KARLderWEHRER
Priv. Nutzer*in
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Hallo Kolleginnen und Kollegen,
eine EGV, bzw. ein EGV-VA hat ja (angeblich) die Aufgabe eine Eingliederungsstrategie zwischen den Parteien verbindlich zu regeln.
Die Jobcenter verwenden aber m. M. nach geschickte Formulierungen, um den Eingliederungsprozess einseitig auf den Leistungsberechtigten abzuwälzen. So verpflichtet sich das JC z. B. dazu, dem "Kunden" Stellenangebote zu unterbreiten, insofern geeignete Stellenangebote vorliegen.
Diese kluge Formulierung ist meiner Meinung nach sehr unverbindlich!
Der Kunde wird jedoch dazu verpflichtet, sich auf Stellenangebote zu bewerben und das unabhängig davon, ob geeignete Stellenangebote vorliegen.
Meint ihr, dass könnte man in einem EGV-VA angreifen?
eine EGV, bzw. ein EGV-VA hat ja (angeblich) die Aufgabe eine Eingliederungsstrategie zwischen den Parteien verbindlich zu regeln.
Die Jobcenter verwenden aber m. M. nach geschickte Formulierungen, um den Eingliederungsprozess einseitig auf den Leistungsberechtigten abzuwälzen. So verpflichtet sich das JC z. B. dazu, dem "Kunden" Stellenangebote zu unterbreiten, insofern geeignete Stellenangebote vorliegen.
Diese kluge Formulierung ist meiner Meinung nach sehr unverbindlich!
Der Kunde wird jedoch dazu verpflichtet, sich auf Stellenangebote zu bewerben und das unabhängig davon, ob geeignete Stellenangebote vorliegen.
Meint ihr, dass könnte man in einem EGV-VA angreifen?