Moin liebes Elo-Forum,
schön dass es euch gibt.
Ich bin seit dem 15.11.2018 arbeitslos (betriebsbedingte Kündigung) und beziehe seit dem Zeitpunkt auch ALG1.
Am 13.12.2018 habe ich die beigefügte EGV unterschrieben.
Zu dem Zeitpunkt war mir noch nicht klar, was dies bedeutet, da es mein erstes mal war.
Ebenfalls war ich noch unschlüssig darüber ob ich wieder im Angestelltenverhältnis arbeiten möchte oder eine selbstständigkeit anstrebe.
Heute weiß ich, dass ich mich selbstständig machen werde.
Ich habe meiner Sachbearbeiterin gestern (11.03.2019) geschrieben, dass Sie mich bitte bzgl. des Gründungszuschuss, weiteren Ablaufs, Änderung der EGV bitte informieren soll.
Ebenso erhielt ich gestern Post (normale Briefpost ohne Einschreiben) von einem anderem Sachbearbeiter der A.f.A - Zuweisung in eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung in Vollzeit vom 20.03.2019 - 19.06.2019.
Heute versuchte mich meine Sachbearbeiterin telefonisch zu kontaktieren. - Ich habe nicht abgenommen, da ich mir bzgl. der weiteren Vorgehensweise nicht sicher war. Kurz darauf erhielt ich im "Online-Portal" eine Nachricht:"
Sehr geehrter Herr *,
leider konnte ich Sie heute mehrfach telefonisch nicht erreichen. Um Sie bezüglich des Gründungszuschusses zu informieren, habe ich Ihnen nun eine Einladung für ein Folgegespräch am 18.03.19 um 12:00 Uhr zugesandt.
Mit freundlichen Grüßen
****"
Ich möchte natürlich nicht 3 Monate in Vollzeit an einer Maßnahme teilnehmen die mich nicht weiterbringt, sondern meinen Fokus auf meine Selbstständigkeit legen.
Wie würdet ihr Vorgehen?
Anbei meine Gedanken:
Ich werde im ersten Schritt die EGV einfügen und im nächsten Post die Zuweisung in die Maßnahme.
Ich freue mich über einen regen Austausch und halte euch gerne auf dem laufenden.
Beste Grüße
Kagu
schön dass es euch gibt.
Ich bin seit dem 15.11.2018 arbeitslos (betriebsbedingte Kündigung) und beziehe seit dem Zeitpunkt auch ALG1.
Am 13.12.2018 habe ich die beigefügte EGV unterschrieben.
Zu dem Zeitpunkt war mir noch nicht klar, was dies bedeutet, da es mein erstes mal war.
Ebenfalls war ich noch unschlüssig darüber ob ich wieder im Angestelltenverhältnis arbeiten möchte oder eine selbstständigkeit anstrebe.
Heute weiß ich, dass ich mich selbstständig machen werde.
Ich habe meiner Sachbearbeiterin gestern (11.03.2019) geschrieben, dass Sie mich bitte bzgl. des Gründungszuschuss, weiteren Ablaufs, Änderung der EGV bitte informieren soll.
Ebenso erhielt ich gestern Post (normale Briefpost ohne Einschreiben) von einem anderem Sachbearbeiter der A.f.A - Zuweisung in eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung in Vollzeit vom 20.03.2019 - 19.06.2019.
Heute versuchte mich meine Sachbearbeiterin telefonisch zu kontaktieren. - Ich habe nicht abgenommen, da ich mir bzgl. der weiteren Vorgehensweise nicht sicher war. Kurz darauf erhielt ich im "Online-Portal" eine Nachricht:"
Sehr geehrter Herr *,
leider konnte ich Sie heute mehrfach telefonisch nicht erreichen. Um Sie bezüglich des Gründungszuschusses zu informieren, habe ich Ihnen nun eine Einladung für ein Folgegespräch am 18.03.19 um 12:00 Uhr zugesandt.
Mit freundlichen Grüßen
****"
Ich möchte natürlich nicht 3 Monate in Vollzeit an einer Maßnahme teilnehmen die mich nicht weiterbringt, sondern meinen Fokus auf meine Selbstständigkeit legen.
Wie würdet ihr Vorgehen?
Anbei meine Gedanken:
- Das Schreiben der Zuweisung ignorieren und sagen ich hätte dies nicht bekommen. Wie bereits gesagt, kam es per normaler Briefpost. Die Beweislast über das Versenden/ Übermitteln liegt ja bekanntlicher Weise bei der Agentur für Arbeit.
- Mich vor der Beginn der Maßnahme oder am Tag der Maßnahme krankschreiben lassen - 1-2 Wochen und die AU regelkonform an das Arbeitsamt übermitteln.
- Gem. Rechtshelfbelehrung die Teilnahme an der angebotenen Maßnahme aus wichtigem Grund Ablehnen - Reicht hier der Grund der Selbständigkeit aus und dass die Maßnahme nicht zu meinen Bedürfnissen passt?
- Ich frage mich, ob ich der Einladung der Sachbearbeiterin für den 18.03.19 folgen soll - vllt. hilft der Termin hinsichtlich der Selbstständkeit aber eventuell möchte Sie mit mir auch über das Seminar sprechen an dem ich nicht teilnehmen werde/ möchte.
- Zur Maßnahme hingehen und nichts unterschreiben in der Hoffnung nach Hause geschickt zu werden.
- Eingliederungsvereinbarung widerrufen? Jemand Erfahrungen damit?
Ich werde im ersten Schritt die EGV einfügen und im nächsten Post die Zuweisung in die Maßnahme.
Ich freue mich über einen regen Austausch und halte euch gerne auf dem laufenden.
Beste Grüße
Kagu