- Seit Wochen beinhaltet die EGV folgenden Passus :
1.)Diese EGV behält grundsätzlich solange ihre Gültigkeit, solange Sie hilfsbedürftig sind.
2.)- Trotzdem werden die EGVs weiterhin mit 6 Monate Laufzeit abgeschlossen, d. h. Ablaufdatum wird beziffert.
- Kann einer solche EGV nach Unterzeichnung mit Begründung der Widersinnigkeit nachträglich widersprochen werden ?
- Was passiert wenn die Arge nach Ablauf der 6 Monate gar keine neue EGV mehr vorlegt ?
- Sollte man nun erst mal die 6 Monate verstreichen lassen ?
-Ich glaube, viele SB ´s sind sich des neuen Passus gar nicht bewußt, sie würden nach 6 Monaten neue EGV vorlegen, aber da könnten ja neue Anweisungen folgen.
1.)Diese EGV behält grundsätzlich solange ihre Gültigkeit, solange Sie hilfsbedürftig sind.
2.)- Trotzdem werden die EGVs weiterhin mit 6 Monate Laufzeit abgeschlossen, d. h. Ablaufdatum wird beziffert.
- Kann einer solche EGV nach Unterzeichnung mit Begründung der Widersinnigkeit nachträglich widersprochen werden ?
- Was passiert wenn die Arge nach Ablauf der 6 Monate gar keine neue EGV mehr vorlegt ?
- Sollte man nun erst mal die 6 Monate verstreichen lassen ?
-Ich glaube, viele SB ´s sind sich des neuen Passus gar nicht bewußt, sie würden nach 6 Monaten neue EGV vorlegen, aber da könnten ja neue Anweisungen folgen.