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Hallo, im Anhang ist die EGV die ich unterschrieben habe. Diese enthält keine Zusage angemessener vermittlungsunterstützender Leistungen:
- Übernahme von angemessenen Kosten für schriftliche Bewerbungen
- Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen
Kann ich Sie durch das Urteil des BSG (AZ: B 11 AL 5/16 R), als nichtig betrachten. Danke um Aufklärung.
- Übernahme von angemessenen Kosten für schriftliche Bewerbungen
- Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen
Kann ich Sie durch das Urteil des BSG (AZ: B 11 AL 5/16 R), als nichtig betrachten. Danke um Aufklärung.