Nequitia
Elo-User*in
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Hallo,
mir wurde beim heutigen Termin durch einen neuen SB meine bestehende, für mich erträgliche EGV gekündigt und mir sofort eine neue EGV/VA zugeschoben.
Warum die alte EGV gekündigt wurde, wurde mir trotz Nachfrage nicht erklärt. Die schriftliche Kündigung hängt an, der rot unterstrichene Text (ich hätte mich geweigert, die alte EGV abändern zu lassen stimmt nicht, das hab ich auch sofort dem SB im Gespräch gesagt, doch der ging gar nicht darauf ein). Ich habe auch eindeutig betont, dass ich bereit wäre, die EGV zu verhandeln. Daraufhin kam allen ernstes als Antwort: Es gibt nichts zu verhandeln, ich lege diese Maßnahme fest und Sie haben dem zu folgen.
Ich habe daraufhin erwähnt, dass ich Rechte habe.
Mir wurde dann allen Ernstes gesagt, dass ich keine Rechte habe, solange ich im Leistungsbezug bin.
Dieses Level an Verfassungsfeindlichkeit ist ein Schlag ins Gesicht, der mich derart aufwühlt... Egal, das tut jetzt nichts zur Frage.
Darf das SB die EGV kündigen, um eine Maßnahme einzutragen? Zuweisung zur Maßnahme würde doch reichen, oder? Zuweisung zur Maßnahme habe ich übrigens nicht erhalten.
Ist einer "Zuweisung per EGV" folge zu leisten?
Kann ich gegen die Kündigung vorgehen? Ich gehe mal davon aus, dass da ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hätte, richtig?
Bzgl. Widerspruch gegen EGV/VA kenne ich mich ausreichend aus und benötige nicht unbedingt Hilfe. Argumentationshilfe wäre dennoch willkommen.
mir wurde beim heutigen Termin durch einen neuen SB meine bestehende, für mich erträgliche EGV gekündigt und mir sofort eine neue EGV/VA zugeschoben.
Warum die alte EGV gekündigt wurde, wurde mir trotz Nachfrage nicht erklärt. Die schriftliche Kündigung hängt an, der rot unterstrichene Text (ich hätte mich geweigert, die alte EGV abändern zu lassen stimmt nicht, das hab ich auch sofort dem SB im Gespräch gesagt, doch der ging gar nicht darauf ein). Ich habe auch eindeutig betont, dass ich bereit wäre, die EGV zu verhandeln. Daraufhin kam allen ernstes als Antwort: Es gibt nichts zu verhandeln, ich lege diese Maßnahme fest und Sie haben dem zu folgen.
Ich habe daraufhin erwähnt, dass ich Rechte habe.
Mir wurde dann allen Ernstes gesagt, dass ich keine Rechte habe, solange ich im Leistungsbezug bin.

Darf das SB die EGV kündigen, um eine Maßnahme einzutragen? Zuweisung zur Maßnahme würde doch reichen, oder? Zuweisung zur Maßnahme habe ich übrigens nicht erhalten.
Ist einer "Zuweisung per EGV" folge zu leisten?
Kann ich gegen die Kündigung vorgehen? Ich gehe mal davon aus, dass da ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hätte, richtig?
Bzgl. Widerspruch gegen EGV/VA kenne ich mich ausreichend aus und benötige nicht unbedingt Hilfe. Argumentationshilfe wäre dennoch willkommen.