Nervenspiel
Elo-User*in
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 8 Juni 2009
- Beiträge
- 27
- Bewertungen
- 1
Hallo zusammen!
Ich bin seit Wochen in schriftlicher Verhandlung bzgl einer abzuschließenden EGV für freiberuflich tätige. Bis her war der Inhalt der abgeschlossenen EGVen ok. Jedenfalls gab es keine Probleme die individuellen Bedürfnisse, die meine Tätigkeit mit sich bringt, zu vereinbaren.
Heute habe ich Post vom SB bekommen, mit dem Hinweis, dass unter dem Punkt "Bemühungen des Kunden" (s. Anlage) kein Verhandlungsspielraum mehr bestünde. Dies hätte auch das BMAS schriftlich am 03.09.09 bestätigt schreibt SB weiter.
Meine Frage:
Kennt jemand die Bestätigung, Dienstanweisung oder wie auch immer? Ich konnte dazu jedenfalls im Netz nichts finden.
Werde den SB mal anschreiben, ob er mir die Bestätigung des BMAS zukommen lassen kann.
Mein individueller Fall:
Es ist bei meiner freiberuflichen Tätigkeit normal, dass monatliche Kosten die Einnahmen übersteigen (langfristige Projektarbeit). Auch hinsichtlich der Kunden-Akquise habe ich bedenken. Gehört das in eine EGV? Zum Nachweis der Tätigkeit sollte doch das Formular EKS ausreichen, oder?
Und für einen Kontakt via eMail od. Telefon bin ich sowieso nicht zu haben. Das habe ich dem zuständigen SB in einer anderen Sache schon schriftlich mitgeteilt.
Ich denke, der Grundsatz aller abzuschließenden EGVen lautet doch:
Individuelle Vereinbarungen.
Danke für eure Antworten
&
Greetz
Nervenspiel
Ich bin seit Wochen in schriftlicher Verhandlung bzgl einer abzuschließenden EGV für freiberuflich tätige. Bis her war der Inhalt der abgeschlossenen EGVen ok. Jedenfalls gab es keine Probleme die individuellen Bedürfnisse, die meine Tätigkeit mit sich bringt, zu vereinbaren.
Heute habe ich Post vom SB bekommen, mit dem Hinweis, dass unter dem Punkt "Bemühungen des Kunden" (s. Anlage) kein Verhandlungsspielraum mehr bestünde. Dies hätte auch das BMAS schriftlich am 03.09.09 bestätigt schreibt SB weiter.
Meine Frage:
Kennt jemand die Bestätigung, Dienstanweisung oder wie auch immer? Ich konnte dazu jedenfalls im Netz nichts finden.
Werde den SB mal anschreiben, ob er mir die Bestätigung des BMAS zukommen lassen kann.
Mein individueller Fall:
Es ist bei meiner freiberuflichen Tätigkeit normal, dass monatliche Kosten die Einnahmen übersteigen (langfristige Projektarbeit). Auch hinsichtlich der Kunden-Akquise habe ich bedenken. Gehört das in eine EGV? Zum Nachweis der Tätigkeit sollte doch das Formular EKS ausreichen, oder?
Und für einen Kontakt via eMail od. Telefon bin ich sowieso nicht zu haben. Das habe ich dem zuständigen SB in einer anderen Sache schon schriftlich mitgeteilt.
Ich denke, der Grundsatz aller abzuschließenden EGVen lautet doch:
Individuelle Vereinbarungen.
Danke für eure Antworten
&
Greetz
Nervenspiel