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ExitUser
Gast
Hallo,
dieser Satz nervt mich schon immer. Viele JC schicken kaum VVs. Wenn neue EGV fällig ist, wird mal schnell gesucht und spontan 1,2 VVs gedruckt.
Da wird von manchen erwartet sie sollen 10 Bewerbungen pro Monat bringen und das JC - dessen Aufgabe es ist VVs zu unterbreiten - ziehen sich auf "falls verfügbar" zurück.
Und wir, wenn keine/weniger verfügbar sind?
Ok, man muss/kann sich auf jeden Mist bewerben, egal wie sinnvoll das ist. Der Steuerzahler zahlt ja (Bewerbungskosten). Hauptsache, der "Schmarotzer" tut seine Schuldigkeit und bewirbt sich fleißig. Und die AG sind auch genervt, von der Flut dieser unsinnigen Pflichtbewerbungen.
Selbst wenn man die EGV anständig aushandeln kann, wird es wohl kaum gelingen, den SB zu verpflichten monatlich 3-4 VVs zu übersenden.
Kann man sich gegen diese Standardklausel, die ja im Prinzip keinerlei Verpflichtungen beinhaltet nicht irgendwie zur Wehr setzen?
dieser Satz nervt mich schon immer. Viele JC schicken kaum VVs. Wenn neue EGV fällig ist, wird mal schnell gesucht und spontan 1,2 VVs gedruckt.
Da wird von manchen erwartet sie sollen 10 Bewerbungen pro Monat bringen und das JC - dessen Aufgabe es ist VVs zu unterbreiten - ziehen sich auf "falls verfügbar" zurück.
Und wir, wenn keine/weniger verfügbar sind?
Ok, man muss/kann sich auf jeden Mist bewerben, egal wie sinnvoll das ist. Der Steuerzahler zahlt ja (Bewerbungskosten). Hauptsache, der "Schmarotzer" tut seine Schuldigkeit und bewirbt sich fleißig. Und die AG sind auch genervt, von der Flut dieser unsinnigen Pflichtbewerbungen.
Selbst wenn man die EGV anständig aushandeln kann, wird es wohl kaum gelingen, den SB zu verpflichten monatlich 3-4 VVs zu übersenden.
Kann man sich gegen diese Standardklausel, die ja im Prinzip keinerlei Verpflichtungen beinhaltet nicht irgendwie zur Wehr setzen?