Hallo DieQuerulantin,
Ich habe die Email Adresse von der Dame und hatte nun überlegt ihr eine Email zu schreiben.
Kann ich
NICHT gut finden, das hat keine rechtliche Bedeutung, noch weniger was sie dir dann vielleicht als Antwort darauf schicker wird.
Wie dir schon geschrieben wurde musst du
NUR auf dem Postwege erreichbar sein und solltest selber auch
NUR auf genau diesem Wege (immer nachweislich) mit dem JC kommunizieren ...
Mal abgesehen von dem sinnfreien und unzulässigen Inhalt ist die Zusendung eines EGV-Vorschlages auf dem Postwege inzwischen schon gemäß Fachanweisungen der AfA
NICHT mehr zulässig.
(2) Im persönlichen Gespräch ist sich vor Abschluss der EinV über die individuelle Integrationsstrategie mit der erwerbsfähigen leis-tungsberechtigten Personen zu verständigen. Die postalische Übersendung einer EinV als Vorschlag zur Unterschrift ist nicht zulässig.
Quelle
https://www3.arbeitsagentur.de/web/...il/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI627529
PDF zu § 15 SGB II anklicken ...
Deine SB sollte sich vielleicht erst mal kundig machen dazu und warum sollst du sie anrufen müssen, dafür gibt es keine Rechtsgrundlagen ... (darum benennt sie ja auch keine), ebensowenig wie für die Forderung nach einer "Wege-Unfähigkeits-Bescheinigung" ... zumal sie noch nicht mal die Kostenerstattung von selber anbietet.
Dein Arzt ist gar nicht verpflichtet der JC-SB einen solchen "Wisch" auszustellen, zudem hat sie zu begründen warum eine AU nun nicht mehr ausreichen soll als Entschuldigung für Meldetermine ... bisher hat das ja offenbar auch genügt und sie "verzichtet" großmütig darauf dir für den letzten (entschuldigt) versäumten Termin eine Anhörung zu schicken ...
Schon diese Bemerkung ist eine Unverschämtheit ... bist du denn schon mal beim ÄD gewesen und "begutachtet" worden oder welche medizinische Kenntnisse befähigen deine SB zu beurteilen, ob du einen Meldetermin wahrnehmen kannst oder nicht mit einer rechtsgültigen AU-Bescheinigung ???
Wenn sie Zweifel an deiner AU hegt hat sie den MDK der KK zu beauftragen, so steht es jedenfalls im Gesetz und von irgendwelchen "Unfähigkeits-Bescheinigungen" steht da
NIX, vielleicht sollte sie sich mal eine ausstellen lassen (eine SB-Unfähigkeits-Bescheinigung ?) ...
(1) Eine ordnungsgemäß ausgestellte ärztliche Bescheinigung über
die Arbeitsunfähigkeit hat einen hohen Beweiswert. Sie ist der
gesetzlich vorgesehene und gewichtigste Beweis, dass eine
krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Trotz der vorgelegten
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung können aber im Einzelfall Zweifel
an der Erkrankung bestehen.
Quelle
https://www3.arbeitsagentur.de/web/...il/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI627529
Brandneu und in allen Teilen sehr interessant ... dazu bitte PDF § 56 SGB II öffnen ... von der Notwendigkeit einer WUB kann ich da jedenfalls weit und breit nichts lesen ... und das sind schon die
internen Handlungs-Anweisungen ...
Sorry, du kannst nichts dafür aber dieses Thema beschäftigt uns hier schon seit es ein Urteil gegen einen "Idioten" gab, der regelmäßig nur zu Meldeterminen krank gewesen sein will ... aber das hat trotzdem keinen Gesetzes -Charakter erlangt und die SB haben andere Möglichkeiten "ihren Willen durchzusetzen" ...
Darum wurde bereits die Möglichkeit im § 56 SGB II ergänzt seit 2011, den MDK der KK zur Prüfung zu beauftragen, allerdings ist das deutlich teurer als den
LE und seinen Arzt zu einer Zusatzbescheinigung aufzufordern, die der Arzt aber auch gar nicht ausstellen muss.
Ich würde Ihr dann auf jeden fall erstmal schreiben, dass Ihre Einladung erst vier tage später in meinem Briefkasten lag, ich also gar keine Möglichkeit hatte den Termin wahrzunehmen.
Wann wurde die Einladung denn ausgedruckt, ist natürlich richtig, das mitzuteilen, im Ernstfall hätte das JC zu beweisen wann die Einladung bei dir gewesen ist, also wieder "schlechte Karten" für eine Sanktion ... auch ohne AU und/ oder "Wegeunfähigkeit" ...
Dann würde ich Ihr schreiben, dass ich die Eingliederungsvereinbarung nicht unterschreibe weil ja meine Erwerbsfähigkeit derzeit gar nicht abgeklärt ist, und ich kein Grund für ein Telefonat diesbezüglich sehe.
Das würde ich so nicht schreiben, denn AU hat nicht unbedingt mit zweifelhafter Erwerbsfähigkeit zu tun, es ist ein Irrglaube, dass wegen AU keine EGV abgeschlossen werden darf, auch wenn es in deinem Falle höchst sinnlos ist ...
Die SB haben durchaus die Möglichkeit in berechtigten Fällen (z.B. langer AU) darauf zu verzichten, lies dir mal dazu die weiteren Infos / Anweisungen zum § 15 SGB II durch.
Ich würde darauf hinweisen, dass die Zusendung einer EGV auf dem Postwege mit Forderung nach einer Unterschrift nicht zulässig ist, wie sie den Fachlichen Anweisungen der AfA vom XX (das Datum habe ich gerade nicht im Kopf) unschwer entnehmen kann.
Du kannst schon deswegen nicht unterschreiben weil das weder mit dir besprochen noch dir was erklärt wurde dazu und der Inhalt wiederholt ohnehin nur deine schon gesetzlich festgelegten Pflichten ... dafür braucht man keinen Vertrag abschließen.
Eine vertragliche Verpflichtung zur Genesung kann man nicht mit gutem Gewissen unterschreiben ... gesundheitliche Belange gehören zudem nicht in eine EGV, das wurde schon mehrfach gerichtlich bestätigt.
Es steht ihr ja frei diese EGV ersatzweise als VA (einseitiger Bescheid) zu erlassen (das würde ich aber nicht schreiben, das ist nur für dich).
Sofern sie mich dem äD vorstellen möchte, kann sie mir dann jederzeit die Unterlagen dazu per Post schicken.
Kann sie machen, aber ich würde nicht selbst darum "bitten", der ÄD hat auch keinen Einfluss auf deine Genesung, der kann auch nur versuchen festzustellen, was du (vielleicht) arbeiten könntest wenn du mal nicht mehr AU geschrieben bist ...
Welche Ärzte dich behandeln und welche Therapien du dort machen lässt geht deine SB nichts an, dazu kann sie dir gar keine Vorschrifeten machen,
NICHT in einer EGV und auch nicht in einem VA gleichen Inhaltes ...
Ich habe durchaus schon VA gesehen, die aus solchen "Gesundheits-EGV" entstanden sind ... die schwerkranke Betroffenen hatte dann endlich mal ihre
RUHE vor ihrer SB, denn die vergessen immer, dass sie an einen solchen VA dann auch gebunden sind ... in deinem Falle dann wohl "bis auf Weiteres", wann immer das sein soll ...
Widerspruch würde ich dann nur einlegen, wenn sie darin auch eine
WUB fordert bei Meldeterminen, die du wegen AU nicht einhalten kannst ... ansonsten gibt es doch
NICHTS worüber man sich dann wirklich aufregen müsste ... trotzdem muss man das ja nicht noch "freiwillig" unterschreiben wollen.
Ein VA
KANN aber nicht mehr mit einer neuen EGV einfach "aus der Welt geschafft werden" ...
Was haltet ihr davon, oder ist das eine schlechte Idee?
Mit dem richtigen Inhalt ist das eine gute Idee, schon wegen dem letzten Termin wo die Einladung zu spät kam solltest du nicht ganz untätig bleiben ... dann kommt bestimmt bald eine "Anhörung" ...
Wenn Sie mir eine weitere Einladung schickt dann wird das wieder ein so kurzfristiger Termin sein das ich keine Möglichkeit habe Eine Kostenübernahme für WUB oder Fahrgeld zu beantragen. (war in der Vergangenheit schon öfter der Fall).
Eine
WUB ist überflüssig, es gibt keine Rechtsgrundlage dafür und vielleicht verzichtet sie ja zukünftig darauf das zu fordern, wenn sie (oder ihr Chef) deinen Brief erhalten hat ... es wird ja nicht mal begründet
WARUM sie jetzt was haben will, was bisher auch nicht nötig war.
Ich würde ihr sogar ganz frech mitteilen, dass mein Arzt die Ausstellung verweigert, weil er seine AU-Bescheinigung für ausreichend hält ... das kann sie nicht kontrollieren und einfach bei deinem Arzt nachfragen.
Dann soll sie dir doch bitte (für deinen Arzt zutreffend) die Rechtsgrundlage schriftlich benennen, die ihn (als 3. Person) dazu verpflichtet zu tun, was das JC von
DIR verlangt ... damit sind nämlich die Grenzen der Mitwirkung nach § 65 SGB I bereits erreicht ...
2. ihre Erfüllung dem Betroffenen aus einem wichtigen Grund nicht zugemutet werden kann oder
Quelle
§ 65 SGB I Grenzen der Mitwirkung
Es ist ein "wichtiger Grund", wenn dein Arzt verweigert was das Amt
VON DIR verlangt ... weil er dazu gar nicht verpflichtet ist.
Unsere Ärzte hätten damals jedenfalls
NICHT mitgespielt, wenn es nicht immer noch zu viele Ärzte trotzdem tun würden, wäre das Thema längst "vom Tisch" ...
Leider kann man trotzdem eine Sanktion versuchen, ein User ist damit gerade am Gericht ... wäre schon schön wenn es endlich mal ein Urteil zu Gunsten der
LE dazu geben würde, dass solche Bescheinigungen gar nicht (mehr) verlangt werden dürfen.
Im Gesetz hat dazu noch
NIE was gestanden und trotzdem wird das immer wieder so gemacht, um die kranken LE wenigstens noch damit nerven zu können.
Ansonsten wäre es noch gut zu wissen, ob ich ohne Rechtsschutzversicherung überhaupt die Möglichkeit habe mich per SG zu wehren?
Dafür brauchst du keine Rechstschutz-Versicherung, das kann man auch alleine und ohne Anwalt machen, das Verfahren an sich ist für den privaten Kläger kostenfrei am SG ...
Und Unterstützung kannst und wirst du hier reichlich bekommen wenn es nötig ist, aber zunächst müsste ja erst mal ein Ansatz da sein für deine SB ...
Gegen einen VA aus dieser EGV lohnt es sich nicht sich zu wehren, das wäre nur (weiteres) sinnlos bedrucktes Papier, interessant wäre es wenn sie dich wegen "unentschuldigtem" Meldetermin sanktionieren will ... oder gar, weil du einen Anruf "verweigert" hast ...
Kannst ja mal was vorformulieren und einstellen (ohne persönliche Daten natürlich) wir sehen uns das dann gerne mal an, ob du das so am Montag per "Übergabe-Einschreiben" an dein JC schicken kannst / solltest ...
Ich würde das auch gar nicht direkt an die SB schicken sondern allgemein an das JC, wäre doch gut wenn das auch noch einige andere Mitarbeiter dort lesen sollten ... kannst es natürlich auch direkt als Beschwerde an die dortige Geschäftsführung schicken ...

MfG Doppeloma