EGV über das Projekt "Perspektive 50+"

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Patricia2611

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Hallo liebes ELO-Forum!
Ganz lange lese ich schon mit, vielen Dank für viele gute Tipps!
Ich hatte heute auch wieder einen Termin zur Unterschrift einer neuen EGV , die ich nicht unterschrieben habe, da ich mich zur aktiven Teilnahme am "Beschäftigungspakt für Ältere in den Regionen, Initiative "Perspektive 50+" verpflichten sollte. Auf meine Frage, zu was ich mich denn genau verpflichten solle, meinte der SB , ich solle doch alles im Internet googeln, er habe dazu nichts Schriftliches. Ausserdem kommen mir alle Vorteile des Projektes zugute.(Welche Vorteile?) Im Falle des Nichtunterschreibens drohte er mit einem Verwaltungsakt, in dem ich zusätzlich zu "anderen Maßnahmen" verpflichtet würde, auch bestände keine Widerspruchsmöglichkeit gegen einen VA . Soll ich die ziemlich unbestimmte EGV unterschreiben, oder den VA abwarten? Welche Maßnahmen in "Perspektive 50+" gibt es noch außer den berüchtigten "Vermittlungszentren", die nach den Grundsätzen des Programmes "soziale Kompetenz-Gesundheit-Mobilität" ältere Arbeitslose "unterstützen"?
Vielen Dank für Eure Meinungen und Kommentare!
 

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Auf meine Frage, zu was ich mich denn genau verpflichten solle, meinte der SB , ich solle doch alles im Internet googeln, er habe dazu nichts Schriftliches.
Nö, das hat er ganz konkret in der EGV zu beschreiben. Soll er doch googeln.:biggrin:
Im Falle des Nichtunterschreibens drohte er mit einem Verwaltungsakt, in dem ich zusätzlich zu "anderen Maßnahmen" verpflichtet würde, auch bestände keine Widerspruchsmöglichkeit gegen einen VA .
in den VA kann er keine zusätzlichen Maßnahmen reinschreiben. In dem Punkt muss EGV und EGV -VA identisch sein und selbstverständlich hat man bei jedem Verwaltungsakt ein Widerspruchsrecht.
Also das Ding nicht unterschreiben und auf den VA warten. Hast Du im Moment keine gültige EGV ?
 
Ich hatte heute auch wieder einen Termin zur Unterschrift einer neuen EGV , die ich nicht unterschrieben habe,
:icon_daumen: Sehr gut!
da ich mich zur aktiven Teilnahme am "Beschäftigungspakt für Ältere in den Regionen, Initiative "Perspektive 50+" verpflichten sollte. Auf meine Frage, zu was ich mich denn genau verpflichten solle, meinte der SB , ich solle doch alles im Internet googeln, er habe dazu nichts Schriftliches.
Hat er nicht? Aber er weiß dass irgendwo bei irgendwem eine Maßnahme stattfindet - das ist ja ein ganz heller Kopf! :icon_neutral:
Ausserdem kommen mir alle Vorteile des Projektes zugute.(Welche Vorteile?)
Die Vorteile sollst du ja im Internet ergoogeln. :biggrin:
Im Falle des Nichtunterschreibens drohte er mit einem Verwaltungsakt, in dem ich zusätzlich zu "anderen Maßnahmen" verpflichtet würde, auch bestände keine Widerspruchsmöglichkeit gegen einen VA .
Der SB hat sich wohl ´ne Blase am Hirn gelaufen und leidet an Allmachtsphantasien.
Soll ich die ziemlich unbestimmte EGV unterschreiben, oder den VA abwarten?
Ohne die EGV genauer gelesen zu haben, sage ich aus dem Bauch heraus: VA abwarten!
Welche Maßnahmen in "Perspektive 50+" gibt es noch außer den berüchtigten "Vermittlungszentren", die nach den Grundsätzen des Programmes "soziale Kompetenz-Gesundheit-Mobilität" ältere Arbeitslose "unterstützen"?
Viele. Im ganzen Bundesgebiet. Die machen alle dieselbe sinnbefreite Dampfplauderei.

Und: Willkommen im Forum. :icon_smile:

Kurzer Überblick:

  • Grundsätzlich musst du keine EGV unterschreiben.
  • Die Inhalte einer Maßnahme müssen genau bestimmt sein.
  • (Ort, Zeit, Ablauf, Anfang, Ende, Inhalt).
  • Es gibt daher keine Verpflichtung per Blankounterschrift irgendeiner Maßnahme, AGH ect. zuzustimmen.
  • Eine Verpflichtung zur Unterzeichnung bloßer Blankoerklärungen besteht nicht, da zu unbestimmt (SG Braunschweig vom 15.12.2008 – S 19 AS 866/05 ER ; SG Hamburg vom 8.5.2007 – S 12 AS 820/07 ER ).
  • Er kann bei Nichtunterzeichnung den VA erlassen. Aber:
  • “Eine Eingliederungsvereinbarung darf durch einen Verwaltungsakt ersetzt werden, wenn…der die Eingliederungsvereinbarung ersetzende Verwaltungsakt denselben Inhalt aufweist wie die Eingliederungsvereinbarung…“ (SG Koblenz vom 26.4.2010 - S 2 AS 411/10 ER ).
Quelle für die fett eingefügten Zitate.
 
Hi Patty...

...er will Dich wohin schicken und weiß nicht zu was?:icon_lol:

Was ist das für eine Null? Unterschreib ja nix! Wenn ein VA kommt, dann stell ihn hier ein. So geht's nicht!

MfG
 
Vielen Dank für Eure Kommentare! Ich denke auch, diese EGV ist nur dazu gut, mich zeitnah und problemlos in irgendeine Maßnahme abschieben zu können. Zur Zeit habe ich keine gültige EGV und warte daher erst einmal ab, was passiert. Ich möchte auch niemandem diese Maßnahmen aus "Perspektive 50+" schlechtreden, aber ich kann auf weitere Bewerbertrainings, Laienvorträge in Arbeitsrecht, Ernährungs- und Schuldnerberatung, Gymnastikstunden oder Weihnachtsbasteleien verzichten!
 
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