EGV unterschrieben Widerspruch

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Toa89

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hallo,

ich habe wohl ziemlichen Mist gebaut.Ich hatte letztens einen Termin beim Jobcenter und dort eine EGV bekommen und dummerweise schon unterschrieben.

Kurz zur Vorgeschichte:Ich bin jetzt seit einigen Monaten Arbeitslos und beziehe mal wieder hartz IV .Nun hatte ich heute einen Termin und da ich immernoch keinen Job gefunden habe und auch nicht allzuviele Bewerbungen geschrieben habe (Probleme mit nebenhöhlen,Hals usw die in abständen von ein paar Wochen immer mal wieder richtig schlimm werden und ich deshalb ständig von Arzt zu Arzt renne) wurde mir eine EGV vorgelegt.

In dieser geht es um eine Maßnahme die 6Monate dauern würde und mich durch Bewerbungstraining und Praktikas die mich absolut nicht interessieren (holzverarbeitung und Hauswirtschaft) wieder in das Berufsleben intergrieren soll.

Diese EGV habe ich jedenfalls unterschrieben und nicht erst mit nach hause genommen.Als entschuldigung sei vielleicht gesagt das es mir mal wieder ziemlich mies ging und ich hab da wohl einfach nicht richtig nachgedacht.Gewusst habe ich aber so oder so nicht das man die erst mitnehmen kann.

Kann ich der Vereinbarung irgendwie widersprechen?Was wären wohl die Folgen wenn ich an dieser Maßnahme nicht teilnehmen würde?

Das problem ist einfach das mich dieses Angebot absolut nicht reizt und ich wohl nie in der Holzverarbeitung arbeiten wollen würde.Statdessen würde ich eher wieder mehr Bewerbungen schrieben auf den gebieten die mir liegen.In der Schule war ich im Technick fach auch schon mehr als schlecht.Habe dafür einfach kein Talent :icon_smile:

Wahrscheinlich würde mich diese Maßnahme eher noch behindern irgendwas zu finden da mir bei einer 39std woche mit für mich sinnlosem zeugs auch irgendwie runterziehen würde.

Kann ich da irgendwas machen?

Toa(der sich besser informieren hätte sollen)
 
E

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Hallo und willkommen,

ja du hast sogar sehr großen Mist gebaut. Ist wohl schon sehr vielen Usern passiert so auch mir, dass man aus Unwissenheit so was sinnloses unterschrieben hat.

(Probleme mit nebenhöhlen,Hals usw die in abständen von ein paar Wochen immer mal wieder richtig schlimm werden und ich deshalb ständig von Arzt zu Arzt renne) wurde mir eine EGV vorgelegt.

Bekommst du dann eine AU wenn es wieder schlimmer ist? Beeinträchtigt dich diese Nebenhöhlen Geschichte arg? Weiß deine SB von deinen gesundheitlichen Problemen?

In dieser geht es um eine Maßnahme die 6Monate dauern würde und mich durch Bewerbungstraining und Praktikas die mich absolut nicht interessieren (holzverarbeitung und Hauswirtschaft) wieder in das Berufsleben intergrieren soll.

Sobald man die EGV unterschrieben hat hast du mit dem JC einen Vertrag geschlossen und an Vertragsinhalte muss man sich halten.

Kann ich der Vereinbarung irgendwie widersprechen?Was wären wohl die Folgen wenn ich an dieser Maßnahme nicht teilnehmen würde?

Nein du kannst nicht widersprechen. Wenn du nicht unterschrieben hättest und du hättest dann einen ersetzenden Verwaltungsakt bekommen dann hättest du Widerspruch einlegen können.

Wenn die Maßnahme in der EGV steht dann musst du wohl denke ich da hin sonst wirst du sanktioniert.

Bist du U25 oder Ü25 ?

Hast du zu der Maßnahme noch ein extra Schreiben bekommen?

Stell deine EGV mal komplett hier ein, persönliche Daten schwärzen.

Hast keinen Scanner dann mach mit dem Foto Handy oder mit der Cam Bilder
 

Toa89

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Hallo und willkommen,

danke


Bekommst du dann eine AU wenn es wieder schlimmer ist? Beeinträchtigt dich diese Nebenhöhlen Geschichte arg? Weiß deine SB von deinen gesundheitlichen Problemen?

Ich würde eine AU kriegen ja.Es beeinträchtigt mich insofern das ich momentan fast durchgängig kopfschmerzen habe da die Nebenhöhlen durchgehend geschwollen sind.In den zeiten wo es mal wieder etwas mehr ausbricht denke ich bin kaum in der Lage vernünftig zu arbeiten.Die SB weiß seit kurzem davon ja.



Sobald man die EGV unterschrieben hat hast du mit dem JC einen Vertrag geschlossen und an Vertragsinhalte muss man sich halten.



Nein du kannst nicht widersprechen. Wenn du nicht unterschrieben hättest und du hättest dann einen ersetzenden Verwaltungsakt bekommen dann hättest du Widerspruch einlegen können.

Warum ist eine EGV denn was anderes als ein normaler Vertrag?Bei einem Vertrag hat man ein 14tägiges widerufsrecht in der Regel.

Wenn die Maßnahme in der EGV steht dann musst du wohl denke ich da hin sonst wirst du sanktioniert.

Das wäre nicht weiter tragisch.Wäre bis jetzt auch kein "mehrfachtäter".Nur möchte ich nicht das die Leistungen vollständig verfallen und ich grad in der jetzigen Situation keine Krankenversicherung hätte.

Bist du U25 oder Ü25 ?

Ich bin 23.

Hast du zu der Maßnahme noch ein extra Schreiben bekommen?

Ein neues Merkblatt.Soll ich das hier auch reinstellen?

Stell deine EGV mal komplett hier ein, persönliche Daten schwärzen.

Hast keinen Scanner dann mach mit dem Foto Handy oder mit der Cam Bilder

Scanner funktioniert nicht.Werd mir morgen ne Digi Cam leihen und dann hier die Bilder hochladen.

Danke erstmal für die Antwort
 
E

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Gast
Ich würde eine AU kriegen ja.Es beeinträchtigt mich insofern das ich momentan fast durchgängig kopfschmerzen habe da die Nebenhöhlen durchgehend geschwollen sind.In den zeiten wo es mal wieder etwas mehr ausbricht denke ich bin kaum in der Lage vernünftig zu arbeiten.Die SB weiß seit kurzem davon ja.

Wenn deine SB von deinen gesundheitlichen Einschränkungen weiß dann hätte sie dich erst mal zum Ärztlichen Dienst schicken müssen bevor sie dir eine EGV unterjubelt.

Warum ist eine EGV denn was anderes als ein normaler Vertrag?Bei einem Vertrag hat man ein 14tägiges widerufsrecht in der Regel.

Es gibt sicher wenige Ausnahmen wo man auch gegen eine unterschriebene EGV Widerspruch einlegen könnte. Das weiß ein anderer User sicher mehr zu.

Das mit den 14tägigen Widerrufsrecht da hast du vollkommen recht, aber wir sind hier bei Hartz da läuft ja so wie so alles anders als normal. Vielleicht sollte das mal ein Gericht klären

Das wäre nicht weiter tragisch.Wäre bis jetzt auch kein "mehrfachtäter".

So weit ich weiß werden U25 sofort um 100% gekürzt und es wird nur noch Miete bezahlt. Und bei einem weiteren Verstoß wird glaube auch keine Mieter mehr bezahlt.
Da wissen andere User auch besser bescheid.

Ein neues Merkblatt.Soll ich das hier auch reinstellen?

Ja alles was du bekommen hast.

Bitte gern geschehen
 

Toa89

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Hi,

leider hat es etwas länger gedauert aber hier die Schriftstücke.
Die alte EGV ,die neue EGV und das neue Merkblatt.

Von der neuen nur Seite1 aber 2 und 3 sind genau wie bei der alten.

Wenn ich also jetzt nicht zu dieser Maßnahme erscheinen würde wäre das aber nur 1 Verstoß? oder zählt jeder Tag?Wäre ja ziemlich extrem

Danke
 

Toa89

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Hi,

hier nochmal die Anhänge.
 

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Danke fürs nochmal einstellen, kann man gleich besser lesen :biggrin:

Also der SB hätte gar keine neue EGV mit dir abschließen dürfen da du eine noch bis zum 26.04. gültige hast.

Es wäre schön wenn sich ein User melden würde der hier hilft einen Widerspruch (oder was auch nötig ist) zu schreiben.

U25 jährige haben Pflichten, aber auch noch Rechte und hier hat der SB Nicht aufgeklärt.
 
E

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Gast
Die Sache mit dem Merkblatt

Habe jetzt nicht alles durchgelesen, aber es sind wohl Auszüge aus dem offiziellen Merkblatt welches man eigentlich vom JC ausgehändigt bekommt / bekommen sollte.

Ich sehe hier keinen Grund / Anlass diese Blätter zu unterschreiben.

Außerdem, wenn man einen Antrag auf ALG II abgibt bestätigt man automatisch mit seiner Unterschrift unter diesen Antrag, dass man dieses Merkblatt erhalten hat.
 

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  • SGB-II-Merkblatt-Alg-II.pdf
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Toa89

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Die Sache mit dem Merkblatt

Habe jetzt nicht alles durchgelesen, aber es sind wohl Auszüge aus dem offiziellen Merkblatt welches man eigentlich vom JC ausgehändigt bekommt / bekommen sollte.

Ich sehe hier keinen Grund / Anlass diese Blätter zu unterschreiben.

Außerdem, wenn man einen Antrag auf ALG II abgibt bestätigt man automatisch mit seiner Unterschrift unter diesen Antrag, dass man dieses Merkblatt erhalten hat.

Ja das merkblatt im Anhang habe ich bekommen.Werde das neue dann nicht unterschrieben.

Danke fürs nochmal einstellen, kann man gleich besser lesen :biggrin:

Gerne doch.

Also der SB hätte gar keine neue EGV mit dir abschließen dürfen da du eine noch bis zum 26.04. gültige hast.

Bist du dir da sicher?Denn auf der alten steht ja noch extra "soweit zwischenzeitlich nichts anderes vereinbart wird"

Es wäre schön wenn sich ein User melden würde der hier hilft einen Widerspruch (oder was auch nötig ist) zu schreiben.

Ja würde mich freuen :icon_smile:
 
E

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Gast
hallo,

ich habe wohl ziemlichen Mist gebaut.Ich hatte letztens einen Termin beim Jobcenter und dort eine EGV bekommen und dummerweise schon unterschrieben.

Kurz zur Vorgeschichte:Ich bin jetzt seit einigen Monaten Arbeitslos und beziehe mal wieder hartz IV .Nun hatte ich heute einen Termin und da ich immernoch keinen Job gefunden habe und auch nicht allzuviele Bewerbungen geschrieben habe (Probleme mit nebenhöhlen,Hals usw die in abständen von ein paar Wochen immer mal wieder richtig schlimm werden und ich deshalb ständig von Arzt zu Arzt renne) wurde mir eine EGV vorgelegt.

In dieser geht es um eine Maßnahme die 6Monate dauern würde und mich durch Bewerbungstraining und Praktikas die mich absolut nicht interessieren (holzverarbeitung und Hauswirtschaft) wieder in das Berufsleben intergrieren soll.

Diese EGV habe ich jedenfalls unterschrieben und nicht erst mit nach hause genommen.Als entschuldigung sei vielleicht gesagt das es mir mal wieder ziemlich mies ging und ich hab da wohl einfach nicht richtig nachgedacht.Gewusst habe ich aber so oder so nicht das man die erst mitnehmen kann.

Kann ich der Vereinbarung irgendwie widersprechen?Was wären wohl die Folgen wenn ich an dieser Maßnahme nicht teilnehmen würde?

Das problem ist einfach das mich dieses Angebot absolut nicht reizt und ich wohl nie in der Holzverarbeitung arbeiten wollen würde.Statdessen würde ich eher wieder mehr Bewerbungen schrieben auf den gebieten die mir liegen.In der Schule war ich im Technick fach auch schon mehr als schlecht.Habe dafür einfach kein Talent :icon_smile:

Wahrscheinlich würde mich diese Maßnahme eher noch behindern irgendwas zu finden da mir bei einer 39std woche mit für mich sinnlosem zeugs auch irgendwie runterziehen würde.

Kann ich da irgendwas machen?

Toa(der sich besser informieren hätte sollen)

vielleicht kannst du damit https://www.buergerinitiative-grund...uelles/brandbrief/Uwe Jessen Widerruf EGV.pdf etwas anfangen. müßte nur auf deine probleme angepasst werden.
erfordert etwas mut und die entscheidung liegt bei dir allein.
 

gelibeh

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In der EGV ist die Maßnahme nicht ausreichend bestimmt. Kannst Du den Flyer mal einscannen?
Ich bin der Meinung, dass da als Ergänzung zu der EGV zumindesten eine Zuweisung in die Maßnahme geschrieben werden muss, in der die Maßnahme ganz genau beschrieben werden muss. Meiner Meinung nach, reicht ein Flyer nicht aus. Hast Du nur den Flyer oder auch noch was Anderes bekommen?
 
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Bist du dir da sicher?Denn auf der alten steht ja noch extra "soweit zwischenzeitlich nichts anderes vereinbart wird"

Ja ich bin mir sicher. Ihr hättet die geltende EGV erst kündigen müssen, gemäß § 59 SGB X

https://www.elo-forum.org/eingliede...erhalb-monaten-bitte-schauen.html#post1065334

Ihr habt ja nichts vereinbart sondern dein SB hat dir eine neue EGV aufgedrückt und ist, wie ich finde, seiner Aufklärungspflicht nach § ? nicht nachgekommen.

Wäre wirklich nett wenn hier ein User bitte bei einem Widerspruch helfen könnte.
 
E

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Gast
In der EGV ist die Maßnahme nicht ausreichend bestimmt.

Ich bin mir immer noch nicht sicher ob man einer Maßnahme einfach fern bleiben kann, wenn sie in einer freiwillig unterschriebenen EGV aufgeführt ist, aber nicht hinreichend bestimmt ist und es keine extra Zuweisung gibt.
Bei einem VA wäre ich mir sicherer, weil wenn die einem schon zu was zwingen dann sollten sie es hinreichend bestimmen.

Oder hab ich da einen Denkfehler :confused:
 

klaus35

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Ich bin mir immer noch nicht sicher ob man einer Maßnahme einfach fern bleiben kann, wenn sie in einer freiwillig unterschriebenen EGV aufgeführt ist, aber nicht hinreichend bestimmt ist und es keine extra Zuweisung gibt.
Bei einem VA wäre ich mir sicherer, weil wenn die einem schon zu was zwingen dann sollten sie es hinreichend bestimmen.

Oder hab ich da einen Denkfehler :confused:
Wenn keine Zuweisung vorhanden, dann kommt diese noch ...
sonst weiß der TE ja nicht, wann und wo er kommen soll ....

Egal ob EGV unterschrieben oder per VA zugestellt, das fernbleiben ohne Grund wird sanktioniert.
Auch wenn Widerspruch eingelegt wird oder die Aufschiebende-Wirkung beim SG beantragt wird, muss sich der TE an EGV oder EGV per Va halten solange dem Widerspruch oder der Aufschiebenden-Wirkung nicht stattgegeben wird.
 
G

Gelöschtes Mitglied 30227

Gast
Das noch eine unterschriebene EGV vorher bestanden hat macht die neue EGV leider nicht ungültig.
Mit dem unterschreiben hat er leider dieser unsinnigen Maßnahme zugestimmt.
Das wird schwierig und langwierig da raus zu kommen.
Du bist U25 und bekommst bei einer zu erwartenden Sanktion gleich den kompletten Regelsatz außer die KDU gestrichen.
Mann kann versuchen übers Nichtunterschreiben der Maßnahmeverträge, Hausordnung usw. (einstecken und erstmal 1 Woche zu Hause überprüfen) oder mittels AUs über einen längeren Zeitraum da raus zu kommen.

Also bitte nie wieder etwas unterschreiben was du dir nicht zu Hause gründlich und lange angeschaut hast.
 
E

ExitUser

Gast
@klaus35 du hast natürlich recht!

Klar muss der TE sich an den VA halten und zwar solange bis entschieden ist.
Sorry mein Fehler.

Aber trotzdem muss ich nochmal nachhaken.

Was ist wenn die Maßnahme in der (unterschriebenen) EGV , VA und in der extra Zuweisung Nicht hinreichend bestimmt ist?

Es heißt ja, eine Maßnahme muss hinreichend bestimmt sein um an ihr teilnehmen zu müssen.

Habe ich mich wieder falsch ausgedrückt dann gebe ich es auf :icon_neutral:
 
G

gast_

Gast
Was ist wenn die Maßnahme in der (unterschriebenen) EGV , VA und in der extra Zuweisung Nicht hinreichend bestimmt ist?
Dann geht man nicht hin - und wenn Anhörung kommt, begründet man es damit. Hat einer meiner Schützlinge so gemacht - nie wieder was von gehört.

Allerdings auf meinen Rat hin keine EGV unterschrieben.
 
G

gast_

Gast
AW: Unterschrift unter Maßnahmevertrag verweigern

Ich hab meinem Schützling (U 25) Anfang letzten Jahres geraten, wegen der Sperrandrohung zwar hinzugehen zur Maßnahme, aber da nichts zu unterschreiben. Nicht verweigern, aber man hat das Recht vor Unterschrift zu prüfen.

Das haben viele Maßnahmeträger nicht gerne, daß man die erst einmal - wie die EGV - mitnehmen will. (Ohne Unterschrift bekommt der Maßnahmeträger kein Geld vom Amt, hab ich hier im Forum gelesen)

Es passiert des öfteren, daß man dann gesagt bekommt, daß man nach Hause gehen muß, wenn man nicht sofort unterschreibt.

Sollte man nicht, denn das wäre Abbruch und Sperre sicher.

Verlang vorher ein Schreiben, daß man dich ablehnt und nach Hause schickt, weil du erst prüfen willst, bevor du entscheidest, ob du unterschrebst.

Wenn sie das nicht wollen:

Dableiben - und weiter drauf bestehen, daß man Zeit bekommt, alle Papiere prüfen zu lassen, die man unterschreiben soll.

Sprechen die dann ein Hausverbot aus, ists gut. Sollten sie dann mit der Polizei durchsetzen damit du Zeugen hast.
Dann hast du nicht abgebrochen - bei meinem Schützling gabs dann keine Sperre.

Du mußt dich entscheiden: Unterschreiben oder nicht - und evtl. gegen eine Sperre klagen.

Das ist meines Wissens die einzige Möglichkeit.

Laut SGB II war es bis 01.04.201 so daß sanktioniert wurde wenn man die EGV nicht unterschrieb.

Da viele Richter einem aber immer wieder das Recht auf vorherige Prüfung zugestanden, mußte das SGB II geändert werden.

Es gibt in D Vertragsfreiheit - und da muß zumindest Zeit zum Prüfen eingeräumt werden, bevor man einen Vertrag unterschreibt!

Schau dir auch mal das Urteil S11 AS 3464/09 ER an...
 
E

ExitUser

Gast
Dann geht man nicht hin - und wenn Anhörung kommt, begründet man es damit. Hat einer meiner Schützlinge so gemacht - nie wieder was von gehört.

Allerdings auf meinen Rat hin keine EGV unterschrieben.

Eben bei einer Nicht unterschriebenen EGV klar dann geht man nicht hin, wenn es auch Keine hinreichend bestimmte Zuweisung gibt.

Meine Frage war auf eine unterschriebene EGV gestellt. Wieder mein Fehler, hätte dieses "unterschriebene" nicht in Klammern setzen sollen.

Was ist wenn die Maßnahme in der (unterschriebenen) EGV , VA und in der extra Zuweisung Nicht hinreichend bestimmt ist?
 

klaus35

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Aber trotzdem muss ich nochmal nachhaken.

Was ist wenn die Maßnahme in der (unterschriebenen) EGV , VA und in der extra Zuweisung Nicht hinreichend bestimmt ist?

Es heißt ja, eine Maßnahme muss hinreichend bestimmt sein um an ihr teilnehmen zu müssen.

Habe ich mich wieder falsch ausgedrückt dann gebe ich es auf :icon_neutral:

Egal ob es hinreichend bestimmt ist oder nicht, solange dem Widerspruch oder der Auschiebender-Wirkung
nicht stattgegeben wird, ist man an den VA oder unterschriebenen EGV gebunden.

Das eine Maßnahme nicht hinreichend bestimmt ist, ist nur ein Widerspruchgrund und kein Grund für fernbleiben.


Gruß Klaus
 

klaus35

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AW: Unterschrift unter Maßnahmevertrag verweigern

Ich hab meinem Schützling (U 25) Anfang letzten Jahres geraten, wegen der Sperrandrohung zwar hinzugehen zur Maßnahme, aber da nichts zu unterschreiben. Nicht verweigern, aber man hat das Recht vor Unterschrift zu prüfen.

Das haben viele Maßnahmeträger nicht gerne, daß man die erst einmal - wie die EGV - mitnehmen will. (Ohne Unterschrift bekommt der Maßnahmeträger kein Geld vom Amt, hab ich hier im Forum gelesen)

Es passiert des öfteren, daß man dann gesagt bekommt, daß man nach Hause gehen muß, wenn man nicht sofort unterschreibt.

Sollte man nicht, denn das wäre Abbruch und Sperre sicher.

Verlang vorher ein Schreiben, daß man dich ablehnt und nach Hause schickt, weil du erst prüfen willst, bevor du entscheidest, ob du unterschrebst.

Wenn sie das nicht wollen:

Dableiben - und weiter drauf bestehen, daß man Zeit bekommt, alle Papiere prüfen zu lassen, die man unterschreiben soll.

Sprechen die dann ein Hausverbot aus, ists gut. Sollten sie dann mit der Polizei durchsetzen damit du Zeugen hast.
Dann hast du nicht abgebrochen - bei meinem Schützling gabs dann keine Sperre.

Du mußt dich entscheiden: Unterschreiben oder nicht - und evtl. gegen eine Sperre klagen.

Das ist meines Wissens die einzige Möglichkeit.
@Kiwi, die von dir als einzige Möglichkeit könnte auch nach hinten los gehen, wenn der Maßnahmeträger
einverstanden ist, dass der TE das Dokument nach Hause zur Prüfung nimmt.
Hoffen das er Hausverbot bekommt ist m.E. falsche Strategie...

Da der TE gesundheitliche Probleme hat, gibt es auch andere Wege....:icon_daumen:
 
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Das eine Maßnahme nicht hinreichend bestimmt ist, ist nur ein Widerspruchgrund und kein Grund für fernbleiben.
Gruß Klaus

Und wenn eine Maßnahme nicht hinreichend bestimmt ist hat man natürlich, so sollte es sein, bessere Chancen um sie abzuwehren.

Vorausgesetzt man unterschreibt nicht ein Fitzel Papier beim MT
 

klaus35

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Und wenn eine Maßnahme nicht hinreichend bestimmt ist hat man natürlich, so sollte es sein, bessere Chancen um sie abzuwehren.

Vorausgesetzt man unterschreibt nicht ein Fitzel Papier beim MT

Wenn die Maßnahme nicht hinreichend bestimmt ist, dann berufst du dich an dem Verweis BSG , [FONT=Times New Roman, serif]Urteil vom 16.12.2008 - B 4 AS 60/07 R.[/FONT]:
[FONT=Times New Roman, serif]Die Maßnahme im Verwaltungsakt ist nicht hinreichend bestimmt.[/FONT]
[FONT=Times New Roman, serif]Das ist nicht zulässig.[/FONT]
[FONT=Times New Roman, serif]Verweis: BSG , Urteil vom 16.12.2008 - B 4 AS 60/07 R.[/FONT]
Meistens sind noch andere Sachen die falsch sind.
Wenn der Verwaltungsakt schwerwiegde Fehler hat ist er nach §40 SGB X nichtig.
 

Toa89

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Hier bin ich wieder.Die Zuweisung hab ich jetzt auch bekommen.
Einen Flyer habe ich erhalten und ich denke da steht leider auch genug drin.Einscannen kann ich den momentan nicht da ich keinen Scanner habe.

Sollte ich da also nicht erscheinen würde man mir für 3 Monate das komplette geld streichen?Außer Miete?
Wenn denn dann die 3 Monate um sind wäre ja die EGV noch gültig.Könnte dann wieder irgendwas gestrichen werden?
 
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