EGV - Sechzehn Bewerbungen pro Monat, dazu verschiedene Nachweise.

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Schwalbe

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Hallo,

ich habe bei meinem letzten Treffen mit dem SB eine neue EGV erhalten. Ich finde diese unverhältnismäßig streng. Ich soll jeden Monat bis zu sechzehn Bewerbungen schreiben und jede einzelne von ihnen nachweisen. Meinen Fahrtkosten "problem" will er auch unterbinden, indem ich sofort im Amt Bargeld erhalten soll. Mir kommt es vor als würde er mich nun richtig unter Dreck setzen wollen.

Wie genau kann ich gegen die einzelnen Punkte argumentieren oder vorgehen?
 

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gila

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Nicht unterschreiben - auf VA warten - dann gezielt argumentieren.
16 Bewerbungen erscheinen zu viel - hier sollte nachgefragt werden, ob der Arbeitsmarkt in deiner Umgebung überhaupt so viele Jobangebote hergibt!
 

0zymandias

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Nicht unterschreiben. Was für eine Überraschung. :biggrin:

Die Gültigkeit "bis auf weiteres", insbesondere verknüpft mit der Gültigkeit "solange" man erwerbslos ist (Punkt 2.) ist nicht rechtskonform mit § 15 SGB II, der eine gemeinsame Prüfung und Fortschreibung spätestens nach sechs Monaten vorgibt.

Die Person "Ich" ist definiert, die Person "Sie" nicht. Kleiner Fehler, gibt aber dem desolaten Gesamtbild bei summarischer Betrachtung eine gewisse Würze.

Die Regelung zur Fahrtkostenübernahme würde ich für schadlos halten. Es wird hier nicht verpflichtet, sondern nur darüber informiert, dass man den Antrag persönlich beim JC stellen kann. Unter Umständen ergäben sich hieraus interessante neue Fahrtkosten .

Die Verpflichtung, alle Veränderungen mitzuteilen, ist unbestimmt, nicht erfüllbar und dürfte zu wesentlichen Teilen nicht in Arbeit eingliedern.

Bewerbungen auf VVs sollten innerhalb von drei Werktagen erfolgen. Die Pflicht, hierüber "Rückmeldung" zu erstatten, ist sanktionsbewehrt, führt nicht in Arbeit und dürfte damit unzulässig sein.

Bindende Fristen für den Bewerbungsnachweis sind unzulässig.

Für den Bewerbungsnachweis sollte eine einfache Liste genügen.

Die Bewerbungsregelungen für die Ausbildungen sind nicht erfüllbar.
Es sollen acht Bewerbungen auf vorgeschriebene neun Ausbildungsarten erfolgen.
(Hier spiele ich in gewohnter Heimtücke darauf an, wie unangenehm sich ein Kenntnismangel des Wortes "oder" auswirken kann.)
Eine Rechtsgrundlage, präzise Ausbildungen vorzuschreiben, dürfte nicht existieren.
(Aber im JC hat man Großes mit Dir vor, denn einige der Ausbildungen passen gut in das House Of Lies. :wink:)

Die Fortschreibungsregelung unter Punkt 6. ist unsinnig.
Bei Änderungen ist keine Fortschreibung der EGV vonnöten, sondern eine Anpassung.
Die Vereinbarung, bei Änderung fortzuschreiben, sollte sich also in kleine Logikwölkchen auflösen, das Mistding, das. :biggrin:

Mündliche Nebenabsprachen haben bei einer EGV keine Aussagekraft, entsprechend ist der Passus über die ergänzende mündliche Erläuterung der Rechtsfolgen zu streichen.
Falls sie denn überhaupt stattgefunden hat.

Die Regelungen zum AU -Nachweis aus § 56 SGB II fehlen.
(Nicht erwähnen, sondern als Tretmine für einen VA merken.)

Dementsprechend entweder Gegenvorschläge für eine EGV machen (Streichen/Ändern/Hinzufügen) oder den VA abwarten.
 

erwerbsuchend

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16 Bewerbungen erscheinen zu viel - hier sollte nachgefragt werden, ob der Arbeitsmarkt in deiner Umgebung überhaupt so viele Jobangebote hergibt!

Die Bewerbungen sollen aus 8 für Arbeitsplätze und 8 für Ausbildungsstellen gelten. Daher sollte für beide Arten von Bewerbungen der Punkt der Verfügbarkeit geklärt werden.

Auf was soll sich @ Schwalbe nun konzentrieren, auf eine Erwerbstätigkeit oder eine Ausbildung? Ist eine solche Doppelauslegung in einer EGV überhaupt gestattet?
 

Schwalbe

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Danke für die Kommentare. Mir fällt noch eines ein. Ich habe meinen SB darauf angesprochen, dass Zweck der Übernahme der Fahrtkosten , ich ja auch erst zur Bundesagentur fahren muss und dies mich kostet. Ich habe ich gefragt ob ich zu diesem Zweck nicht ganz unkompliziert eine Überweisung aufs Konto erhalten kann.

Da wurde er schon etwas ratlos und meinte, dass wenn ich das verlange er meinen Fall der Teamleitung abgibt. Das ich die EGV dann auch ganz vergessen kann.

Meint ihr ich sollte es darauf ankommen lassen?

@ erwerbsuchend Ob sie gestattet ist weiß ich nicht. Dann verzichte ich lieber auf die ohnehin kaum erbrachte Unterstützung zweck einer Ausbildung. Er hat sowieso einmalig mir nur ein paar Ausbildungsplätze ausgedruckt.
 

DoppelPleite

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Alles was beim Termin mündlich besprochen wurde besitzt keinen Wert, zudem nehme ich an dass Du ohne Beistand anwesend warst. Also reagierst Du am besten innerhalb der Prüfzeit auf die Vorlage einer EGV , änderst diese entsprechend ab und überlässt die Änderungen nachweisbar und schriftlich dem SB .

Danach abwarten was geschieht, wahrscheinlich bekommst Du einen neuen Termin, zudem Du dann bitte nicht alleine erscheinst.
Vor der Teamleitung (TL) keine Angst haben, die kochen auch nur mit Wasser. Wobei nur selten der TL sich mit dem gemeinen Elo beschäftigt als mit seinem Team, welches er "leiten" möge.
 

Schwalbe

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Hallo,

mittlerweile hatte ich einen Termin mit meinem SB und wir haben über den Vertrag verhandelt.

Viel konnte ich aber nicht erreichen. Bereiche die verändert wurden sind orange markiert.

Das wichtigste wäre aber wohl, dass ich keine Bewerbungsschreiben vorlegen muss. Eine einfache Liste genügt.

Und das ich nur noch 4 Ausbildungsbemühungen nachweisen muss, statt der 8.

Die EGV wurde NOCH nicht unterschrieben. Zum Schluss habe ich meinen SB darauf angesprochen, dass ja noch keine Potentialanalyse gemacht wurde. Zu dem nächsten Treffen soll diese stattfinden. Bis dahin habe ich aber noch Zeit mich mit der EGV auseinanderzusetzen.

Wie findet ihr diese Version nun?
 

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erwerbsuchend

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@ Schwalbe,

die Potenzialanalyse soll die Basis der EGV sein, d.h. erst deine Stärken und Schwächen feststellen und dann darauf aufbauend ein für dich passendes Eingliederungskonzept erstellen, welches in der EGV schriftlich fixiert wird.

Der neue EGV -Vorschlag enthält weiter die bekannten Fehler.
 
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