Ich habe ebenfalls eine
EGV erhalten, in der eine Untersuchung beim MD festgelegt wurde, doch wie SchnuffyPurzel bereits ausführte, soll eine
EGV mit einem erwerbsfähigen Hilfeempfänger vereinbart werden.
Ist man sich über die Arbeitsfähigkeit nicht sicher, muss sich vor Abschluss der
EGV Klarheit über die gesundheitliche Verfassung des Elos gemacht werden.
Ich habe meine
EGV nicht unterschrieben, und sie dann als
VA erhalten. Dagegen habe ich
Widerspruch eingelegt, das war´s. Aus einem
VA heraus kann nicht sanktioniert werden, weil es
u.a. gegen das Übermaßgebot verstößt.
Tacheles EV - Entscheidungsdatenbank Die Nichtunterzeichnung wird lt. DA auch nicht mehr sanktioniert, von daher braucht man nicht mehr befürchten.
Ich habe genau wie du diese Schweigepflichtsentbindungen erhalten, welche ich unterschrieben an meinen
SB zurückschicken sollte - habe ich nicht getan.
Ich muss keinen meiner Ärzte von der Schweigepflicht entbinden, fertig. Ebensowenig habe einen beigefügten ominösen Gesundheitsfragebogen ausgefüllt. Angeblich bräuchte man beides, damit man die Termine beim MD verabreden könnte.
Alles nur ein großer Bluff. Um einen Termin beim MD zu verabreden, braucht es lediglich einer Zuweisung seitens meines
SB - mehr nicht.
Kürzlich hat mein
SB noch mal einen neuerlichen Vorstoß gewagt, und mich angeschrieben, er könne ohne Schweigepflichtsentbindung keinen Termin beim MD machen -

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Das Schreiben habe ich ignoriert, einfach weil seine Aussage nicht stimmt.
Fazit: EGV nicht unterschreiben
VA abwarten
Widerspruch einlegen, das war´s.
LG
