Hallo Natrok,
Ganz ehrlich es war mir gleich, ich habe den exkrement nicht mal richtig gelesen. Was daran liegt, das eine schwere Depression habe und mir von der Krankheit wegen die Dinge gleich sind.
Das finde ich sehr bedauerlich aber trotzdem ist ein Vertrag immer noch ein Vertrag und deine Unterschrift ein sehr wertvolles Gut, auf einem Vertrag ist das immer deine volle Zustimmung zum Inhalt.
Du magst depressiv sein, aber bist ja offensichtlich nicht "Geschäfts-Unfähig" gesetzlich gesehen auf Grund deiner Erkrankung, also darf auch jeder Richter davon ausgehen, dass du liest und bei Bedarf hinterfragst, was du unterschreiben sollst ...
Mir sind psychische Probleme keineswegs unbekannt (ich bekomme inzwischen EM-Rente deswegen, auch das musste erst erkämpft werden), trotzdem hat das Keinen interessiert, wenn ich im "desolaten Zustand" was unterschrieben habe, weil es mir eigentlich "wurscht" gewesen ist, was da drauf stehen könnte.
Auf diesem einfachen Wege kann man dir auch schnell mal eine "Verfügbarkeits-Erklärung" unterschieben, wo du dann auch mit Unterschrift dein Einverständnis zur Kürzung des
ALGI selber besiegelst ... da kommst du dann auch nicht mehr raus, mit dem Hinweis, du hättest es gar nicht erst gelesen.
Denn wer immer wieder (auch mündlich) betont, dass er nur Teilzeit vermittelt werden möchte, der kann das
NUR über diesen Weg auch bei den
SB einfordern, bis dahin ist die Vollzeitvermittlung vorrangig im
ALGI sofern man zuletzt auch Vollzeit gearbeitet hat.
Das steht durchaus auch im Gesetz (
SGB III) und muss nicht extra betont werden, die Abweichung davon ist (persönlich) gewünschte Teilzeit-Vermittlung und wenn man das so haben will, muss man das in der Regel auch unterschreiben (= Verfügbarkeits-Erklärung).
Ich will nicht zu Ihr und mit dem Urteil wedeln. Ich denke aber so wie die ist kann ich die EGV ignorieren und wenns später Sanktionen gibt erfolgreich dagegen Klagen.
Im
ALGI ist es noch relativ einfach eine
EGV komplett zu ignorieren, sofern man sich wenigstens nachweislich beworben hat um Arbeit, wird da kein Sozial-Richter viel Theater drum machen, denn die Sperrzeit-Tatbestände sind bereits im § 159
SGB III abschließend geregelt ... es gibt also keine (anderen) zusätzlich aus einer
ALGI -
EGV .
Besteht die Möglichkeit diesen Call-MY-Funktion-schei*sreck abstellen zu lassen, ohne die EGV gerichtlich anfechten zu lassen?
Du kannst die
EGV sowieso aktuell nicht gerichtlich "anfechten" lassen, womit willst du das denn begründen können, "dass du gerade nicht in der Lage warst den Inhalt zu lesen und zu erfassen", das könnte eher nachzudenken geben, über deine Fähigkeiten "deine Angelegenheiten insgesamt noch selbst regeln zu können" ... ???
Außerdem hat die Sachbearbeiterin, die mir VVs ausgehändigt hat, bei den ZAF angerufen und denen meine Daten weitergegeben. Ich will diesen schei*s unterbinden.
Die Weitergabe deiner persönlichen Daten kannst du immer widerrufen / verbieten, auch dein Online - Profil muss angepasst werden auf "Anonym und
OHNE Call-My- Funktion" wenn du das verlangst.
Solche "Zustimmungen" kann man jederzeit separat widerrufen.
Mach das bitte schriftlich und nachweislich, bei Abgabe (direkt bei der
AfA ) gleich eine Kopie davon abstempeln lassen, als Eingangsbestätigung.
Über die Vorgehensweise deiner
SB (Anrufe bei
AG unter Weitergabe deiner persönlichen Daten ???) solltest du dich ruhig mal in Nürnberg beschweren (Kundenreaktions-Mamagement / KRM), du bist doch kein "unmündiges Kleinkind" ... welchen Eindruck soll das denn bei den
AG zu deiner Person erzeugen ???
Nuernberg.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de Zudem würde
ICH dort gleich mal die Frage stellen nach welchen Kriterien du überhaupt vermittelt wirst, ohne Prüfung der gesundheitlichen Zumutbarkeit durch den
ÄD ... immerhin liegt eine Schwerbehinderung vor ...
Naja ich war ja bei einer ZAF letztes Jahr beschäftigt, die Bezahlung war nicht unzumutbar, da es zum Tariflohn noch ne Zulage gab sodass ich für 12,5 die Stunde arbeitete. Aber ja im allgemeinen ist die Bezahlung schrott.
Bei deinem Krankheitsbild sehe ich allerdings generell einen Einsatz bei
ZAF als sehr fragwürdig an (was ja nicht heißt, dass du selbst geeignete Stellen nicht annehmen darfst), das hätten meine Ärzte nicht für geeignet gehalten, schon aus mangelndem "Umstellungs- und Anpassungsvermögen und fehlender Stress-Resistenz".
Wenn du zuletzt in
ZAF gearbeitet hast sieht deine
SB das natürlich auch direkt als "zumutbar" an, dich dahin auch wieder zu vermitteln.
Ich denke mal die Bewerbungskosten dürften sich da auch im Rahmen halten (für
ZAF muss man ja nicht unbedingt viel "Aufwand" treiben

), im
ALGI ist das (auch) von der Eigenleistungsfähigkeit (also Höhe des
ALGI ) abhängig, ob das erstattet wird oder nicht.
Den Antrag kannst du immer stellen aus dem Vermittlungs-Budget, dafür braucht man (eigentlich) auch keine
EGV , das steht schon im Gesetz ...
Ich habs zwar unterschrieben aber ich kanns ja drauf ankommen lassen oder nicht? Und dann den rechtsweg gehen.
Das ist richtig und vermutlich auch aktuell der bessere Weg, in der Zukunft solltest du aber schon darauf achten (und auch
LESEN und hinterfragen) wofür man deine Unterschrift gerne haben möchte ...
Nicht immer "kauft man damit nur eine Waschmaschine", obwohl man gar keine haben wollte ...
Wenn man dir eine Sperre aufdrücken will wegen mangelnder Bewerbungs-Aktivitäten, dann gehst du aber konkret diese Sperre an und
NICHT die
EGV .
Die wäre ja nur der Hintergrund dafür und Bewerbungen darf die
AfA verlangen ... auch auf
VV und 10 Bewerbungen sind da auch schnell "weg", denn die
VV sind ja auch zu bearbeiten, da geht zur Not noch Manches "zu hinterfragen" ...
Dazu gibt es auch schon Urteile, dass auch
VV letztlich zu Bewerbungen werden und deine Mühe , dein Geld kosten ... das ist üblicherweise auch in der
EGV zu klären, wie damit umgegangen wird.
VV dürfen also nicht einfach generell aus der Erstattung ausgeschlossen werden.
Jetzt habe ich was von der Behinderung.
So kann man es auch sehen, damit gehörst du aber in die
AfA -Reha-Abteilung (angeblich "bessere" Vermittlung durch besonders geschulte
SB ) und eventuell wäre auch der
ÄD (ärztliche Dienst) erst noch einzuschalten, um deine Leistungsfähigkeit (konkrete Einsatzbereiche) für die Vermittlung überhaupt erst mal medizinisch zu klären.
Das haben ja nicht die Vermittler zu entscheiden, die sind ja keine Ärzte und bereits die vorliegende Schwerbehinderung weist ja darauf hin, dass es gewisse Einschränkungen zu beachten gibt ... die klärt man aber
NUR mit dem
ÄD und
NICHT mit dem Arbeitsvermittler.
Ja genau, ich bin weniger als 15 Stunden mit dem Studium beschäftigt.
Dann stehst du der Vermittlung (theoretisch) Vollzeit zur Verfügung und dabei solltest du es auch belassen, also
NICHTS mehr unterschreiben (oder sagen) dazu.
Wenn du nicht selber was findest bekommst du sowieso keine Arbeit, mit der du was anfangen könntest ...
Kann ich mich sollte der Antrag positiv durchsein, für mehr Arbeit zu Verfügung stellen als die 20 Stunden? Ich habe dazu nichts gefunden.
Siehe oben, du stehst der
AfA generell erst mal Vollzeit zur Verfügung, was dich ja nicht hindert eine Teilzeitstelle selber zu suchen und zu finden.
Schränkst du deine Vermittlungsbereitschaft
SELBER auf weniger Stunden ein (die Gründe dafür sind eigentlich völlig egal), dann bekommst du auch weniger Geld, den "Wisch" (Verfügbarkeits-Erklärung) zur Unterschrift wird man dir dann auch gerne vorlegen ...
MfG Doppeloma