Ich habe hier Fragen für eine Bekannte die leider über kein Internet verfügt.
Folgender Fall:
Frau 49 Jahre alt (Single) ist in einer sozialversicherungspflichtig 18 Std. wöchentlich beschäftigt bekommt ergänzend Hartz IV.
Der Jobcenter möchte eine EGV mit folgendem Inhalt abschließen:
1. Ziel ist eine Integration in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
2. Es sollen Praktikums gemacht werden
3. Es müssen innerhalb von monatlich jeweils 5 Bewerbungen erfolgen die Nachweise darüber sind persönlich der Fallmanagerin vorzulegen. (Jobcenter ist in der nächsten Stadt, die Frau hat kein Fahrzeug und keinen Führerschein)
4. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Urlaub etc.
Diese EGV wurde von der Frau abgelehnt und damit begründet das sie sich bereits in einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit befindet zudem verpflichtende Praktikas kontraproduktiv wären, zudem da diese Frau knapp 50 Jahre alt ist und keinen erlernten Beruf hat es schwierig ist in der Region eine Vollzeitstelle zu bekommen wäre die 5 Bewerbungen monatlich reine Pseudobewerbungen. Auch würde das Urlaubsverbot dem Arbeitsrecht entgegenstehen.In gleichem Schreiben bat sie um Aufhebung des Termines zur Unterzeichnung der EGV und um Abänderung der EGV mit Vergabe eines neuen Termines.
Es kam ein neuerliches Schreiben der Jobbörse
Die EGV wurde lediglich auf Punkt 1 der alten EGV umgeschrieben und lautet nun:
1. Ziel ist eine Integration in eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung
ansonsten blieben alle Punkte wie zuvor.
Stattdessen bekam die Frau noch eine Sanktion in Höhe von 10% der Regelleistung wegen des Termines an dem sie ja nicht kam und weitere Sanktionen für den neuen Termin wurden bereits angekündigt.
Ist das alles rechtens ? 10 Jahre bekam diese Frau Hartz IV in dieser Zeit ein rotziges Stellenangebot vom Jobcenter dafür jährlich mind. 2x einen 1 Euro Job ohne Aussicht auf Arbeit also ingesamt jährlich 10 Monaten in 1 Euro Jobs.
Bis heute bekam sie weder eine Schulung noch Bewerbertraining noch Bewerbungskosten erstattet.
Was kann man tun !!!!!
Folgender Fall:
Frau 49 Jahre alt (Single) ist in einer sozialversicherungspflichtig 18 Std. wöchentlich beschäftigt bekommt ergänzend Hartz IV.
Der Jobcenter möchte eine EGV mit folgendem Inhalt abschließen:
1. Ziel ist eine Integration in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
2. Es sollen Praktikums gemacht werden
3. Es müssen innerhalb von monatlich jeweils 5 Bewerbungen erfolgen die Nachweise darüber sind persönlich der Fallmanagerin vorzulegen. (Jobcenter ist in der nächsten Stadt, die Frau hat kein Fahrzeug und keinen Führerschein)
4. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Urlaub etc.
Diese EGV wurde von der Frau abgelehnt und damit begründet das sie sich bereits in einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit befindet zudem verpflichtende Praktikas kontraproduktiv wären, zudem da diese Frau knapp 50 Jahre alt ist und keinen erlernten Beruf hat es schwierig ist in der Region eine Vollzeitstelle zu bekommen wäre die 5 Bewerbungen monatlich reine Pseudobewerbungen. Auch würde das Urlaubsverbot dem Arbeitsrecht entgegenstehen.In gleichem Schreiben bat sie um Aufhebung des Termines zur Unterzeichnung der EGV und um Abänderung der EGV mit Vergabe eines neuen Termines.
Es kam ein neuerliches Schreiben der Jobbörse
Die EGV wurde lediglich auf Punkt 1 der alten EGV umgeschrieben und lautet nun:
1. Ziel ist eine Integration in eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung
ansonsten blieben alle Punkte wie zuvor.
Stattdessen bekam die Frau noch eine Sanktion in Höhe von 10% der Regelleistung wegen des Termines an dem sie ja nicht kam und weitere Sanktionen für den neuen Termin wurden bereits angekündigt.
Ist das alles rechtens ? 10 Jahre bekam diese Frau Hartz IV in dieser Zeit ein rotziges Stellenangebot vom Jobcenter dafür jährlich mind. 2x einen 1 Euro Job ohne Aussicht auf Arbeit also ingesamt jährlich 10 Monaten in 1 Euro Jobs.
Bis heute bekam sie weder eine Schulung noch Bewerbertraining noch Bewerbungskosten erstattet.
Was kann man tun !!!!!