EGV und Vermittlungsvorschläge vor dem Bescheid zu ALG 1

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Natrok

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Ich hatte ein Gespräch Gestern und durfte eine EGV unterschreiben und habe Vermittlungsvorschläge bekommen mit einer Rechtsbelehrung.

Mein Antrag ist noch garnicht durch, ich weiß überhaupt noch nicht ob ich das ALG 1 überhaupt bekomme, da ich Student bin und die verfügbarkeit geprüft wird.

Die Vermittlungsvorschläge sind allesamt Zeitarbeitsfirmen. Auf diese muss ich mich innerhalb von drei Tagen nach der EGV bewerben.

In der EGV sind auch Sachen aufgeführt, wo ich mich frage ob die überhaupt rechtens sind.

Wie unbezahlte Probearbeit.

Muss ich jetzt mich innerhalb der Frist bewerben? Ich weiß ja z.B noch garnicht wie hoch die Bemessungsgrundlage ist und kann so ja ein entsprechend schlechtes Angebot mit der Begründung es liegt 20 % unter dem bisherigen Verdienst, nicht ablehen ohne den Bescheid zu haben.

Ich habe auch angegeben schwerbehindert zu sein. In der EGV wird darauf überhaupt nicht eingangen.

In den Vermittlungsvorschlägen sind allesamt Stellen auf Vollzeit aufgeführt. Ich habe aber eine Verfügbarkeit auf Teilzeit angegeben, was auch in der EGV steht. Ich habe dies auch die Sachbearbeiterin gefragt. Sie meinte ja ja ich soll da einfach nachfragen ob die was in Teilzeit haben. Was soll ich jetzt was das bewerben angeht.

Danke vorab für Hilfreiche Antworten.
 
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Ahanit

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Warum unterschreibst du etwas, mit dessen Inhalt du nicht einverstanden bist?

Du bist arbeitssuchend gemeldet, auch wenn du noch nicht arbeitslos bist, also noch nicht im Leistungsbezug, somit bekommst du selbstverständlich auch VV . Natürlich ist noch nicht klar ob du ALG bekommst (Ich gehe mal davon aus du hast gearbeitet und gibst das Studi sein auf, denn anders hättest du ja kein Anspruch auf ALG I ) Aber wenn du es bekommst könnte ein Verstoss gegen die EGV eventuell angerechnet werden. Zumindest können sie es versuchen, ob das rechtens wäre, da wissen hier andere besser bescheid.

Aber wenn du mal ins Unterforum Zeitarbeitsfirmen gehst, da gibt es einen Anti ZAF Bewerbungsthread, lesen und nutzen, dann kannst dich bewerben ohne gefahr zu laufen da zu landen.
 

Natrok

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Finde den Thread leider nicht, könntest du mir einen Link dazu geben.

Habe noch eine Frage:

Ich habe vorher Vollzeit gearbeitet und auf dieser Grundlage wird mein ALG 1 berechnet. Nun stehe ich dem Amt nur Teilzeit zu Verfügung. Kriege ich jetzt die hälfte von dem errechneten ALG 1 für Vollzeit?
 

Ahanit

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DAS Anti-ZAF-Bewerbungsschreiben, ein Sammelthread für Vorlagen

Wenn du nur die Hälfte der Zeit zur Verfügung stehst bekommst du auch nur das Halbe Geld, das hast du schon richtig erkannt. Deswegen ist es sinnvoller sich bei der Agentur voll zu melden. Wenn du dann eine Teilzeitstelle annimmst ist das deine Sache, theoretisch hast du ja auch Vollzeit gesucht.
Aber das mußt du selber wissen.
 

Doppeloma

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Hallo Natrok, :welcome:

Ich hatte ein Gespräch Gestern und durfte eine EGV unterschreiben und habe Vermittlungsvorschläge bekommen mit einer Rechtsbelehrung.

Du "durftest" also eine EGV unterschreiben, die hättest du besser erst mal zur Prüfung mit nach Hause genommen.
Ich habe sie an anderer Stelle gelesen, warum bitte unterschreibt man so was ... hat man dir erklärt was die "Call-MY-Funktion" bedeutet???

Damit darf dich jeder AG zu Hause anrufen und dir das "Ohr abkauen" mit seinen Angeboten, aber du warst ja damit einverstanden.
Ich glaube kaum, dass dein SB sich da beirren lässt wenn du mit dem dort aufgeführten BSG -Urteil wedelst ... man sollte schon etwas mehr Ahnung haben wenn man mit Rechtsprechung eine EGV "als nichtig" vom Tisch bekommen will.

Mein Antrag ist noch garnicht durch, ich weiß überhaupt noch nicht ob ich das ALG 1 überhaupt bekomme, da ich Student bin und die verfügbarkeit geprüft wird.

Na-Ja, wenn man Arbeit sucht ist es immer ganz praktisch, das auch in Form von Bewerbungen zu machen ... aber warum gehst du überhaupt zur AfA wenn du studierst und gar nicht Vollzeit arbeiten kannst wie bisher ???

Die Vermittlungsvorschläge sind allesamt Zeitarbeitsfirmen. Auf diese muss ich mich innerhalb von drei Tagen nach der EGV bewerben.

Wenn man das so unterschrieben hat, dann musst du da wohl durch ... aber ZAF liegen sicher schon finanziell nicht im zumutbaren Bereich.
Solltest dich mal intensiv mit § 140 SGB III befassen, bewerben musst du dich letztlich NUR auf zumutbare Stellen.

Was du etwa als ALGI zu erwarten hättest, lässt sich ja zumindest überschlagen, es sind ungefähr 60 % von deinem letzten Netto-Einkommen (ohne Zuschläge und Überstunden versteht sich) was du im Durchschnitt bekommen hast.

In der EGV sind auch Sachen aufgeführt, wo ich mich frage ob die überhaupt rechtens sind.
Wie unbezahlte Probearbeit.

Unbezahlte Probe-Arbeit ist sowieso verboten, dafür brauchst du dich nicht "anbieten" auch nicht wenn es in der EGV steht ... will dich einer "ausprobieren" dann frage gleich nach der regulären Bezahlung dafür, sonst ist das doch Schwarzarbeit ... :idea:

Ich habe auch angegeben schwerbehindert zu sein. In der EGV wird darauf überhaupt nicht eingangen.

Wozu denn auch, das hat in einer EGV auch NICHTS zu suchen, der SB könnte aber verpflichtet sein deine Leistungsfähigkeit generell erst mal vom ÄD der AfA prüfen zu lassen, damit er überhaupt weiß was dir (gesundheitlich) an Tätigkeiten zumutbar wäre.

In ZAF gibt es eher keine Teilzeitarbeit, die Firmen wo du dann eingesetzt werden sollst wollen ja, dass Arbeit geschafft wird ... Schwerbehinderte werden von ZAF auch nicht gerade "bevorzugt" eingestellt.

Die werden überhaupt Nirgendwo besonders "gerne" eingestellt ... :icon_evil:

Ich habe vorher Vollzeit gearbeitet und auf dieser Grundlage wird mein ALG 1 berechnet. Nun stehe ich dem Amt nur Teilzeit zu Verfügung. Kriege ich jetzt die hälfte von dem errechneten ALG 1 für Vollzeit?

Darum wird (vermutlich) auch deine Verfügbarkeit erst geprüft, wer weniger arbeiten will als bisher bekommt natürlich auch entsprechend weniger ALGI .

Bist du ab 15 Wochenstunden (und mehr) mit deinem Studium beschäftigt, dann stehst du der Arbeitsvermittlung (nach SGB III) überhaupt NICHT ausreichend zur Verfügung und bekommst gar kein ALGI .

Wenn du nur 20 Wochenstunden arbeiten möchtest, dann bekommst du auch nur ALGI für 20 Wochenstunden gezahlt ...

MfG Doppeloma
 

Natrok

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Du "durftest" also eine EGV unterschreiben, die hättest du besser erst mal zur Prüfung mit nach Hause genommen.
Ich habe sie an anderer Stelle gelesen, warum bitte unterschreibt man so was ... hat man dir erklärt was die "Call-MY-Funktion" bedeutet???

Damit darf dich jeder AG zu Hause anrufen und dir das "Ohr abkauen" mit seinen Angeboten, aber du warst ja damit einverstanden.
Ich glaube kaum, dass dein SB sich da beirren lässt wenn du mit dem dort aufgeführten BSG -Urteil wedelst ... man sollte schon etwas mehr Ahnung haben wenn man mit Rechtsprechung eine EGV "als nichtig" vom Tisch bekommen will.

Ganz ehrlich es war mir gleich, ich habe den exkrement nicht mal richtig gelesen. Was daran liegt, das eine schwere Depression habe und mir von der Krankheit wegen die Dinge gleich sind.

Ich will nicht zu Ihr und mit dem Urteil wedeln. Ich denke aber so wie die ist kann ich die EGV ignorieren und wenns später Sanktionen gibt erfolgreich dagegen Klagen.

Besteht die Möglichkeit diesen Call-MY-Funktion-schei*sreck abstellen zu lassen, ohne die EGV gerichtlich anfechten zu lassen?

Außerdem hat die Sachbearbeiterin, die mir VVs ausgehändigt hat, bei den ZAF angerufen und denen meine Daten weitergegeben. Ich will diesen schei*s unterbinden.

Na-Ja, wenn man Arbeit sucht ist es immer ganz praktisch, das auch in Form von Bewerbungen zu machen ... aber warum gehst du überhaupt zur AfA wenn du studierst und gar nicht Vollzeit arbeiten kannst wie bisher ???

Wegen dem ALG. Denkst du ich will mir von denen "helfen" lassen. Ich suche Arbeit aber nicht den schei*sdreck wo die mich hinstecken wollen.

Wenn man das so unterschrieben hat, dann musst du da wohl durch ... aber ZAF liegen sicher schon finanziell nicht im zumutbaren Bereich.
Solltest dich mal intensiv mit § 140 SGB III befassen, bewerben musst du dich letztlich NUR auf zumutbare Stellen.

Was du etwa als ALGI zu erwarten hättest, lässt sich ja zumindest überschlagen, es sind ungefähr 60 % von deinem letzten Netto-Einkommen (ohne Zuschläge und Überstunden versteht sich) was du im Durchschnitt bekommen hast.

Naja ich war ja bei einer ZAF letztes Jahr beschäftigt, die Bezahlung war nicht unzumutbar, da es zum Tariflohn noch ne Zulage gab sodass ich für 12,5 die Stunde arbeitete. Aber ja im allgemeinen ist die Bezahlung schrott.

Ich habs zwar unterschrieben aber ich kanns ja drauf ankommen lassen oder nicht? Und dann den rechtsweg gehen.

In ZAF gibt es eher keine Teilzeitarbeit, die Firmen wo du dann eingesetzt werden sollst wollen ja, dass Arbeit geschafft wird ... Schwerbehinderte werden von ZAF auch nicht gerade "bevorzugt" eingestellt.

Jetzt habe ich was von der Behinderung.

Darum wird (vermutlich) auch deine Verfügbarkeit erst geprüft, wer weniger arbeiten will als bisher bekommt natürlich auch entsprechend weniger ALGI .

Bist du ab 15 Wochenstunden (und mehr) mit deinem Studium beschäftigt, dann stehst du der Arbeitsvermittlung (nach SGB III) überhaupt NICHT ausreichend zur Verfügung und bekommst gar kein ALGI .

Ja genau, ich bin weniger als 15 Stunden mit dem Studium beschäftigt. Kann ich mich sollte der Antrag positiv durchsein, für mehr Arbeit zu Verfügung stellen als die 20 Stunden? Ich habe dazu nichts gefunden.
 
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Meines Wissens nach sind Studierende nicht leistungsberechtigt weil sie dem Grunde nach Anspruch auf Bafög haben. Dabei ist es unerheblich, ob Bafög tatsächlich gewährt wird oder nicht.

Ausserdem darf eine EGV nur mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten geschlossen werden, also ist die EGV schon von daher vermutlich nichtig, weil deine Erwerbsfähigkeit noch garnicht abgeklärt sowie die Leistungsberechtigung noch garnicht vorliegt.

Ich will nicht zu Ihr und mit dem Urteil wedeln. Ich denke aber so wie die ist kann ich die EGV ignorieren und wenns später Sanktionen gibt erfolgreich dagegen Klagen.
würde ich in diesem Fall auch so machen, aus o.g. Gründen.

Besteht die Möglichkeit diesen Call-MY-Funktion-schei*sreck abstellen zu lassen, ohne die EGV gerichtlich anfechten zu lassen?
Ja, lass einfach deine leistungsunerheblichen Daten wie beispielsweise Telnr., Mail-Addi, Handy-Nr. löschen. Du musst nur postalisch erreichbar sein.

Außerdem hat die Sachbearbeiterin, die mir VVs ausgehändigt hat, bei den ZAF angerufen und denen meine Daten weitergegeben. Ich will diesen schei*s unterbinden.
Weitergabe deiner Daten über das gesetzliche Höchstmaß hinaus kannst du auch untersagen, dafür gibt es in dem Unterforum "Vorlagen" Vordrucke, die du auf deine Situation anpassen kannst.

Und immer alles schriftlich und nachweisbar machen.
 

Doppeloma

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Hallo Natrok,

Ganz ehrlich es war mir gleich, ich habe den exkrement nicht mal richtig gelesen. Was daran liegt, das eine schwere Depression habe und mir von der Krankheit wegen die Dinge gleich sind.

Das finde ich sehr bedauerlich aber trotzdem ist ein Vertrag immer noch ein Vertrag und deine Unterschrift ein sehr wertvolles Gut, auf einem Vertrag ist das immer deine volle Zustimmung zum Inhalt.

Du magst depressiv sein, aber bist ja offensichtlich nicht "Geschäfts-Unfähig" gesetzlich gesehen auf Grund deiner Erkrankung, also darf auch jeder Richter davon ausgehen, dass du liest und bei Bedarf hinterfragst, was du unterschreiben sollst ... :sorry:

Mir sind psychische Probleme keineswegs unbekannt (ich bekomme inzwischen EM-Rente deswegen, auch das musste erst erkämpft werden), trotzdem hat das Keinen interessiert, wenn ich im "desolaten Zustand" was unterschrieben habe, weil es mir eigentlich "wurscht" gewesen ist, was da drauf stehen könnte.

Auf diesem einfachen Wege kann man dir auch schnell mal eine "Verfügbarkeits-Erklärung" unterschieben, wo du dann auch mit Unterschrift dein Einverständnis zur Kürzung des ALGI selber besiegelst ... da kommst du dann auch nicht mehr raus, mit dem Hinweis, du hättest es gar nicht erst gelesen. :icon_evil:

Denn wer immer wieder (auch mündlich) betont, dass er nur Teilzeit vermittelt werden möchte, der kann das NUR über diesen Weg auch bei den SB einfordern, bis dahin ist die Vollzeitvermittlung vorrangig im ALGI sofern man zuletzt auch Vollzeit gearbeitet hat.

Das steht durchaus auch im Gesetz (SGB III) und muss nicht extra betont werden, die Abweichung davon ist (persönlich) gewünschte Teilzeit-Vermittlung und wenn man das so haben will, muss man das in der Regel auch unterschreiben (= Verfügbarkeits-Erklärung).

Ich will nicht zu Ihr und mit dem Urteil wedeln. Ich denke aber so wie die ist kann ich die EGV ignorieren und wenns später Sanktionen gibt erfolgreich dagegen Klagen.

Im ALGI ist es noch relativ einfach eine EGV komplett zu ignorieren, sofern man sich wenigstens nachweislich beworben hat um Arbeit, wird da kein Sozial-Richter viel Theater drum machen, denn die Sperrzeit-Tatbestände sind bereits im § 159 SGB III abschließend geregelt ... es gibt also keine (anderen) zusätzlich aus einer ALGI -EGV . :icon_evil:

Besteht die Möglichkeit diesen Call-MY-Funktion-schei*sreck abstellen zu lassen, ohne die EGV gerichtlich anfechten zu lassen?

Du kannst die EGV sowieso aktuell nicht gerichtlich "anfechten" lassen, womit willst du das denn begründen können, "dass du gerade nicht in der Lage warst den Inhalt zu lesen und zu erfassen", das könnte eher nachzudenken geben, über deine Fähigkeiten "deine Angelegenheiten insgesamt noch selbst regeln zu können" ... ???

Außerdem hat die Sachbearbeiterin, die mir VVs ausgehändigt hat, bei den ZAF angerufen und denen meine Daten weitergegeben. Ich will diesen schei*s unterbinden.

Die Weitergabe deiner persönlichen Daten kannst du immer widerrufen / verbieten, auch dein Online - Profil muss angepasst werden auf "Anonym und OHNE Call-My- Funktion" wenn du das verlangst.
Solche "Zustimmungen" kann man jederzeit separat widerrufen.

Mach das bitte schriftlich und nachweislich, bei Abgabe (direkt bei der AfA ) gleich eine Kopie davon abstempeln lassen, als Eingangsbestätigung.

Über die Vorgehensweise deiner SB (Anrufe bei AG unter Weitergabe deiner persönlichen Daten ???) solltest du dich ruhig mal in Nürnberg beschweren (Kundenreaktions-Mamagement / KRM), du bist doch kein "unmündiges Kleinkind" ... welchen Eindruck soll das denn bei den AG zu deiner Person erzeugen ???

Nuernberg.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de

Zudem würde ICH dort gleich mal die Frage stellen nach welchen Kriterien du überhaupt vermittelt wirst, ohne Prüfung der gesundheitlichen Zumutbarkeit durch den ÄD ... immerhin liegt eine Schwerbehinderung vor ...

Naja ich war ja bei einer ZAF letztes Jahr beschäftigt, die Bezahlung war nicht unzumutbar, da es zum Tariflohn noch ne Zulage gab sodass ich für 12,5 die Stunde arbeitete. Aber ja im allgemeinen ist die Bezahlung schrott.

Bei deinem Krankheitsbild sehe ich allerdings generell einen Einsatz bei ZAF als sehr fragwürdig an (was ja nicht heißt, dass du selbst geeignete Stellen nicht annehmen darfst), das hätten meine Ärzte nicht für geeignet gehalten, schon aus mangelndem "Umstellungs- und Anpassungsvermögen und fehlender Stress-Resistenz".

Wenn du zuletzt in ZAF gearbeitet hast sieht deine SB das natürlich auch direkt als "zumutbar" an, dich dahin auch wieder zu vermitteln.
Ich denke mal die Bewerbungskosten dürften sich da auch im Rahmen halten (für ZAF muss man ja nicht unbedingt viel "Aufwand" treiben :icon_evil:), im ALGI ist das (auch) von der Eigenleistungsfähigkeit (also Höhe des ALGI ) abhängig, ob das erstattet wird oder nicht.

Den Antrag kannst du immer stellen aus dem Vermittlungs-Budget, dafür braucht man (eigentlich) auch keine EGV , das steht schon im Gesetz ... :idea:

Ich habs zwar unterschrieben aber ich kanns ja drauf ankommen lassen oder nicht? Und dann den rechtsweg gehen.

Das ist richtig und vermutlich auch aktuell der bessere Weg, in der Zukunft solltest du aber schon darauf achten (und auch LESEN und hinterfragen) wofür man deine Unterschrift gerne haben möchte ...

Nicht immer "kauft man damit nur eine Waschmaschine", obwohl man gar keine haben wollte ... :icon_hihi:

Wenn man dir eine Sperre aufdrücken will wegen mangelnder Bewerbungs-Aktivitäten, dann gehst du aber konkret diese Sperre an und NICHT die EGV .
Die wäre ja nur der Hintergrund dafür und Bewerbungen darf die AfA verlangen ... auch auf VV und 10 Bewerbungen sind da auch schnell "weg", denn die VV sind ja auch zu bearbeiten, da geht zur Not noch Manches "zu hinterfragen" ...

Dazu gibt es auch schon Urteile, dass auch VV letztlich zu Bewerbungen werden und deine Mühe , dein Geld kosten ... das ist üblicherweise auch in der EGV zu klären, wie damit umgegangen wird.
VV dürfen also nicht einfach generell aus der Erstattung ausgeschlossen werden. :icon_evil:

Jetzt habe ich was von der Behinderung.

So kann man es auch sehen, damit gehörst du aber in die AfA -Reha-Abteilung (angeblich "bessere" Vermittlung durch besonders geschulte SB ) und eventuell wäre auch der ÄD (ärztliche Dienst) erst noch einzuschalten, um deine Leistungsfähigkeit (konkrete Einsatzbereiche) für die Vermittlung überhaupt erst mal medizinisch zu klären.

Das haben ja nicht die Vermittler zu entscheiden, die sind ja keine Ärzte und bereits die vorliegende Schwerbehinderung weist ja darauf hin, dass es gewisse Einschränkungen zu beachten gibt ... die klärt man aber NUR mit dem ÄD und NICHT mit dem Arbeitsvermittler.

Ja genau, ich bin weniger als 15 Stunden mit dem Studium beschäftigt.

Dann stehst du der Vermittlung (theoretisch) Vollzeit zur Verfügung und dabei solltest du es auch belassen, also NICHTS mehr unterschreiben (oder sagen) dazu.
Wenn du nicht selber was findest bekommst du sowieso keine Arbeit, mit der du was anfangen könntest ... :icon_evil:

Kann ich mich sollte der Antrag positiv durchsein, für mehr Arbeit zu Verfügung stellen als die 20 Stunden? Ich habe dazu nichts gefunden.

Siehe oben, du stehst der AfA generell erst mal Vollzeit zur Verfügung, was dich ja nicht hindert eine Teilzeitstelle selber zu suchen und zu finden.

Schränkst du deine Vermittlungsbereitschaft SELBER auf weniger Stunden ein (die Gründe dafür sind eigentlich völlig egal), dann bekommst du auch weniger Geld, den "Wisch" (Verfügbarkeits-Erklärung) zur Unterschrift wird man dir dann auch gerne vorlegen ...

MfG Doppeloma
 
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Natrok

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Danke für deine ausführliche Darstellung Doppeloma. Natürlich sollte ich nicht vorschnell etwas unterschreiben. Ich erkenne den Vertrag auch an, werde aber die mit rechtlichen Mitteln gegen etwaige Sanktionen vorgehen.


Im ALGI ist es noch relativ einfach eine EGV komplett zu ignorieren, sofern man sich wenigstens nachweislich beworben hat um Arbeit, wird da kein Sozial-Richter viel Theater drum machen, denn die Sperrzeit-Tatbestände sind bereits im § 159 SGB III abschließend geregelt ... es gibt also keine (anderen) zusätzlich aus einer ALGI -EGV . :icon_evil:

Also kann ich nicht nichts tun. Ich sollte mich auf ein paar Stellen (ausgenommen die VVs mit RFB , auf die man sich sowieso bewerben muss) bewerben und dies auch Nachweisen.


Die Weitergabe deiner persönlichen Daten kannst du immer widerrufen / verbieten, auch dein Online - Profil muss angepasst werden auf "Anonym und OHNE Call-My- Funktion" wenn du das verlangst.
Solche "Zustimmungen" kann man jederzeit separat widerrufen.

Mach das bitte schriftlich und nachweislich, bei Abgabe (direkt bei der AfA ) gleich eine Kopie davon abstempeln lassen, als Eingangsbestätigung.

Über die Vorgehensweise deiner SB (Anrufe bei AG unter Weitergabe deiner persönlichen Daten ???) solltest du dich ruhig mal in Nürnberg beschweren (Kundenreaktions-Mamagement / KRM), du bist doch kein "unmündiges Kleinkind" ... welchen Eindruck soll das denn bei den AG zu deiner Person erzeugen ???

Zudem würde ICH dort gleich mal die Frage stellen nach welchen Kriterien du überhaupt vermittelt wirst, ohne Prüfung der gesundheitlichen Zumutbarkeit durch den ÄD ... immerhin liegt eine Schwerbehinderung vor ...

Ich habe von der SB drei VVs mit RFBs bekommen. Eine war bei meiner alten ZAF , da bin ich persönnlich hingegangen und man meinte zu mir die SB hat dort angerufen. Bei der zweiten ZAF habe ich mich per Mail beworben. Ich habe eine anonyme Bewerbung geschrieben, wo ich auf meine Schwerbehinderung hinweise. Von denen habe ich bisher auch nichts gehört. Von der dritten ZAF kam ein Schreiben mit einem Termin, was ich hier angehängt habe. Ich mich dann nicht mehr bei der ZAF beworben, wenn es eh schon ein Termin gibt. Das finde ich alles ein wenig zu viel.

Also kann mich da in Nürnberg mich dafür beschweren unter der Angabe des Namens der SB .

Den Antrag kannst du immer stellen aus dem Vermittlungs-Budget, dafür braucht man (eigentlich) auch keine EGV , das steht schon im Gesetz ... :idea:

Ok aber in dem Urteil auf das ich mich bezogen habe wurde klar gesagt das solche Regelungen in der EGV drin sein müssen.

Schränkst du deine Vermittlungsbereitschaft SELBER auf weniger Stunden ein (die Gründe dafür sind eigentlich völlig egal), dann bekommst du auch weniger Geld, den "Wisch" (Verfügbarkeits-Erklärung) zur Unterschrift wird man dir dann auch gerne vorlegen ...

Ich habe nur einmal gesagt das ich Teilzeit arbeiten möchte als ich mich arbeitslos gemeldet habe und dann wurde das so in der EGV festgelegt, ich habe nichts weiter unterschrieben.
 

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Doppeloma

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Hallo Natrok,

Also kann ich nicht nichts tun. Ich sollte mich auf ein paar Stellen (ausgenommen die VVs mit RFB , auf die man sich sowieso bewerben muss) bewerben und dies auch Nachweisen.

Habe deine EGV jetzt nicht mehr genau im Kopf und auch keine große Lust das noch mal nachzulesen, eine EGV (ein Vertrag) steht NICHT "über dem Gesetz", ein Vertrag darf dich also nicht schlechter stellen, als das Gesetz zulassen würde.

Feste Vorlage-Termine in einer EGV darf es nicht geben, man kann aber bei (schriftlichen) Meldeterminen verlangen, dass du deine Bewerbungen nachweisen kannst (für den abgelaufenen Zeitraum gemäß Anzahl EGV ) also solltest du auch Nachweise (Bewerbungsliste genügt dafür) auf Verlangen vorlegen können.

Gar nicht bewerben (selbst wenn es Niemand konkret verlangt hat), kommt bei Sozialrichtern nämlich auch nicht besonders gut an, ob 10 Bewerbungen (+ viele VV ) wirklich zielführend sind in deinem konkreten Fall, kann da eher eine Rolle spielen.

In der Regel werden im ALGI aber schon intensive Bewerbungen erwartet je nach Ausbildung / Wohnort / Verkehrsmöglichkeiten (Pendelzeiten) und örtlicher Arbeitsmarktlage, feste Vorgaben sehen die Richter dabei (meist) als weniger sinnvoll an.

Zumal ja die AfA und die JC auch immer nur "verschwommen" zusagen VV zu senden, wenn es "passende Angebote geben sollte", ob das alles auch "passende" VV sind kannst du nur selber einschätzen.

Ich habe von der SB drei VVs mit RFBs bekommen. Eine war bei meiner alten ZAF , da bin ich persönnlich hingegangen und man meinte zu mir die SB hat dort angerufen. Bei der zweiten ZAF habe ich mich per Mail beworben.

Warum bitte ruft deine SB dort an ???
Warum bewirbst du dich per Mail ???

Ich habe eine anonyme Bewerbung geschrieben, wo ich auf meine Schwerbehinderung hinweise. Von denen habe ich bisher auch nichts gehört.

Was meinst du mit "anonymer Bewerbung" ... deine Schwerbehinderung gehört nicht unbedingt in ein Anschreiben, das kann man dir auch als "Negativ-Bewerbung" auslegen ...

Von der dritten ZAF kam ein Schreiben mit einem Termin, was ich hier angehängt habe. Ich mich dann nicht mehr bei der ZAF beworben, wenn es eh schon ein Termin gibt. Das finde ich alles ein wenig zu viel.

Wenn du dich dort gar nicht beworben hast, dann würde ich auch der Einladung nicht folgen, du solltest wirklich mal eine Anfrage nach Nürnberg schicken, ob du im "Kindergarten" oder bei der Arbeitsvermittlung bist, diese "Verfolgungsbetreuung" kann ja wohl nicht "normal" sein. :icon_evil:

Also kann mich da in Nürnberg mich dafür beschweren unter der Angabe des Namens der SB .

Ja darüber kannst du dich in Nürnberg beschweren, du solltest aber etwas sachlicher und konkreter beschreiben können, was da abgeht als du das hier machst und nimm keinen Bezug auf deine Gesundheit, es geht um die unmögliche Art deiner Arbeitsvermittlung und den zu großzügigen Umgang mit deinen Unterlagen und persönlichen Daten.
Logisch unter Angabe deiner Kunden-Nummer und auch der SB -Name darf dort gerne genannt werden ...

Ok aber in dem Urteil auf das ich mich bezogen habe wurde klar gesagt das solche Regelungen in der EGV drin sein müssen.

Beiß dich doch nicht an einem Urteil fest, das für einen anderen (wenn auch ähnlichen) Einzelfall gefällt wurde, die AfA hat sich an die Gesetze zu halten (speziell an das SGB III) und wenn was in einer EGV eben NICHT korrekt (einklagbar und zu deinem Vorteil !!!) geregelt wurde, dann hast du mindestens die gesetzlichen Ansprüche trotzdem.

Die EGV soll dir (theoretisch) vertraglich mehr zusagen, als es im Gesetz schon gibt, deine EGV verlangt nur deutlich mehr von dir, als überhaupt gesetzlich erlaubt ist ... ein Vertrag darf dich aber nicht schlechter stellen, als es im Gesetz vorgesehen ist.

Trotzdem kann man solchen Müll erst mal in die EGV reinschreiben (das nennt sich "Vertragsfreiheit"), ein Problem wird das erst wenn man dich dafür bestrafen möchte, dass du was nicht eingehalten haben sollst ...

Dann ist das NUR auf gesetzlicher Basis (hier nach § 159 SGB III) möglich wie z.B. bei "unbezahlter Probearbeit", das SGB III fordert nicht von dir dich unbezahlt bei AG "anzubieten" also kann man dich auch nicht bestrafen, wenn du es nicht machst, obwohl es in deiner EGV steht.

Lt. EGV sollst du alle Bewerbungskosten sowieso erst beantragen, das steht schon so im Gesetz also wäre die EGV überflüssig dafür ...letztlich ist es sogar so, dass du keine (weiteren) Bewerbungen mehr tätigen musst wenn deine finanzielle Eigenleistung überschritten ist und die AfA beantragte Erstattungen ablehnt ...

So könnte man deine ganze EGV auseinander nehmen, Stück für Stück aber dazu habe ich jetzt aber keine große Lust, wenn du eine Sperre bekommen sollst, kann das aktuell nur wegen Bewerbungen sein und dann werden wir weiter sehen wenn du eine "Anhörung" dazu bekommst (§ 24 SGB X).

Wie ich oben schon geschrieben habe wäre die beste Lösung, dass du selbst einen Teilzeit-Job findest, wie du dir das vorstellst zu deinem Studium dazu.

Ob das finanziell dann reichen kann vermag ich nicht zu beurteilen, ALGI entfällt jedenfalls bei einer versicherungspflichtigen Teilzeit-Beschäftigung.

MfG Doppeloma
 

Natrok

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Warum bitte ruft deine SB dort an ???
Warum bewirbst du dich per Mail ???

Was meinst du mit "anonymer Bewerbung" ... deine Schwerbehinderung gehört nicht unbedingt in ein Anschreiben, das kann man dir auch als "Negativ-Bewerbung" auslegen ...

Ich habe keine Ahnung wieso die SB da anruft. Ich werde das nachfragen in Nürnberg.

Ok merk ich mir sollte ich vielleicht eine neue Bewerbung schreiben oder es so lassen.

Hallo Natrok,
Wenn du dich dort gar nicht beworben hast, dann würde ich auch der Einladung nicht folgen, du solltest wirklich mal eine Anfrage nach Nürnberg schicken, ob du im "Kindergarten" oder bei der Arbeitsvermittlung bist, diese "Verfolgungsbetreuung" kann ja wohl nicht "normal" sein. :icon_evil:

Ok aber das war eine VV mit RFB ich sollte mich ja drauf bewerben. Das wollte ich auch und dann kam der Wisch. Dann habe ich keinen Grund mehr gesehen mich zu bewerben. Kann ich jetzt einfach nicht hingehen ohne irgendwelche Sanktionen zu erwarten. Immerhin habe ich mich ja dadrauf nicht beworben.


Hallo Natrok,
Wie ich oben schon geschrieben habe wäre die beste Lösung, dass du selbst einen Teilzeit-Job findest, wie du dir das vorstellst zu deinem Studium dazu.
MfG Doppeloma

Ja das wäre die beste Lösung aber für paar Monate bis ich die habe möchte ich das ALG 1 haben für das ich in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt habe. Ich denke wenn ich eine Versicherungsleistung in Anspruch nehmen möchte bei Kündigung durch den Arbeitgeber, während ich Krank bin, ist es nicht zu unverschämt von mir.
 

Katzenstube

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Hallo Natrok,
bei mir wäre der Anspruch der Versicherungsleistung bei 18 Monaten gelegen. Dank der lieben SB 's habe ich - eigentlich Vollzeit tätig - herzlich gerne einen Teilzeitjob angenommen. Bei mir war das weniger Streß als die Zeiten der Betreuung durch die lieben SB 's. Bewerbungen pro Tag einige (ich wollte ja wieder arbeiten) als Resultat dessen alle zwei Tage Vorstellungstermine oder Probearbeiten. Alle zwei Wochen ein nettes Date mit dem SB 's die super Vorschläge aus ihrem Zylinder zauberte.

Anfänglich war mein Gehalt nicht viel höher als das Arbeitslosengeld - aber ich hatte diese SB 's vom Hals mit deren netten Vermittlungsvorschlägen von 100 km einfacher Anfahrt oder Tätigkeiten, für die ich mehr als ungeeignet bin oder aber meine Gesundheit nicht mitgespielt hätte.

Es geht nicht darum, dass Deine Forderung unverschämt sein könnte - es ist ja Deine Versicherungsleistung - sondern darum, ob Du (ich konnte es nicht) den SB 's die Stirn bieten kannst und mit allen An-/Drohungen klar kommen kannst - bei eventuellen Sanktionen noch Deinen Verpflichtungen nachkommen kannst ect. pp.

Gruß von Katzenstube
 

Natrok

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Ja ich will auch nicht mich mit dieser Scheiße beschäftigen. Da ist es lieber zu arbeiten. Ich rege mich furchtbar über den Mist auf. Mir geht es aber zur zeit gut und da will ich einfach nicht irgendwo arbeiten. Vor paar Wochen noch endete der Tag für mich, wenn ich morgens meine Augen aufmachte. Wenn mir das erspart bleibt, dann ist mir alles andere exkrement egal. Den die Sanktionen sind nicht schlimmer als ne schwere Depression.
 

Katzenstube

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Hey Natrok,
aber beides zusammen wäre für mich höllisch.
Wenn Du von einer Depression sprichst, dann wäre es - meiner Meinung nach - mehr als wichtig Dir jetzt medizinische Hilfe zu holen. Oder hast Du die schon? Damit Du nicht komplett in den Zeiten der Betreuung durch die fürsorglichen SB 'S unter die Räder kommst.

Ich selber habe mich nicht auf die Jobbörse verlassen sondern bin ganz viele andere Wege gegangen - angefangen von Anzeigen über Blindbewerbungen und und und.... Ich drücke Dir die Daumen.

Gruß von Katzenstube
 

Natrok

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Ich habe die medizinische Hilfe . Ich bekomme Medikamente, die aber eine ganze Zeit lang nicht gewirkt haben und jetzt weiß ich nicht ob gerade das Medikament das ich noch nicht so lange nehme wirkt oder von den Änderungen kommt. Manchmal ist Arbeitslosigkeit was gutes. Weil mit dem Geld was ich da verdiene kann ich mir keine Gesundheit kaufen.
 

Natrok

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Verfügbarkeit ändern lassen?

Ich habe im Bemessungszeitraum 31,23 Stunden gearbeitet. So steht es in meinem Bescheid. Nun habe ich mich für nur 20 Stunden zu Verfügung gestellt. Wie kann ich das ganze ändern lassen. Würde ich dann bei 31,23 Stunden Vollzeit zu Verfügung stehen? Wann endet Teilzeit für die? Müsste ich mich dann auf Vollzeitstellen bewerben?
 

Doppeloma

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Hallo Natrok,

Ja das wäre die beste Lösung aber für paar Monate bis ich die habe möchte ich das ALG 1 haben für das ich in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt habe.

Du hast dafür eingezahlt eine (längere) Arbeitssuche "überleben" zu können ... Krankengeld gibt es von der Krankenkasse.

Ich denke wenn ich eine Versicherungsleistung in Anspruch nehmen möchte bei Kündigung durch den Arbeitgeber, während ich Krank bin, ist es nicht zu unverschämt von mir.

Irgendwo schon, denn du kannst eine AU -Bescheinigung bekommen wenn du krank bist und dann muss die KK für dich sorgen, auch finanziell bis es dir gut genug geht, wieder zu arbeiten ...

Dafür hast du übrigens auch Beiträge gezahlt aus deinem Erwerbseinkommen, die AfA ist nicht dafür da, dich wegen Krankheit "zu verschonen" ... :icon_evil:

Ja ich will auch nicht mich mit dieser Exkrement beschäftigen. Da ist es lieber zu arbeiten. Ich rege mich furchtbar über den Mist auf. Mir geht es aber zur zeit gut und da will ich einfach nicht irgendwo arbeiten.

Es macht aber nicht den Eindruck, dass es dir wirklich besonders gut geht, es gibt übrigens auch keine besseren Antworten wenn du deine Fragen überall im Forum "verstreust" auf so was haben die User hier meist keinen "Bock" ... darum habe ich deine letzte (neue ?) Frage hier angefügt.

So neu ist die ja eigentlich auch nicht und wurde doch hier schon konkret (mit Beispiel) von mir beantwortet. :idea:

Den die Sanktionen sind nicht schlimmer als ne schwere Depression.

Im ALGI gibt es keine Sanktionen, wenn man dir eine Sperre auferlegt gibt es (für bis zu 12 Wochen / § 159 SGB III) GAR KEIN GELD mehr, wenn dir das nichts ausmacht ... :sorry:

Ich habe die medizinische Hilfe . Ich bekomme Medikamente, die aber eine ganze Zeit lang nicht gewirkt haben und jetzt weiß ich nicht ob gerade das Medikament das ich noch nicht so lange nehme wirkt oder von den Änderungen kommt.

Dann solltest du erst recht unter medizinischer Betreuung bleiben (beim behandelnden Arzt) und der sollte dich sinnvoller Weise mit einer AU "aus dem Verkehr ziehen" bis klar ist, ob die Pillen (wie gewünscht) wirken oder eher nicht.

Ich habe im Bemessungszeitraum 31,23 Stunden gearbeitet. So steht es in meinem Bescheid. Nun habe ich mich für nur 20 Stunden zu Verfügung gestellt. Wie kann ich das ganze ändern lassen.

Wurde dir weiter oben bereits erklärt wie das geht ... "Verfügbarkeits-Erklärung" unterschreiben, dass du nur noch für 20 Wochenstunden vermittelt werden möchtest.

Dann bekommst du natürlich auch kein ALGI mehr für 31,23 Wochenstunden, sondern nur noch für 20 Wochenstunden ... ist doch eigentlich so schwer nicht zu verstehen ...

Oder liegt das vielleicht an den Pillen ... :icon_kinn:

Würde ich dann bei 31,23 Stunden Vollzeit zu Verfügung stehen?

Das ist auch (noch) Teilzeit, Vollzeit beginnt frühestens bei 35 Wochenstunden, meist erst bei 38 oder 40 ...
Wenn du zuletzt nur Teilzeit gearbeitet hast, brauchst du dich auch nur für diese Wochenstunden (31,23) wieder bewerben ... willst du noch weniger, dann gibt es auch weniger Geld ...

UNTER 15 Wochenstunden stehst du der regulären Arbeits-Vermittlung der AfA nicht mehr zur Verfügung ... :icon_evil:

Wann endet Teilzeit für die? Müsste ich mich dann auf Vollzeitstellen bewerben?

Geht zum Arzt und lass dir eine AU -Bescheinigung ausstellen, das ist ja "gruselig" ... nach 6 Wochen gibt dich die AfA an die KK ab zur Krankengeldzahlung und du musst dir darüber und über Bewerbungen vorerst gar keine Gedanken mehr machen ...

Da solltest du aber (bei der AfA ) besser vorher nicht mehr deine Verfügbarkeit einschränken, dann bekommst du auch entsprechend weniger Krankengeld ... der Betrag von der AfA wird nämlich dafür übernommen (von der KK nach 6 Wochen), wenn man schon ALGI bezogen hat vor der AU .

Weitere Fragen bitte HIER stellen, zusätzliche Themen die eigentlich hierher gehören würden werden gelöscht, auf solche "Spielchen" habe ich keine Lust.

MfG Doppeloma
 
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