EGV so richtig? starke Zweifel! Ausser einer Maßnahme wenig konkreter Inhalt

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Papaya

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Hallo, ich wollte mal berichten wie mein 1. Gespräch beim Jobcenter verlief und eure Meinungen zur EGV und Gespräch erfragen.

Ich kam natürlich unvoreingenommen zum Gespräch und wollte mal schauen in welche Richtung es geht.
Also habe ich dem SB die Situation erklärt, dass ich bei der Arbeitsagentur einen Bildungsgutschein erhielt. Jedoch erst 1 Tag bevor mein ALG1 auslief und das sogar nachmittags, sodass ich den nicht einlösen konnte und somit gerne vom Jobcenter Einen hätte um eine Berufsausbildung zu erlangen.

Dieser wollte mich direkt einschüchtern und konterte direkt, dass es beim Jobcenter andere Regeln gäbe, er so einige Leute vor sich hätte, die ihm so einige Wünsche äußern und dies nicht möglich wäre. Er schaute mich an und sagte, seine Aufgabe wäre es mich nur loszuwerden und er würde bestimmen wohin es mit mir geht und außerdem sagte er, ich sei groß und stark und seiner Meinung nach könne und müsse ich Lagerist machen. Im schlimmsten Fall schickt er mich zum fegen. < da wusste ich dieser SB ist ne Pfeife, will mich nur unterbuttern und sich als den großen Schicksalsschmied präsentieren, dem ich in den Hintern zu kriechen habe. Da hat er den falschen Zwanni gezogen.
Also habe ich ihm Konter gegeben und ihn mal von seinem Ross geholt und ihn mal erinnert was seine Pflichten und Aufgaben seien.
Nachdem ich ihm die neue Gesprächsbasis erörtert habe und der SB mal kurz rausgegangen ist wurde ich darüber unterrichtet wie ich mein Ziel nun erreichen könne.

Seiner Meinung nach wäre es so möglich. ----> Verweis auf die hochgeladene EGV
Dazu ist zu sagen, dass die BG Nummer falsch ist.
Ich habe ihn vorher gefragt welche Meine sei, da ich bei jemand Anderem wohnhaft bin. Das Jobcenter geht von einer eheähnlichen Beziehung aus, kann dich nicht beweisen aber packt mich einfach in die selbe BG (finanziell), jedoch steht auf den Einladungen und der EGV die selbe andere BG Nummer.



Ich würde mal bitten, dass sich das jemand mal anschaut und mir mal die Optionen erörtert.
 

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  • 2016.08.01 - EGV.pdf
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AW: EGV so richtig? starke Zweifel!

Papaya, nimm Deine EGV bitte umgehend wieder raus. Da stehen alle möglichen Kontakdaten und Klarnamen drin, von Dir und vom Jobcenter. Dir ist es vielleicht egal, wenn Dein Klarname hier zu lesen ist (was aber auch taktisch äußerst unklug ist, weil Dein Jobcenter hier mitlesen könnte), aber Dein Arbeitsvermittler könnte dem Forum und Dir juristischen Ärger bereiten, wenn er hier seinen Namen liest. Er hat das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, auch im Internet.

Also bitte die EGV wieder aus Deinem Erstbeitrag rauslöschen, Du hast dafür 1 h Zeit, nachdem Du den Erstbeitrag erstellt hast. Dafür auf den "Bearbeiten"-Button gehen, dann nach unten scrollen, dann auf den Button "Anhänge verwalten" klicken.

Die EGV kannst Du ja wieder hier erneut hochladen, nachdem Du sie ausreichend anonymisiert hast. Hierzu vor allem folgenden Angaben schwärzen:

- Dein Name, Deine Adresse
- Deine BG -Nummer(n)
- Jegliche Ortsinformationen Deines Jobcenters
- Den Namen Deines Arbeitsvermittlers
- jegliche Kontaktangaben Deines Arbeitsvermittlers
- jegliche Namens- und Kontaktangaben Dritter (wie z.B. von Maßnahmeträgern oder Firmen)

Datumsangaben aber bitte nicht schwärzen.
 
AW: EGV so richtig? starke Zweifel!

Dieser wollte mich direkt einschüchtern und konterte direkt, dass es beim Jobcenter andere Regeln gäbe, er so einige Leute vor sich hätte, die ihm so einige Wünsche äußern und dies nicht möglich wäre. Er schaute mich an und sagte, seine Aufgabe wäre es mich nur loszuwerden und er würde bestimmen wohin es mit mir geht und außerdem sagte er, ich sei groß und stark und seiner Meinung nach könne und müsse ich Lagerist machen. Im schlimmsten Fall schickt er mich zum fegen. < da wusste ich dieser SB ist ne Pfeife, will mich nur unterbuttern und sich als den großen Schicksalsschmied präsentieren, dem ich in den Hintern zu kriechen habe.

Besorge dir zum nächsten Termin unbedingt einen Beistand! Dann kannst du direkt einen Vergleich ziehen, wie SB sich das nächste Mal verhält und was für Äusserungen dann nicht mehr getätigt werden.

Vor allem empfehle ich dir, da dies dein erstes Gespräch im Jobcenter war...

Also habe ich ihm Konter gegeben und ihn mal von seinem Ross geholt und ihn mal erinnert was seine Pflichten und Aufgaben seien.

...setz dich nicht auf dasselbe Pferd wie der SB ! Führe keine Wortgefechte, das bringt dir absolut nichts, ausser Ärger. Stelle keine Behauptungen auf, nenne keine Paragraphen, auch wenn du genau weisst, dass du im Recht bist. Hinterfrage alles und lass dir alle Forderungen schriftlich ausfertigen. Immer.

Und: Schweigen ist Gold!

Und hier noch was zum lesen, ausdrucken und mitnehmen... -----> Klick!
 
AW: EGV so richtig? starke Zweifel!

Beistand hatte ich dabei.
und was mache ich mit der EGV ? Unterschreiben wohl nicht, oder? Und wie gehe ich dagegen vor?
Habe nach der Maßnahme gefragt, wem und was sie dienen soll.
Die Aussage von ihm man müsse diesen Schritt gehen um einen Bildungsgutschein zu erhalten. Ist aber quatsch wenn ich die EGV lese steht da nix von. Hört sich nach eventuell und vielleicht an.
 
AW: EGV so richtig? starke Zweifel!

Und wie gehe ich dagegen vor?
Gar nicht, denn du hast ja nicht unterschrieben (und das sollte auch so bleiben, weil das darin eingefügte "Angebot einer Maßnahme" komplett zu unbestimmt ist und ansonsten rein gar nichts zur tatsächlichen Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt geregelt wird!) und ein einseitig erlassener Verwaltungsakt ist es auch nicht.
Folglich ist bis jetzt rein gar nichts vorhanden, gegen das du vorgehen könntest. :wink:
 
AW: EGV so richtig? starke Zweifel!

Ziele: Allgemeine Mitwirkung ? Geht gar nicht .
Maßnahme kannst du vergessen , alles ohne Bildungsgutschein ist so wie so Müll.
Nicht unterschreiben, warten bis VA erlassen wird.
Das SBchen gehört in Nachschulung- oder besser gleich raus aus dem JC .
Aber es gibt halt keine gerechte Welt.
 
AW: EGV so richtig? starke Zweifel!

Hallo, ich wollte mal berichten wie mein 1. Gespräch beim Jobcenter verlief und eure Meinungen zur EGV und Gespräch erfragen.
Gerne - ob es Dir gefällt, steht auf nem anderen Blatt...

Ich kam natürlich unvoreingenommen zum Gespräch und wollte mal schauen in welche Richtung es geht. Also habe ich dem SB die Situation erklärt, dass ich bei der Arbeitsagentur einen Bildungsgutschein erhielt. Jedoch erst 1 Tag bevor mein ALG1 auslief und das sogar nachmittags, sodass ich den nicht einlösen konnte und somit gerne vom Jobcenter Einen hätte um eine Berufsausbildung zu erlangen.
Das mit dem Gutschein interessiert das JC nicht wirklich, da hättest Dich vielleicht eher kümmern sollen?
Jetzt is das Kind innen Brunnen gefallen, der Bildungsgutschein ist weg.

Dieser wollte mich direkt einschüchtern und konterte direkt, dass es beim Jobcenter andere Regeln gäbe, er so einige Leute vor sich hätte, die ihm so einige Wünsche äußern und dies nicht möglich wäre.
Das stimmt, Du bist aus der Versicherungsleistung rausgefallen, die Spielregeln ändern sich automatisch.

Er schaute mich an und sagte, seine Aufgabe wäre es mich nur loszuwerden und er würde bestimmen wohin es mit mir geht und außerdem sagte er, ich sei groß und stark und seiner Meinung nach könne und müsse ich Lagerist machen.
Es ist seine Aufgabe, Dich loszuwerden, egal wie und wohin.
Im ALG II gibt es keinen Berufsschutz mehr, einzig gesundheitliche Dinge und zu lange Wegezeiten spielen da noch eine Rolle, einen Job nicht antreten zu müssen.

Im schlimmsten Fall schickt er mich zum fegen. < da wusste ich dieser SB ist ne Pfeife, will mich nur unterbuttern und sich als den großen Schicksalsschmied präsentieren, dem ich in den Hintern zu kriechen habe. Da hat er den falschen Zwanni gezogen.
Nee, Du hast das System irgends nicht wirklich begriffen.
Wie schon angedeutet, Du hast keinen Berufsschutz mehr. :icon_stop:

Also habe ich ihm Konter gegeben und ihn mal von seinem Ross geholt und ihn mal erinnert was seine Pflichten und Aufgaben seien. Nachdem ich ihm die neue Gesprächsbasis erörtert habe und der SB mal kurz rausgegangen ist wurde ich darüber unterrichtet wie ich mein Ziel nun erreichen könne.
Du hast es ihm also mal so richtich gegeben?
Dann kannste, nachdem Du Dich auch hier ausgetobt hast, jetzt mal den wesentlichen Dingen zuwenden.
Sammele Informationen für die Gegenwehr, das ist meist besser als das Krähen vor Ort.
Gib der anderen Seite keine Angriffspunkt - die öffentliche Verweigerung bei gleichzeitigen Wissensdefiziten bringt Dir gar nix.
Der Typ geht um 16:00 heim und grinst sich einen - mehr haste nicht erreicht. :biggrin:

Seiner Meinung nach wäre es so möglich. ----> Verweis auf die hochgeladene EGV
Jeder darf ne eigene Meinung haben, auch ein SBchen.
Es liegt an Dir, das SB auf den richtigen Weg zu führen.
Die Zettelsammlung nicht zu unterschreiben, wäre da erst einmal ein Anfang. :icon_stop:

Dazu ist zu sagen, dass die BG Nummer falsch ist.
Ich habe ihn vorher gefragt welche Meine sei, da ich bei jemand Anderem wohnhaft bin. Das Jobcenter geht von einer eheähnlichen Beziehung aus, kann dich nicht beweisen aber packt mich einfach in die selbe BG (finanziell), jedoch steht auf den Einladungen und der EGV die selbe andere BG Nummer.
Das mit der eheähnlichen Beziehung wäre eine andere Baustelle, und damit auch die Klärung der BG -Nummer.

Ich würde mal bitten, dass sich das jemand mal anschaut und mir mal die Optionen erörtert.
Deine Optionen bestehen darin, Dir hier im Forum die entsprechenden Trööts zur Gegenwehr im Falle von Geschenken wie den Wundertüten und EGV durchzulesen. :icon_stop:
Weiter würde ich vor Ort ein wenig zurückfahren. Was bringt Dir das?
Suche nach den Fehlern, die das SB macht und halte dagegen.
Damit erreichste mehr, als wennste nen Jango abgibst. :icon_stop:
 
AW: EGV so richtig? starke Zweifel!

zuletzt erhielt ich im Anhang befindlichen Brief.
Es geht um die Maßnahme, die in der EGV genannt wurde, welche ich nicht unterzeichnet habe.

Fahre ich da richtig mit, dass ich a) nicht hingehe, weil wegen sinnlos und Begründung xyz b) denen auch nicht drauf antworten muss, da ich wie gesagt nichts unterschrieben habe?
 

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  • 2016.09.07 - Maßnahmenbeginn_geschwärzt.pdf
    1,7 MB · Aufrufe: 193
Meine Meinung:
wenn du neben der nicht unterschriebenen EGV auch keinen die EGV ersetzenden VA und/oder auch keine Zuweisung zur Maßnahme incl. RFB hast, kannst du den Brief getrost ignorieren.

Denn dann gibt es keinerlei rechtliche Grundlage, die dich zur Teilnahme verpflichtet bzw. überhaupt auf den Spam vom Maßnahmeträger zu reagieren.
 
Ich weiß nicht wie deine Strategie aussieht .
Wenn sicher ist das
- keine unterschriebene EGV vorliegt
- kein VA erlassen wurde
- keine Zuweisung erfolgte
dann mußt du nur noch prüfen ob der Maßnahmebeginn am Montag als Meldetermin verpackt wurde.
Sonst ist der nächste Brief vielleicht eine Anhörung wegen einer beabsichtigten Sanktion .
Trifft allerdings keiner der Punkte zu hat das JC auch nichts in der Hand um zu sanktionieren.
 
- egv nicht unterschrieben
- keine va
- zuweisung?
- maßnahmetermin ist nicht meldetermin, da nicht im jobcenter sondern beim träger
 

Nunja, nach meinem Wissensstand kann ein Elo nicht nur durch Aufnahme einer Maßnahme in eine EGV /EGV -VA zur Teilnahme verpflichtet werden, sondern auch durch ein simples Zuweisungsschreiben.

Ein Brief vom Jobcenter, in dem dann steht: "Hiermit weise ich sie der Maßnahme...blablubb...zu" und der mit RFB ausgestattet ist.

Aber du scheinst ja sowas nicht zu haben, sonst hättest du vermutlich sofort gewusst, was ich meine. :wink:
 
Ich gehe davon aus, daß die Eingliederungsvereinbarung (EGV ) nicht vom HE unterschreiben wurde.
Der erste Satz (PDF) läßt m. E. keinen Zweifel übrig, daß sich diese Zuweisung auf eine einvernehmlich abgeschlossene EGV beruft.
[...] wie mit Ihrer zuständigen Integrationsfachkraft im Rahmen einer Eingliederungsvereinbarung festgelegt, nehmen Sie an der unten genannten Maßnahme Gehirnwäsche für Anfänger teil. [...]

Somit ist die Maßnahme und deren Antritt auch Bestandteil derselben.

Dazu und wie darauf zu reagieren ist, falls aus dem Nicht-Hingehen eine Sanktion gestrickt werden sollte, haben sich Svawolt, Schikanierter und Makale schon mehrfach geäußert.
Um nur einige der Federführenden in anschließenden SG -Anrufungen zu nennen, die mir aus dem Stegreif einfallen.

Wenn die Unterschrift des HE fehlt, gibt es keine mit der Integrationsfachkraft festgelegte EGV .
Ausm Lameng fiele mir dazu "Wegfall der Geschäftsgrundlage" ein.
Ich wüßte grad nicht, WER für die Maßnahme-Kosten aufkommt, ginge ich da ohne vorherige und sehr verbindliche Zusage der Übernahme sämtlicher anfallenden Kosten dort hin.

Wenn bis zu dem genannten Termin keine andere Zuweisung eintrifft, die u. A. das Fehlen der EGV berücksichtigt - dafür darlegt, warum ausgerechnet diese Maßnahme der Knaller sein soll, der den HE in den ersten Arbeitsmarkt katapultieren wird - und sehr genau beschreibt, wie die Verteilung der zu erledigenden Aufgaben im täglichen Geschehen auszusehen hat, würde ich meinen Allerwertesten - bis zur Klärung sämtlicher offener Fragen - hinterm Ofen lassen.

Mich stört schon bei der vermuteten EGV diese vage Kann-Offerte zwecks Reisekostenerstattung.
Da ich mit einem knappen Budget haushalten muß, hätte ich sowas gerne verbindlich geregelt.
Und zwar BEVOR ich Geld anfasse.
Mir ist's dabei völlig egal, ob Außenstehende das als Kleinvieh einordnen.

Warum die Rechtsfolgenbelehrung einer EGV beachtet werden soll, erschließt sich (mir) nicht.

Drohgebärden eines Verwaltungsaktes (VA ) sehen möglicherweise gaaaanz anders aus?
Die müssen der doofen Nicht-Fachkraft => HE separat erläutert werden.

Beim gegenwärtigen Stand gehe ich nicht davon aus, daß dem SB bewußt ist, welchen Bock er mit dem gedankenlos gewähltem Textbaustein geschossen hat.
Falls doch noch eine "passendere" Zuweisung eintrudeln sollte, kannst du die geschmierten Amigo-Zahnräder mit Befolgung verschiedener Strategien zum Knirschen bringen.

Hier eine davon.
Folge den Querverweisen im gesamten Thread.
Vorsicht - lang.

Nachtrag:
[...] - maßnahmetermin ist nicht meldetermin, da nicht im jobcenter sondern beim träger
Das ist ein etwas anderes Spielchen.
Sofern ein SB vom JC anwesend ist, kann ein zulässiger Meldeort auch außerhalb des JC sein.

Auch dann ist besonderer Augenmerk auf den Einladungstext zu legen. :icon_wink:
 
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