EGV soll direkt per VA erlassen werden (ALG II)

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Chazzy

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Hallo zusammen,

ich bräuchte mal eine kleine Beurteilung darüber, ob meine Einschätzung bezüglich des Verhaltens meiner SB richtig ist.

Sie möchte mir mal wieder eine Maßnahme aufbrummen und die dazugehörige EGV direkt per VA erlassen. Sie hat mir keine zur Unterschrift vorgelegt, sondern mich lediglich gefragt, ob ich diese unterschreiben werde (und zwar gleich vor Ort). Ich habe daraufhin gesagt, dass ich darauf nicht antworten werde, ohne überhaupt den Inhalt zu kennen und dass ich auf Bedenkzeit bestehe. Dazu sagte sie nur: "Gut, dann machen wir es per VA ". Sie unterstellt mir wohl von vorneherein, dass ich eh nicht unterschreiben werde.

Das geht doch so nicht, oder? Sie muss mir die EGV doch erstmal vorlegen, bevor sie einen VA draus machen kann? Ihrer Behauptung nach hat sie ihre Pflicht erfüllt, indem sie mir lediglich eine EGV mit mir unbekannten Inhalt angeboten hat.

Wenn der Wisch dann kommt, werde ich also wohl Widerspruch einlegen. Reicht es dann als Begründung, dass sie mir vorher nicht die identische EGV zur Unterschrift angeboten hat?
 

Texter50

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Solche Situationen verhindert man ganz simpel. :icon_stop:
Will das SB , dass ich was unterschreibe, nehme ich nen Stift inne Hand, ganz so, als wolle ich sofort zeichnen.
Statt zu unterschreiben landen die Zettel dann in meiner Tasche.
Damit is das Thema vom Tisch.

Ein VA ohne vorherige EGV is nicht.
Einfach nur eine EGV anbieten, das reicht auch nicht. Schließlich soll das Teil ja verhandelt werden. :icon_stop:

Aber: Maßnahmen können auch über Dich kommen, wenn keine inner EGV stehen. Dann kommt halt ne Zuweisung zur Maßnahme. :biggrin:
 

Chazzy

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Ja natürlich, aber es gab in dem Fall ja gar keine Zettel. Sie hätte das Ding erst ausgedruckt, wenn ihr ihr zugesagt hätte, zu unterschreiben. Ich wollte nicht ja sagen, denn das wäre eine glatte Lüge gewesen und da befürchte ich, dass sie mir einen Strick draus dreht.
 

Texter50

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Aber Du willst doch unterschreiben. Zeigt aber ein kurzer Blick auf die Zettel, dass man da länger für benötigt, dann nimt man das Zettelzeuch eben mit. :peace:

Da sehe ich keine Lüge. Und ehrlich: mich ham se da schon so oft frech und dreist angelogen, das würde ich mit nem kleinen Gebt am Mittachstisch wieder ausbügeln... :sorry:

Lerne bei der Behörde nach dem Prinzip zu leben: Du willst ja alles ausführen, was man von Dir verlangt. Nur manchmal ist das nicht ohne Gegenwehr oder ein paar lästige Fragen umzusetzen, da muss man eben gegen halten. :love:
 

Solanus

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Was ist an dem Satz "Ja, ich will unterschreiben!" gelogen? Du willst ja eine EGV unterschreiben. Du willst ja die Eingliederung.

Leider hat sich dann im Detail ergeben, dass Du den Inhalt nicht verstanden hast und deshalb unabhängige Beratung benötigst. Das sagt ja nicht, dass Du nicht unterschreiben willst. Das sagt nur, dass Du etwas mehr Zeit benötigst um Deinen Willen in die Tat umzusetzen. Diese Zeit gibt Dir sogar der Gesetzgeber, darauf hast Du einen Rechtsanspruch.

Beim besten Willen, ich kann hier keine Lüge oder Täuschung erkennen.

Einzig das Verhalten Deines SB ist eine Täuschung und vorsätzliche Falschberatung.

Dies wäre u. a. meine Begründung für einen Widerspruch und eine Klage auf aufschiebende Wirkung und Leitschnur für den nächsten Versuch Deines SB .
 
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