Hallo zusammen,
ich bräuchte mal eine kleine Beurteilung darüber, ob meine Einschätzung bezüglich des Verhaltens meiner SB richtig ist.
Sie möchte mir mal wieder eine Maßnahme aufbrummen und die dazugehörige EGV direkt per VA erlassen. Sie hat mir keine zur Unterschrift vorgelegt, sondern mich lediglich gefragt, ob ich diese unterschreiben werde (und zwar gleich vor Ort). Ich habe daraufhin gesagt, dass ich darauf nicht antworten werde, ohne überhaupt den Inhalt zu kennen und dass ich auf Bedenkzeit bestehe. Dazu sagte sie nur: "Gut, dann machen wir es per VA ". Sie unterstellt mir wohl von vorneherein, dass ich eh nicht unterschreiben werde.
Das geht doch so nicht, oder? Sie muss mir die EGV doch erstmal vorlegen, bevor sie einen VA draus machen kann? Ihrer Behauptung nach hat sie ihre Pflicht erfüllt, indem sie mir lediglich eine EGV mit mir unbekannten Inhalt angeboten hat.
Wenn der Wisch dann kommt, werde ich also wohl Widerspruch einlegen. Reicht es dann als Begründung, dass sie mir vorher nicht die identische EGV zur Unterschrift angeboten hat?
ich bräuchte mal eine kleine Beurteilung darüber, ob meine Einschätzung bezüglich des Verhaltens meiner SB richtig ist.
Sie möchte mir mal wieder eine Maßnahme aufbrummen und die dazugehörige EGV direkt per VA erlassen. Sie hat mir keine zur Unterschrift vorgelegt, sondern mich lediglich gefragt, ob ich diese unterschreiben werde (und zwar gleich vor Ort). Ich habe daraufhin gesagt, dass ich darauf nicht antworten werde, ohne überhaupt den Inhalt zu kennen und dass ich auf Bedenkzeit bestehe. Dazu sagte sie nur: "Gut, dann machen wir es per VA ". Sie unterstellt mir wohl von vorneherein, dass ich eh nicht unterschreiben werde.
Das geht doch so nicht, oder? Sie muss mir die EGV doch erstmal vorlegen, bevor sie einen VA draus machen kann? Ihrer Behauptung nach hat sie ihre Pflicht erfüllt, indem sie mir lediglich eine EGV mit mir unbekannten Inhalt angeboten hat.
Wenn der Wisch dann kommt, werde ich also wohl Widerspruch einlegen. Reicht es dann als Begründung, dass sie mir vorher nicht die identische EGV zur Unterschrift angeboten hat?