Das Video ist ja sehr gut gemacht und es wird auch alles erklärt, es sagt aber nicht, dass man eine
EGV, sofern nicht schon eine andere gültige
EGV vorliegt, irgendwie unterschrieben werden muss (aber nicht den unveränderten Text der
SB) oder zumindest ausgehandelt werden muss (was mit einem Amt ja gar nicht möglich ist).
Da die Forderungen des Amtes oft rechtswidrig sind, oder zumindest unzulässig, unsinnig oder unklar, und die kein mm nachgeben, kannst du das ja nicht unterschreiben, weil du sonst ein riesiges Problem bekommst bzw. leicht sanktionierbar bist. Dann bekommst du die
EGV per Verwaltungsakt. Dagegen kannst du einen
Widerspruch einreichen und gleichzeitig einen Antrag auf aufschiebende Wirkung für das Sozialgericht. DA helfen wir dir hier schon, wenn es so weit ist.
Zum
EGV-Termin gehst du am besten nicht alleine hin, denn die
SB wird dich drücken, damit du sofort unterschreibst. Tun jedenfalls die meisten. Bleibe bitte stark und steck den Vertrag ein. Sag ihr, dass du keine Verträge sofort unterschreibst; du musst das erst prüfen (oder "das prüft erst mein Anwalt", kannst du bluffen) und steckst das ein. Wenn sie das nicht zulässt, lässt du es liegen. Dein Beistand kann das bezeugen, dass das so war. Aber bitte nicht sofort unterschreiben!!! Dann eher liegenlassen! Auch wenn du keinen Beistand hast. Und dann stellst du das hier ins Forum oder du gehst zu einer Erwerbsloseninitiative. Da müsste ein guter Gegenvorschlag ausgearbeitet werden.