EGV-Standardklausel "So weit Stellen verfügbar sind"

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Hallo,

dieser Satz nervt mich schon immer. Viele JC schicken kaum VVs. Wenn neue EGV fällig ist, wird mal schnell gesucht und spontan 1,2 VVs gedruckt.

Da wird von manchen erwartet sie sollen 10 Bewerbungen pro Monat bringen und das JC - dessen Aufgabe es ist VVs zu unterbreiten - ziehen sich auf "falls verfügbar" zurück.

Und wir, wenn keine/weniger verfügbar sind?
Ok, man muss/kann sich auf jeden Mist bewerben, egal wie sinnvoll das ist. Der Steuerzahler zahlt ja (Bewerbungskosten). Hauptsache, der "Schmarotzer" tut seine Schuldigkeit und bewirbt sich fleißig. Und die AG sind auch genervt, von der Flut dieser unsinnigen Pflichtbewerbungen.

Selbst wenn man die EGV anständig aushandeln kann, wird es wohl kaum gelingen, den SB zu verpflichten monatlich 3-4 VVs zu übersenden.

Kann man sich gegen diese Standardklausel, die ja im Prinzip keinerlei Verpflichtungen beinhaltet nicht irgendwie zur Wehr setzen?
 

erwerbsuchend

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Selbst wenn man die EGV anständig aushandeln kann, wird es wohl kaum gelingen, den SB zu verpflichten monatlich 3-4 VVs zu übersenden.

Kann man sich gegen diese Standardklausel, die ja im Prinzip keinerlei Verpflichtungen beinhaltet nicht irgendwie zur Wehr setzen?

@ curcuma,

wieso willst du das JC zu einer bestimmten Anzahl an VV je Monat verpflichten? Ich kenne keinen, der scharf darauf ist, sich auf verpflichtende VVs zu bewerben.

Wenn es dir daraum geht, dass es in deinem Tagespendelbereich nur wenige Stellen gibt, dann solltest du eher die Anzahl der zu erbringenden Eigenbemühungen in der EGV reduzieren.
 
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@ curcuma,

wieso willst du das JC zu einer bestimmten Anzahl an VV je Monat verpflichten?
Einmal aus Prinzip, damit die Gegenleitungen angemessen sind.
Weil die Stellen haben, die nicht veröffentlicht sind, sagte man mir. Zumindest in Stellen aus der Jobboerse.
Außerdem klingt es doch seltsam, wenn das JC monatelang keine verfügbare Stellen hat, aber gleichzeitig eine gewisse Bewerbungszahl verlangt und sanktioniert, wenn man die nicht erbringt.

Ich kenne keinen, der scharf darauf ist, sich auf verpflichtende VVs zu bewerben.
Das bestätigt das klischee und den Ruf der "Hartzis".
Wenn es dir daraum geht, dass es in deinem Tagespendelbereich nur wenige Stellen gibt, dann solltest du eher die Anzahl der zu erbringenden Eigenbemühungen in der EGV reduzieren.

Wie gesagt, es geht mir auch um diese Standardklausel und der Widerspruch , der dahinter liegt. Evtl. hat ja schonmal vor Gericht bei EGV Streitigkeiten so argumentiert, oder sonstige Erfarungen.

Ich habe mit meinen EinV keine Probleme, das läuft.
 
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erwerbsuchend

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Weil die Stellen haben, die nicht veröffentlicht sind, sagte man mir.

Aus eigener Erfahrung meines letzten Termines im JC , wo mir Stellen aus der internen Stellenbörse als VV ausgedruckt wurden, weiß ich, dass diese nicht viel besser sind als die sonstigen Stellen in der Jobbörse. Diese internen Stellen sind diese, die in der Stellenbörse als "anonymer AG " eingetragen sind.

Außerdem klingt es doch seltsam, wenn das JC monatelang keine verfügbare Stellen hat, aber gleichzeitig eine gewisse Bewerbungszahl verlangt und sanktioniert, wenn man die nicht erbringt.

Darum verhandelt man in der EGV auch eine passende Anzahl an Eigenbemühungen, die in der jeweiligen Gegend auch realistisch ist. Wo liegt da jetzt dein Problem?

Das bestätigt das klischee und den Ruf der "Hartzis".

Das müsstest du jetzt bitte einmal näher erläutern, wie du dieses meinst.
 
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Diese internen Stellen sind diese, die in der Stellenbörse als "anonymer AG " eingetragen sind.
Dann stimmte also diese info, danke!

Darum verhandelt man in der EGV auch eine passende Anzahl an Eigenbemühungen, die in der jeweiligen Gegend auch realistisch ist. Wo liegt da jetzt dein Problem?
Steht oben ;)

Das müsstest du jetzt bitte einmal näher erläutern, wie du dieses meinst.
Dass viele gar keine VVs wollen. Sprich, nicht scharf auf Vermittlung von Jobs sind = wird interpretiert "arbeitsscheu, wollen nicht arbeiten". Die übllichen Vorurteile und Volkshetze halt.
 

erwerbsuchend

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Dann stimmte also diese info, danke!

Das ist mir nur durch Zufall aufgefallen, als ich diese VV zu Hause über die Referenznummer in der Jobbörse gesucht habe.

Dass viele gar keine VVs wollen.

VVs will ja auch keiner haben, weil diese sanktionsbewehrt sind. Man sieht doch im ZAF -Bereich, wohin das führen kann.

Sprich, nicht scharf auf Vermittlung von Jobs sind = wird interpretiert "arbeitsscheu, wollen nicht arbeiten".

Jeder, der arbeiten will, kann und wird sich selbst passende Arbeitsstellen suchen. Die AfA und das JC sollten dabei eigentlich nur unterstützend tätig werden und nicht befehlend.

Aber das sind halt Dinge, die man erst dann lernt, wenn man selbst betroffen ist.
 

Regensburg

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Ganz einfache Geschichte.
Wenn Du eine solche EGV unterschreibst - bist Du selber Schuld.

In einer EGV -VA ist dieses Satz (bzw. ähnliche Sätze) nicht statthaft, da sich hier um einen Gesetzlichen Auftrag vom JC handelt.
 
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Ganz einfache Geschichte.
Wenn Du eine solche EGV unterschreibst - bist Du selber Schuld.

Es geht nicht um mich ;) Mir fällt nur auf, dass man diesen Satz in nahezu jeder EGV liest und frage mich, was das soll.

In einer EGV -VA ist dieses Satz (bzw. ähnliche Sätze) nicht statthaft, da sich hier um einen Gesetzlichen Auftrag vom JC handelt.
also kann er ignoriert werden. Warum wird dann gleichzeitig gesagt es wäre jemand "dumm", wenn er so was unterschreibt?
Kann doch nichts passieren.
 

Regensburg

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Nachschub:
„Bei der Unterbreitung von Vermittlungsvorschlägen handele sich um eine gesetzliche Pflichtleistung, sodass der Passus, das Jobcenter werde Vermittlungsvorschläge unterbreiten, „soweit geeignete Stellenangebote vorliegen“, unzulässig sei.“

Quelle: SG Speyer Az: S 21 AS 485/16 ER .
 
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Ich bleibe dabei - wer eine EGV unterschreibt ist selber Schuld.

Naja, es gibt ja auch EGV die voll ok sind, weil man sie aushandeln konnte.

Gegen einem EGV -VA kann man rechtlich vorgehen.
Ok, wenn die Verhandlungen nicht fruchten und die EGV nicht ok ist, muss man das so machen und dann ewig lang kämpfen, und bis zur Entscheidung das EGV -Spiel noch ein paar mal wie gehabt weiter geht :(

VV ´s haben mit EGV (VA ) nichts zu tun.
Eben, für einen VV braucht es keine EGV , egal ob VA oder nicht.

Ich habe lediglich auf den Überschrift geantwortet

Du sagtest wer eine solche EGV unterschreibt, darum meine Nachfrage, was das Problem ist, wenn es doch eh ungültig ist und der SB immer einen VV schicken kann.
Aber egal.
 

Regensburg

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Nachschub 2
Die Auferlegung der Pflicht, sich auf Bewerbungsvorschläge zu Bewerben, sei bereits gesetzlich geregelt und könne somit nicht zusätzlich Sanktionsbewährter Gegenstand eines Eingliederungsverwaltungsaktes werden.
Gleiche Quelle: SG Speyer Az: S 21 AS 485/16 ER .
 
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In einer ausgewogenen EGV könnte ja zum Beispeil auf Seiten das Elos mal stehen "soweit verfügbar".

Ich hatte das Thema mit meiner Vermittlerin (ALG I ). Die sagte mir ganzoffen, dass es in der Jobbörse keine passenden stellen für mich gibt und ich doch bitte wo ander suchen soll. GleichzEitig sollte ich mich zu drei Bewerbungen im Monat verpflichten, wobei sie allerdings meinte, wenn ich mal nen Monat nichts finde oder weniger, wäre das nicht so schlimm, aber sie muss da eine Zahl reinschreiben, weil sie sonst Ärger mit ihrem Chef bekommt.

Die EGV habe ich nie unterschrieben.
 
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In einer ausgewogenen EGV könnte ja zum Beispeil auf Seiten das Elos mal stehen "soweit verfügbar".
Genau!

Ich hatte das Thema mit meiner Vermittlerin (ALG I ). Die sagte mir ganzoffen, dass es in der Jobbörse keine passenden stellen für mich gibt
Ich befürchte, das wird künftig noch schlimmer.
Viele AG sind sehr unzufrieden mit der BA und JC , weil die jeden **** da hin schicken. Oft passen die Qualis der Bewerber gar nicht.
Ist halt dem System geschuldet und diesen depperten Sinnlos-Quoten-Zwangsbewerbungen.
Immer mehr nehmen AG Abstand davon und inserieren lieber selbst, oder auf ihren Webseiten. Zumindest die sehr guten AG .
Darum bekommt man inzw. auch fast nur noch VVs von ZAFn.

und ich doch bitte wo ander suchen soll. GleichzEitig sollte ich mich zu drei Bewerbungen im Monat verpflichten, wobei sie allerdings meinte, wenn ich mal nen Monat nichts finde oder weniger, wäre das nicht so schlimm, aber sie muss da eine Zahl reinschreiben, weil sie sonst Ärger mit ihrem Chef bekommt.

Das kann ich auch verstehen. Darum ist es auch blödsinn, dass viele SB eine monatl. Vorsprache verlangen. Das sind dann die, die auf Sanktionen aus sind und vermutlich auch entsprechend Druck bekommen.

Aber hier renne ich bei euch offene Türen ein, wir wissen alle, dass das H4-System an allen Ecken krankt.

Die EGV habe ich nie unterschrieben.
Die Alternative ist halt nervig, gegen den VA vorzugehen. 3 Bewerbungen sind ja ok. Wichtiger in welchem Turnus man das vorlegen muss und wie der SB drauf ist. Wenn dem 9 in 3 Monaten reichen, statt exakt 3 jd. Monat passt es ja.
 
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