Du hast eine (bis Mai) gültige EGV und das geht so rechtmäßig nicht zu ändern, die GILT immer noch ... schon das macht den VA rechtswidrig / unwirksam.

MfG Doppeloma
 

Doppeloma

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Hallo HexiMeckie,

Ist das so in Ordnung?

Aus meiner Sicht NEIN, du brauchst der nicht die §§ nennen wie sie sich richtig zu verhalten hätte, das hat sie selbst zu wissen (oder herauszufinden), DU willst doch die bestehende EGV gar nicht kündigen, ODER ???

Einen Widerspruch sende ICH immer an die Behörde allgemein und NICHT an den konkreten SB , das darf gerne noch durch andere Hände gehen, ehe das bei ihr landet ... :icon_hihi:

Also etwa so ...
........................................................................................

Widerspruch gegen den VA vom 09.01.2018
Kunden-Nummer: 123 456

Sehr geehrte Damen und Herren,

Im Meldetermin am XX wurde mir von Frau X der oben bezeichnete VA übergeben, weil ich angeblich nicht bereit war eine (neue) EGV zu unterschreiben.

Eine EGV wurde mir am 09.01.2018 allerdings gar nicht vorgelegt und noch weniger mit mir besprochen, zudem gibt es bereits eine gültige EGV vom XX mit Laufzeit bis zum XX Mai 2018, eine Kopie habe ich zu Ihrer Information beigefügt.

Erklärt wurde mir von Frau X nicht warum eine neue EGV überhaupt erforderlich wäre, denn die Verpflichtungen aus der EGV vom XX habe ich bisher alle eingehalten und sehe selbst auch keinen Änderungsbedarf.

Mit dämonischen Grüßen

Du kannst mich mal
.........................................................................................

Diese Zuweisung ist ja auch wieder "köstlich", das ist kein Bewerbungstraining und warum brauchst du das nun erst in 2 Monaten, wozu muss dann JETZT schon eine neue EGV her ...

WAS genau bitte soll dir da helfen können in Arbeit zu kommen, ein Flyer ist KEINE ausreichende Information, deine SB hat dir zu erklären was du dort (warum) lernen sollst, was du bisher noch nicht weißt ...

Wie viele passende VV konkret hast du denn von der AfA schon bekommen, immerhin sollst du dich ja 10 Mal bewerben können ... am genau gleichen Arbeitsmarkt ...

Als Bürokauffrau kannst du dich überall bewerben wo diese Ausbildung gefragt ist, Einschränkungen dürfen da gar nicht gemacht werden in EGV oder VA .

Auch zu (unbezahlten) Praktika / Probearbeit brauchst du dich den AG nicht "anbieten" und was sollst du in ZAF , dort bekommst du bestimmt nicht das Geld gemäß § 140 SGB III gezahlt ... :icon_evil:
Bekommt "Ganzil " nicht mehr genug Teilnehmer von den JC geliefert, dass nun auch ALGI ran muss, die Bänke dort zu füllen ???

Man gewinnt den Eindruck, deine SB hat schon mal beim JC "ausgeholfen", du bist aber noch nicht beim JC ... :icon_evil:

MfG Doppeloma
 
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HexiMeckie

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Hallo Doppeloma,

vielen vielen Dank für Deine Änderung am Widerspruch (und natürlich auch deinen ganzen Erläuterungen vorneweg).

Den Widerspruch werde ich genau so (natürlich mit Namens- / Daten- etc. Änderungen ) übernehmen und NICHT an die SB direkt schicken (freu mich schon drauf) ;)

Diese Zuweisung ist ja auch wieder "köstlich", das ist kein Bewerbungstraining und warum brauchst du das nun erst in 2 Monaten, wozu muss dann JETZT schon eine neue EGV her ...

WAS genau bitte soll dir da helfen können in Arbeit zu kommen, ein Flyer ist KEINE ausreichende Information, deine SB hat dir zu erklären was du dort (warum) lernen sollst was du bisher noch nicht weißt ...

Tja, wenn ich DAS wüsste, müsste ich wahrscheinlich nicht hin :biggrin::biggrin:

Wie viele VV konkret hast du denn von der AfA schon bekommen, immerhin sollst du dich ja 10 Mal bewerben können ...
Bekommt "Ganzil " nicht mehr genug Teilbnehmer von den JC geliefert, dass nun auch ALGI ran muss, die Bänke dort zu füllen ???

Hab jetzt nicht gezählt, aber vielleicht 10-15 Stück? Davon 97% ZAFfen...

Meld mich morgen nochmal zu der ganzen Sache, Männe ist grad heim gekommen und hätte gern Abendessen ;)

Vielen Dank erstmal euch allen!!
 

ladydi12

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Hallo HexiMeckie,

wie ich anhand deiner Unterlagen ersehen konnte, handelt es sich in deinem Fall um eine sogenannte GANZIL -Maßnahme und zu denen läßt sich, dank der Forensuchfunktion, so einiges finden; auch wie man sowas abwehrt.:icon_cool:
Ansonsten haben die Vorposter dir ja schon einiges gesagt.:icon_cool:

meint ladydi12
 
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