Ich kennen nur einen --- "Unter Vorbehalt der rechtlichen Prüfung", steht alles hier:
EGV unter Vorbehalt unterschreiben - die einzige Chance...
Ich habe bloß Angst vor einer Vollzeit-Maßnahme(bis 20h kann ich noch in Kauf nehmen)...
Du wirst nächste Woche eingeladen.
Du erwartest, daß man mit dir per EGV eine Vollzeitmaßnahme vereinbaren will.
Du würdest aber grad noch 20 Std/pro Woche in Kauf nehmen.
Dann mein Rat (den du aber überhaupt nicht befolgen mußt):
Verhandele mit deinem Vermittler über genau diesen Punkt der Stundendauer bei Maßnahmen.
Erkläre dem Vermittler deine Gründe, warum du 20 Std., keinesfalls aber mehr akzeptieren würdest.
Versuche, das in sachlicher Art und Weise rüberzubringen.
Geht der Vermittler nicht darauf ein (warum auch immer), dann knallt er eben eine 30-Std. Maßnahme rein. Das ist für Maßnahmen die übliche Zeit,meine ich. 40 Std. gibts glaub´ ich nicht.
Dann unterschreibe gar nicht. Auch nicht unter Vorbehalt.
Dann laß den EGV-VA kommen.
Gegen den kannst du dann rechtlich vorgehen.
(Ich halte die Website von Lisa Schröder für eine von Hunderten, die keinerlei Relevanz haben. Aber das ist auch nur meine ganz private Meinung)
Ich würde auch gern hierzu mal lesen wollen, wieviele solcher *schönen* Gerichtsentscheidungen denn ergangen sind---wegen der Vorbehaltsklausel.
Lies bitte auch mal nach bei *Persönliches* das hab ich grad noch bei Lisa Schröder gefunden.
Ich bin hier erst 1 Jahr, ich kenne Lisa Schröder nicht.